Für den Fall von unverschuldeter Arbeitslosigkeit kann ein Kreditnehmer eine Ratenversicherung abschliessen.
Der Anspruch auf die Übernahme der Raten ist bei jedem Anbieter klar geregelt.
Grundsätzlich gilt:
- Die Kündigung erfolgt durch den Arbeitgeber.
- Die Kündigung erfolgt frühestens nach einem definierten Zeitraum nach Abschluss des Kreditvertrags, beispielsweise 60 Tagen.
- Der Kreditnehmer ist für eine definierte Zeit (zum Beispiel an 60 oder 90 aufeinanderfolgenden Tagen) arbeitslos.
- Je nach Vertrag reduziert sich die monatliche Rate während eines definierten Zeitraums oder entfällt ganz.
Da die Kriterien für die Leistung der Versicherung eng gefasst sind und eine solche Versicherung die Kreditkosten erhöht, lohnt sich eine genaue Prüfung der Bedingungen.