Kfz-Versicherung in der Steuererklärung absetzbar? | Capitalo
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Kfz-Versicherung & Steuererklärung

Autor
Christian Bammert | Aktualisiert am 28. September 2020
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Kfz-Steuer absetzen – die Basics

  • Selbstständige können die Kfz-Haftpflicht- sowie auch die Teil- und Vollkaskoversicherung von der Steuer absetzen.
  • Arbeitnehmer können nur die Kfz-Haftpflicht mittels der Steuererklärung absetzen.
  • Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung können als Sonderausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden.
  • Mit CAPITALO findest Du schnell und einfach eine Kfz-Versicherung, die zu Dir und Deinen Bedürfnissen passt.

Wer kann seine Kfz-Versicherung absetzen?

Ob und welche Kfz-Versicherung Du von der Steuer absetzen kannst, hängt von Deiner Berufsgruppe, Deinem Einkommen sowie von der Art der Fahrzeugnutzung ab. Damit Du die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen kannst, musst Du zugleich Halter und Versicherungsnehmer sein. Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn Fahranfänger, ihr Auto über ihre Eltern versichern.

Für Arbeitnehmer und Selbstständige gelten jeweils verschiedene Regelungen:

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer kannst Du nur die Kfz-Haftpflicht-Versicherung und – falls vorhanden – auch Deine Unfallversicherung absetzen. Der Grund dafür ist einfach: Das Finanzamt berücksichtigt nur Versicherungspolicen, die persönliche Lebensrisiken des Steuerpflichten abdecken und damit zum Bereich der “sonstigen Vorsorgeaufwendungen” gehören.

Selbstständige

Als Selbstständiger kannst Du sowohl die Kfz-Haftpflicht als auch Voll- oder Teilkaskoversicherungen von der Steuer absetzen. Solltest Du Deinen Wagen als Betriebsfahrzeug einsetzen, so gelten auch die Beiträge für die Kfz-Versicherung als Betriebsausgaben. Der zu versteuernde Gewinn beziehungsweise das zu versteuernde Einkommen verringern sich dadurch.

Wie kannst Du die Kfz-Steuer absetzen?

Die Kosten für die Kfz-Versicherung können als Sonderausgaben im Anhang Vorsorgeaufwendung angegeben werden. Generell gibt es für Dich zwei Möglichkeiten, wie Du die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen kannst:

1. Als Sonderausgaben
Wenn die Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung weder Werbungs- noch Betriebskosten sind, gelten sie grundsätzlich als Sonderausgaben.

2. Als Werbungskosten
Diese beinhalten alle Kosten, die für Dich anfallen, um überhaupt erst Geld zu verdienen – also auch deine Anfahrtskosten. Der Gesetzgeber fördert die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einer Entfernungspauschale von 0,30 € pro gefahrenen Entfernungskilometer. Bei Fahrten mit deinem eigenen Pkw oder Dienstwagen, kannst Du sogar einen höheren Betrag geltend machen.

Kfz-Haftpflicht mittels Steuererklärung absetzen – Gibt es Voraussetzungen?

Die Grundvoraussetzung, um Deine Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen zu können, ist ein steuerpflichtiges Einkommen für das gleiche Steuerjahr. Der Gesetzgeber hat außerdem Höchstgrenzen festgelegt, in deren Rahmen Vorsorgeaufwendungen versteuert werden. In die Vorsorgeaufwendungen werden zum Beispiel auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mit eingerechnet.

Höchstgrenze für Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre

Für Arbeitnehmer sieht der Gesetzgeber einen Höchstbetrag von 1.900 Euro pro Jahr bzw. Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) vor. Alles was darüber hinaus anfällt, kann von der Steuer nicht mehr abgesetzt werden.

Höchstgrenze für Selbstständige

Für Selbstständige legt der Gesetzgeber einen Höchstbetrag von 2.800 Euro fest, da sie die Abgaben an die Krankenkassen komplett selbst übernehmen müssen. Alles was den Höchstbetrag übersteigt, kann auch hier nicht mehr steuerlich abgesetzt werden.

Höchstgrenze für Ehepaare

Sollten die Ehepartner ihr Einkommen gemeinsam veranlagen, so ergibt sich der Gesamthöchstbetrag aus der Summe der jeweils zustehenden Höchstbeträge beider Partner.

Welche Unterlagen brauche ich von der Kfz-Versicherung für die Steuererklärung?

Beitragsnachweis

Zuerst brauchst Du einen Nachweis über die von Dir geleisteten Versicherungsbeiträge für das jeweilige Steuerjahr. Normalerweise bekommst Du diesen automatisch von Deinem Versicherer zugeschickt. Ist das mal nicht der Fall, fordere den Beitragsnachweis vom Versicherer an. Als Nachweis reicht eine Kopie Deines Versicherungsvertrages oder eine Beitragsrechnung. In den Folgejahren reichen meist nur die Zahlungsnachweise.

Zahlungsnachweis

Neber der Rechnung brauchst Du aber noch den Nachweis, dass Du die Versicherungsbeiträge bezahlt hast. Dazu reichen die Kontoauszüge mit den entsprechenden Zahlungen.

Wo gibst Du als Arbeitnehmer die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung an?

Als Arbeitnehmer gibst Du die Kosten für die Kfz-Haftpflicht-Versicherung je nach Nutzung deines Fahrzeugs entweder in der “Anlage Vorsorgeaufwand” oder in der sogenannten “Anlage N” an.

Ausschließlich private Nutzung

Nutzt Du das Auto nur privat, gelten die Versicherungskosten im Rahmen der Sonderausgaben als sonstige Vorsorgeaufwendungen. Trage die Kosten dann in der “Anlage Vorsorgeaufwand” in Zeile 50 ein.

Ausschließlich berufliche Nutzung

Falls Du Dein Auto lediglich für berufliche Fahrten nutzt, kannst Du den Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung als Werbungskosten angeben. Trage die Kosten in Zeile 45 der “Anlage N” ein.

Private und berufliche Nutzung

Nutzt Du Dein Auto sowohl beruflich als auch privat, kannst Du die gesamten Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben angeben. Das gilt auch auch dann, wenn Du bereits die Entfernungspauschale in Anspruch nimmst.

Wo gibst Du als Selbstständiger die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung an?

Als Selbstständiger kannst Du sowohl die Kosten der Kfz-Haftpflicht-Versicherung als auch der Kaskoversicherung in der “Anlage EÜR” eintragen – in Zeile 59 des Postens “Betriebsausgaben – Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten”.

Check­liste: Kann ich die Haft­pflichtversicherung steuerlich absetzen?

Du kannst die Beiträge für die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen, wenn die folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

Du hast:

  • eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen
  • ein steuerpflichtiges Einkommen im gleichen Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) gehabt
  • die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgemaßnahmen noch nicht erreicht
  • Nachweise, dass Du Beiträge zur Kfz-Haftpflicht bezahlt hast (Rechnungen, Kontoauszüge)
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Autor
Redaktion Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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