Alle wichtigen Finanzbegriffe einfach erklärt. Von Aktie bis Zinssatz - hier findest du verständliche Definitionen.
Das Wichtigste zur Betreibung ⚖️ Die Betreibung ist das Schweizer Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung von Geldforderungen, geregelt im SchKG. 2025 wurden schweizweit 3'147'160 Betreibungen eingeleitet ⏱️ Nach dem Zahlungsbefehl hast du zehn Tage für den Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG) und 20 Tage zum Zahlen (Art. 69 SchKG). Der Rechtsvorschlag braucht keine Begründung und kostet nichts 💰 Die Gebühren setzt der Bundesrat fest, sie sind schweizweit gleich: Ein Zahlungsbefehl kostet je nach Forderung 7 bis 400 Franken, ein Betreibungsauszug 17 Franken am Schalter, 18 mit Zustellung und 22 per Einschreiben 📁 Nach fünf Jahren wird der Eintrag nicht gelöscht. Es erlischt nur das Einsichtsrecht Dritter (Art. 8a Abs. 4 SchKG). Behörden sehen ihn weiterhin 🚪 Vor Ablauf der fünf Jahre verschwindet eine Betreibung nur aus der Auskunft, wenn der Gläubiger sie zurückzieht oder du beim Betreibungsamt ein Gesuch um Nichtbekanntgabe stellst: nur nach Rechtsvorschlag, frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls, und der Gläubiger kann es innert 20 Tagen abwenden (Gebühr 40 Franken) Die Betreibung ist das Verfahren, mit dem in der Schweiz Geldforderungen zwangsweise eingetrieben werden. Hier stehen die Fristen, die Gebühren, die Regeln zum Betreibungsregister und was ein Eintrag für einen Kreditantrag wirklich bedeutet. Was ist eine Betreibung? Die Betreibung ist die Zwangsvollstreckung für Forderungen, die auf eine Geldzahlung oder eine Sicherheitsleistung gerichtet sind. Sie beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehls und wird auf dem Weg der Pfändung, der Pfandverwertung oder des Konkurses fortgesetzt (Art. 38 SchKG). Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs von 1889. Betrieben wird am Wohnsitz des Schuldners, bei juristischen Personen am Sitz (Art. 46 SchKG). Zuständig ist das Betreibungsamt des jeweiligen Kreises. Die Kantone bestimmen Zahl und Grösse dieser Kreise (Art. 1 SchKG), die Gebühren dagegen legt der Bund fest. Eine Betreibung beweist gar nichts. In der Schweiz kann jede Person jede andere betreiben, ohne Mahnung, ohne Gerichtsurteil und ohne Nachweis, dass die Forderung überhaupt besteht. Artikel 67 SchKG zählt nur formelle Angaben auf, und Artikel 69 verpflichtet das Amt, nach Empfang des Begehrens den Zahlungsbefehl zu erlassen. Eine inhaltliche Prüfung der Forderung findet nirgends statt. Genau das unterscheidet die Schweiz von den meisten Nachbarländern: Nicht das Wort «Zwangsvollstreckung» ist die Besonderheit, das Gesetz verwendet es selbst. Die Besonderheit ist, dass am Anfang kein Titel steht. Wer eine unberechtigte Betreibung erhält, muss deshalb selbst aktiv werden. Kennzahl 2025 Wert Was das heisst Eingeleitete Betreibungen 3'147'160 Rund 3.0 Millionen Zahlungsbefehle wurden daraus ausgestellt Verfahren gegen juristische Personen 359'705 Gut jedes zehnte Verfahren, der Rest trifft Privatpersonen Vollzogene Pfändungen 1'547'788 Etwa die Hälfte der Verfahren, davon 828'751 Einkommenspfändungen Fruchtlose Pfändungen 658'742 Der Schuldner hatte kein pfändbares Vermögen Konkurseröffnungen 13'612 12'485 Unternehmen, 1'127 Privatpersonen Quelle: Bundesamt für Statistik, Betreibungs- und Konkursstatistik 2025, publiziert am 21. Mai 2026. Der Ablauf und seine Fristen 1 Betreibungsbegehren Der Gläubiger richtet ein schriftliches oder mündliches Begehren an das Betreibungsamt und gibt Namen, Wohnorte, die Forderungssumme in Franken und den Grund oder die Urkunde der Forderung an (Art. 67 SchKG). Er muss die Kosten vorschiessen (Art. 68 SchKG). 2 Zahlungsbefehl Das Amt erlässt ihn nach Empfang des Begehrens (Art. 69 SchKG). Er fordert auf, binnen 20 Tagen zu zahlen, und weist auf das Recht hin, innert zehn Tagen Rechtsvorschlag zu erheben. Zugestellt wird er durch den Betreibungsbeamten, einen Angestellten des Amtes oder die Post (Art. 72 SchKG). 3 Rechtsvorschlag oder Zahlung Der Rechtsvorschlag stellt die Betreibung sofort ein (Art. 78 SchKG). Wer zahlt, beendet sie ebenfalls. Wer nichts tut, lässt sie weiterlaufen. 4 Fortsetzungsbegehren Frühestens 20 Tage nach der Zustellung des Zahlungsbefehls kann der Gläubiger die Fortsetzung verlangen. Dieses Recht erlischt ein Jahr nach der Zustellung (Art. 88 SchKG). Wurde Rechtsvorschlag erhoben, steht die Frist während des Gerichtsverfahrens still. 5 Pfändung oder Konkurs Bei Privatpersonen folgt die Pfändung, bei im Handelsregister eingetragenen Schuldnern die Konkursbetreibung (Art. 39 SchKG). Die Pfändung vollzieht das Amt unverzüglich nach Empfang des Fortsetzungsbegehrens und kündigt sie spätestens am Vortag an (Art. 89 und 90 SchKG). 6 Verwertung und Verlustschein Bewegliche Sachen und Forderungen dürfen frühestens einen Monat und spätestens ein Jahr nach der Pfändung verwertet werden, Grundstücke frühestens nach sechs Monaten und spätestens nach zwei Jahren (Art. 116 SchKG). Bleibt die Forderung ungedeckt, gibt es einen Verlustschein. Frist Wofür sie gilt Grundlage 10 Tage Rechtsvorschlag nach der Zustellung des Zahlungsbefehls Art. 74 Abs. 1 SchKG 10 Tage Beschwerde an die Aufsichtsbehörde gegen eine Verfügung des Amtes, ab Kenntnis Art. 17 Abs. 2 SchKG 20 Tage Zahlungsfrist im Zahlungsbefehl Art. 69 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG 20 Tage Sperrfrist, bevor der Gläubiger die Fortsetzung verlangen darf Art. 88 Abs. 1 SchKG 20 Tage Aberkennungsklage nach einer provisorischen Rechtsöffnung Art. 83 Abs. 2 SchKG 3 Monate Wartefrist, bevor ein Gesuch um Nichtbekanntgabe gestellt werden kann Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG 6 Monate Fortsetzung gestützt auf einen Verlustschein ohne neuen Zahlungsbefehl Art. 149 Abs. 3 SchKG 1 Jahr Höchstdauer einer Einkommenspfändung, und Verfall des Fortsetzungsrechts Art. 93 Abs. 2 und Art. 88 Abs. 2 SchKG 5 Jahre Danach erlischt das Einsichtsrecht Dritter Art. 8a Abs. 4 SchKG 20 Jahre Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung Art. 149a Abs. 1 SchKG Quelle: SchKG in der Fassung vom 1. Januar 2026. Der Rechtsvorschlag ist die entscheidende Handlung Der Rechtsvorschlag ist die einzige Reaktion, die eine unberechtigte Betreibung sofort stoppt. Du kannst ihn direkt dem Überbringer des Zahlungsbefehls erklären oder innert zehn Tagen nach der Zustellung beim Betreibungsamt, mündlich oder schriftlich (Art. 74 Abs. 1 SchKG). Er braucht keine Begründung. Wer ihn trotzdem begründet, verzichtet damit nicht auf weitere Einreden (Art. 75 Abs. 1 SchKG) Er kostet nichts. Die mit dem Rechtsvorschlag verbundenen Verrichtungen sind gebührenfrei (Art. 18 GebV SchKG), und die Bescheinigung gibt es auf Verlangen ebenfalls gratis (Art. 74 Abs. 3 SchKG) Er kann sich auf einen Teilbetrag beschränken. Dann musst du den bestrittenen Betrag genau angeben, sonst gilt die ganze Forderung als bestritten (Art. 74 Abs. 2 SchKG) Danach ist der Gläubiger am Zug. Er muss seinen Anspruch im Zivilprozess oder im Verwaltungsverfahren geltend machen und kann die Betreibung nur mit einem vollstreckbaren Entscheid fortsetzen, der den Rechtsvorschlag ausdrücklich beseitigt (Art. 79 SchKG). Hat er einen vollstreckbaren gerichtlichen Entscheid, gibt es die definitive Rechtsöffnung (Art. 80), hat er eine unterschriebene Schuldanerkennung, die provisorische (Art. 82). Gegen eine provisorische Rechtsöffnung kannst du innert 20 Tagen auf Aberkennung der Forderung klagen (Art. 83 Abs. 2 SchKG). Du darfst die Belege sehen. Seit 2019 kannst du jederzeit nach Einleitung der Betreibung verlangen, dass der Gläubiger seine Beweismittel samt einer Übersicht über alle fälligen Ansprüche beim Betreibungsamt zur Einsicht vorlegt (Art. 73 SchKG). Die Vorlegung von Forderungstiteln und Auskünfte darüber sind gebührenfrei (Art. 12 GebV SchKG). Achtung: Die Aufforderung hält keine laufende Frist an. Erhebe zuerst Rechtsvorschlag, dann verlange die Belege. Zehn Tage sind zehn Tage. Wer die Frist verpasst, kann die Forderung nicht mehr im Betreibungsverfahren bestreiten. Es bleibt nur der Weg über das Gericht: Wer mit Urkunden beweist, dass die Schuld getilgt oder gestundet ist, kann jederzeit die Aufhebung oder Einstellung der Betreibung verlangen (Art. 85 SchKG). Das ist aufwendiger und kostet, im Gegensatz zum Rechtsvorschlag. Was eine Betreibung kostet Anders als etwa Grundbuch- oder Notariatsgebühren sind die Betreibungsgebühren nicht kantonal. Artikel 16 Absatz 1 SchKG sagt: «Der Bundesrat setzt den Gebührentarif fest.» Massgebend ist die Gebührenverordnung zum SchKG, und ihre Ansätze gelten in Zürich gleich wie in Genf. Forderung Gebühr für den Zahlungsbefehl Gebühr für den Pfändungsvollzug bis CHF 100 CHF 7 CHF 10 über CHF 100 bis 500 CHF 20 CHF 25 über CHF 500 bis 1'000 CHF 40 CHF 45 über CHF 1'000 bis 10'000 CHF 60 CHF 65 über CHF 10'000 bis 100'000 CHF 90 CHF 90 über CHF 100'000 bis 1'000'000 CHF 190 CHF 190 über CHF 1'000'000 CHF 400 CHF 400 Quelle: Art. 16 und 20 der Gebührenverordnung zum SchKG (SR 281.35), Fassung vom 1. Januar 2026. Dazu kommen Einzelposten: 7 Franken je Zustellversuch, 5 Franken für die Eintragung eines Begehrens, das vor Ausfertigung des Zahlungsbefehls zurückgezogen wird, und 8 Franken für das Schreiben, mit dem das Amt zur Abholung auffordert, nachdem mindestens ein Zustellversuch gescheitert ist. Bezahlen muss am Ende der Schuldner, vorschiessen muss der Gläubiger (Art. 68 SchKG). Wird der Vorschuss nicht geleistet, kann das Amt die Betreibungshandlung einstweilen unterlassen. Betreibungsregister und Betreibungsauszug Das Betreibungsregister ist nicht öffentlich. Einsicht erhält nur, wer ein Interesse glaubhaft macht (Art. 8a Abs. 1 SchKG). Ein solches Interesse ist insbesondere dann glaubhaft, wenn das Auskunftsgesuch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages erfolgt (Abs. 2). Das trifft auf Vermieterinnen, Kreditgeber und Leasinggesellschaften zu, auf reine Neugier nicht. Bezugsweg Kosten Grundlage Schriftlicher Auszug, am Schalter abgeholt CHF 17 pauschal, unabhängig von der Seitenzahl Art. 12a Abs. 1 GebV SchKG Zustellung per Post, Fax oder elektronisch CHF 18 inklusive Zustellung Art. 12a Abs. 2 GebV SchKG Zustellung per eingeschriebener Post CHF 22 inklusive Zustellung Art. 12a Abs. 2 GebV SchKG Auskunft aus den Akten am Schalter CHF 9, plus CHF 40 je halbe Stunde über der ersten halben Stunde Art. 12 GebV SchKG Onlinebestellung bei der Post, Zustellung per E-Mail CHF 26.90 inklusive MWST Preisangabe der Schweizerischen Post Bestellung in einer Postfiliale CHF 35.00 inklusive MWST Preisangabe der Schweizerischen Post Quellen: Gebührenverordnung zum SchKG, Fassung vom 1. Januar 2026, und post.ch, abgerufen am 21. August 2026. Bestellen kannst du beim zuständigen Betreibungsamt direkt oder online über EasyGov, das über 400 Betreibungsämter anbindet. Die Ämter erteilen keine Auskünfte per Telefon oder E-Mail, und der Auszug wird aus Datenschutzgründen nicht formlos elektronisch verschickt. Nach fünf Jahren: was wirklich passiert Die verbreitete Formulierung, ein Eintrag werde nach fünf Jahren gelöscht, gibt das Gesetz nicht her. Artikel 8a Absatz 4 SchKG sagt: «Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens.» Der Unterschied ist praktisch relevant: Der Eintrag bleibt im Register des Betreibungsamts. Was endet, ist nur die Pflicht und Befugnis, ihn Dritten bekanntzugeben. Gerichts- und Verwaltungsbehörden können im Interesse eines bei ihnen hängigen Verfahrens weiterhin Auszüge verlangen, auch nach den fünf Jahren. Und die Frist läuft ab dem Abschluss des Verfahrens, nicht ab dem Tag, an dem du bezahlt hast. Ebenso wichtig: Bezahlen allein bringt den Eintrag nicht aus der Auskunft. Eine bezahlte Betreibung erscheint weiterhin, sie ist dann als getilgt vermerkt. «Getilgt» heisst bezahlt, «nicht bekanntgegeben» heisst unsichtbar. Das sind zwei verschiedene Dinge. Eine Betreibung aus der Auskunft bekommen Artikel 8a Absatz 3 SchKG zählt abschliessend auf, wann die Ämter Dritten von einer Betreibung keine Kenntnis geben: Grund Was dafür passieren muss Die Betreibung ist nichtig oder aufgehoben (lit. a) Aufhebung aufgrund einer Beschwerde oder eines gerichtlichen Entscheids Du hast mit einer Rückforderungsklage obsiegt (lit. b) Rechtskräftiges Urteil zu deinen Gunsten Der Gläubiger zieht die Betreibung zurück (lit. c) Der Rückzug muss vom Gläubiger kommen. Das ist der übliche Weg nach einer Einigung, und der Grund, warum du den Rückzug schriftlich vereinbaren solltest, bevor du zahlst Gesuch um Nichtbekanntgabe (lit. d) Du hast Rechtsvorschlag erhoben, wartest drei Monate ab der Zustellung des Zahlungsbefehls und stellst das Gesuch beim Betreibungsamt. Der Gläubiger hat dann 20 Tage Zeit, nachzuweisen, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat. Bleibt der Nachweis aus, wird die Betreibung nicht mehr bekanntgegeben Quelle: Art. 8a Abs. 3 SchKG, Fassung vom 1. Januar 2026. Das Gesuch geht ans Betreibungsamt, nicht ans Gericht. Es kostet pauschal 40 Franken, damit sind alle nachfolgenden Verfahrensschritte und Auslagen abgegolten. Die Gebühr zahlst du in jedem Fall selbst, auch wenn das Gesuch scheitert (Art. 12b GebV SchKG). Und es funktioniert nur, wenn du zuvor Rechtsvorschlag erhoben hast. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine erweiterte Fassung dieser Regel. Das Gesetz nennt nun ausdrücklich, dass das Gesuch vor dem Erlöschen des Einsichtsrechts Dritter gestellt werden muss, also innerhalb der fünf Jahre. Neu ist vor allem der Schluss der Bestimmung: Erbringt der Gläubiger den Nachweis nachträglich oder setzt er die Betreibung fort, wird sie Dritten grundsätzlich wieder bekanntgegeben, es sei denn, du weist nach, dass sein Begehren um Beseitigung des Rechtsvorschlags definitiv nicht gutgeheissen wurde. Wer vor Gericht recht bekommt, muss die Betreibung seither also nicht mehr weiterschleppen. Was eine Betreibung für einen Kredit bedeutet Bei einem Konsumkredit entscheidet nicht der Betreibungsauszug allein, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Kreditfähigkeitsprüfung. Sie muss vor jedem Vertragsabschluss stattfinden (Art. 27a KKG) und knüpft direkt an das Betreibungsrecht an. Kreditfähig ist nach Artikel 28 Absatz 2 des Konsumkreditgesetzes, wer den Kredit zurückzahlen kann, ohne den nach Artikel 93 Absatz 1 SchKG nicht pfändbaren Teil seines Einkommens anzutasten. Gerechnet wird nach den Existenzminimum-Richtlinien des Wohnsitzkantons, wobei der tatsächlich geschuldete Mietzins, die Steuern nach Quellensteuertabelle und die gemeldeten Kreditverpflichtungen zwingend einzurechnen sind. Und zwar immer mit einer angenommenen Amortisation innert 36 Monaten, selbst wenn der Vertrag eine längere Laufzeit vorsieht (Art. 28 Abs. 4 KKG). Wer selbst rechnen will, findet im Budgetrechner den Einstieg. Den Betreibungsauszug darf die Kreditgeberin einfordern, verpflichtet ist sie dazu nicht (Art. 31 Abs. 1 KKG). Zweifelt sie aber an den Angaben, muss sie diese anhand amtlicher oder privater Dokumente überprüfen und darf sich dabei nicht mit dem Auszug und dem Lohnnachweis begnügen (Art. 31 Abs. 3 KKG). In der Praxis verlangen die meisten Anbieter den Auszug deshalb ohnehin. Drei Register, drei verschiedene Dinge: Betreibungsregister: geführt vom Betreibungsamt, enthält Betreibungen unabhängig davon, ob die Forderung berechtigt war IKO: die gesetzlich vorgeschriebene Informationsstelle für Konsumkredit (Art. 23 KKG). Kreditgeberinnen müssen ihr jeden Konsumkredit melden und vor jeder Vergabe eine Auskunft einholen. Betreibungen stehen dort nicht ZEK: ein privater Verein, der Meldungen seiner Mitgliedfirmen aus Kredit-, Leasing- und Kartengeschäften sammelt, dazu Amtsinformationen wie Konkurse. Eine Betreibung allein löst keinen ZEK-Eintrag aus, ein gemeldeter Zahlungsausfall bei einem laufenden Vertrag schon Für die Kreditwürdigkeit zählt daher weniger die Zahl der Einträge als ihre Art: eine bestrittene und mit Rechtsvorschlag gestoppte Betreibung wiegt anders als ein Verlustschein. Was bei einem laufenden Eintrag noch geht und was nicht, steht im Ratgeber Kredit trotz Betreibung. Pfändung, Verlustschein und die Grenze zum Konkurs Bleibt die Betreibung unbestritten und unbezahlt, folgt bei Privatpersonen die Pfändung. Gepfändet werden darf Erwerbseinkommen nur so weit, als es für den Schuldner und seine Familie nicht unbedingt notwendig ist (Art. 93 Abs. 1 SchKG), und höchstens für die Dauer eines Jahres ab Pfändungsvollzug (Abs. 2). Ändern sich die massgebenden Verhältnisse, passt das Amt die Pfändung an. Reicht das Ergebnis nicht, erhält jeder beteiligte Gläubiger für den ungedeckten Betrag einen Verlustschein. Dieser gilt als Schuldanerkennung, berechtigt den Gläubiger, während sechs Monaten ohne neuen Zahlungsbefehl fortzusetzen (Art. 149 Abs. 3 SchKG), und trägt keine Zinsen (Abs. 4). Die verurkundete Forderung verjährt erst 20 Jahre nach Ausstellung des Verlustscheins (Art. 149a Abs. 1 SchKG). Eine Restschuldbefreiung nach ausländischem Muster kennt dieses Verfahren nicht. Bei Schuldnern, die im Handelsregister eingetragen sind, läuft die Fortsetzung nicht über die Pfändung, sondern über den Konkurs. Hier hat sich per 1. Januar 2025 etwas Wesentliches geändert: Bis Ende 2024 waren öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuern, Abgaben, Gebühren und Bussen sowie die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung von der Konkursbetreibung ausgeschlossen. Das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses hat diese Ausnahmen in Artikel 43 SchKG aufgehoben. Seither unterliegen alle im Handelsregister eingetragenen Schuldner auch für solche Forderungen der ordentlichen Konkursbetreibung. Die Unternehmenskonkurse stiegen 2025 entsprechend um 61.2 Prozent. Worauf du dich verlassen kannst, und worauf nicht Das gibt dir das Verfahren Der Rechtsvorschlag stoppt jede Betreibung sofort, ohne Begründung und ohne Gebühr Der Gläubiger muss danach vor Gericht, nicht du Die Gebühren sind bundesrechtlich fixiert und damit vorhersehbar Du kannst verlangen, dass der Gläubiger seine Beweismittel beim Amt zur Einsicht vorlegt Gegen Verfügungen des Amtes steht die Beschwerde offen, bei Rechtsverweigerung oder Verzögerung sogar jederzeit Das gibt es nicht Keine Vorprüfung: Jede beliebige Person kann dich für eine erfundene Forderung betreiben Keine automatische Löschung nach fünf Jahren, nur das Ende des Einsichtsrechts Dritter Kein Anspruch darauf, dass ein Eintrag nach Bezahlung verschwindet Kein Anspruch gegenüber dem Gericht auf Nichtbekanntgabe, zuständig ist das Betreibungsamt Keine Fristverlängerung, weil du den Zahlungsbefehl nicht abgeholt hast Der Fall, an dem das konkret wird: Ein Streit über eine Rechnung von 800 Franken endet mit einer Einigung, du zahlst, die Sache ist für dich erledigt. Ein Jahr später lehnt eine Vermieterin deine Bewerbung ab, weil im Auszug eine Betreibung über 800 Franken steht, vermerkt als getilgt. Bezahlen war der falsche Hebel: Aus der Auskunft verschwindet die Betreibung nur, wenn der Gläubiger sie nach Artikel 8a Absatz 3 lit. c zurückzieht. Wer zahlt, ohne den Rückzug schriftlich zu vereinbaren, kauft sich fünf Jahre lang einen sichtbaren Eintrag. Die Reihenfolge entscheidet, nicht der Betrag. Unsere Einschätzung Die teuersten Fehler bei einer Betreibung passieren in den ersten zehn Tagen und beim Bezahlen. In den ersten zehn Tagen, weil der Rechtsvorschlag gratis ist, keine Begründung braucht und das Verfahren sofort stoppt, während jede spätere Korrektur über das Gericht läuft. Beim Bezahlen, weil eine bezahlte Betreibung fünf Jahre lang sichtbar bleibt, wenn der Rückzug nicht mitvereinbart wurde. Konkret: Erhebe im Zweifel Rechtsvorschlag, auch wenn die Forderung vielleicht berechtigt ist. Er verschliesst dir nichts, du kannst danach immer noch zahlen. Und wenn du dich mit dem Gläubiger einigst, halte den Rückzug der Betreibung schriftlich fest, bevor Geld fliesst. Wer sich schon in einer Überschuldung befindet, sollte zusätzlich eine anerkannte Schuldenberatung beiziehen, statt Betreibungen einzeln abzuarbeiten. Häufige Fragen zur Betreibung Wie viele Mahnungen braucht es vor einer Betreibung? Keine. Das SchKG kennt keine Mahnpflicht. Die Betreibung beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 38 Abs. 2 SchKG), und das Betreibungsamt prüft nur die formellen Angaben des Begehrens. Ein Gläubiger kann also direkt nach Fälligkeit betreiben. Was kostet es, jemanden zu betreiben? Die Gebühr für den Zahlungsbefehl richtet sich nach der Forderung und ist bundesrechtlich festgelegt: 7 Franken bis 100 Franken Forderung, 20 Franken bis 500, 40 Franken bis 1'000, 60 Franken bis 10'000, 90 Franken bis 100'000, 190 Franken bis 1 Million und 400 Franken darüber (Art. 16 GebV SchKG). Der Gläubiger schiesst vor, tragen muss die Kosten am Ende der Schuldner. Was passiert, wenn ich den Zahlungsbefehl nicht abhole? Die zehntägige Frist für den Rechtsvorschlag läuft ab der Zustellung (Art. 74 Abs. 1 SchKG). Wird niemand angetroffen, darf an eine erwachsene Person deines Haushalts oder an einen Angestellten zugestellt werden, sonst an einen Gemeinde- oder Polizeibeamten zuhanden des Schuldners (Art. 64 SchKG). Nach mindestens einem erfolglosen Versuch fordert dich das Amt schriftlich zur Abholung auf. Wer sich beharrlich der Zustellung entzieht, dem wird sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 66 Abs. 4 SchKG). Nichtabholen beendet die Betreibung also nicht, es verzögert sie nur. Kann ich eine Betreibung anfechten? Ja, mit dem Rechtsvorschlag innert zehn Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 74 SchKG). Er stellt die Betreibung ein (Art. 78 SchKG) und zwingt den Gläubiger, seinen Anspruch im Zivilprozess oder Verwaltungsverfahren durchzusetzen (Art. 79 SchKG). Gegen Verfügungen des Betreibungsamts selbst gibt es zusätzlich die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde, innert zehn Tagen ab Kenntnis (Art. 17 SchKG). Verschwindet ein Eintrag nach fünf Jahren? Nicht ganz. Nach fünf Jahren ab Abschluss des Verfahrens erlischt das Einsichtsrecht Dritter (Art. 8a Abs. 4 SchKG). Der Eintrag bleibt im Register des Betreibungsamts, er wird nur nicht mehr in der Auskunft ausgewiesen. Gerichts- und Verwaltungsbehörden können im Interesse eines bei ihnen hängigen Verfahrens weiterhin Auszüge verlangen. Ich habe bezahlt. Warum steht die Betreibung noch im Auszug? Weil Bezahlen kein Grund für die Nichtbekanntgabe ist. Artikel 8a Absatz 3 SchKG zählt die Gründe abschliessend auf, und der praktisch wichtigste ist der Rückzug der Betreibung durch den Gläubiger (lit. c). Vereinbare den Rückzug deshalb schriftlich, bevor du zahlst. Sonst erscheint die Betreibung fünf Jahre lang, mit dem Vermerk, dass sie getilgt ist. Wie stelle ich ein Gesuch um Nichtbekanntgabe? Beim Betreibungsamt, nicht beim Gericht. Voraussetzung ist, dass du Rechtsvorschlag erhoben hast und seit der Zustellung des Zahlungsbefehls drei Monate vergangen sind (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG). Das Amt setzt dem Gläubiger eine Frist von 20 Tagen, um nachzuweisen, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat. Die Gebühr beträgt pauschal 40 Franken und ist unabhängig vom Ausgang von dir zu bezahlen (Art. 12b GebV SchKG). Was kostet ein Betreibungsauszug? Der schriftliche Auszug kostet pauschal 17 Franken, unabhängig von der Seitenzahl. Mit Zustellung per Post, Fax oder elektronisch sind es 18 Franken, per eingeschriebener Post 22 Franken (Art. 12a GebV SchKG). Eine Auskunft aus den Akten am Schalter kostet 9 Franken. Über die Schweizerische Post kostet die Onlinebestellung mit Zustellung per E-Mail 26.90 Franken, die Bestellung in der Filiale 35.00 Franken. Sieht mein Arbeitgeber meine Betreibungen? Nur, wenn er einen Grund hat, den er glaubhaft machen kann, oder wenn eine Lohnpfändung läuft. Bei der Einkommenspfändung wird der Arbeitgeber angewiesen, den pfändbaren Teil direkt an das Amt zu überweisen, und erfährt damit unweigerlich davon. Ohne Lohnpfändung müsste er selbst ein Auskunftsgesuch stellen und ein Interesse glaubhaft machen (Art. 8a Abs. 1 SchKG). Für die meisten Anstellungen ist das nicht üblich, in einzelnen Branchen mit Vertrauensfunktionen dagegen schon. Wie lange darf mein Lohn gepfändet werden? Höchstens ein Jahr ab Pfändungsvollzug (Art. 93 Abs. 2 SchKG). Gepfändet werden darf nur der Teil des Einkommens, der für dich und deine Familie nicht unbedingt notwendig ist. Ändern sich die massgebenden Verhältnisse während der Pfändung, passt das Amt sie an. Auf Antrag weist es den Arbeitgeber zusätzlich an, die laufenden Krankenkassenprämien direkt an das Amt zu überweisen, soweit sie zum Existenzminimum gehören (Art. 93 Abs. 4 SchKG). Bekomme ich mit einer Betreibung noch einen Kredit? Es wird deutlich schwieriger, weil die gesetzliche Kreditfähigkeitsprüfung streng rechnet: Kreditfähig ist nur, wer den Kredit zurückzahlen kann, ohne den unpfändbaren Teil seines Einkommens anzutasten, gerechnet mit einer Amortisation innert 36 Monaten (Art. 28 KKG). Eine bestrittene Betreibung, die mit Rechtsvorschlag gestoppt wurde, wiegt dabei anders als ein Verlustschein. Die Bonität hängt also nicht an der blossen Zahl der Einträge. Kann ich sehen, worauf sich die Forderung stützt? Ja. Seit 2019 kannst du jederzeit nach Einleitung der Betreibung verlangen, dass der Gläubiger seine Beweismittel samt einer Übersicht über alle gegenüber dir fälligen Ansprüche beim Betreibungsamt zur Einsicht vorlegt (Art. 73 SchKG). Kommt er dem nicht nach, berücksichtigt das Gericht das bei den Prozesskosten eines späteren Rechtsstreits. Wichtig: Diese Aufforderung hält keine laufende Frist an, der Rechtsvorschlag geht vor.
Das Wichtigste auf einen Blick 📊 Bonität ist der Sammelbegriff für zwei getrennte Fragen: die Kreditfähigkeit (kannst du zurückzahlen?) und die Kreditwürdigkeit (zahlst du zurück?). Nur die erste ist in der Schweiz gesetzlich geregelt ⚖️ Beim Barkredit muss die Kreditgeberin rechnen, ob du ihn innert 36 Monaten aus dem pfändbaren Teil deines Einkommens tilgen könntest (Art. 28 Abs. 4 KKG), auch bei einer Laufzeit von 60 oder 84 Monaten. Leasing und Kartenkonten haben eigene Massstäbe (Art. 29 und 30 KKG) 🗂️ Vier Stellen halten deine Daten: IKO (nur laufende Konsumkredite), ZEK (Gesuche, Verträge, Karten), die Wirtschaftsauskunfteien und das Betreibungsregister. Einen landesweit einheitlichen Bonitätsscore gibt es nicht 🕐 Ein abgelehntes Kreditgesuch bleibt 2 Jahre in der ZEK sichtbar, eine Betreibung 5 Jahre im Registerauszug, ein noch nicht getilgter Verlustschein 20 Jahre ✅ Seit dem 1. Januar 2026 kannst du eine bestrittene Betreibung innerhalb der Fünfjahresfrist für Dritte unsichtbar machen lassen, frühestens aber drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls und nur, wenn die Gläubigerin untätig geblieben ist. Pauschalgebühr: CHF 40 Deine Bonität entscheidet über Kredit, Leasing, Handyabo und oft auch über die Wohnung. In der Schweiz wird sie nach anderen Regeln beurteilt als im Ausland: Es gibt keine zentrale Auskunftei mit einem einheitlichen Score, dafür eine gesetzlich vorgeschriebene Rechnung, die jede Bank vor jedem Konsumkredit machen muss. Was ist Bonität? Bonität bezeichnet die Einschätzung, ob eine Person ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann und wird. Der Begriff fasst zwei Beurteilungen zusammen, die im Schweizer Konsumkreditrecht streng getrennt sind: die Kreditfähigkeit als rechnerische Prüfung der Mittel und die Kreditwürdigkeit als Einschätzung der Zahlungsmoral. Bonität ist kein Rechtsbegriff. Im Bundesgesetz über den Konsumkredit kommt das Wort ebenso wenig vor wie «Kreditwürdigkeit». Geregelt ist dort nur die Kreditfähigkeit, und zwar so detailliert, dass eine falsche Rechnung die Kreditgeberin ihre gesamte Forderung kosten kann. In der Praxis prüfen Anbieter deine Bonität, sobald sie in Vorleistung gehen: bei einem Privatkredit, einem Auto-Leasing, einer Kreditkarte mit Kreditoption, einem Kauf auf Rechnung, einem Mobilfunkvertrag oder einer Wohnungsbewerbung. Die Tiefe der Prüfung unterscheidet sich dabei stark. Ein Onlineshop fragt einen Score ab, eine Bank rechnet ein vollständiges Budget. Was du für einen Antrag zusammenstellen musst, steht unter Kredit beantragen. Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit: der Unterschied, der im Gesetz steht Die beiden Begriffe werden im Alltag synonym gebraucht. Juristisch sind sie es nicht, und der Unterschied hat handfeste Folgen. Kriterium Kreditfähigkeit Kreditwürdigkeit Kernfrage Kannst du den Kredit tragen? Wirst du ihn zurückzahlen? Rechtsgrundlage Art. 27a und 28 KKG, zwingend keine, freie Einschätzung der Kreditgeberin Massstab pfändbarer Teil des Einkommens nach Art. 93 Abs. 1 SchKG Zahlungshistorie, Registereinträge, internes Scoring Ergebnis rechnerisch: ja oder nein Risikoeinschätzung, oft als Score Folge eines Fehlers Kreditgeberin verliert Kredit samt Zinsen und Kosten (Art. 32 KKG) keine gesetzliche Sanktion Quelle: Bundesgesetz über den Konsumkredit (SR 221.214.1), Stand 1. September 2023. Eine Person kann also kreditwürdig und trotzdem nicht kreditfähig sein: makellose Zahlungshistorie, aber zu wenig frei verfügbares Einkommen. Dann muss die Bank ablehnen, auch wenn sie möchte. Der umgekehrte Fall existiert ebenfalls, hohes Einkommen bei offenem Verlustschein, und dort darf die Bank ablehnen, obwohl sie dürfte. Wie Kreditgeber die Zahlungsmoral im Einzelnen beurteilen, steht im Eintrag zur Kreditwürdigkeit. Die Kreditfähigkeit schützt dich, die Kreditwürdigkeit schützt die Bank. Deshalb kannst du die eine berechnen und die andere nur beeinflussen. Wie die Kreditfähigkeit berechnet wird Vor jedem Konsumkreditvertrag muss die gewerbsmässig tätige Kreditgeberin die Kreditfähigkeit prüfen (Art. 27a KKG). Der Zweck steht ausdrücklich im Gesetz: die Vermeidung einer Überschuldung infolge des Kredits (Art. 22 KKG). Die Rechnung läuft in vier Schritten. 1 Existenzminimum ermitteln. Massgebend sind die Richtlinien über die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums deines Wohnsitzkantons. Weil jeder Kanton eigene Richtlinien hat, fällt dieselbe Prüfung in Genf anders aus als in Appenzell. 2 Drei Posten sind zwingend zu berücksichtigen (Art. 28 Abs. 3 KKG): der tatsächlich geschuldete Mietzins, die nach Quellensteuertabelle geschuldeten Steuern und alle Verpflichtungen, die bei der IKO gemeldet sind. Ein zu tief angegebener Mietzins fliegt spätestens beim Lohnnachweis auf. 3 Freibetrag berechnen. Was nach Abzug des Existenzminimums vom Einkommen übrig bleibt, ist der pfändbare Teil nach Art. 93 Abs. 1 SchKG. Nur dieser Betrag darf für die Kreditrückzahlung eingesetzt werden. 4 Fiktive Amortisation über 36 Monate. Der Kredit muss theoretisch innert 36 Monaten aus diesem Freibetrag tilgbar sein, selbst wenn vertraglich 60 oder 84 Monate vereinbart sind (Art. 28 Abs. 4 KKG). Bereits laufende, noch nicht zurückbezahlte Konsumkredite zählen mit. Das Obergericht des Kantons Bern hat 2016 präzisiert, dass in diese 36-Monats-Rechnung nicht nur das Kapital gehört, sondern auch Zinsen und Kosten über die gesamte vertragliche Laufzeit. Bei langen Laufzeiten senkt das den maximal zulässigen Kreditbetrag deutlich. Was ein Rechenfehler kostet: Verstösst eine gewerbsmässige Kreditgeberin schwerwiegend gegen die Prüfpflichten, verliert sie die gewährte Kreditsumme samt Zinsen und Kosten; bereits geleistete Zahlungen kannst du nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern. Bei einem geringfügigen Verstoss verliert sie nur Zinsen und Kosten (Art. 32 KKG). Das ist der Grund, warum Schweizer Banken bei der Budgetprüfung so hartnäckig nachfragen. Wo die gesetzliche Prüfung nicht greift: Das Konsumkreditgesetz gilt nicht für grundpfandgesicherte Kredite und nicht für Beträge unter CHF 500 oder über CHF 80'000 (Art. 7 Abs. 1 KKG). Für eine Hypothek gibt es deshalb keine gesetzliche Kreditfähigkeitsprüfung nach 36-Monats-Regel. Dort rechnen die Banken mit Tragbarkeit und kalkulatorischem Zinssatz. Bei Kredit- und Kundenkarten mit Kreditoption sowie bei Überziehungskrediten prüft die Anbieterin die Kreditfähigkeit nur summarisch und stützt sich dabei auf deine eigenen Angaben zu Einkommen und Vermögen (Art. 30 KKG). Wer in der Schweiz Bonitätsdaten speichert Anders als in manchen Nachbarländern gibt es keine einzelne Auskunftei, die alles zusammenführt, und keinen landesweit gültigen Score. Stattdessen fragt eine Bank vier voneinander unabhängige Quellen ab. Stelle Trägerschaft Was dort steht Selbstauskunft IKO Verein der Kreditgeberinnen, gesetzlich vorgeschrieben, Aufsicht beim EJPD nur laufende Konsumkredit- und Leasingverträge sowie gemeldete Zahlungsausstände kostenlos, nur per Briefpost ZEK privater Verein von Banken, Leasing- und Kartenanbietern Kreditgesuche (auch abgelehnte), Verträge, Kartenmeldungen, Amtsinformationen kostenloser Datenbankauszug Wirtschaftsauskunfteien privat: Creditreform, CRIF, Dun & Bradstreet, Intrum Zahlungserfahrungen, Inkassofälle, Daten aus öffentlichen Registern, eigener Bonitätsscore Auskunft nach Art. 25 DSG, in der Regel innert 30 Tagen Betreibungsregister kantonales Betreibungsamt Betreibungen, Verlustscheine aus Pfändungen, Konkurse Auszug über dich selbst jederzeit, gegen Gebühr Quellen: KKG Art. 23 bis 27; ZEK-Reglement I; Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien vom 25. August 2023; SchKG Art. 8a. Stand: August 2026. IKO: nur laufende Verträge, kein Negativregister Die Informationsstelle für Konsumkredit ist die einzige der vier Stellen, die das Gesetz selbst verlangt (Art. 23 KKG). Jede gewerbsmässige Kreditgeberin muss jeden gewährten Konsumkredit melden und vor der Vergabe die Datenbank abfragen. Seit dem 1. September 2023 gilt die IKO als Bundesorgan im Sinne des Datenschutzgesetzes. Entscheidend ist, was die IKO nicht speichert: keine Kreditanfragen, keine abgelehnten Gesuche, kein allgemeines Zahlungsverhalten. In der Datenbank stehen ausschliesslich laufende Verträge. Ein abgemeldeter Vertrag verschwindet spätestens 14 Tage nach der Abmeldung. Bei Kreditkarten mit Kreditoption entsteht eine Meldepflicht erst, wenn du dreimal hintereinander von der Kreditoption Gebrauch gemacht hast und der ausstehende Betrag CHF 3'000 erreicht (Art. 27 KKG). ZEK: hier landen auch die Gesuche Die Zentralstelle für Kreditinformation ist ein privater Verein, kein Amt. Sie registriert positive wie negative Meldungen: laufende Kredite und Leasingverträge, Kartenengagements, Zahlungsverzögerungen, Kartensperren. Anders als die IKO registriert sie auch Kreditgesuche einschliesslich abgelehnter Anträge. Ein pünktlich abbezahlter Kredit ist dort ein positives Signal. Wirtschaftsauskunfteien: der eigentliche Score Creditreform, CRIF, Dun & Bradstreet und Intrum haben sich auf gemeinsame Verhaltensregeln verpflichtet, die seit dem 1. September 2023 gelten und auf das revidierte Datenschutzgesetz abgestimmt sind. Diese Regeln legen fest, welche Datenkategorien bearbeitet werden dürfen und wie lange. Der Bonitätsscore selbst ist Geschäftsgeheimnis der jeweiligen Auskunftei; veröffentlicht werden nur die Grundzüge. CRIF beschreibt ihren Consumer-Score als statistisches Mass für die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungsstörung in den nächsten zwölf Monaten, dargestellt in einer Ampel von rot über gelb zu grün. Liegen negative Zahlungserfahrungen vor, bestimmen drei Faktoren das Ergebnis: Anzahl, Status und Aktualität der Ereignisse. Ein Konkurs vor neun Jahren wird nicht gleich gewichtet wie einer vor einem Jahr, auch wenn beide noch in der Auskunft erscheinen. Wer ausschliesslich positive oder gar keine Zahlungserfahrungen hat, landet im grünen Bereich. Der Score speist sich dann aus amtlichen Registern und Publikationen, aus soziodemografischen Merkmalen und aus positiven Zahlungserfahrungen. Höheres Alter, längere Bekanntheit bei der Auskunftei und mehr positive Information heben ihn zusätzlich. Betreibungsregister: die härteste Quelle Der Auszug aus dem Betreibungsregister ist das Dokument, das Banken, Vermieter und Arbeitgeber am häufigsten verlangen. Er enthält alle Betreibungen der vergangenen fünf Jahre, die noch nicht getilgten Verlustscheine aus Pfändungen der letzten zwanzig Jahre sowie Eröffnung und Abschluss von Konkursverfahren der letzten fünf Jahre. Zwei Einschränkungen werden regelmässig übersehen. Erstens gilt der Auszug nur für den Betreibungskreis des ausstellenden Amts: Wer umgezogen ist, hat unter Umständen Einträge an einem anderen Ort, die auf dem aktuellen Auszug fehlen. Zweitens sind Verlustscheine aus Konkursen dort gar nicht aufgeführt. Wie lange Einträge sichtbar bleiben Die Speicherdauer hängt davon ab, welche Stelle den Eintrag führt. Dieselbe Tatsache kann bei der einen Stelle bereits gelöscht und bei der anderen noch sichtbar sein. Eintrag Stelle Dauer Offenes Kreditgesuch ZEK bis zum «Gültig bis»-Datum des Gesuchs Abgelehntes Kreditgesuch ZEK 2 Jahre ab Ablehnungsdatum Abgemeldeter Kredit- oder Leasingvertrag ZEK 3 Jahre ab Bonitätsdatum, 5 Jahre bei Teil- oder Totalverlust Laufender Vertrag nach Abmeldung IKO spätestens 14 Tage nach der Abmeldung gelöscht Abgelehnter Kartenantrag ZEK 3 Jahre Konkurs einer Privatperson ZEK 10 Jahre, oder bis alle Verlustscheine nachweislich getilgt sind Nicht betriebene Forderung, Zahlungserfahrung Auskunfteien 5 Jahre Betriebene Forderung, Verlustschein, Konkursverfahren Auskunfteien 10 Jahre Betreibung Betreibungsregister Einsichtsrecht Dritter erlischt 5 Jahre nach Abschluss des Verfahrens Verlustschein aus Pfändung Betreibungsregister 20 Jahre, solange nicht getilgt Konkurs Betreibungsregister 5 Jahre Quellen: ZEK-Reglement I Ziff. 4.1 (Fassung Jahresbericht 2025); IKO, Aufbewahrungsfristen; Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien, Ziff. 11; SchKG Art. 8a Abs. 4 und Art. 149a; Weisung Nr. 5 des Bundesamts für Justiz, Fassung ab 1. Januar 2026. Stand: August 2026. Die 20 Jahre sind keine Zwangsstrafe. Die durch einen Verlustschein verurkundete Forderung verjährt zwar erst 20 Jahre nach Ausstellung. Du kannst sie aber jederzeit durch Zahlung an das ausstellende Betreibungsamt tilgen. Danach wird der Eintrag in den Registern gelöscht und die Löschung auf Verlangen bescheinigt (Art. 149a SchKG). Ein getilgter Verlustschein erscheint auf keinem Auszug mehr. Was in die Bewertung einfliesst und was ausdrücklich nicht Die Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien listen abschliessend auf, welche Datenkategorien für die Bonitätsbeurteilung von Privatpersonen bearbeitet werden dürfen. Das macht die Frage, was zählt, zum ersten Mal beantwortbar. Wird bearbeitet Identifikationsdaten: Name, Geburtsdatum, Adressen, Zivilstand, Beruf Zahlungsverhalten und Daten aus dem Forderungsmanagement Öffentliche Register: Betreibungs-, Einwohner- und Handelsregister Amtliche Meldungen und Publikationen in kantonalen Amtsblättern Verbindungen zu juristischen Personen Der Bonitätsscore der jeweiligen Auskunftei Wird nicht bearbeitet Social-Media-Daten Autonummern Pass, Identitätskarte, Ausländer- und Führerausweis Daten von Minderjährigen Gesundheit, Intimsphäre, Herkunft Religiöse, politische und gewerkschaftliche Ansichten Verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen sowie Sanktionen Massnahmen der sozialen Hilfe Bei der Kreditfähigkeitsprüfung nach KKG kommt ein anderer Satz Faktoren hinzu, den die Auskunfteien gar nicht kennen: dein Bruttoeinkommen, dein tatsächlicher Mietzins, deine Steuerlast nach Quellensteuertabelle und alle bei der IKO gemeldeten laufenden Verpflichtungen. Die Bank darf sich dabei grundsätzlich auf deine Angaben verlassen, kann aber einen Betreibungsregisterauszug und einen Lohnnachweis verlangen. Zweifelt sie an der Richtigkeit, muss sie amtliche oder private Dokumente beiziehen und darf sich nicht mit diesen beiden begnügen (Art. 31 KKG). Fünf belegte Hebel für eine bessere Bonität Allgemeine Ratschläge helfen wenig. Diese fünf Schritte greifen an konkreten, nachprüfbaren Stellen an. 1 Selbstauskunft bei allen vier Stellen einholen. Jede Person kann nach Art. 25 DSG Auskunft über die zu ihr bearbeiteten Daten verlangen. Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos und wird in der Regel innert 30 Tagen erteilt. Nur bei unverhältnismässigem Aufwand darf eine Kostenbeteiligung von höchstens CHF 300 verlangt werden, und diese muss dir vorher mitgeteilt werden. ZEK und IKO stellen ihren Datenbankauszug kostenlos zu, CRIF gewährt eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr. 2 Falsche Einträge berichtigen lassen. Unbestrittene Datenfehler korrigieren die Auskunfteien innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erkennung. Die Belege für die behauptete Unrichtigkeit musst du liefern. Lässt sich weder Richtigkeit noch Unrichtigkeit feststellen, kannst du einen Bestreitungsvermerk verlangen (Art. 32 DSG). Bei ZEK und IKO führt der Weg über das meldende Institut, das auf deinem Auszug steht. 3 Bestrittene Betreibung unsichtbar machen. Hast du Rechtsvorschlag erhoben und hat die Gläubigerin danach kein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet, kannst du beim Betreibungsamt beantragen, dass die Betreibung Dritten nicht mehr bekanntgegeben wird. Seit dem 1. Januar 2026 ist das jederzeit innerhalb der Fünfjahresfrist möglich; die frühere Einjahresschranke ist weggefallen. Frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls, Pauschalgebühr CHF 40, geschuldet unabhängig vom Ausgang. 4 Verlustscheine tilgen statt aussitzen. Zahlung an das ausstellende Betreibungsamt löscht den Registereintrag; die Löschung wird dir auf Verlangen bescheinigt. Das ist der einzige Weg, einen Verlustschein vor Ablauf der zwanzig Jahre loszuwerden. 5 Vor dem Antrag rechnen, nicht danach. Ein abgelehntes Kreditgesuch bleibt zwei Jahre in der ZEK sichtbar. Wer nacheinander bei fünf Anbietern anfragt, produziert im schlechtesten Fall fünf solche Einträge. Rechne dein Budget vorher durch und stelle den Antrag dort, wo die Chancen stehen. Vollständige Löschung ist selten eine gute Idee. Du kannst von einer Auskunftei verlangen, nicht mehr beauskunftet zu werden. Bei negativen Zahlungserfahrungen und bei öffentlich publizierten Daten ist das ohnehin ausgeschlossen. Und dort, wo es funktioniert, hat es einen Preis: Das Fehlen jeglicher Bonitätsinformation kann von der Anbieterin negativ bewertet werden. Eine dünne Akte ist kein Vorteil. Wann die Bonität entscheidet und wann nicht Hier gibt die Bonität den Ausschlag Privatkredit und Auto-Leasing: hier greift die vollständige Kreditfähigkeitsprüfung mit Budgetrechnung Kreditkarte mit Kreditoption: summarische Prüfung, aber Registerabfrage Kauf auf Rechnung im Onlinehandel: entscheidet meist allein der Score der Auskunftei, in Sekunden Wohnungsbewerbung: der Betreibungsregisterauszug ist in vielen Kantonen faktisch Standard Mobilfunk- und Aboverträge mit Gerätefinanzierung Hier greift sie nicht oder anders Kredite unter CHF 500 und über CHF 80'000: ausserhalb des KKG Grundpfandgesicherte Kredite: Hypotheken laufen über Tragbarkeit, nicht über die 36-Monats-Regel Zins- und gebührenfreie Finanzierungen und Kredite mit Laufzeit bis drei Monate Kredite, die durch hinterlegte bankübliche Sicherheiten gedeckt sind Vorauszahlung und Debitkarte: keine Vorleistung, also keine Prüfung Ein Edge Case, der viele überrascht: Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, hat weder Betreibungseinträge noch Zahlungserfahrungen und wird trotzdem regelmässig abgelehnt. Der Grund ist nicht ein schlechter Score, sondern gar keiner. Die Auskunfteien berechnen ihre Werte unter anderem aus der Länge der Bekanntheit in der Datenbank; wer dort nicht existiert, liefert kein Signal. Dasselbe Muster trifft junge Erwachsene beim ersten Kreditantrag. Die Lösung ist nicht ein Kreditantrag nach dem anderen, sondern der Aufbau nachweisbarer Zahlungshistorie über Rechnungskäufe und regelmässige Zahlungen. Unsere Einschätzung: Der wirksamste Schritt ist auch der billigste und wird am seltensten gemacht. Fordere einmal jährlich die Selbstauskunft bei ZEK, IKO und mindestens einer Wirtschaftsauskunftei an, dazu den Betreibungsregisterauszug. Und zwar bevor du einen Kredit brauchst, nicht danach. Fehlerhafte Einträge sind häufiger als vermutet, und ihre Korrektur dauert Wochen, die du im Moment eines Kreditantrags nicht hast. Wer umgezogen ist, verlangt den Auszug zusätzlich beim früheren Betreibungsamt: Der aktuelle deckt nur den eigenen Betreibungskreis ab. Erst wenn die Akten sauber sind, lohnt sich der Kreditvergleich. Häufige Fragen zur Bonität Wie finde ich heraus, wie gut meine Bonität ist? Einen einzelnen Wert gibt es nicht. Du musst vier Stellen abfragen: ZEK und IKO liefern kostenlose Datenbankauszüge, die Wirtschaftsauskunfteien erteilen Auskunft nach Art. 25 DSG in der Regel innert 30 Tagen, und den Betreibungsregisterauszug bestellst du beim Betreibungsamt deines Wohnorts. Erst zusammen ergeben diese vier Dokumente das Bild, das eine Bank sieht. Gibt es in der Schweiz einen einheitlichen Bonitätsscore? Nein. Jede Wirtschaftsauskunftei rechnet ihr eigenes Modell, und dieses Modell ist ausdrücklich Geschäftsgeheimnis. Veröffentlicht werden nur die Grundzüge. Zwei Auskunfteien können deshalb zur selben Person zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die gesetzliche Kreditfähigkeitsprüfung nach KKG ist dagegen für alle Kreditgeberinnen gleich vorgegeben. Was ist der Unterschied zwischen Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit? Die Kreditfähigkeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Rechnung: Könntest du den Kredit innert 36 Monaten aus dem pfändbaren Teil deines Einkommens tilgen? Die Kreditwürdigkeit ist die freie Risikoeinschätzung der Kreditgeberin und stützt sich auf Zahlungshistorie und Registereinträge. Fällt die Kreditfähigkeit negativ aus, darf die Bank den Kredit nicht vergeben, auch bei tadelloser Zahlungsmoral. Schadet jede Kreditanfrage meiner Bonität? Nicht jede Anfrage, aber jede Ablehnung. Ein abgelehntes Kreditgesuch bleibt zwei Jahre ab Ablehnungsdatum in der ZEK sichtbar; nur bei nicht personenbezogenen Ablehnungsgründen wird der Eintrag sofort archiviert. Ein offenes Gesuch bleibt bis zum «Gültig bis»-Datum bestehen. Die IKO speichert Anfragen überhaupt nicht, sondern nur gewährte Verträge. Wie lange bleibt eine Betreibung sichtbar? Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Bezahlen allein löscht den Eintrag nicht, es wird lediglich die Tilgung vermerkt. Hast du Rechtsvorschlag erhoben und die Gläubigerin ist untätig geblieben, kannst du seit dem 1. Januar 2026 jederzeit innerhalb dieser fünf Jahre beantragen, dass die Betreibung Dritten nicht mehr bekanntgegeben wird. Die Pauschalgebühr beträgt CHF 40 und ist unabhängig vom Ausgang geschuldet. Kostet eine Selbstauskunft etwas? Grundsätzlich nicht. Nach Art. 25 Abs. 6 DSG muss die verantwortliche Stelle kostenlos Auskunft erteilen. Nur wenn die Auskunft mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden ist, darf eine angemessene Kostenbeteiligung von höchstens CHF 300 verlangt werden, und die Höhe muss dir vorab mitgeteilt werden. ZEK und IKO stellen den Datenbankauszug kostenlos zu, CRIF gewährt eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr. Bekomme ich mit einem Verlustschein noch einen Kredit? Bei einem Konsumkredit ist das praktisch ausgeschlossen. Ein offener Verlustschein ist das schwerwiegendste Merkmal im Betreibungsregisterauszug, und die Bank muss ihn bei der Kreditfähigkeitsprüfung berücksichtigen. Der Weg zurück führt über die Tilgung: Nach Zahlung an das ausstellende Betreibungsamt wird der Eintrag gelöscht. Was in dieser Situation realistisch ist und was nicht, steht im Ratgeber zum Kredit trotz Betreibung. Gibt es Kredite ohne Bonitätsprüfung? In der Schweiz nicht, sobald das Konsumkreditgesetz greift. Die Kreditfähigkeitsprüfung ist vor jedem Vertragsabschluss zwingend, und eine Kreditgeberin, die schwerwiegend dagegen verstösst, verliert Kreditsumme, Zinsen und Kosten. Anbieter, die mit dem Gegenteil werben, arbeiten entweder ausserhalb des Geltungsbereichs oder unseriös. Die Details dazu findest du unter Kredit ohne Bonitätsprüfung. Werden meine Social-Media-Profile für die Bonität ausgewertet? Nein. Die Wirtschaftsauskunfteien haben sich in ihren seit dem 1. September 2023 geltenden Verhaltensregeln ausdrücklich verpflichtet, für die Bonitätsbeurteilung von Privatpersonen keine Social-Media-Daten zu bearbeiten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Autonummern, Ausweisdaten, Daten Minderjähriger sowie alle besonders schützenswerten Daten wie Gesundheit, politische Ansichten oder Massnahmen der sozialen Hilfe. Zählt bei der Kreditfähigkeitsprüfung auch das Einkommen meines Partners? Massgebend ist der pfändbare Teil deines Einkommens nach den Existenzminimum-Richtlinien deines Wohnsitzkantons. Verpflichtungen des Ehegatten oder eingetragenen Partners fallen nach herrschender Lehre nicht unter die zwingend zu berücksichtigenden Posten von Art. 28 Abs. 3 KKG. Die Familiensituation fliesst aber über die Berechnung des Existenzminimums selbst ein, und diese Berechnung unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Meine Bank hat mich abgelehnt. Erfahre ich den Grund? Die Kreditgeberin muss dir im Vertrag den pfändbaren Teil des Einkommens angeben, der ihrer Kreditfähigkeitsprüfung zugrunde lag. Das setzt allerdings einen Vertragsabschluss voraus. Bei einer Ablehnung hilft die Selbstauskunft weiter: Sie zeigt, welche Einträge vorliegen und welches Institut sie gemeldet hat. Kommt die Ablehnung aus einer automatisierten Einzelentscheidung, muss die Anbieterin dich darüber informieren und dir ermöglichen, deine Rechte nach dem Datenschutzgesetz wahrzunehmen. Wie prüfe ich vorab, ob ich kreditfähig bin? Rechne dein Budget nach demselben Muster wie die Bank: Nettoeinkommen minus Existenzminimum nach kantonaler Richtlinie, minus tatsächlicher Mietzins, minus Quellensteuer, minus laufende Kredit- und Leasingraten. Der verbleibende Betrag mal 36 ergibt die Obergrenze für Kapital, Zinsen und Kosten zusammen. Für eine erste Näherung hilft der Budgetrechner, die Voraussetzungen im Überblick stehen unter Kreditvoraussetzungen.
Das Wichtigste auf einen Blick 📗 Das Grundbuch ist das Register über die dinglichen Rechte an Grundstücken. Geregelt ist es in den Artikeln 942 bis 977 ZGB, geführt wird es von den Kantonen 🔍 Ohne Interessennachweis erhältst du Eigentümer, Eigentumsform, Erwerbsdatum, Dienstbarkeiten, Grundlasten und die meisten Anmerkungen. Für Grundpfandrechte und Vormerkungen musst du ein Interesse glaubhaft machen 🔒 Jede Auskunft ist grundstücksbezogen. Eine Suche nach Personen ist nicht zulässig, und die Online-Portale sind gegen Serienabfragen gesperrt: Zürich erlaubt 5 Abfragen pro Tag, Basel-Stadt 10 pro Tag und IP-Adresse 💰 Ein Grundbuchauszug kostet kantonal unterschiedlich: Aargau CHF 30, Solothurn ab CHF 30, Basel-Landschaft CHF 40, Zug mindestens CHF 45. Eine schweizweite Zahl gibt es nicht 🏠 Eigentum entsteht mit dem Eintrag ins Hauptbuch, wirkt aber auf den Tagebucheintrag zurück. Genau deshalb kann die Bank schon vor dem definitiven Eintrag auszahlen Das Grundbuch beweist, wem ein Grundstück in der Schweiz gehört und was darauf lastet. Hier steht, was drinsteht, wer was einsehen darf, was ein Auszug in deinem Kanton kostet und wie der Eintrag beim Immobilienkauf abläuft. Was ist das Grundbuch? Das Grundbuch ist das amtliche Register über die Rechte an Grundstücken. Eingetragen werden das Eigentum, die Dienstbarkeiten wie Wegrechte, die Grundlasten und die Grundpfandrechte, dazu Vormerkungen und Anmerkungen. Die gesetzliche Grundlage bilden die Artikel 942 bis 977 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Geführt wird das Grundbuch nicht vom Bund, sondern von den Kantonen. Artikel 953 ZGB überlässt ihnen die Einrichtung der Grundbuchämter, die Umschreibung der Kreise und die Aufsicht. Die Oberaufsicht liegt beim Eidgenössischen Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) im Bundesamt für Justiz, das auch den Datenkatalog und die einheitlichen Schnittstellen verantwortet. Wie viele Ämter ein Kanton führt, ist damit kantonale Sache und sehr unterschiedlich geregelt. Der Kanton Bern betreibt ein einziges kantonales Grundbuchamt mit fünf regionalen Standorten und zwei Dienststellen für über 700'000 Grundstücke. Im Kanton Zürich sind Notariat und Grundbuchamt in derselben Amtsstelle vereinigt, entsprechend gibt es dort mehrere Dutzend Standorte. Ohne Eintrag kein dingliches Recht. Wo das Gesetz für die Begründung eines dinglichen Rechts die Eintragung vorsieht, besteht dieses Recht nur, wenn es aus dem Grundbuch ersichtlich ist (Art. 971 ZGB). Bei Aneignung, Erbgang, Enteignung, Zwangsvollstreckung und gerichtlichem Urteil erlangt der Erwerber das Eigentum ausnahmsweise schon vorher, darf aber erst nach dem Eintrag darüber verfügen (Art. 656 Abs. 2 ZGB). Die vier Grundbuchprinzipien Vier Prinzipien machen aus dem Register ein Rechtssicherheitsinstrument. Jedes hat seinen eigenen Anker im Gesetz: Öffentlicher Glaube (Art. 973 ZGB): Wer sich gutgläubig auf einen Eintrag verlässt und daraufhin Eigentum oder ein anderes dingliches Recht erwirbt, wird geschützt, auch wenn der Eintrag falsch war. Ausgenommen sind Grundstücksgrenzen in Gebieten, die der Kanton wegen Bodenverschiebungen bezeichnet hat Öffentlichkeit (Art. 970 Abs. 4 ZGB): Die Einwendung, jemand habe einen Grundbucheintrag nicht gekannt, ist ausgeschlossen Eintragungsprinzip (Art. 971 ZGB): Was nicht eingetragen ist, besteht als dingliches Recht nicht Anmeldungsprinzip (Art. 963 ZGB): Eintragungen erfolgen auf schriftliche Erklärung des Eigentümers. Keiner Erklärung bedarf es, wenn sich der Erwerber auf eine Gesetzesvorschrift, ein rechtskräftiges Urteil oder eine gleichwertige Urkunde berufen kann Was steht im Grundbuch, und was nicht? Das Grundbuch ist grundstücksbezogen aufgebaut. Jedes Grundstück erhält ein eigenes Blatt und eine eigene Nummer, Fachleute sprechen vom Realfoliensystem. Nach Artikel 942 Absatz 2 ZGB besteht es aus dem Hauptbuch und den ergänzenden Bestandteilen. Bestandteil Was darin steht Beispiel Hauptbuch Eigentum, Dienstbarkeiten und Grundlasten, Pfandrechte, Vormerkungen, Anmerkungen Eigentümername, Wegrecht, Schuldbrief Tagebuch Alle Anmeldungen in zeitlicher Reihenfolge, ohne Aufschub eingeschrieben Eingang eines Kaufvertrags am 14. August Liegenschaftsbeschreibung Physische Merkmale des Grundstücks Fläche, Lage, Bodenbedeckung Pläne Räumliche Darstellung auf Basis der amtlichen Vermessung Plan für das Grundbuch Belege Die Originalurkunden, auf denen die Eintragungen beruhen Kaufvertrag, Pfandvertrag, Bewilligungen Hilfsregister Zugänge über Personen statt über Grundstücke, nur für Berechtigte Eigentümerregister, Gläubigerregister Quelle: Art. 942 Abs. 2 ZGB sowie swisstopo, cadastre.ch. Stand: 21. August 2026. Das siehst du ohne Interessennachweis Artikel 26 Absatz 1 der Grundbuchverordnung listet abschliessend auf, was jede Person ohne jede Begründung verlangen darf: Bezeichnung und Beschreibung des Grundstücks Name und Identifikation der Eigentümerin oder des Eigentümers Eigentumsform und Erwerbsdatum Dienstbarkeiten und Grundlasten Die Anmerkungen, mit vier Ausnahmen: Grundbuchsperren, Veräusserungsbeschränkungen zur Sicherung des Vorsorgezwecks nach Art. 30e Abs. 2 BVG, Eigentumsbeschränkungen aus der Wohnbauförderung und kantonale, pfandrechtsähnliche Eigentumsbeschränkungen Dafür musst du ein Interesse glaubhaft machen Für alles Weitere gilt Artikel 970 Absatz 1 ZGB: Nur wer ein Interesse glaubhaft macht, erhält Einsicht oder einen Auszug. Das betrifft insbesondere: Grundpfandrechte, also Schuldbriefe und Grundpfandverschreibungen samt Pfandsummen Vormerkungen, etwa ein vorgemerktes Kaufsrecht oder ein vorgemerktes Mietverhältnis Die Belege, also die zugrunde liegenden Verträge Keine Personensuche. Eine Auskunft oder ein Auszug darf nur für ein bestimmtes Grundstück abgegeben werden (Art. 26 Abs. 2 GBV). Es ist also nicht möglich, einen Namen einzugeben und alle Liegenschaften dieser Person zu erhalten. Aus demselben Grund müssen die Kantone ihre Online-Systeme vor Serienabfragen schützen (Art. 27 Abs. 2 GBV). Beim Immobilienkauf läuft es über die Verkäuferschaft. Aargau und Basel-Landschaft unterscheiden ausdrücklich zwischen dem öffentlichen Auszug mit den Daten nach Art. 26 GBV und dem vollständigen Auszug. Den vollständigen Auszug erhältst du als Nicht-Eigentümer nur mit Vollmacht oder Nachweis der Bezugsberechtigung. Der schnellste Weg ist deshalb, ihn beim Verkäufer zu verlangen: Als eingetragene Eigentümerin bekommt sie ihn jederzeit. Was nicht im Grundbuch steht Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen wie Nutzungszonen, Baulinien, Lärmempfindlichkeitsstufen oder Gewässerschutzbereiche stehen nicht im Grundbuch, sondern im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Der ÖREB-Katasterauszug ist ein eigenes amtliches Dokument und über die kantonalen Geoportale erhältlich. Wer ein Grundstück kauft, braucht beide Dokumente: das eine sagt, was privatrechtlich darauf lastet, das andere, was der Staat mit dem Boden erlaubt. Grundbuchauszug bestellen 1 Zuständiges Grundbuchamt ermitteln Zuständig ist das Amt am Ort der Liegenschaft. Den nationalen Einstieg bietet Cadastralinfo, der Internetdienst von swisstopo auf cadastre.ch. Du gibst Adresse, Parzellennummer oder Landeskoordinaten ein und erhältst Plan, Luftaufnahme und die zugehörigen administrativen Informationen. Eigentümerdaten liefert der Dienst nicht: Für die Eigentümerschaft verweist swisstopo ausdrücklich auf das zuständige Grundbuchamt, dessen Adresse, Telefon und E-Mail in der Anzeige «Grundbuchinformationen» erscheinen. 2 Grundstück eindeutig bezeichnen Du brauchst die Grundstücksnummer, die Adresse oder die eidgenössische Grundstückidentifikation EGRID. Ohne eine solche Bezeichnung darf das Amt gar keine Auskunft erteilen, weil jede Auskunft grundstücksbezogen sein muss. 3 Auszugsart wählen und Berechtigung nachweisen Den öffentlichen Auszug erhält jede Person. Für den vollständigen Auszug mit Grundpfandrechten und Vormerkungen verlangen die Ämter, dass du Eigentümerin oder Eigentümer bist oder eine Vollmacht beziehungsweise einen Interessensnachweis beilegst. 4 Bestellen und auf den Postweg warten Die meisten Kantone haben ein Online-Formular, verschicken den Auszug aber ausschliesslich per Post, weil er aus Datenschutzgründen nicht elektronisch übermittelt wird. Der Aargau nennt in der Regel 3 Arbeitstage, Basel-Landschaft 4 Arbeitstage ab Bestelleingang. Was ein Grundbuchauszug kostet Die Gebühren setzen die Kantone selbst fest, Artikel 954 ZGB erlaubt ihnen das ausdrücklich. Eine schweizweit gültige Zahl gibt es deshalb nicht. Vier belegte Beispiele: Kanton Gebühr für einen Grundbuchauszug Besonderheit Aargau CHF 30.00 pro Grundstück Jeder weitere Auszug derselben Eigentümerschaft CHF 15.00 Solothurn ab CHF 30.00 (Minimalgebühr) Jedes weitere Grundstück CHF 10.00, Abrechnung nach Aufwand Basel-Landschaft CHF 40.00 pro Parzelle CHF 10.00 je verknüpftes Grundstück, Porto CHF 1.20 im Inland, Vorauszahlung per Karte oder Twint Zug mindestens CHF 45.00 Bemessung nach effektivem Zeitaufwand Quellen: ag.ch, so.ch, forms.bl.ch, zg.ch, abgerufen am 21. August 2026. Online-Eigentumsauskunft der Kantone Nach Artikel 27 Absatz 1 GBV dürfen die Kantone die ohne Interessennachweis einsehbaren Grunddaten im Internet zugänglich machen. Die grosse Mehrheit tut das, aber jede mit eigenen Hürden. Zürich zog 2023 als letzter Kanton nach. Kanton Zugang Hürde Zürich Karte «Eigentumsauskunft» im GIS-Browser maps.zh.ch Bestätigungscode per SMS an eine Schweizer Mobilnummer, 5 Abfragen pro Tag und Nummer, gratis Bern GRUDIS public, seit 1. September 2025 der einzige Weg Benutzerkonto BE-Login mit AGOV-Anmeldung, gratis Basel-Stadt Eigentumsauskunft über map.geo.bs.ch 10 Abfragen pro Tag und IP-Adresse, Captcha, Zugriff nur aus der Schweiz und den Nachbarländern Basel-Landschaft Eigentumsauskunft über GeoView BL Captcha vor jeder Abfrage, keine Tageslimite mehr Aargau Eigentümerabfrage im Geoportal Einmalig einzurichtendes Benutzerkonto Quellen: notariate-zh.ch, gba.dij.be.ch, bs.ch, konto.bl.ch, ag.ch, Stand 21. August 2026. Die Online-Abfrage ersetzt den Auszug nicht. Öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen nur die Grunddaten nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a GBV, also Bezeichnung, Beschreibung, Eigentümerschaft, Eigentumsform und Erwerbsdatum. Grundpfandrechte und der Wortlaut von Dienstbarkeiten sind dort nicht abrufbar. Rechtswirkung entfaltet ohnehin nur der vom Grundbuchamt ausgestellte Auszug. Der Grundbucheintrag beim Immobilienkauf Beim Kauf einer Immobilie geht das Eigentum erst mit dem Eintrag auf dich über. Der Weg dorthin ist in allen Kantonen im Kern derselbe. 1 Kaufvertrag öffentlich beurkunden Der Vertrag auf Eigentumsübertragung bedarf zu seiner Verbindlichkeit der öffentlichen Beurkundung (Art. 657 Abs. 1 ZGB). Ohne sie ist kein Eigentümerwechsel möglich. 2 Pfandvertrag abschliessen Nimmst du eine Hypothek auf, wird zusätzlich ein Pfandvertrag öffentlich beurkundet. Er ist die Grundlage für das Grundpfandrecht, mit dem die Bank ihr Darlehen sichert. 3 Anmeldung beim Grundbuchamt und Tagebucheintrag Die Anmeldung wird sofort und in zeitlicher Reihenfolge ins Tagebuch eingeschrieben (Art. 948 Abs. 1 ZGB). Dieser Zeitpunkt entscheidet später über Rang und Datum des Rechts. 4 Interimszeugnis an die Bank Das Grundbuchamt bestätigt der Hypothekargeberin, dass der Pfandvertrag angemeldet und ins Tagebuch eingeschrieben ist. Dieses Dokument heisst in Zürich Interimszeugnis, anderswo Interimsurkunde oder Interimsschein. Gestützt darauf gibt die Bank das Darlehen in der Regel frei. Es ist kein Wertpapier und ersetzt den Schuldbrief nicht. 5 Prüfung der Ausweise Das Amt prüft den Ausweis über das Verfügungsrecht und über den Rechtsgrund (Art. 965 ZGB). Fehlen die Ausweise, wird die Anmeldung abgewiesen. 6 Eintrag ins Hauptbuch Mit dem Eintrag ins Hauptbuch entsteht das Recht. Seine Wirkung wird jedoch auf den Zeitpunkt der Einschreibung ins Tagebuch zurückbezogen (Art. 972 ZGB). Genau darum kannst du bezahlen und einziehen, bevor das Hauptbuch nachgeführt ist. Wie lange das dauert, sagt kein Bundesrecht, sondern die Auslastung des Amtes. Der Kanton Solothurn nennt für die Anmeldung eines Kaufvertrags rund 3 bis 6 Wochen bis zur Beurkundung. Erkundige dich beim zuständigen Amt, statt mit einem Erfahrungswert aus einem anderen Kanton zu planen. Wenn etwas schiefgeht: Gegen eine Verfügung des Grundbuchamts, auch gegen unrechtmässiges Verweigern oder Verzögern, kannst du innert 30 Tagen bei der vom Kanton bezeichneten Behörde Beschwerde führen (Art. 956a und 956b ZGB). Ist die Eintragung im Hauptbuch dagegen bereits vollzogen, ist der Beschwerdeweg verschlossen. Für Schaden aus der Führung des Grundbuchs haftet der Kanton (Art. 955 Abs. 1 ZGB). Was der Eintrag kostet Beim Eigentumswechsel fallen zwei getrennte Positionen an: die Gebühren für Beurkundung und Grundbucheintrag, die alle Kantone erheben dürfen, und die Handänderungssteuer, die manche Kantone erheben und andere nicht. Beides ist kantonales Recht, und die Unterschiede sind gross. Kanton Abgabe beim Eigentumswechsel Bei selbst genutztem Wohneigentum Zürich Keine Handänderungssteuer, abgeschafft per 1. Januar 2005. Es bleiben Beurkundungsgebühr und Handänderungsgebühr Kein Unterschied Bern Handänderungssteuer 1.8% der Gegenleistung, fällig bei der Grundbuchanmeldung, veranlagt vom Grundbuchamt Gesuch bei der Grundbuchanmeldung: Das Grundbuchamt stundet die Steuer auf den ersten CHF 800'000 (Art. 11a HStG). Erhoben wird sie nicht, wenn das Grundstück mindestens zwei Jahre ununterbrochen, persönlich und ausschliesslich zum Wohnzweck als Hauptwohnsitz dient (Art. 11b HStG) Solothurn Handänderungssteuer 2.2%, reduziert auf 1.1% unter Ehegatten, eingetragenen Partnern und Nachkommen Steuerfrei bei dauernder und ausschliesslicher Selbstnutzung, Gesuch vor der Beurkundung Aargau Keine klassische Handänderungssteuer, stattdessen eine Grundbuchabgabe von 4 Promille der Kauf- oder Übernahmesumme, mindestens CHF 100 (§ 8 Abs. 1 SAR 725.100). Der Satz gilt für den Eigentumswechsel; die Eintragung eines Grundpfandrechts kostet separat 1.5 Promille der Pfandsumme (§ 23 Abs. 1 lit. a) Kein Unterschied Quellen: notariate-zh.ch, gba.dij.be.ch sowie Art. 11, 11a und 11b des Handänderungssteuergesetzes des Kantons Bern (BSG 215.326.2), so.ch Merkblatt zu Grundstückgeschäften, Gesetz über die Grundbuchabgaben Kanton Aargau (SAR 725.100) § 8 Abs. 1 und § 23 Abs. 1 lit. a. Stand: 21. August 2026. Was ein Kaufvertrag an Gebühren auslöst, rechnen die Kantone unterschiedlich ab. Solothurn verrechnet nach Aufwand mit einer Minimalgebühr von rund CHF 1'600 und einem Zuschlag von 1 Promille bei einem Grundstückswert über CHF 200'000. Zürich trennt Beurkundungsgebühr des Notariats und Handänderungsgebühr des Grundbuchamts und stellt dafür einen Rechner bereit. Bern rechnet in Taxpunkten. Wer eine belastbare Zahl braucht, holt sie beim zuständigen Amt. Die Handänderungssteuer ist die grösste Variable, aber selten der volle Satz. In Bern und Solothurn hängt sie daran, ob du selbst einziehst. Rechne nie mit dem Nominalsatz auf den vollen Kaufpreis, ohne vorher zu prüfen, ob eine Befreiung greift, und stelle das Gesuch rechtzeitig: In Solothurn muss es vor der Beurkundung vorliegen, in Bern bei der Grundbuchanmeldung. Bern setzt zusätzlich eine Einzugsfrist: Der Hauptwohnsitz ist innert einem Jahr ab Grundstückserwerb zu begründen, bei einer noch zu erstellenden Baute innert zwei Jahren (Art. 11b Abs. 2 HStG). Bis dahin ist die Steuer nur gestundet und durch ein gesetzliches Grundpfandrecht gesichert. Grundbuch und Hypothek Bei einer Hypothek dient dein Grundstück der Bank als Sicherheit. Diese Sicherheit entsteht durch einen Eintrag im Grundbuch, in der Praxis fast immer in Form eines Schuldbriefs. Merkmal Register-Schuldbrief Papier-Schuldbrief Form Nur Eintrag im Grundbuch, kein Titel Physische Urkunde und Wertpapier Verfügbar seit 1. Januar 2012 Seit jeher Entstehung Mit der Eintragung in das Grundbuch (Art. 857 Abs. 1 ZGB) Eintragung plus Ausstellung und Unterzeichnung des Pfandtitels durch das Grundbuchamt (Art. 860 Abs. 1 und Art. 861 Abs. 1 ZGB) Auf wen er lautet Auf den Namen des Gläubigers oder des Grundeigentümers (Art. 857 Abs. 2 ZGB), nie auf den Inhaber Auf den Inhaber oder auf eine bestimmte Person, auch auf den Grundeigentümer selbst (Art. 860 Abs. 2 ZGB) Aufbewahrung Entfällt, es gibt keinen Titel In der Regel bei der Hypothekarbank deponiert Verlust Nicht möglich Der Titel muss vom Gericht für kraftlos erklärt werden Quelle: Art. 857, 860 und 861 ZGB sowie Bundesgesetz vom 11. Dezember 2009 über den Register-Schuldbrief, in Kraft seit 1. Januar 2012. Lautet der Eintrag auf den Namen des Grundeigentümers, spricht man vom Eigentümerschuldbrief. Schuldbriefbetrag und Hypothek sind zwei verschiedene Zahlen. Läuft dein Schuldbrief über CHF 500'000 und amortisierst du die Hypothek auf CHF 400'000, bleibt der Schuldbrief bei CHF 500'000. Ein getilgter Schuldbrief muss nicht gelöscht werden. Bei einer späteren Aufstockung lässt er sich wiederverwenden, was die Gebühren für eine Neuerrichtung spart. Der Grundbucheintrag hängt direkt an der Finanzierungsrechnung. Die von der FINMA als Mindeststandard anerkannten Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung gelten in ihrer aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2025. Sie verlangen mindestens 10% Eigenmittel am Belehnungswert, die nicht aus der zweiten Säule stammen dürfen, und eine Amortisation der Hypothekarschuld innert maximal 15 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswerts, linear und beginnend spätestens per Quartalsende 12 Monate nach der Auszahlung. Bei Renditeobjekten sind es 10 Jahre. Massgebend ist dabei der Belehnungswert und nicht automatisch der Kaufpreis, was die Belehnungsquote in der Praxis oft ungeplant nach oben treibt. Digitalisierung und Datenschutz Mit der Onlineabfrage ist ein Zielkonflikt aufgebrochen, den das Papiergrundbuch nie hatte: Am Schalter fragt ein Mensch mit Gesicht, im Netz eine IP-Adresse. Der Kanton Basel-Stadt wertete im Januar 2024 die Zugriffe der Jahre 2020 bis 2023 aus und stellte fest, dass im Juli 2022 sämtliche Grundstücke des Kantons abgefragt worden waren, in sehr kurzen Abständen und mutmasslich automatisiert über VPN-Verbindungen aus dem Ausland. Als Sofortmassnahme senkte er die Limite von 20 auf 10 Abfragen pro Tag und IP-Adresse, beschränkte die zugelassenen IP-Adressen auf die Schweiz und die Nachbarländer und führte eine neue Captcha-Version ein. Der Kanton Zürich ging einen anderen Weg. Seit dem 1. Dezember 2024 kann dort jede Eigentümerin und jeder Eigentümer ohne Angabe von Gründen die Sperrung der eigenen Eigentümerdaten in der Onlineabfrage verlangen, gestützt auf Paragraf 35c der kantonalen Grundbuchverordnung. Im ersten Monat gingen gut hundert Anträge ein, einen Monat später waren es über 4'500, und fünf Monate nach der Einführung waren gegen 6'000 Grundstücke gesperrt, also nahe an einem Prozent des kantonalen Bestands. Eine Sperre wirkt nur online. Das Grundbuch bleibt ein öffentliches Register: Am Schalter oder telefonisch beim zuständigen Amt sind die Daten nach Artikel 970 ZGB weiterhin erhältlich. Die Sperre bleibt zudem beim Eigentümerwechsel bestehen, bis die neue Eigentümerschaft ein Entsperrgesuch stellt. Basel-Landschaft, Zug, Schwyz und Thurgau kennen ebenfalls Sperrmöglichkeiten, Basel-Stadt nicht. Wer sonst noch elektronisch zugreift Neben der öffentlichen Abfrage kennt die Grundbuchverordnung einen erweiterten elektronischen Zugang (Art. 28 GBV). Die Kantone können ihn Urkundspersonen, Geometerinnen und Geometern, Steuer- und anderen Behörden, Banken, Vorsorgeeinrichtungen, Versicherungen, im Anwaltsregister eingetragenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie den Eigentümern für ihre eigenen Grundstücke einräumen. Diese Zugriffe werden automatisch protokolliert. Das Protokoll hält fest, wer wann welches Grundstück abgerufen hat, und wird zwei Jahre aufbewahrt. Als Grundeigentümerin kannst du beim zuständigen Grundbuchamt ohne Interessennachweis schriftlich einen Auszug aus diesem Protokoll verlangen (Art. 30 Abs. 1 und 2 GBV). Der Kanton Bern führt das «Zugriffsprotokoll nach Art. 30 GBV» ausdrücklich als bestellbares Produkt. Auf technischer Ebene arbeitet das Bundesamt für Justiz im Projekt eGRIS an der Weiterentwicklung und Standardisierung des dezentral geführten Grundbuchs. Einen landesweiten Grundstücksuchdienst betreibt das EGBA zwar, er steht aber nur berechtigten Behörden offen. Der früher vorgesehene öffentliche Grundstücksindex wurde per 1. Juli 2020 aus der Grundbuchverordnung gestrichen. Eine schweizweite Suche über alle Kantone gibt es für Private also nicht. Worauf du dich verlassen kannst, und worauf nicht Der Eintrag trägt Wer gutgläubig auf einen Eintrag vertraut und daraufhin erwirbt, ist geschützt, selbst wenn der Eintrag falsch war (Art. 973 ZGB) Der Rang deines Rechts richtet sich nach dem Tagebucheintrag, nicht nach dem Tag, an dem das Amt nachführt Für Schaden aus der Führung des Grundbuchs haftet der Kanton Die Eigentümerangabe ist ohne jede Begründung erhältlich, auch für Nachbarn, Journalistinnen und Kaufinteressenten Der Eintrag trägt nicht Bei Grundstücksgrenzen in Gebieten, die der Kanton wegen Bodenverschiebungen bezeichnet hat, gilt der öffentliche Glaube ausdrücklich nicht Bei Aneignung, Erbgang, Enteignung, Zwangsvollstreckung und gerichtlichem Urteil kann jemand Eigentümer sein, ohne eingetragen zu sein Nutzungszone, Baulinien und Lärmwerte stehen nicht im Grundbuch, sondern im ÖREB-Kataster Eine Onlineabfrage hat keine Rechtswirkung und zeigt weder Grundpfandrechte noch den Wortlaut von Dienstbarkeiten Der Fall, an dem das konkret wird: Du kaufst ein Haus und siehst online, dass eine Dienstbarkeit eingetragen ist. Der Eintrag heisst «Fuss- und Fahrwegrecht zulasten». Ob dieses Wegrecht drei Meter breit ist oder acht, ob es nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge gilt oder für alle, steht nicht im Hauptbuch, sondern im Beleg, also im seinerzeitigen Dienstbarkeitsvertrag. Den bekommst du nur mit einem glaubhaft gemachten Interesse oder über die Verkäuferschaft. Wer sich mit dem Stichwort begnügt, kauft eine Belastung, deren Umfang er nicht kennt. Dasselbe gilt für ein Wohnrecht, eine Nutzniessung oder ein vorgemerktes Vorkaufsrecht. Unsere Einschätzung Das Grundbuch wird von Käuferinnen und Käufern regelmässig zu spät und zu oberflächlich konsultiert. Die kostenlose Onlineabfrage beantwortet genau eine Frage, nämlich wem das Grundstück gehört, und weckt damit den Eindruck, man habe hineingeschaut. Die teuren Überraschungen stecken aber in den Belegen, die online nie erscheinen. Verlange deshalb vor der Beurkundung von der Verkäuferschaft einen vollständigen Grundbuchauszug plus die Wortlaute aller eingetragenen Dienstbarkeiten, dazu den ÖREB-Katasterauszug. Das kostet in den meisten Kantonen zwischen CHF 30 und CHF 45 und ein paar Arbeitstage. Gemessen an einem sechsstelligen Kaufpreis ist das der günstigste Prüffranken der ganzen Transaktion. Häufige Fragen zum Grundbuch Kann jeder sehen, wem ein Haus gehört? Ja. Name und Identifikation der Eigentümerschaft, die Eigentumsform und das Erwerbsdatum sind nach Artikel 970 Absatz 2 ZGB ohne Interessennachweis erhältlich. Die Auskunft muss sich aber immer auf ein bestimmtes Grundstück beziehen. In mehreren Kantonen lässt sich die Anzeige im Internet auf Antrag sperren, am Schalter des Grundbuchamts bleibt sie erhältlich. Was kostet ein Grundbuchauszug? Das ist kantonal geregelt, weil Artikel 954 ZGB den Kantonen die Gebührenhoheit gibt. Im Aargau kostet der Auszug CHF 30.00 pro Grundstück, in Solothurn ab CHF 30.00, in Basel-Landschaft CHF 40.00 pro Parzelle und in Zug mindestens CHF 45.00 nach Zeitaufwand. Eine schweizweite Zahl gibt es nicht. Sehe ich im Grundbuchauszug die Hypothek des Verkäufers? Nur im vollständigen Auszug. Grundpfandrechte gehören nicht zu den ohne Interessennachweis einsehbaren Daten. Als Nicht-Eigentümer brauchst du dafür eine Vollmacht oder einen Interessensnachweis. In der Praxis lässt man sich den vollständigen Auszug von der Verkäuferschaft geben. Wie finde ich das zuständige Grundbuchamt? Über den Internetdienst Cadastralinfo von swisstopo auf cadastre.ch. Du gibst Adresse, Parzellennummer oder Landeskoordinaten ein; in der Anzeige «Grundbuchinformationen» stehen Adresse, Telefon und E-Mail des zuständigen Grundbuchamts, in der Anzeige «Nachführungsgeometer/in» die Kontaktdaten der Vermessungsstelle. Eigentümerdaten selbst liefert der Dienst nicht, dafür ist das Grundbuchamt zuständig. Wann bin ich rechtlich Eigentümer? Mit dem Eintrag ins Hauptbuch. Die Wirkung wird jedoch auf den Zeitpunkt der Einschreibung ins Tagebuch zurückbezogen (Art. 972 ZGB). Deshalb können Kaufpreiszahlung und Übergabe erfolgen, bevor das Hauptbuch nachgeführt ist. Warum zahlt die Bank aus, bevor der Eintrag definitiv ist? Weil das Grundbuchamt ihr bestätigt, dass der Pfandvertrag angemeldet und ins Tagebuch eingeschrieben ist. Dieses Dokument heisst in Zürich Interimszeugnis, in anderen Kantonen Interimsurkunde oder Interimsschein. Es ist kein Wertpapier und ersetzt den Schuldbrief nicht, genügt der Bank aber als Sicherheitsnachweis. Kann ich sehen, wer meine Grundbuchdaten abgefragt hat? Beim erweiterten elektronischen Zugang ja. Zugriffe von Notariaten, Banken, Behörden und weiteren Berechtigten werden automatisch protokolliert und zwei Jahre aufbewahrt. Als Grundeigentümerin kannst du beim zuständigen Grundbuchamt ohne Interessennachweis schriftlich einen Protokollauszug verlangen (Art. 30 Abs. 2 GBV). Stehen Bauzone und Baulinien im Grundbuch? Nein. Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen wie Nutzungszone, Baulinien, Lärmempfindlichkeitsstufen oder Gewässerschutzbereiche stehen im ÖREB-Kataster. Dafür gibt es einen eigenen, verbindlichen Auszug über die kantonalen Geoportale. Gibt es ein gesamtschweizerisches Grundbuch? Nein. Jeder Kanton führt sein eigenes System, der Bund übt nur die Oberaufsicht aus. Das EGBA im Bundesamt für Justiz betreibt zwar einen landesweiten Grundstücksuchdienst, dieser steht aber ausschliesslich berechtigten Behörden offen. Der früher vorgesehene öffentliche Grundstücksindex wurde per 1. Juli 2020 aufgehoben. Was kann ich tun, wenn das Grundbuchamt meine Anmeldung abweist? Du kannst innert 30 Tagen bei der vom Kanton bezeichneten Behörde Beschwerde führen. Das gilt auch, wenn das Amt eine Amtshandlung unrechtmässig verweigert oder verzögert; dagegen ist jederzeit Beschwerde möglich (Art. 956a und 956b ZGB). Ist eine Eintragung im Hauptbuch dagegen bereits vollzogen, kann sie nicht mehr mit Beschwerde angefochten werden. Muss ich die Handänderungssteuer immer zahlen? Nein, und der Unterschied ist gross. Zürich hat sie 2005 abgeschafft, der Aargau erhebt stattdessen eine Grundbuchabgabe von 4 Promille der Kauf- oder Übernahmesumme (§ 8 Abs. 1 SAR 725.100). Nicht zu verwechseln mit der Abgabe auf der Eintragung eines Grundpfandrechts, die im Aargau 1.5 Promille der Pfandsumme beträgt. Bern verlangt 1.8 Prozent, stundet auf Gesuch aber die Steuer auf den ersten CHF 800'000 und erhebt sie nicht, wenn du das Objekt mindestens zwei Jahre ununterbrochen, persönlich und ausschliesslich zum Wohnzweck bewohnst. Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000 bleiben so CHF 3'600 statt CHF 18'000. Solothurn verlangt 2.2 Prozent, bei dauernder und ausschliesslicher Selbstnutzung dagegen nichts, sofern das Gesuch vor der Beurkundung vorliegt.
Das Wichtigste auf einen Blick 🏠 Das Grundpfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht am Grundstück und gibt dem Gläubiger das Recht, die Liegenschaft verwerten zu lassen. Geregelt ist es in Art. 793 ff. ZGB 📜 Seit dem 1. Januar 2012 gibt es nur noch zwei Arten: Grundpfandverschreibung und Schuldbrief. Die Gült ist abgeschafft 💰 Die Errichtungskosten bemessen sich nach der Pfandsumme, nicht nach dem Kaufpreis, und sind kantonal geregelt: von 2‰ im Kanton Zürich bis 7‰ im Tessin, im Kanton Schwyz fällt gar keine Abgabe an ⚖️ Bei Zahlungsausfall beträgt die Zahlungsfrist im Zahlungsbefehl sechs Monate. Rechtsvorschlag musst du aber innert zehn Tagen erheben ✅ Ein getilgter Schuldbrief erlischt nicht von selbst. Art. 854 ZGB gibt dir ausdrücklich das Recht, ihn stehen zu lassen und weiterzuverwenden Das Grundpfandrecht sichert die Hypothek der Bank am Grundstück ab. Wir erklären, welche zwei Formen das Schweizer Recht kennt, was die Errichtung in deinem Kanton kostet, wie das Verfahren beim Grundbuchamt abläuft und was bei Zahlungsausfall passiert. Wer in der Schweiz eine Immobilie kauft und dafür eine Hypothek vergleicht und abschliesst, gibt der Bank im Gegenzug eine Sicherheit am Grundstück. Diese Sicherheit heisst Grundpfandrecht. Ohne sie vergibt keine Bank ein Hypothekardarlehen. Was ist ein Grundpfandrecht? Ein Grundpfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht an einem Grundstück. Es gibt dem Gläubiger, in aller Regel der finanzierenden Bank, das Recht, sich bei Nichtbefriedigung aus dem Erlös des Grundstücks bezahlt zu machen (Art. 816 Abs. 1 ZGB). Die gesetzliche Grundlage steht im Zweiundzwanzigsten Titel des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs, materiell in den Artikeln 793 bis 875 ZGB. Die früheren Artikel 876 bis 883 wurden per 1. Januar 2012 aufgehoben. Ein Grundpfandrecht entsteht mit der Eintragung in das Grundbuch (Art. 799 Abs. 1 ZGB). Das zugrunde liegende Rechtsgeschäft bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung (Art. 799 Abs. 2 ZGB). Einfach erklärt: Das Grundpfandrecht funktioniert wie eine Sicherheitshinterlage für die Bank. Du bekommst das Darlehen, die Bank erhält das Recht, die Liegenschaft versteigern zu lassen, falls du die Hypothekarzinsen nicht mehr bezahlst. Solange du zahlst, ändert sich für dich nichts. Die Pfandhaft erstreckt sich auf das Grundstück «mit Einschluss aller Bestandteile und aller Zugehör» (Art. 805 Abs. 1 ZGB). Bauten auf dem Grundstück sind Bestandteile und damit mitverpfändet. Ausdrücklich als Zugehör angeführte und im Grundbuch angemerkte Sachen fallen ebenfalls darunter. Das Gesetz nennt als Beispiele Maschinen und Hotelmobiliar. Der Eigentümer behält sein Eigentum vollständig. Das Grundpfandrecht gibt dem Gläubiger weder ein Nutzungs- noch ein Besitzrecht am Pfandobjekt. Die Abrede, das Grundpfand solle dem Gläubiger bei Nichtzahlung als Eigentum zufallen, ist nach Art. 816 Abs. 2 ZGB ungültig. Du darfst die Liegenschaft weiterhin bewohnen, vermieten oder mit einer Nutzniessung belasten. Welche Forderungen ein Grundpfandrecht sichert In der Praxis sichert das Grundpfandrecht vor allem Hypothekardarlehen. Rechtlich kann jede gegenwärtige, zukünftige oder bloss mögliche Forderung pfandrechtlich sichergestellt werden (Art. 824 Abs. 1 ZGB). Typische Anwendungsfälle neben der Hypothek sind Baukredite und Kontokorrentkredite. Bei der Bestellung ist in allen Fällen ein bestimmter Betrag der Forderung in Landesmünze anzugeben. Dieser Betrag heisst Pfandsumme (Art. 794 Abs. 1 ZGB). Ist der Betrag unbestimmt oder schwankt er, wird stattdessen ein Höchstbetrag eingetragen, bis zu dem das Grundstück für alle Ansprüche des Gläubigers haftet (Art. 794 Abs. 2 ZGB). Diese sogenannte Maximalhypothek behält ihren Rang ungeachtet aller Schwankungen (Art. 825 Abs. 1 ZGB) und ist der übliche Weg bei Baukrediten. Daneben kennt das Bundesprivatrecht drei Fälle, in denen ein Anspruch auf ein gesetzliches Grundpfandrecht besteht (Art. 837 Abs. 1 ZGB): die Forderung des Verkäufers am verkauften Grundstück, die Forderung der Miterben und Gemeinder aus der Teilung, und die Forderung der Handwerker und Unternehmer für Material und Arbeit am Grundstück. Auf diese Rechte kann der Berechtigte nicht zum Voraus verzichten (Art. 837 Abs. 3 ZGB). Wofür das Pfand haftet Der Umfang der Sicherung ist in Art. 818 Abs. 1 ZGB abschliessend geregelt. Pfandgesichert sind die Kapitalforderung, die Kosten der Betreibung samt Verzugszinsen sowie drei zur Zeit der Konkurseröffnung oder des Pfandverwertungsbegehrens verfallene Jahreszinse plus der seit dem letzten Zinstag laufende Zins. Beim Schuldbrief sind zusätzlich nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen pfandgesichert. Praktisch heisst das: Die Pfandsumme deckt nicht nur das Darlehen, sondern soll auch Zins- und Verfahrenskosten auffangen. Genau deshalb setzen Banken die Pfandsumme oft etwas höher an als den Darlehensbetrag. Grundpfandverschreibung oder Schuldbrief Seit der Revision des Immobiliarsachenrechts, in Kraft seit dem 1. Januar 2012, kennt das Schweizer Recht nur noch zwei Arten des Grundpfands: die Grundpfandverschreibung und den Schuldbrief. Die Bestellung anderer Arten ist nicht gestattet (Art. 793 ZGB). Die dritte historische Form, die Gült, ist damit abgeschafft; seit dem 1. Januar 2012 kann sie nicht mehr errichtet werden. Merkmal Grundpfandverschreibung (Art. 824 ff. ZGB) Schuldbrief (Art. 842 ff. ZGB) Verhältnis zur Forderung Akzessorisch: sichert eine bestehende Forderung und fällt mit ihr dahin Begründet eine eigene, zusätzliche Schuldbriefforderung Persönliche Schuld Der Schuldner haftet persönlich für die gesicherte Forderung; das Pfand tritt hinzu Die Schuldbriefforderung tritt neben die Forderung aus dem Grundverhältnis (Art. 842 Abs. 2 ZGB) Urkunde Grundbuchauszug mit blosser Beweismittelfunktion, kein Wertpapier (Art. 825 Abs. 2 ZGB) Beim Papier-Schuldbrief ein Pfandtitel als Wertpapier, beim Register-Schuldbrief nur der Grundbucheintrag Wiederverwendbar Nein: Ist die Forderung untergegangen, kann der Eigentümer die Löschungsbewilligung verlangen (Art. 826 ZGB) Ja: Der Schuldner darf den Eintrag stehen lassen und den Schuldbrief weiterverwenden (Art. 854 ZGB) Übertragung der Forderung Bedarf keiner Eintragung im Grundbuch (Art. 835 ZGB) Über das Grundbuch oder über den Pfandtitel, je nach Ausgestaltung Typische Verwendung Gesetzliche Grundpfandrechte, Maximalhypotheken mit schwankendem Betrag Standardsicherheit bei Hypothekarfinanzierungen Quelle: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (SR 210), Fassung in Kraft seit 1. Januar 2026. Häufiges Missverständnis: Die Grundpfandverschreibung bedeutet nicht, dass du nur mit der Liegenschaft haftest. Auch dort schuldest du das Darlehen persönlich, das Pfand kommt nur als zusätzliche Sicherheit dazu. Der Unterschied zum Schuldbrief liegt darin, dass der Schuldbrief eine zweite, eigenständige Forderung begründet. Warum der Schuldbrief der Standard ist Der entscheidende Vorteil des Schuldbriefs ist seine Wiederverwendbarkeit. Ist die Schuldbriefforderung getilgt, kann der Schuldner verlangen, dass der Gläubiger der Übertragung des Register-Schuldbriefs auf seinen eigenen Namen zustimmt oder den Pfandtitel unentkräftet herausgibt (Art. 853 ZGB). Der Eintrag bleibt bestehen, der Schuldner wird selbst Gläubiger. Das ist der sogenannte Eigentümerschuldbrief. Art. 854 ZGB sagt es ausdrücklich: Der Schuldner hat die Wahl, den Eintrag löschen oder stehen zu lassen, und er ist befugt, den Schuldbrief weiterzuverwenden. Wer später eine Renovation finanzieren will, braucht dann keinen neuen Schuldbrief zu errichten und spart die vollen Errichtungskosten. Dazu kommt ein Rangargument: Wird ein vorgehendes Grundpfand gelöscht, hat der nachfolgende Grundpfandgläubiger keinen Anspruch darauf, in die Lücke nachzurücken (Art. 814 Abs. 1 ZGB). Ein bestehen gelassener Schuldbrief hält also die vordere Pfandstelle besetzt. Einen abbezahlten Schuldbrief lässt du im Grundbuch stehen, statt ihn löschen zu lassen. Er kostet im Bestand nichts, sichert die Pfandstelle und erspart dir bei der nächsten Finanzierung die Errichtungsgebühren. Register-Schuldbrief oder Papier-Schuldbrief Der Schuldbrief wird entweder als Register-Schuldbrief oder als Papier-Schuldbrief ausgestaltet (Art. 843 ZGB). Der Register-Schuldbrief kam mit der Revision von 2012 dazu und ist heute die Standardform bei Neufinanzierungen. Merkmal Register-Schuldbrief Papier-Schuldbrief Entstehung Mit der Eintragung in das Grundbuch (Art. 857 Abs. 1 ZGB) Eintragung plus Ausstellung eines Pfandtitels durch das Grundbuchamt (Art. 860 Abs. 1, Art. 861 Abs. 1 ZGB) Physisches Dokument Keines Pfandtitel als Wertpapier, gültig nur mit Unterschrift des Grundbuchverwalters Auf wen er lautet Auf den Namen des Gläubigers oder des Grundeigentümers (Art. 857 Abs. 2 ZGB), nie auf den Inhaber Auf den Inhaber oder auf eine bestimmte Person, auch auf den Grundeigentümer selbst (Art. 860 Abs. 2 ZGB) Gläubiger ersichtlich Ja, direkt im Grundbuch Beim Inhabertitel nicht ersichtlich Übertragung Eintragung des neuen Gläubigers im Grundbuch aufgrund schriftlicher Erklärung des bisherigen (Art. 858 Abs. 1 ZGB) Übergabe des Pfandtitels, beim Namentitel zusätzlich Übertragungsvermerk auf dem Titel (Art. 864 ZGB) Verlustrisiko Keines, es existiert kein Titel Kraftloserklärung durch das Gericht, mit Auskündung auf sechs Monate (Art. 865 Abs. 2 ZGB) Kosten Keine Gebühr für die Titelausstellung Zusätzliche Gebühr für die Ausstellung des Pfandtitels Quelle: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (SR 210), Fassung in Kraft seit 1. Januar 2026. Empfehlung: Bei einer neuen Hypothek wird heute in aller Regel ein Register-Schuldbrief errichtet. Er ist günstiger, weil kein Titel ausgestellt und aufbewahrt werden muss, und das Verlustrisiko entfällt. Bestehende Papier-Schuldbriefe lassen sich in Register-Schuldbriefe umwandeln. Die Gebühren dafür nennt dir das Grundbuchamt deines Kantons. Was sich 2012 sonst noch geändert hat Vor der Revision löste die Errichtung eines Schuldbriefs eine Novation aus: Die Darlehensschuld ging in der Schuldbriefforderung auf. Seit dem 1. Januar 2012 gilt das Gegenteil. Nach Art. 842 Abs. 2 ZGB tritt die Schuldbriefforderung neben die zu sichernde Forderung aus dem Grundverhältnis, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Schuldner kann sich gegenüber dem Gläubiger weiterhin auf die persönlichen Einreden aus dem Grundverhältnis berufen (Art. 842 Abs. 3 ZGB). Praktisch relevant ist ausserdem die Kündigungsregel: Der Schuldbrief kann von Gläubiger oder Schuldner mit halbjährlicher Kündigungsfrist auf Ende jeden Monats gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Eine abweichende Vereinbarung darf für den Gläubiger keine kürzere Frist als drei Monate vorsehen, ausser der Schuldner ist mit Amortisationen oder Zinsen in Verzug (Art. 847 ZGB). So entsteht ein Grundpfandrecht Schritt für Schritt Der Ablauf beim Immobilienkauf folgt einem festen Muster. Die Zuständigkeiten von Notariat und Grundbuchamt sind kantonal organisiert, die Reihenfolge ist es nicht. 1 Kreditvertrag mit der Bank abschliessen Du vereinbarst Betrag, Zinssatz, Laufzeit und Amortisation. Die Bank prüft dabei die Tragbarkeit und den Belehnungsgrad. 2 Pfandsumme festlegen Im Pfandvertrag wird festgehalten, welches Grundpfandrecht zugunsten der Bank errichtet wird und auf welche Pfandsumme es lautet. Die Pfandsumme muss als bestimmter Betrag in Franken angegeben werden (Art. 794 Abs. 1 ZGB) und liegt in der Regel mindestens auf Höhe des Darlehens. 3 Öffentliche Beurkundung Das Rechtsgeschäft auf Errichtung des Grundpfands bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung (Art. 799 Abs. 2 ZGB). Die Urkundsperson prüft die Identität der Parteien und die gesetzlichen Voraussetzungen. 4 Anmeldung beim Grundbuchamt Die Anmeldung wird nach ihrer zeitlichen Reihenfolge ohne Aufschub in das Tagebuch eingeschrieben (Art. 948 Abs. 1 ZGB). Das Grundbuchamt prüft anschliessend die Belege. 5 Wirkung ab Tagebucheintrag Das dingliche Recht entsteht mit der Eintragung in das Hauptbuch, seine Wirkung wird aber auf den Zeitpunkt der Einschreibung in das Tagebuch zurückbezogen (Art. 972 Abs. 1 und 2 ZGB). Deshalb kann die Bank schon auf Basis des Tagebucheintrags auszahlen, bevor die Hauptbucheintragung abgeschlossen ist. 6 Auszahlung der Hypothek Die Bank überweist das Darlehen, der Kaufpreis geht an die Verkäuferschaft. Beim Papier-Schuldbrief darf der Pfandtitel dem Gläubiger nur mit ausdrücklicher Einwilligung von Schuldner und Grundeigentümer ausgehändigt werden (Art. 861 Abs. 3 ZGB). Was die Errichtung eines Grundpfandrechts kostet Die Kosten für die Errichtung eines Grundpfandrechts bemessen sich nach der Pfandsumme und nicht nach dem Kaufpreis der Liegenschaft. Sie setzen sich aus der Gebühr für die öffentliche Beurkundung und der Gebühr des Grundbuchamts zusammen. Beides ist kantonal geregelt, und die Unterschiede sind erheblich: Der Kanton Schwyz erhebt weder eine Handänderungssteuer noch Handänderungs- oder Grundbuchgebühren, im Tessin kostet die Errichtung eines Liegenschaftspfands bis zu 7 Promille. Kanton Abgabe auf der Errichtung eines Grundpfandrechts Bemessungsgrundlage und Mindestbetrag Schwyz Keine Der Kanton erhebt weder Handänderungssteuer noch Handänderungs- oder Grundbuchgebühren Zürich 1.0‰ Notariat plus 1.0‰ Grundbuchamt, zusammen 2.0‰ Pfandsumme, je mindestens CHF 100. Der Zuschlag für die Titelausstellung entfällt beim Register-Schuldbrief Uri 2‰ Pfandsumme, mindestens CHF 50 und höchstens CHF 10'000 Glarus 3‰ Pfandsumme, mindestens CHF 50 Schaffhausen 3‰ (1‰ Beurkundung, 2‰ Errichtung) Pfandsumme Jura 3.5‰ Spezialsatz für die Errichtung von Grundpfandrechten, mindestens CHF 30 Tessin 5‰ bis 7‰ Errichtung eines Liegenschaftspfands (Hypothek oder Schuldbrief) Quellen: Eidgenössische Steuerverwaltung, «Handänderungssteuer», Ausgabe November 2022, Ziffer 6.2.2 (Stand der Gesetzgebung 1. Januar 2022); für Zürich die Notariate und Grundbuchämter des Kantons Zürich, Gebührenseite zu Grundpfandrechten, abgerufen am 21. August 2026. Die übrigen Kantone kennen für die Pfanderrichtung keinen eigenen Promillesatz, dort gelten die Notariats- und Grundbuchtarife des jeweiligen Kantons. Vor dem Termin lohnt sich die Nachfrage beim zuständigen Grundbuchamt. Rechenbeispiel Kanton Zürich Du kaufst ein Haus für CHF 1'000'000 und nimmst eine Hypothek über CHF 800'000 auf. Der Register-Schuldbrief lautet auf eine Pfandsumme von CHF 800'000. Position Ansatz Betrag Notarielle Gebühr für die Beurkundung 1.0‰ der Pfandsumme CHF 800 Grundbuchgebühr für die Eintragung 1.0‰ der Pfandsumme CHF 800 Ausstellung des Pfandtitels Entfällt beim Register-Schuldbrief CHF 0 Total Errichtung des Grundpfandrechts CHF 1'600 Berechnet nach den Ansätzen der Notariate und Grundbuchämter des Kantons Zürich (Notariatsgebührenverordnung), abgerufen am 21. August 2026. Beim Papier-Schuldbrief kämen für die Titelausstellung CHF 50 pro Grundstück im Rahmen von CHF 200 bis 500 dazu. In anderen Kantonen fällt das Ergebnis anders aus. Bestehenden Schuldbrief übernehmen: Lastet auf der Liegenschaft bereits ein Schuldbrief in ausreichender Höhe, kannst du ihn unter Umständen übernehmen, statt einen neuen errichten zu lassen. Dann entfallen die Errichtungsgebühren vollständig. Kläre das früh mit Verkäuferschaft und Bank ab, denn nachträglich lässt sich der Ablauf beim Grundbuchamt kaum mehr ändern. Handänderungssteuer: eine andere Abgabe Die Handänderungssteuer wird häufig mit den Kosten des Grundpfandrechts vermischt. Sie hat damit nichts zu tun: Steuerobjekt ist der Übergang eines dinglichen Rechts an einem Grundstück, also der Eigentumswechsel, nicht die Bestellung des Pfands. Bezahlt wird sie in der Regel vom Erwerber, in einzelnen Kantonen je zur Hälfte von Erwerber und Veräusserer. Die Spannweite ist gross. Die Kantone Zürich, Uri, Glarus, Zug und Schaffhausen kennen keine Handänderungssteuer, sondern nur eine Grundbuchgebühr. Der Kanton Schwyz erhebt weder das eine noch das andere. Am oberen Ende liegt Neuenburg mit einem Normalsatz von 33 Promille des Kaufpreises, gefolgt von Basel-Stadt und Genf mit je 30 Promille sowie Solothurn und Waadt mit je 22 Promille. Bern verlangt im Normalfall 18 Promille. Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, «Handänderungssteuer», Ausgabe November 2022, Ziffern 3.1 und 6.2.1 (Stand der Gesetzgebung 1. Januar 2022). Reduzierte Sätze für Erbgang, Ersterwerb oder Selbstbewohnung sind in mehreren Kantonen vorgesehen. Grundpfandrecht und Hypothek: der Unterschied Umgangssprachlich werden «Hypothek» und «Grundpfandrecht» oft gleichgesetzt. Rechtlich sind es zwei verschiedene Dinge: Die Hypothek, genauer das Hypothekardarlehen, ist der Kredit, den dir die Bank gewährt. Sie ist eine Forderung aus Vertrag. Das Grundpfandrecht, meist in Form des Schuldbriefs, ist die dingliche Sicherheit am Grundstück, die du der Bank im Gegenzug gibst. Eine Immobilienfinanzierung besteht immer aus beiden Teilen: dem Darlehen als persönlicher Forderung und dem Grundpfandrecht als dinglicher Sicherheit. Fällt eines der beiden weg, trägt die Finanzierung nicht. Pfandsumme und Darlehenssumme sind nicht dasselbe Die Pfandsumme ist der im Grundbuch eingetragene Betrag des Schuldbriefs. Die Darlehenssumme ist der tatsächlich geschuldete Betrag. Beide laufen auseinander, sobald du amortisierst. Ein Beispiel: Der Schuldbrief lautet auf CHF 800'000, durch Amortisation ist die Restschuld auf CHF 700'000 gesunken. Die Pfandsumme bleibt bei CHF 800'000. Brauchst du später zusätzliche Mittel, lassen sich bis zur Pfandsumme weitere CHF 100'000 aufnehmen, ohne einen neuen Schuldbrief zu errichten. Wie sich das auf die Struktur deiner Finanzierung auswirkt, zeigt der Vergleich von erster und zweiter Hypothek. Wann ein Grundpfandrecht erlischt Ein Grundpfandrecht geht unter mit der Löschung des Eintrags sowie mit dem vollständigen Untergang des Grundstücks (Art. 801 Abs. 1 ZGB). Die Rückzahlung der Hypothek allein löscht es nicht. Bei der Grundpfandverschreibung kann der Eigentümer nach Untergang der Forderung vom Gläubiger verlangen, dass dieser die Löschung des Eintrags bewilligt (Art. 826 ZGB). Beim Schuldbrief hat der Schuldner nach Art. 854 ZGB die Wahl: löschen lassen oder stehen lassen und weiterverwenden. Ein Papier-Schuldbrief darf im Grundbuch erst gelöscht werden, wenn der Pfandtitel entkräftet oder durch das Gericht für kraftlos erklärt worden ist (Art. 855 ZGB). Wer den Titel nicht mehr findet, muss also zuerst das Kraftloserklärungsverfahren durchlaufen, das mit einer Auskündung auf sechs Monate läuft. Was die Löschung kostet, ist wiederum kantonal. Im Kanton Zürich lösen sämtliche Löschungen und Reduktionen von Register-Schuldbriefen keine grundbuchamtlichen Gebühren aus. In anderen Kantonen gelten andere Tarife; verbindlich Auskunft gibt nur das zuständige Grundbuchamt. Pfandverwertung bei Zahlungsausfall Bleiben Zinsen oder Amortisationen aus, kann die Bank die Betreibung auf Pfandverwertung einleiten. Der Ablauf steht im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), Artikel 151 bis 158. Betreibungsbegehren: Die Bank reicht beim Betreibungsamt ein Begehren ein und bezeichnet darin den Pfandgegenstand (Art. 151 Abs. 1 SchKG). Zahlungsbefehl mit sechsmonatiger Zahlungsfrist: Das Betreibungsamt stellt den Zahlungsbefehl zu. Die Zahlungsfrist beträgt beim Grundpfand sechs Monate (Art. 152 Ziff. 1 SchKG). Rechtsvorschlag innert zehn Tagen: Wer die Forderung bestreitet, muss das sofort dem Überbringer oder innert zehn Tagen nach der Zustellung dem Betreibungsamt erklären (Art. 74 Abs. 1 SchKG). Diese Frist ist kurz und läuft unabhängig von der sechsmonatigen Zahlungsfrist. Verwertungsbegehren: Die Verwertung eines Grundpfands kann frühestens sechs Monate und spätestens zwei Jahre nach Zustellung des Zahlungsbefehls verlangt werden. Wird das Begehren nicht fristgerecht gestellt, erlischt die Betreibung (Art. 154 SchKG). Verwertung: Das Betreibungsamt benachrichtigt den Schuldner binnen drei Tagen vom Verwertungsbegehren (Art. 155 Abs. 2 SchKG). Aus dem Erlös werden zuerst die Kosten für Verwaltung, Verwertung und Verteilung gedeckt, danach die Pfandgläubiger nach ihrem Rang (Art. 157 SchKG). Die Haftung endet nicht beim Haus: Deckt der Erlös die Forderung nicht, stellt das Betreibungsamt der Bank einen Pfandausfallschein aus (Art. 158 Abs. 1 SchKG). Dieser gilt als Schuldanerkennung, und die Bank kann die Betreibung je nach Person des Schuldners auf Pfändung oder Konkurs fortsetzen (Art. 158 Abs. 2 und 3 SchKG). Es bleibt also eine Restschuld, die auf das übrige Vermögen greift. In der Praxis kommt es selten so weit. Banken suchen zuerst nach einer Lösung, etwa über eine Ablösung der Hypothek oder einen freihändigen Verkauf der Liegenschaft. Was sich 2025 und 2026 geändert hat Eigenmittelverordnung: neue Risikogewichte seit 1. Januar 2025 Die revidierte Eigenmittelverordnung setzt die Basel-III-Endfassung um. Seit dem 1. Januar 2025 richtet sich das Risikogewicht grundpfandgesicherter Positionen nach dem Belehnungsgrad in festen Bändern. Für dich als Kreditnehmer heisst das: Je tiefer die Belehnung, desto weniger Eigenmittel muss die Bank hinterlegen, was sich tendenziell in den Konditionen niederschlägt. Belehnungsgrad Selbstgenutzte Wohnliegenschaft Übrige Wohnliegenschaft bis 50% 20% 30% über 50% bis 60% 25% 35% über 60% bis 70% 35% 55% über 70% bis 80% 35% 60% über 80% bis 90% 45% 75% über 90% bis 100% 55% 85% über 100% 75% 110% Quelle: Eigenmittelverordnung (SR 952.03), Anhang 3 Ziffern 3.1 und 3.2, Fassung in Kraft seit 1. Januar 2025 (AS 2024 13). Für selbstgenutzte Wohnliegenschaften fasst die Verordnung die Bänder von 60 bis 80 Prozent zu einer einzigen Stufe von 35 Prozent zusammen. Diese Bänder gelten nur, wenn die Anforderungen nach Art. 72c ERV erfüllt sind. Dazu gehören ein angemessener Mindestanteil an Eigenkapital, das weder aus einer Verpfändung noch aus einem Vorbezug der zweiten Säule stammt, und eine zeitlich und betragsmässig angemessene Amortisation. Sind sie nicht erfüllt, steigt das Risikogewicht bei selbstgenutzten Wohnliegenschaften natürlicher Personen auf 75 Prozent (Art. 72c Abs. 5 ERV). Für Baukredite und Kredite für Bauland gilt eine Sonderregel: Bei selbstgenutzten Wohnliegenschaften wird nach derselben Belehnungstabelle gewichtet. Nicht selbstgenutzte Wohnliegenschaften erhalten 100 Prozent, sofern die Anforderungen erfüllt sind und die Belehnung höchstens 70 Prozent beträgt, sonst 150 Prozent (Art. 72e ERV). Bauhandwerkerpfandrecht: neue Fassung seit 1. Januar 2026 Handwerker und Unternehmer können für Material und Arbeit an einem Grundstück die Eintragung eines gesetzlichen Grundpfandrechts verlangen. Die Eintragung hat bis spätestens vier Monate nach der Vollendung der Arbeit zu erfolgen (Art. 839 Abs. 2 ZGB). Zum Vergleich: Beim Pfandrecht des Verkäufers oder der Miterben läuft die Frist drei Monate ab der Eigentumsübertragung (Art. 838 ZGB). Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Fassung von Art. 839 Abs. 3 ZGB. Der Grundeigentümer kann die Eintragung abwenden, indem er «für die angemeldete Forderung zuzüglich Verzugszinse für die Dauer von zehn Jahren hinreichende Sicherheit leistet». Neu ist die ausdrückliche Befristung auf zehn Jahre: Die zu stellende Sicherheit ist damit betragsmässig berechenbar. Quelle: Art. 839 Abs. 3 ZGB, Fassung gemäss Ziffer II des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 2024 (Baumängel), in Kraft seit 1. Januar 2026 (AS 2025 270; BBl 2022 2743). Schuldbrief stehen lassen oder löschen Nach der Rückzahlung stellt sich die Frage, was mit dem Schuldbrief geschieht. In den meisten Fällen spricht mehr fürs Stehenlassen, aber nicht in allen. Dafür, den Schuldbrief stehen zu lassen Art. 854 ZGB erlaubt die Weiterverwendung ausdrücklich: Bei der nächsten Finanzierung entfallen die Errichtungsgebühren komplett Die vordere Pfandstelle bleibt besetzt. Nachgehende Gläubiger rücken bei einer Löschung nicht automatisch nach (Art. 814 Abs. 1 ZGB), aber an die Stelle des getilgten Pfandrechts darf ein neues treten (Art. 814 Abs. 2 ZGB) Ein bestehender Eintrag verursacht keine laufenden Kosten Beim Register-Schuldbrief lässt sich der Eintrag nach Tilgung auf den eigenen Namen übertragen (Art. 853 Ziff. 1 ZGB). Du wirst dein eigener Gläubiger Dagegen, oder mindestens zu prüfen Bei einem Verkauf will die finanzierende Bank der Käuferschaft den Schuldbrief oft auf ihren eigenen Namen und in eigener Struktur. Dann bringt der alte Titel wenig Beim Papier-Schuldbrief musst du den Titel physisch verwahren. Geht er verloren, ist die Löschung erst nach Entkräftung oder gerichtlicher Kraftloserklärung möglich (Art. 855 ZGB), und die Auskündung dauert sechs Monate (Art. 865 Abs. 2 ZGB) Ist die Pfandsumme deutlich höher als der künftige Finanzierungsbedarf, kann eine Reduktion statt einer vollen Löschung sinnvoller sein Konkreter Grenzfall: Du hast 2004 einen Papier-Schuldbrief über CHF 400'000 errichten lassen, die Hypothek 2019 vollständig zurückbezahlt und den Titel seither nicht mehr gesehen. 2026 willst du das Haus verkaufen, und die Bank der Käuferschaft verlangt einen Register-Schuldbrief. Löschen kannst du den alten Eintrag erst, wenn der Titel entkräftet oder gerichtlich für kraftlos erklärt ist. Dieses Verfahren läuft mit einer Auskündung auf sechs Monate. Wer den Verkauf auf drei Monate terminiert hat, hat ein Problem. Die Lehre daraus: Papier-Schuldbriefe früh in Register-Schuldbriefe umwandeln, solange der Titel noch auffindbar ist. Das Grundpfandrecht ist der Teil der Immobilienfinanzierung, den man einmal einrichtet und danach jahrzehntelang nicht mehr anschaut. Genau deshalb entstehen dort die teuren Überraschungen. Zwei Dinge lohnen sich konkret: Erstens, die Pfandsumme beim Errichten nicht zu knapp bemessen, denn eine spätere Erhöhung kostet in den meisten Kantonen wieder den vollen Promillesatz auf dem Erhöhungsbetrag. Zweitens, einen getilgten Schuldbrief stehen zu lassen statt löschen. Art. 854 ZGB erlaubt es ausdrücklich, und du sparst bei der nächsten Finanzierung vierstellig. Wer noch einen Papier-Schuldbrief besitzt, sollte die Umwandlung in einen Register-Schuldbrief nicht aufschieben. Der Verlust eines Pfandtitels ist kein kleiner Ärger, sondern ein gerichtliches Verfahren mit einer Auskündung auf sechs Monate. Prüfe im selben Zug, ob die Struktur deiner Finanzierung noch passt: Ein tieferer Belehnungsgrad schlägt seit 2025 direkt auf die Eigenmittelanforderung der Bank durch und damit tendenziell auf deine Konditionen. Ein Überblick über die Hypothekenarten zeigt, welche Varianten dafür infrage kommen. Häufige Fragen zum Grundpfandrecht Was versteht man unter einem Grundpfandrecht? Ein Grundpfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht an einem Grundstück. Es gibt dem Gläubiger das Recht, sich bei Nichtbefriedigung aus dem Erlös des Grundstücks bezahlt zu machen (Art. 816 Abs. 1 ZGB). Geregelt ist es im Zweiundzwanzigsten Titel des ZGB, materiell in den Artikeln 793 bis 875. In der Praxis sichert es vor allem Hypothekardarlehen. Welche Arten von Grundpfandrechten gibt es in der Schweiz? Seit dem 1. Januar 2012 nur noch zwei: die Grundpfandverschreibung und den Schuldbrief. Die Bestellung anderer Arten ist nach Art. 793 Abs. 2 ZGB nicht gestattet. Die frühere dritte Form, die Gült, wurde mit der Revision des Immobiliarsachenrechts abgeschafft. Der Schuldbrief wiederum wird entweder als Register-Schuldbrief oder als Papier-Schuldbrief ausgestaltet (Art. 843 ZGB). Was kostet die Errichtung eines Schuldbriefs? Die Gebühr bemisst sich nach der Pfandsumme und ist kantonal geregelt. Im Kanton Zürich fallen 1.0 Promille für die Beurkundung und 1.0 Promille für die Grundbucheintragung an, je mindestens CHF 100. Bei einer Pfandsumme von CHF 800'000 sind das CHF 1'600. Andere belegte Sätze auf der Pfanderrichtung: Uri 2 Promille (max. CHF 10'000), Glarus 3 Promille, Schaffhausen 3 Promille, Jura 3.5 Promille, Tessin 5 bis 7 Promille. Der Kanton Schwyz erhebt gar keine Abgabe. Beim Papier-Schuldbrief kommt eine Gebühr für die Ausstellung des Pfandtitels dazu. Wann erlischt ein Grundpfandrecht? Es geht unter mit der Löschung des Eintrags oder mit dem vollständigen Untergang des Grundstücks (Art. 801 Abs. 1 ZGB). Die Rückzahlung der Hypothek allein genügt nicht. Bei der Grundpfandverschreibung kann der Eigentümer nach Untergang der Forderung die Löschungsbewilligung verlangen (Art. 826 ZGB). Beim Schuldbrief hat der Schuldner die Wahl, ob er löschen lässt oder den Eintrag stehen lässt und weiterverwendet (Art. 854 ZGB). Was ist der Unterschied zwischen Grundpfandrecht und Hypothek? Die Hypothek, genauer das Hypothekardarlehen, ist der Kredit der Bank und damit eine Forderung aus Vertrag. Das Grundpfandrecht ist die dingliche Sicherheit am Grundstück. Beim Schuldbrief kommt eine Besonderheit dazu: Er begründet eine eigene persönliche Forderung, die seit 2012 neben die Darlehensforderung tritt und sie nicht mehr ersetzt (Art. 842 Abs. 2 ZGB). Wie hoch sollte die Pfandsumme eines Schuldbriefs sein? Mindestens auf Höhe des Hypothekardarlehens. Oft wird sie höher angesetzt, weil das Grundpfand nach Art. 818 Abs. 1 ZGB auch die Betreibungskosten, Verzugszinse sowie drei verfallene Jahreszinse plus den laufenden Zins deckt. Eine grosszügig bemessene Pfandsumme lässt zudem Raum für spätere Aufstockungen ohne neuen Schuldbrief, denn eine nachträgliche Erhöhung kostet in den meisten Kantonen wieder den vollen Promillesatz auf dem Erhöhungsbetrag. Wie lange dauert es bei Zahlungsausfall bis zur Versteigerung? Die Zahlungsfrist im Zahlungsbefehl beträgt beim Grundpfand sechs Monate (Art. 152 Ziff. 1 SchKG). Die Verwertung kann frühestens sechs Monate und spätestens zwei Jahre nach der Zustellung des Zahlungsbefehls verlangt werden (Art. 154 Abs. 1 SchKG). Wichtig und oft verwechselt: Rechtsvorschlag musst du sofort beim Überbringer oder innert zehn Tagen nach der Zustellung erheben (Art. 74 Abs. 1 SchKG). Was passiert, wenn der Versteigerungserlös die Schuld nicht deckt? Dann stellt das Betreibungsamt der Bank einen Pfandausfallschein aus (Art. 158 Abs. 1 SchKG). Er gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG, und die Bank kann die Betreibung je nach Person des Schuldners auf dem Weg der Pfändung oder des Konkurses fortsetzen. Betreibt sie binnen Monatsfrist, ist kein neuer Zahlungsbefehl nötig. Kann ich einen Papier-Schuldbrief in einen Register-Schuldbrief umwandeln? Ja. Das ist in aller Regel sinnvoll, weil beim Register-Schuldbrief kein Titel ausgestellt, verwahrt und zwischen Bank, Notariat und Grundbuchamt transportiert werden muss und das Verlustrisiko entfällt. Geht ein Papier-Schuldbrief verloren, ist eine Löschung im Grundbuch erst nach Entkräftung oder gerichtlicher Kraftloserklärung möglich (Art. 855 ZGB), und die Kraftloserklärung erfolgt mit einer Auskündung auf sechs Monate (Art. 865 Abs. 2 ZGB). Die Gebühren für die Umwandlung sind kantonal geregelt. Darf die Bank mein Haus einfach behalten, wenn ich nicht zahle? Nein. Die Abrede, wonach das Grundpfand dem Gläubiger bei Nichtbefriedigung als Eigentum zufallen soll, ist nach Art. 816 Abs. 2 ZGB ungültig. Die Bank hat nur das Recht, sich aus dem Erlös des Grundstücks bezahlt zu machen, und dafür muss sie den Weg über die Betreibung auf Pfandverwertung gehen.
Das Wichtigste auf einen Blick Der kalkulatorische Zinssatz ist ein fiktiver Zinssatz von meist 5.0%, mit dem Schweizer Banken prüfen, ob du eine Hypothek auch bei stark steigenden Zinsen tragen kannst. Die 5.0% stehen in keinem Gesetz und in keiner Richtlinie der Bankiervereinigung. Sie stammen aus der FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2025 vom 22. Mai 2025, die sie als Beispiel für nachhaltige Kriterien nennt. Jede Bank legt ihren Satz selbst fest: Bank Cler rechnet mit 4.5%, die Migros Bank mit 4.75%, PostFinance, Baloise und die Berner Kantonalbank mit 5.0%. Bei einer Liegenschaft von CHF 1'000'000 mit 20% Eigenkapital ergeben sich nach den FINMA-Referenzwerten kalkulatorische Wohnkosten von CHF 56'889 pro Jahr. Dafür braucht es rund CHF 172'400 Bruttoeinkommen. Effektiv zahlst du auf dieselbe Hypothek bei 1.61% (SNB-Median 5-jährige Festhypothek, Juni 2026) CHF 12'880 Zins statt CHF 40'000. Der Abstand beträgt 3.39 Prozentpunkte. Der kalkulatorische Zinssatz entscheidet, ob dir eine Bank eine Hypothek gibt. Er ist keine Vorschrift, sondern ein Entscheid jedes einzelnen Instituts. Wir zeigen, woher die verbreiteten 5.0% wirklich kommen, welche Banken abweichen und warum die aufsichtsrechtliche Diskussion 2026 nicht über eine Senkung läuft, sondern über eine Verschärfung. Definition: Was der kalkulatorische Zinssatz ist Kalkulatorischer Zinssatz bezeichnet den fiktiven Hypothekarzinssatz, mit dem eine Bank die Tragbarkeit einer Finanzierung rechnet. Er liegt bewusst weit über dem Marktzins und hat mit dem Zins, den du effektiv bezahlst, nichts zu tun. Der kalkulatorische Zinssatz ist ein Stresstest. Eine Hypothek läuft oft zwei bis drei Jahrzehnte, der Zinssatz einer Festhypothek dagegen nur zwei bis zehn Jahre. Die Bank prüft deshalb nicht, ob du die heutige Rate zahlen kannst, sondern ob du eine deutlich höhere Rate zahlen könntest. Zu unterscheiden ist der kalkulatorische Zinssatz vom hypothekarischen Referenzzinssatz. Der Referenzzinssatz ist eine vom Bund publizierte Grösse für Mietzinsanpassungen und liegt seit dem 2. September 2025 bei 1.25%. Beide Werte haben denselben Wortbestandteil und sonst nichts gemeinsam. Wer die 5.0% festlegt und wer nicht Hier steht in vielen Ratgebern das Falsche. Die «Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen» der Schweizerischen Bankiervereinigung in der Fassung vom 13. Dezember 2023, in Kraft seit dem 1. Januar 2025, enthalten genau zwei quantitative Vorgaben: Eigenmittel (Ziff. 2.1): mindestens 10% des Belehnungswerts aus Mitteln, die nicht aus dem Guthaben der 2. Säule stammen. Amortisation (Ziff. 2.2): die Hypothekarschuld ist innert maximal 15 Jahren linear auf 2/3 des Belehnungswerts zurückzuführen, beginnend spätestens per Quartalsende 12 Monate nach der Auszahlung. Ein kalkulatorischer Zinssatz steht dort nicht. Eine Drittelsregel steht dort nicht. Eine Belehnungsobergrenze von 80% steht dort ebenfalls nicht. Die gesetzliche Grundlage ist Art. 72d der Eigenmittelverordnung (ERV, SR 952.03). Er verlangt lediglich, dass Banken durch interne Weisungen sicherstellen, dass die Tragbarkeit nachhaltig und systematisch gewährleistet ist. Welche kalkulatorischen Kosten das sind, legt jedes Institut selbst fest. Die bekannten Zahlen stammen aus der FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2025 vom 22. Mai 2025. Die Aufsicht nennt dort in Kapitel 3 Kriterien, die sie als nachhaltig ansieht: für selbstgenutzte Wohnliegenschaften eine Tragbarkeitsgrenze von 33% des nachhaltigen Bruttoeinkommens oder alternativ 38% des Nettoeinkommens, zusammen mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5% des Kreditbetrags und kalkulatorischen Nebenkosten von 0.8% des Belehnungswerts bei neuwertigen Objekten. Unmittelbar danach hält die Mitteilung fest: «Diese Kriterien sind nicht abschliessend.» Was daraus folgt: Zwei Banken dürfen denselben Fall unterschiedlich beurteilen, ohne dass eine davon regelwidrig handelt. Die FINMA schreibt in derselben Mitteilung, die bankinternen Tragbarkeitskriterien seien «je Institut sehr unterschiedlich». Eine Absage bei einer Bank ist deshalb keine Absage des Marktes. Die Tragbarkeitsrechnung Zeile für Zeile Kalkulatorischer Zins auf die gesamte Hypothek + kalkulatorische Nebenkosten auf den Belehnungswert + jährliche Amortisation ≤ 33% des nachhaltigen Bruttoeinkommens. Die Amortisation ergibt sich aus der Richtlinie und nicht aus dem Ermessen der Bank. Bei einem Belehnungswert von CHF 1'000'000 liegen zwei Drittel bei CHF 666'667. Wer CHF 800'000 aufnimmt, muss die Differenz von CHF 133'333 linear über 15 Jahre zurückführen, also CHF 8'889 pro Jahr. Position Rechenweg Pro Jahr Pro Monat Kalkulatorischer Zins 5.0% von CHF 800'000 CHF 40'000 CHF 3'333 Kalkulatorische Nebenkosten 0.8% von CHF 1'000'000 CHF 8'000 CHF 667 Amortisation (CHF 800'000 − CHF 666'667) ÷ 15 CHF 8'889 CHF 741 Kalkulatorische Wohnkosten Summe CHF 56'889 CHF 4'741 Benötigtes Bruttoeinkommen CHF 56'889 ÷ 0.33 CHF 172'391 CHF 14'366 Alternativ: benötigtes Nettoeinkommen CHF 56'889 ÷ 0.38 CHF 149'708 CHF 12'476 Beispiel: Kaufpreis und Belehnungswert CHF 1'000'000, Eigenkapital CHF 200'000, Hypothek CHF 800'000, Belehnung 80%, neuwertiges Objekt. Gerechnet mit den Referenzwerten aus FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2025 und der Amortisationsvorgabe nach Ziff. 2.2 der SBVg-Mindestanforderungen. Stand: 21. August 2026. Der kalkulatorische Zins macht CHF 40'000 von CHF 56'889 aus, also 70% der Rechnung. Das erklärt, warum Eigenkapital und Kaufpreis in dieser Rechnung so viel stärker wirken als alles andere. Rechnet deine Bank mit Nebenkosten von 1.0% statt 0.8%, steigen die kalkulatorischen Wohnkosten auf CHF 58'889 und die Einkommensschwelle auf rund CHF 178'500. Zwei Zehntelprozentpunkte bei den Nebenkosten kosten dich also gut CHF 6'000 geforderte Jahreseinnahmen. Was die Banken tatsächlich rechnen Der Satz von 5.0% ist verbreitet, aber nicht einheitlich. Diese Werte sind aus den öffentlichen Produktunterlagen der Institute belegt: Institut Kalkulatorischer Zinssatz Kalkulatorische Nebenkosten Tragbarkeitsgrenze Bank Cler 4.5% 0.8% des Kaufpreises ein Drittel des Nettoeinkommens Migros Bank 4.75% 0.8%, bei Minergie und GEAK 0.6% höchstens 35% des Nettoeinkommens Baloise 5.0% 0.75% des Kaufpreises höchstens 35% des Nettoeinkommens Berner Kantonalbank 5.0% ab 0.8%, gestaffelt nach Energiestandard und Alter ein Drittel des Bruttoeinkommens PostFinance 5.0% 1.0% des Kaufpreises ein Drittel des Bruttoeinkommens Swiss Life 5.0% (Angabe «meist 5%») 1.0% des Kaufpreises 33% des Bruttoeinkommens FINMA-Referenzwert 5.0% 0.8% des Belehnungswerts 33% brutto oder 38% netto Quellen: Produktbroschüren und Tragbarkeitsangaben der Institute sowie FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2025. Abgerufen am 21. August 2026. Die Werte gelten für selbstgenutztes Wohneigentum und können bei Ferienwohnungen, Renditeobjekten und nach der Pensionierung abweichen. Zwei Dinge fallen an dieser Tabelle auf. Erstens rechnet keines dieser Institute die zweite Hypothek mit einem höheren kalkulatorischen Satz als die erste: Der Satz gilt jeweils auf die gesamte Hypothekarschuld. Zweitens unterscheiden sich die Nebenkostenansätze über eine Bandbreite von 0.6% bis 1.0%, und dieser Posten wird in Vergleichen fast nie beachtet. Ein tieferer kalkulatorischer Satz ist nicht automatisch das bessere Angebot. Er entscheidet, ob du die Finanzierung überhaupt bekommst, nicht was sie kostet. Bezahlt wird der effektive Zinssatz, und den solltest du im Hypothekenvergleich getrennt prüfen. Frag beim Institut ausserdem nach allen drei Werten: kalkulatorischer Zinssatz, Nebenkostenansatz und interne Tragbarkeitsgrenze. Warum ausgerechnet 5.0% Die Begründung der Banken lautet einhellig: Der Satz entspreche dem langjährigen Durchschnitt der Schweizer Hypothekarzinsen. Diese Herleitung ist belegbar, aber sie ergibt keinen eindeutigen Wert. Über die Periode 1989 bis 2005 lag die durchschnittliche Verzinsung aller Schweizer Hypothekarschulden bei 4.85%, jene der variablen ersten Hypothek der Zürcher Kantonalbank bei 4.87%. Die Bank Cler leitet aus demselben Argument 4.5% ab, die Berner Kantonalbank 5.0%. Zeitpunkt Zinssatz variable 1. Hypothek Einordnung Oktober 1989 6.00% Beginn des Zinsanstiegs April 1990 6.50% Immobilienkrise, viele Notverkäufe Januar 1991 7.00% Höchststand der Reihe seit 1850 August 1993 6.50% Beginn der Entspannung Oktober 2023 3.00% Nach der Zinswende von 2022 Zinssätze für variable erste Hypotheken Wohnbau der Luzerner Kantonalbank aus deren Zeitreihe «Historische Zinssätze seit 1850». Die Werte einzelner Institute weichen voneinander ab; der Jahresdurchschnitt der ZKB lag 1993 höher. In den frühen 1990er-Jahren konnten viele Eigenheimbesitzer ihre Hypotheken bei diesen Sätzen nicht mehr bedienen. Genau dieses Szenario soll der kalkulatorische Zinssatz abbilden. Wer bei 5.0% durchkommt, übersteht auch eine Wiederholung von 1991. Kalkulatorisch gegen effektiv: der Abstand im August 2026 Der Abstand zwischen dem Prüfmass und der tatsächlichen Belastung ist derzeit ungewöhnlich gross. Die folgende Rechnung nimmt dieselbe Hypothek von CHF 800'000 und tauscht nur den Zinssatz aus: Zinssatz Zins pro Jahr Wohnkosten pro Jahr Anteil an CHF 172'400 Bruttoeinkommen Abstand zu 5.0% Kalkulatorisch 5.00% CHF 40'000 CHF 56'889 33.0% Referenzwert SARON-Hypothek 1.10% CHF 8'800 CHF 25'689 14.9% 3.90 Prozentpunkte Festhypothek 5 Jahre 1.61% CHF 12'880 CHF 29'769 17.3% 3.39 Prozentpunkte Festhypothek 10 Jahre 1.89% CHF 15'120 CHF 32'009 18.6% 3.11 Prozentpunkte Effektive Zinssätze: Mediane der SNB-Datenreihe zu Zinssätzen für Hypotheken im Neugeschäft, Datenstand Juni 2026, publiziert am 3. August 2026. Nebenkosten und Amortisation in allen Zeilen unverändert bei CHF 8'000 und CHF 8'889. Der SNB-Leitzins liegt seit dem 20. Juni 2025 bei 0.00% und wurde am 18. Juni 2026 erneut bestätigt. Konkret heisst das: Du musst ein Bruttoeinkommen von rund CHF 172'400 nachweisen, obwohl dich dieselbe Liegenschaft bei einer fünfjährigen Festhypothek effektiv CHF 29'769 pro Jahr kostet, also 17.3% dieses Einkommens. Diese Lücke und nicht das Eigenkapital ist bei vielen Kaufinteressenten der Grund für die Absage. Wird der kalkulatorische Zinssatz gesenkt? Die Frage ist verbreitet und geht am aktuellen Geschehen vorbei. Es gibt keinen zentralen Satz, den eine Behörde senken könnte. Und die regulatorische Bewegung läuft seit 2025 in die entgegengesetzte Richtung. Die FINMA hat am 22. Mai 2025 festgehalten, dass die prinzipienbasierte Regulierung bei der Hypothekarkreditvergabe «übermässig ausgenutzt» werde, und daraus einen «möglichen regulatorischen Verbesserungsbedarf» abgeleitet. Im Risikomonitor vom 17. November 2025 wiederholte sie, viele Institute legten ihre Tragbarkeitspraxis zu grosszügig aus, und kündigte an, die Regeln bei Bedarf verbindlicher zu machen. Bereits in der Medienmitteilung vom 27. März 2024 hatte sie beobachtet, dass der kalkulatorische Zinssatz «zu tief» oder die Tragbarkeitsgrenze zu hoch angesetzt werde. Einen Prozentwert nannte sie damals allerdings noch nicht. Die Schweizerische Bankiervereinigung hat im März 2026 öffentlich widersprochen. Sie hält die angedrohte Verschärfung für unbelegt und warnt, eine restriktivere Regulierung würde Wohneigentum noch exklusiver machen. Der Ausgang dieser Auseinandersetzung ist offen. Stand der Diskussion: Verhandelt wird nicht, ob der kalkulatorische Zinssatz von 5.0% auf 4.5% sinkt. Verhandelt wird, ob die heute freiwilligen Parameter für alle Banken verbindlich vorgeschrieben werden. Für Kaufinteressenten hiesse eine solche Vorschrift, dass die Institute mit den heute tieferen Sätzen ihren Spielraum verlieren würden. Zur Grössenordnung: Wenn deine Bank statt mit 5.0% mit 4.5% rechnet, sinken die kalkulatorischen Wohnkosten im Beispiel von CHF 56'889 auf CHF 52'889 und die Einkommensschwelle von CHF 172'391 auf CHF 160'269. Das sind rund 7% und nicht die oft genannten 10%. Wann die Regel greift und wann nicht Die volle Tragbarkeitsprüfung greift Beim Kauf einer Liegenschaft, also im Neugeschäft. Bei jeder Erhöhung der Hypothek, etwa für eine Renovation. Beim Wechsel zu einer anderen Bank: Für das neue Institut ist die Ablösung ein Neugeschäft und wird vollständig geprüft. Bei der Neubeurteilung zur Pensionierung, dann gerechnet auf dem Renteneinkommen und meist mit einer Belehnungsgrenze von rund 67%. Sie greift nicht oder nur abgeschwächt Bei der Verlängerung einer bestehenden Festhypothek beim gleichen Institut: Die Mindestanforderungen nehmen Neuregelungen von Benützungsvereinbarungen ausdrücklich aus. Seit dem 1. Januar 2025 muss die Bank Bonität und Tragbarkeit bei der periodischen Wiedervorlage aber plausibilisieren. Bei Renditeliegenschaften: Dort ist die Bezugsgrösse nicht das Einkommen, sondern die nachhaltigen Nettomietzinsen. Im Ausnahmefall: Banken dürfen ausserhalb ihrer eigenen Kriterien finanzieren, in der Fachsprache «Exception to Policy». Voraussetzung ist eine vertiefte Kreditprüfung. Der Ausnahmefall ist der praktisch wichtigste und in Ratgebern der am seltensten erwähnte. Typische Konstellationen sind junge Ersterwerbende mit einem Einkommen knapp unter der internen Anforderung, aber stabilen Aussichten, sowie Pensionierte mit bescheidenem Renteneinkommen und weitgehend amortisierter Hypothek. Diese Geschäfte werden von der Bank gekennzeichnet und überwacht, und die FINMA schaut genau auf ihren Anteil. Fragen kostet dennoch nichts. Was tun, wenn die Tragbarkeit knapp wird Da der kalkulatorische Zins 70% der Rechnung ausmacht, wirken nur wenige Hebel wirklich. Hier sind sie nach Wirkung geordnet, jeweils gerechnet gegen das Ausgangsbeispiel mit einer Einkommensschwelle von CHF 172'391. 1 Mehr Eigenkapital einbringen. Zusätzliche CHF 100'000 senken die Hypothek auf CHF 700'000 und die Amortisation auf CHF 2'222, weil nur noch CHF 33'333 über der Zweidrittelgrenze liegen. Die Einkommensschwelle fällt auf CHF 137'037, also um CHF 35'354. Schon CHF 50'000 mehr bringen CHF 17'677. 2 Günstigere Liegenschaft suchen. CHF 100'000 tieferer Kaufpreis bei gleichbleibendem Eigenkapitalanteil von 20% senkt die Einkommensschwelle auf CHF 155'152, also um CHF 17'239. Der Hebel ist schwächer als bei zusätzlichem Eigenkapital, weil die Zweidrittelgrenze mit dem Kaufpreis mitsinkt. 3 Ein Institut mit tieferem Satz ansprechen. Bei 4.5% statt 5.0% fällt die Schwelle auf CHF 160'269. Prüfe im gleichen Zug den Nebenkostenansatz: Erfüllt dein Objekt den Minergie- oder GEAK-Standard, rechnet die Migros Bank mit 0.6% statt 0.8%. 4 Guthaben der Säule 3a einsetzen. Sie zählen zu den Eigenmitteln, die nicht aus der 2. Säule stammen müssen, und wirken deshalb auf die 10-Prozent-Anforderung. Für die Amortisation ist auch die indirekte Form über Einzahlung und Verpfändung möglich; die Belastung bleibt gleich, die steuerliche Wirkung nicht. 5 Einkommen sauber dokumentieren. Angerechnet wird nur nachhaltiges Einkommen. Halte Lohnausweis, Bonus-Historie über zwei bis drei Jahre und regelmässige Nebeneinkünfte bereit. Boni werden in der Regel nur teilweise angerechnet. Eine Stellschraube, die keine ist: Die Amortisation lässt sich nicht verhandeln. Die 15 Jahre auf zwei Drittel des Belehnungswerts sind aufsichtsrechtlicher Mindeststandard, und die FINMA erwartet ausdrücklich, dass Banken sie nicht über Ausnahmegeschäfte lockern. Unsere Einschätzung Rechne die vier Zeilen der Tragbarkeitstabelle mit deinen eigenen Zahlen durch, bevor du die erste Besichtigung vereinbarst. Sie sagen dir in wenigen Minuten, in welcher Preisklasse du überhaupt suchst, und ersparen dir die Erfahrung, ein Objekt zu lieben, das die Bank ablehnt. Frag danach bei zwei bis drei Instituten dieselben drei Fragen: kalkulatorischer Zinssatz, Nebenkostenansatz, interne Tragbarkeitsgrenze. Diese drei Werte trennen die Anbieter stärker als der effektive Zinssatz, über den alle reden, und sie stehen fast nie im Preisblatt. Wer 2026 knapp an der Schwelle rechnet, sollte zudem im Hinterkopf behalten, dass die Aufsicht über verbindlichere Vorgaben nachdenkt: Der heutige Spielraum einzelner Banken ist nicht auf Dauer garantiert. Unser Tragbarkeitsrechner nimmt dir die Rechnung ab. Diese Einordnung ersetzt keine Finanzierungsberatung im Einzelfall. Die Beurteilung trifft am Ende deine Bank nach ihren eigenen Weisungen. Häufige Fragen Ist der kalkulatorische Zinssatz von 5% gesetzlich vorgeschrieben? Nein. Weder ein Gesetz noch die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung nennen einen kalkulatorischen Zinssatz. Art. 72d der Eigenmittelverordnung verlangt nur, dass Banken die Tragbarkeit durch interne Weisungen nachhaltig sicherstellen. Die 5% stammen aus der FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2025 vom 22. Mai 2025, die sie als Beispiel für ein nachhaltiges Kriterium nennt und ausdrücklich festhält, diese Kriterien seien nicht abschliessend. Welche Banken rechnen mit weniger als 5%? Belegt sind im August 2026 zwei Institute: Die Bank Cler rechnet mit 4.5%, die Migros Bank mit 4.75%. Beide wenden ihren Satz auf die gesamte Hypothekarschuld an und rechnen mit kalkulatorischen Nebenkosten von 0.8%. Baloise, PostFinance, die Berner Kantonalbank und Swiss Life nennen 5.0%. Da jede Bank ihren Satz selbst festlegt und ihn ändern kann, lohnt sich die direkte Nachfrage. Wie viel Einkommen brauche ich für eine Liegenschaft von CHF 1'000'000? Mit 20% Eigenkapital und einer Hypothek von CHF 800'000 betragen die kalkulatorischen Wohnkosten nach den FINMA-Referenzwerten CHF 56'889 pro Jahr: CHF 40'000 Zins, CHF 8'000 Nebenkosten und CHF 8'889 Amortisation. Bei einer Grenze von 33% des Bruttoeinkommens brauchst du rund CHF 172'400 pro Jahr. Rechnet die Bank mit Nebenkosten von 1.0%, sind es rund CHF 178'500. Warum ist der kalkulatorische Zinssatz so viel höher als der Marktzins? Weil eine Hypothek Jahrzehnte läuft und die Zinsbindung einer Festhypothek nur zwei bis zehn Jahre. Im Januar 1991 lag der Zinssatz für variable erste Hypotheken bei 7.00% und damit auf dem höchsten Stand seit 1850. Der kalkulatorische Satz prüft, ob du eine Wiederholung dieser Lage überstehen würdest. Im Juni 2026 lag der Median für fünfjährige Festhypotheken bei 1.61%, der Abstand zum Prüfmass beträgt also 3.39 Prozentpunkte. Wird der kalkulatorische Zinssatz gesenkt, weil die Zinsen so tief sind? Danach sieht es nicht aus. Es gibt keinen zentralen Satz, den eine Behörde senken könnte, und die aufsichtsrechtliche Diskussion läuft in die andere Richtung. Die FINMA hat 2025 mehrfach festgehalten, dass Banken ihre Tragbarkeitskriterien zu locker ansetzen, und erwägt, die heute prinzipienbasierten Vorgaben verbindlicher zu machen. Die Bankiervereinigung hat sich im März 2026 öffentlich dagegen gestellt. Der Ausgang ist offen. Bekomme ich gar keine Hypothek, wenn die Tragbarkeit nicht erfüllt ist? Nicht zwingend. Banken dürfen in begründeten Fällen ausserhalb ihrer eigenen Vergabekriterien finanzieren; die Fachsprache nennt das «Exception to Policy». Voraussetzung ist eine vertiefte Kreditprüfung, der Entscheid muss nachvollziehbar dokumentiert und das Geschäft gekennzeichnet und überwacht werden. Typische Fälle sind junge Ersterwerbende knapp unter der Schwelle mit stabilen Aussichten. Rechne aber nicht damit: Die FINMA drängt seit 2024 darauf, den Anteil solcher Geschäfte zu begrenzen. Wird die Tragbarkeit bei jeder Verlängerung neu geprüft? Beim gleichen Institut nicht wie im Neugeschäft: Die Mindestanforderungen der Bankiervereinigung nehmen die Neuregelung von Benützungsvereinbarungen, also etwa die Verlängerung einer Festhypothek, ausdrücklich aus. Seit dem 1. Januar 2025 muss die Bank Bonität und Tragbarkeit bei der periodischen Wiedervorlage aber plausibilisieren. Wechselst du dagegen zu einer anderen Bank, ist das ein Neugeschäft und wird vollständig geprüft. Was ist der Unterschied zwischen Tragbarkeit und Belehnung? Die Belehnung fragt, welcher Anteil der Liegenschaft fremdfinanziert wird, üblicherweise höchstens 80%. Die Tragbarkeit fragt, ob dein Einkommen die kalkulatorischen Wohnkosten deckt. Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Ein hohes Einkommen rettet keine zu hohe Belehnung, und viel Eigenkapital allein macht eine Finanzierung nicht tragbar.
Das Wichtigste zum KKG in Kürze Das Konsumkreditgesetz (KKG, SR 221.214.1) gilt seit dem 1. Januar 2003 und steht auf dem Erlassstand vom 1. September 2023. Der Höchstzins liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 10 Prozent für Barkredite, Leasing und Warenfinanzierungen sowie bei 12 Prozent für Überziehungskredite und Kartenkonti mit Kreditoption. Das KKG erfasst Kredite ab CHF 500 bis CHF 80'000 mit einer Rückzahlungsdauer von mehr als drei Monaten (Art. 7 Abs. 1 Bst. e und f KKG). Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab Erhalt der Vertragskopie (Art. 16 KKG); bis Ende 2015 waren es 7 Tage. Bei einer stillschweigend akzeptierten Kontoüberziehung über drei Monate besteht kein Widerrufsrecht (Art. 12 Abs. 4 KKG). Beim Barkredit rechnet die Kreditfähigkeitsprüfung mit einer Amortisation in 36 Monaten, auch wenn der Vertrag länger läuft (Art. 28 Abs. 4 KKG). Für Leasing und Kartenkonten gelten die eigenen Massstäbe von Art. 29 und 30 KKG. Ein nichtiger Kreditvertrag befreit dich von Zinsen und Kosten, nicht von der Rückzahlung der Kreditsumme (Art. 15 Abs. 2 KKG). Das Konsumkreditgesetz ist das Regelwerk, an dem sich jeder Privatkredit, jedes Konsumleasing und jede Kreditkarte mit Ratenzahlungsoption in der Schweiz messen lassen muss. Es setzt die Zinsobergrenze, verpflichtet Kreditgeberinnen zur Prüfung deiner Zahlungsfähigkeit und gibt dir 14 Tage Zeit, einen unterschriebenen Vertrag wieder aufzulösen. Dieser Beitrag geht die Bestimmungen einzeln durch, jeweils mit dem Artikel, auf dem sie beruht. Was das Konsumkreditgesetz regelt Konsumkreditgesetz (KKG) Das Bundesgesetz über den Konsumkredit vom 23. März 2001 trägt die Systematiknummer SR 221.214.1. Es trat am 1. Januar 2003 in Kraft, die Bestimmungen zur kantonalen Bewilligungspflicht (Art. 39 und 40) ein Jahr später. Zweck ist der Schutz von Privatpersonen vor Überschuldung durch Konsumkreditverträge (Art. 22 KKG). Ein Konsumkreditvertrag im Sinne von Art. 1 KKG ist jeder Vertrag, mit dem einer Privatperson ein Kredit als Zahlungsaufschub, Darlehen oder ähnliche Finanzierungshilfe gewährt oder versprochen wird. Ausdrücklich gleichgestellt sind Leasingverträge über bewegliche Sachen des privaten Gebrauchs, bei denen sich die Raten bei vorzeitiger Auflösung erhöhen, sowie Kredit- und Kundenkarten und Überziehungskredite, sofern sie mit einer Kreditoption verbunden sind. Die Kreditoption ist der entscheidende Punkt bei Karten: Erst die Möglichkeit, den Saldo in Raten zu begleichen, macht aus einer Kreditkarte einen Konsumkreditvertrag. Eine Karte, deren Saldo jeden Monat vollständig vom Konto abgebucht wird, unterliegt dem KKG nicht. Seit der Änderung durch das Finanzinstitutsgesetz vom 15. Juni 2018, in Kraft seit dem 1. April 2019, gilt nach Art. 2 Bst. b KKG auch als Kreditgeberin, wer nicht gewerbsmässig Konsumkredite gewährt, sofern eine Schwarmkredit-Vermittlerin mitwirkt. Damit stehen P2P-Kredite über Schwarmkredit-Plattformen unter demselben Schutzregime wie ein Bankkredit. Geltungsbereich: welche Kredite unter das KKG fallen Ein Kreditvertrag fällt unter das KKG, wenn alle vier folgenden Bedingungen erfüllt sind. Die Betragsgrenzen und die Mindestdauer ergeben sich aus der Ausschlussliste in Art. 7 Abs. 1 KKG. Merkmal Anforderung Rechtsgrundlage Kreditbetrag Mindestens CHF 500 und höchstens CHF 80'000. Koordiniert an dieselbe Person vermittelte Konsumkredite werden zusammengezählt. Art. 7 Abs. 1 Bst. e KKG Rückzahlungsdauer Mehr als drei Monate. Kredite, die innert höchstens drei Monaten zurückzuzahlen sind, sind ausgenommen. Art. 7 Abs. 1 Bst. f KKG Kreditgeberin Gewerbsmässige Kreditgeberin oder nicht gewerbsmässige Kreditgeberin unter Mitwirkung einer Schwarmkredit-Vermittlerin. Art. 2 KKG Kreditnehmerin oder Kreditnehmer Natürliche Person, deren Kreditzweck nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Art. 3 KKG Quelle: Bundesgesetz über den Konsumkredit (SR 221.214.1), Erlassstand 1. September 2023. Der Bundesrat kann die Beträge nach Art. 7 Abs. 2 KKG an veränderte Verhältnisse anpassen. Nimmst du als Privatperson CHF 15'000 für eine Occasion auf, verteilt auf 48 Monatsraten, greift das KKG mit allen Schutzbestimmungen. Beantragst du dieselbe Summe über deine Einzelfirma für den Geschäftswagen, greift es nicht. Nicht jeder erfasste Vertrag untersteht dem ganzen Gesetz Art. 8 KKG schränkt den Anwendungsumfang je nach Vertragsart ein. Das ist der am häufigsten übersehene Punkt des Gesetzes. Vertragsart Anwendbare Bestimmungen Massgebende Kreditfähigkeitsprüfung Barkredit Das Gesetz vollumfänglich Art. 28 KKG, volle Prüfung mit Existenzminimum Leasingvertrag über bewegliche Sachen Art. 11, 13–16, 17 Abs. 3, 18 Abs. 2 und 3, 19–24, 25 Abs. 1 und 3, 26, 29 und 31–40 Art. 29 KKG, Prüfung anhand der Leasingraten Kartenkonto mit Kreditoption, Überziehungskredit auf laufendem Konto Art. 12–16, 17 Abs. 1 und 2, 18 Abs. 1 und 3, 19–24, 25 Abs. 1 und 3, 27, 30–40 Art. 30 KKG, summarische Prüfung vor Einräumung der Limite Quelle: Art. 8 KKG, Erlassstand 1. September 2023. Praktische Folge: Der Höchstzins nach Art. 14 KKG und das Widerrufsrecht nach Art. 16 KKG gelten in allen drei Fällen, weil Art. 8 die Artikel 13 bis 16 jeweils mitumfasst. Die strenge 36-Monats-Rechnung aus Art. 28 KKG gilt dagegen nur beim Barkredit. Höchstzins: 10 Prozent für Barkredite, 12 Prozent für Überziehungskredite Art. 14 KKG überträgt dem Bundesrat die Festlegung des höchstzulässigen Zinssatzes und gibt ihm vor, die von der Nationalbank ermittelten Refinanzierungssätze zu berücksichtigen. Als Leitplanke nennt das Gesetz, der Höchstzinssatz solle in der Regel 15 Prozent nicht überschreiten. Die konkrete Formel steht in Art. 1 der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG, SR 221.214.11), die aktuellen Sätze in der Verordnung des EJPD über den Höchstzinssatz für Konsumkredite (SR 221.214.111). Kreditart Höchstzins seit 1.1.2026 Vorher (2025) Zuschlag auf den SAR3MC Barkredit, Warenfinanzierung, Leasing (Art. 9–11 KKG) 10 Prozent 11 Prozent 10 Prozentpunkte, Untergrenze 10 Prozent Überziehungskredit, Kartenkonto mit Kreditoption (Art. 12 KKG) 12 Prozent 13 Prozent 12 Prozentpunkte, Untergrenze 12 Prozent Quellen: Verordnung des EJPD über den Höchstzinssatz für Konsumkredite (SR 221.214.111), Änderung vom 20. Oktober 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (AS 2025 698); Art. 1 VKKG; Medienmitteilung des Bundesamts für Justiz vom 31. Oktober 2025. Wie der Satz zustande kommt 1 Referenzwert ablesen. Basis ist der über drei Monate aufgezinste SARON, in der Verordnung als SAR3MC bezeichnet. Per Ende August 2025 lag er bei rund 0.0054 Prozent. 2 Zuschlag addieren. Bei Barkrediten sind es 10 Prozentpunkte, bei Überziehungskrediten und Kartenkonti mit Kreditoption 12 Prozentpunkte (Art. 1 Abs. 1 und 3 VKKG). 3 Kaufmännisch runden. Der Wert wird auf die nächstliegende ganze Zahl auf- oder abgerundet (Art. 1 Abs. 2 VKKG). 4 Untergrenze anwenden. Der Höchstzins beträgt mindestens 10 Prozent für Barkredite und mindestens 12 Prozent für Überziehungskredite. Bei einem SAR3MC zwischen 0.00 und 0.49 Prozent liegt der Satz deshalb auf diesem tiefsten möglichen Stand. 5 Jährlich überprüfen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement überprüft den Höchstzinssatz mindestens einmal jährlich per Ende August und setzt eine Anpassung auf den 1. Januar des Folgejahres in Kraft (Art. 1 Abs. 4 VKKG). Der Mechanismus gilt seit 2016. Der SAR3MC wurde per 1. Juli 2021 als Berechnungsbasis in die VKKG aufgenommen (Änderung vom 19. Mai 2021, AS 2021 319). Vor 2016 stand im Verordnungstext ein fixer Wert von 15 Prozent. Was Nichtigkeit wirklich bedeutet Verlangt eine Kreditgeberin mehr als den Höchstzins, ist der Konsumkreditvertrag nichtig (Art. 15 Abs. 1 KKG). Das heisst aber nicht, dass du das Geld behalten darfst. Nach Art. 15 Abs. 2 KKG musst du die bereits empfangene oder beanspruchte Kreditsumme bis zum Ablauf der ursprünglichen Kreditdauer zurückzahlen, schuldest aber weder Zinsen noch Kosten. Die Rückzahlung erfolgt in gleich hohen Teilzahlungen, im Monatsabstand, sofern der Vertrag keine längeren Zeitabstände vorsah (Art. 15 Abs. 3 KKG). Bei einem Leasingvertrag gibst du die Sache zurück und zahlst die bis dahin geschuldeten Raten; einen darüber hinausgehenden Wertverlust trägt die Leasinggeberin (Art. 15 Abs. 4 KKG). Die Nichtigkeit trifft nicht nur den Zinsverstoss. Art. 15 Abs. 1 KKG knüpft sie ebenso an die Verletzung der Formvorschriften nach Art. 9 bis 11, Art. 12 Abs. 1, 2 und 4 Bst. a sowie an die fehlende Zustimmung der gesetzlichen Vertretung bei Minderjährigen nach Art. 13. Widerrufsrecht: 14 Tage ab Erhalt der Vertragskopie Nach Art. 16 Abs. 1 KKG kannst du deinen Antrag auf Vertragsschluss oder deine Annahmeerklärung innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen. Gründe musst du keine nennen. Die Frist beginnt, sobald du eine Kopie des Vertrags nach Art. 9 Abs. 1, Art. 11 Abs. 1 oder Art. 12 Abs. 1 KKG erhalten hast (Art. 16 Abs. 2 KKG). Die Frist gilt als eingehalten, wenn du die Widerrufserklärung am letzten Tag der Kreditgeberin oder der Post übergibst. Ein Poststempel vom vierzehnten Tag genügt also, auch wenn der Brief erst später ankommt. Details zur Ausübung stehen im Beitrag zum Widerrufsrecht im Detail. Zwei Einschränkungen, die häufig fehlen Kein Widerrufsrecht besteht bei einer stillschweigend akzeptierten Kontoüberziehung, die länger als drei Monate dauert (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 4 KKG). Ist das Darlehen vor dem Widerruf bereits ausbezahlt worden, gelten die Rückabwicklungsregeln von Art. 15 Abs. 2 und 3 KKG. Bei Abzahlungskauf, kreditfinanzierter Dienstleistung und Leasing richtet sich die Rückabwicklung nach Art. 40f OR; für missbräuchlichen Gebrauch der Sache während der Widerrufsfrist schuldest du eine Entschädigung, die sich am Wertverlust bemisst (Art. 16 Abs. 3 KKG). Die Frist von 14 Tagen gilt seit dem 1. Januar 2016. Zuvor waren es 7 Tage; das Bundesgesetz vom 19. Juni 2015 zur Revision des Widerrufsrechts hat sie verdoppelt (AS 2015 4107). Ein Text, der noch 7 Tage nennt, gibt den Stand vor 2016 wieder. Kreditfähigkeitsprüfung: das betreibungsrechtliche Existenzminimum als Massstab Art. 27a KKG verpflichtet jede gewerbsmässige Kreditgeberin und jede Schwarmkredit-Vermittlerin, die Kreditfähigkeit vor Vertragsabschluss zu prüfen. Der Massstab steht in Art. 28 Abs. 2 KKG: Kreditfähig bist du, wenn du den Konsumkredit zurückzahlen kannst, ohne den unpfändbaren Teil deines Einkommens nach Art. 93 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs anzugreifen. Der pfändbare Teil wird nach den Richtlinien über die Berechnung des Existenzminimums deines Wohnsitzkantons ermittelt. Die Richtlinien unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, dieselben Einkommensverhältnisse können in Genf und im Aargau zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Drei Positionen sind nach Art. 28 Abs. 3 KKG in jedem Fall zu berücksichtigen: der tatsächlich geschuldete Mietzins, nicht ein Pauschalwert die nach Quellensteuertabelle geschuldeten Steuern Verpflichtungen, die bei der Informationsstelle für Konsumkredit gemeldet sind Bei der Beurteilung der Kreditfähigkeit ist von einer Amortisation innerhalb von 36 Monaten auszugehen, selbst wenn vertraglich eine längere Laufzeit vereinbart wurde (Art. 28 Abs. 4 KKG). Frühere, noch nicht zurückbezahlte Konsumkredite werden nach derselben Regel eingerechnet. Diese Regel ist der Grund, warum ein Kreditgesuch abgelehnt werden kann, obwohl die vereinbarte Monatsrate bei einer Laufzeit von 84 Monaten bequem tragbar wäre: Gerechnet wird mit der fiktiven Rate über 36 Monate. Was du realistisch tragen kannst, lässt sich vorab mit dem Budgetrechner abschätzen. Für Leasingverträge gilt Art. 29 KKG: Kreditfähig ist, wer die Leasingraten ohne Beanspruchung des unpfändbaren Einkommensteils finanzieren kann oder dessen Vermögenswerte die Ratenzahlung sicherstellen. Für Kartenkonti mit Kreditoption und Überziehungskredite verlangt Art. 30 KKG lediglich eine summarische Prüfung vor Einräumung der Limite, gestützt auf deine Angaben zu Vermögen und Einkommen. Sie ist zu wiederholen, sobald die Kreditgeberin Hinweise auf eine Verschlechterung deiner wirtschaftlichen Verhältnisse hat. Nach Art. 31 KKG darf sich die Kreditgeberin grundsätzlich auf deine Angaben verlassen und kann einen Betreibungsregisterauszug sowie einen Lohnnachweis verlangen. Offensichtlich unrichtige Angaben oder solche, die den Daten der Informationsstelle widersprechen, muss sie anhand weiterer amtlicher oder privater Dokumente überprüfen. Wie diese Prüfung sich zur allgemeinen Bonitätsbeurteilung verhält, erklärt der Beitrag zur Kreditwürdigkeit; die Datengrundlage dahinter beschreibt der Eintrag zur Bonität. IKO und ZEK: zwei Register, nur eines mit gesetzlichem Auftrag Hier wird oft verwechselt, welche Stelle das KKG meint. Das Gesetz kennt nur die Informationsstelle für Konsumkredit. Die ZEK ist ein privatrechtlicher Verein, den das KKG nirgends erwähnt. Merkmal IKO ZEK Voller Name Informationsstelle für Konsumkredit Zentralstelle für Kreditinformation Rechtsgrundlage Art. 23 KKG, von den gewerbsmässigen Kreditgeberinnen zu gründen Keine im KKG; privatrechtlicher Verein Erfasster Kreis Natürliche Personen, Kredit- und Leasinggeschäfte zu privaten Zwecken Natürliche und juristische Personen, positive und negative Meldungen Datenschutzstatus Gilt seit 1. September 2023 als Bundesorgan nach Art. 5 Bst. i DSG, unter Aufsicht des EJPD Privater Datenbearbeiter nach DSG Zugang Ausschliesslich gewerbsmässige Kreditgeberinnen und Schwarmkredit-Vermittlerinnen; im Einzelfall kantonale Schuldensanierungsstellen mit Zustimmung des Schuldners (Art. 24 KKG) Angeschlossene Mitgliedinstitute nach Vereinsstatuten Quellen: Art. 23–27 KKG, Erlassstand 1. September 2023; Selbstauskunft der IKO, abgerufen am 21. August 2026. Was gemeldet werden muss, steht in den Art. 25 bis 27 KKG: jeder gewährte oder vermittelte Konsumkredit (Art. 25 Abs. 1 Bst. a) ausstehende Teilzahlungen ab 10 Prozent des Nettokreditbetrags oder des Barzahlungspreises (Art. 25 Abs. 1 Bst. b) bei Leasing die Höhe der Verpflichtung, die Vertragsdauer und die Monatsraten, zusätzlich der Ausstand von drei Raten (Art. 26) bei Kartenkonti der ausstehende Betrag, sobald die Kreditoption dreimal hintereinander genutzt wurde; keine Meldepflicht unter CHF 3'000 (Art. 27 Abs. 1) Die Einzelheiten zu Inhalt, Form und Zeitpunkt der Meldung regelt die Informationsstelle in ihren Statuten oder einem darauf gestützten Reglement (Art. 25 Abs. 3 KKG). Vertiefend dazu die Einträge zur Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) und zur Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK). Sanktionen: was ein Verstoss die Kreditgeberin kostet Art. 32 KKG staffelt die Folgen nach Schwere des Verstosses. Die Sanktion trifft die Kreditgeberin zivilrechtlich, sie muss nicht behördlich verfügt werden. Verstoss Folge Grundlage Schwerwiegender Verstoss gegen die Prüfpflichten nach Art. 27a, 28, 29, 30 oder 31 Verlust der gewährten Kreditsumme samt Zinsen und Kosten. Bereits erbrachte Leistungen können nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückgefordert werden. Art. 32 Abs. 1 KKG Geringfügiger Verstoss gegen dieselben Bestimmungen oder Verstoss gegen die Meldepflichten nach Art. 25, 26, 27 Abs. 1 Verlust der Zinsen und Kosten; die Kreditsumme bleibt geschuldet. Art. 32 Abs. 2 KKG Verstoss einer Schwarmkredit-Vermittlerin gegen Art. 25, 26, 27 Abs. 1, 27a, 28, 29, 30 oder 31 Busse bis CHF 100'000 für die Vermittlerin; die Kreditgeberin verliert nur Zinsen und Kosten. Art. 32a KKG Vorsätzlicher Verstoss gegen das Verbot aggressiver Werbung Busse bis CHF 100'000. Art. 36b KKG Quelle: Art. 32, 32a und 36b KKG, Erlassstand 1. September 2023. Weitere Rechte, die im KKG stehen Vorzeitige Rückzahlung: Du kannst jederzeit vorzeitig zurückzahlen und hast Anspruch auf Erlass der Zinsen sowie auf eine angemessene Ermässigung der Kosten, die auf die nicht beanspruchte Kreditdauer entfallen (Art. 17 Abs. 1 und 2 KKG). Beim Leasing kannst du mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer kündigen (Art. 17 Abs. 3 KKG). Keine Vermittlungsprovision: Der Kreditvermittlerin schuldest du für die Vermittlung nichts. Ihre Kosten gehören in die Gesamtkosten des Kredits und dürfen dir nicht gesondert verrechnet werden (Art. 35 KKG). Gedeckelter Verzugszins: Der Verzugszins darf den vereinbarten Kreditzinssatz nicht übersteigen (Art. 18 Abs. 3 KKG). Rücktritt erst ab Schwelle: Die Kreditgeberin kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn Teilzahlungen von mindestens 10 Prozent des Nettokreditbetrags ausstehen; beim Leasing braucht es mehr als drei ausstehende Monatsraten (Art. 18 Abs. 1 und 2 KKG). Schutz Minderjähriger: Ist die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer minderjährig, braucht der Vertrag die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, spätestens im Zeitpunkt der Unterzeichnung (Art. 13 KKG). Verbot aggressiver Werbung: Seit dem 1. Januar 2016 darf für Konsumkredite nicht in aggressiver Weise geworben werden. Die Branche umschreibt in einer privatrechtlichen Vereinbarung, was als aggressiv gilt; genügt sie nicht, regelt es der Bundesrat (Art. 36a KKG). Kantonale Bewilligungspflicht: Die Kantone müssen gewerbsmässige Kreditgewährung und -vermittlung bewilligungspflichtig machen. Eine erteilte Bewilligung gilt für die ganze Schweiz. Institute, die dem Bankengesetz unterstehen, brauchen keine (Art. 39 KKG). Woran sich Anbieter sonst noch prüfen lassen, zeigt die Übersicht zu seriösen Kreditanbietern. Zwingendes Recht: Von den Bestimmungen des KKG darf nicht zu deinen Ungunsten abgewichen werden (Art. 37 KKG). Eine anderslautende Vertragsklausel ist wirkungslos. Wann das KKG greift und wann ausdrücklich nicht Vom KKG erfasst Barkredit von CHF 500 bis CHF 80'000 mit Laufzeit über drei Monaten Privatleasing für Auto, Möbel oder Elektronik mit Ratenerhöhung bei vorzeitiger Auflösung Kredit- und Kundenkarten mit Kreditoption sowie Überziehungskredite auf laufendem Konto Teilzahlungs- und Warenfinanzierungsverträge zur Finanzierung von Waren oder Dienstleistungen Schwarmkredite, auch wenn die Geldgeberin eine Privatperson ist, sofern eine Vermittlerin mitwirkt Vom KKG ausgenommen (Art. 7 Abs. 1) direkt oder indirekt grundpfandgesicherte Kredite, also insbesondere Hypotheken (Bst. a) Kredite, die durch hinterlegte bankübliche Sicherheiten oder ausreichende Vermögenswerte bei der Kreditgeberin gedeckt sind (Bst. b) zins- und gebührenfreie Kredite (Bst. c) zinsfreie Kredite, die du auf einmal zurückzahlst (Bst. d) Beträge unter CHF 500 oder über CHF 80'000 (Bst. e) Kredite mit Rückzahlung innert höchstens drei Monaten (Bst. f) Verträge über fortgesetzte Dienstleistungen oder Leistungen von Versorgungsbetrieben mit Teilzahlungsrecht (Bst. g) Edge Case, der beide Seiten berührt: Ein Kurzzeitkredit über CHF 400, rückzahlbar in 30 Tagen, verfehlt gleich zwei Kriterien. Er liegt unter der Betragsgrenze von CHF 500 und unter der Mindestdauer von drei Monaten. Weder Höchstzins noch Kreditfähigkeitsprüfung noch Widerrufsrecht des KKG greifen. Der Anbieter unterliegt zwar weiterhin dem Lauterkeitsrecht und dem Wucherverbot, aber die spezifischen Schutzbestimmungen dieses Gesetzes stehen nicht zur Verfügung. Wer die KKG-Schwelle bewusst prüfen will, findet die Betragsgrenzen im Beitrag zum Kleinkredit ab 500 Franken. Zweiter Fall mit Fallstricken: Ein Arbeitgeberdarlehen ist im geltenden Art. 7 KKG nicht als eigene Ausnahme aufgeführt. Ausgenommen ist es nur dann, wenn es zins- und gebührenfrei gewährt wird und damit unter Bst. c fällt. Ein verzinstes Arbeitgeberdarlehen im Betragsband des KKG bleibt ein Konsumkreditvertrag. Wie sich das KKG entwickelt hat Datum Änderung Fundstelle 1. Januar 2003 Inkrafttreten des KKG vom 23. März 2001; Ablösung des Konsumkreditgesetzes von 1993 BRB vom 6. November 2002 1. Januar 2004 Inkrafttreten der Bewilligungsbestimmungen Art. 39 und 40 BRB vom 6. November 2002 1. Januar 2016 Widerrufsfrist von 7 auf 14 Tage verlängert; Verbot aggressiver Werbung mit Busse bis CHF 100'000; Präzisierungen bei Ausschluss und Kreditfähigkeitsprüfung; Beginn des heutigen Höchstzins-Mechanismus in der VKKG AS 2015 4107 und AS 2015 4111 1. April 2019 Finanzinstitutsgesetz: Schwarmkredit-Vermittlerin eingeführt, Prüfpflicht in Art. 27a verselbstständigt, Sanktionen in Art. 32 und 32a neu gefasst AS 2018 5247 1. Juli 2021 SAR3MC als Berechnungsbasis für den Höchstzins in der VKKG verankert AS 2021 319 1. September 2023 Datenschutzgesetz: Informationsstelle gilt als Bundesorgan, Aufsicht durch das Departement; aktueller Erlassstand AS 2022 491 1. Januar 2026 Höchstzins auf 10 Prozent für Barkredite und 12 Prozent für Überziehungskredite gesenkt AS 2025 698 Quelle: Fussnotenapparat des KKG (SR 221.214.1) und der VKKG (SR 221.214.11), abgerufen am 21. August 2026. Einschätzung der Capitalo-Redaktion Das KKG schützt zuverlässig gegen zwei Dinge: gegen Wucherzinsen und gegen Kredite, die rechnerisch nicht tragbar sind. Es schützt nicht gegen einen Zins, der unter 10 Prozent liegt und trotzdem viel zu teuer ist. Der Höchstzins ist eine Obergrenze, kein Richtwert, und der Abstand zwischen dem günstigsten und dem teuersten KKG-konformen Angebot ist erheblich. Handlungsempfehlung: Behandle die 10 Prozent als das, was sie sind, nämlich die Grenze zur Nichtigkeit, und vergleiche darunter jeden effektiven Jahreszins einzeln. Nutze die 14 Tage Widerrufsfrist als echte Prüfzeit, nicht als Formalität, und lass dir vor der Unterschrift den pfändbaren Einkommensteil zeigen, den die Kreditgeberin ihrer Rechnung zugrunde gelegt hat. Art. 9 Abs. 2 Bst. j KKG verpflichtet sie, diesen Wert im Vertrag oder in einem beigelegten Schriftstück auszuweisen. Wer diese Zahl kennt, sieht sofort, wie viel Spielraum noch bleibt. Den Rest erledigt der Vergleich der Kreditzinsen. Häufige Fragen zum Konsumkreditgesetz Was ist das KKG? Das KKG ist das Bundesgesetz über den Konsumkredit vom 23. März 2001 (SR 221.214.1). Es regelt Form und Inhalt von Konsumkreditverträgen, den zulässigen Höchstzins, das Widerrufsrecht, die Pflicht zur Kreditfähigkeitsprüfung und die Meldepflichten gegenüber der Informationsstelle für Konsumkredit. Zweck ist nach Art. 22 KKG die Vermeidung von Überschuldung. Wie hoch ist der Höchstzins für Konsumkredite in der Schweiz? Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein Höchstzins von 10 Prozent für Barkredite, Warenfinanzierungen und Leasingverträge sowie von 12 Prozent für Überziehungskredite und Kartenkonti mit Kreditoption. Zuvor lagen die Sätze bei 11 und 13 Prozent. Grundlage ist die Verordnung des EJPD über den Höchstzinssatz für Konsumkredite (SR 221.214.111) in der Fassung vom 20. Oktober 2025. Was passiert, wenn ein Kreditvertrag über dem Höchstzins liegt? Der Vertrag ist nichtig (Art. 15 Abs. 1 KKG). Du musst die empfangene Kreditsumme trotzdem bis zum Ablauf der ursprünglichen Kreditdauer zurückzahlen, in gleich hohen Teilzahlungen, schuldest aber weder Zinsen noch Kosten (Art. 15 Abs. 2 und 3 KKG). Der Kredit wird also zinslos, er verschwindet nicht. Wie lange kann ich einen Kreditvertrag widerrufen? 14 Tage ab Erhalt der Vertragskopie (Art. 16 Abs. 1 und 2 KKG). Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, braucht keine Begründung und ist rechtzeitig, wenn du ihn am letzten Tag der Kreditgeberin oder der Post übergibst. Kein Widerrufsrecht besteht bei einer stillschweigend geduldeten Kontoüberziehung nach Art. 12 Abs. 4 KKG. Galten früher 7 Tage Widerrufsfrist? Ja. Bis zum 31. Dezember 2015 betrug die Frist 7 Tage. Das Bundesgesetz vom 19. Juni 2015 zur Revision des Widerrufsrechts hat sie per 1. Januar 2016 auf 14 Tage verlängert (AS 2015 4107). Angaben von 7 Tagen geben den überholten Stand wieder. Welche Kredite fallen unter das KKG? Konsumkredite von CHF 500 bis CHF 80'000 mit einer Rückzahlungsdauer von mehr als drei Monaten, sofern eine Privatperson sie zu nicht beruflichen Zwecken aufnimmt. Erfasst sind Barkredite, Teilzahlungs- und Warenfinanzierungen, Privatleasing sowie Kredit- und Kundenkarten und Überziehungskredite mit Kreditoption. Nicht erfasst sind unter anderem grundpfandgesicherte Kredite und zinsfreie Kredite. Warum wird mein Kredit über 36 Monate gerechnet, obwohl ich 84 Monate Laufzeit will? Weil Art. 28 Abs. 4 KKG das so vorschreibt. Bei der Beurteilung der Kreditfähigkeit ist von einer Amortisation innerhalb von 36 Monaten auszugehen, unabhängig von der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Auch frühere, noch offene Konsumkredite werden nach dieser Regel eingerechnet. Ein Gesuch kann deshalb scheitern, obwohl die tatsächliche Monatsrate tragbar wäre. Prüft die Kreditgeberin meine Daten bei der ZEK oder bei der IKO? Gesetzlich massgebend ist die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO). Art. 28 Abs. 3 Bst. c KKG verlangt, dass die dort gemeldeten Verpflichtungen in die Kreditfähigkeitsprüfung einfliessen, Art. 25 bis 27 KKG regeln die Meldepflichten. Die ZEK ist ein privatrechtlicher Verein mit einer breiteren Datenbasis, sie hat im KKG keinen Auftrag. Viele Kreditgeberinnen sind bei beiden Stellen angeschlossen. Was kostet es die Bank, wenn sie meine Kreditfähigkeit nicht sauber prüft? Bei einem schwerwiegenden Verstoss gegen Art. 27a, 28, 29, 30 oder 31 KKG verliert die Kreditgeberin die gewährte Kreditsumme samt Zinsen und Kosten; bereits gezahlte Beträge kannst du nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern (Art. 32 Abs. 1 KKG). Bei einem geringfügigen Verstoss oder einer verletzten Meldepflicht verliert sie nur Zinsen und Kosten (Art. 32 Abs. 2 KKG). Muss ich der Kreditvermittlerin eine Provision zahlen? Nein. Nach Art. 35 KKG schuldest du der Kreditvermittlerin für die Vermittlung eines Konsumkredits keine Entschädigung. Ihre Aufwendungen gehören zu den Gesamtkosten des Kredits und dürfen dir nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Gilt das KKG auch für Kredite von Privatperson zu Privatperson? Nur wenn eine Schwarmkredit-Vermittlerin mitwirkt. Seit dem 1. April 2019 gilt nach Art. 2 Bst. b KKG auch als Kreditgeberin, wer nicht gewerbsmässig Konsumkredite gewährt, sofern die Vergabe über eine solche Vermittlerin koordiniert wird. Ein direktes Darlehen zwischen zwei Privatpersonen ohne Plattform fällt nicht unter das Gesetz. Kann ich einen laufenden Konsumkredit vorzeitig zurückzahlen? Ja, jederzeit. Art. 17 Abs. 1 und 2 KKG gibt dir bei vorzeitiger Erfüllung Anspruch auf Erlass der Zinsen und auf eine angemessene Ermässigung der Kosten, die auf die nicht beanspruchte Kreditdauer entfallen. Beim Leasing gilt eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer. Kredit in der Schweiz aufnehmen Das KKG setzt den Rahmen, den Preis machen die Anbieter darin. Wer die Bandbreite kennt, verhandelt anders. Der Überblick zum Kredit in der Schweiz ordnet die Kreditarten ein, der Beitrag zum Konsumkredit in der Schweiz zeigt die typischen Konditionsmerkmale. Weiterlesen Informationsstelle für Konsumkredit (IKO): welche Daten dort landen und wie lange Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK): die privatrechtliche Ergänzung zur IKO Widerrufsrecht: Frist, Form und Rückabwicklung Schritt für Schritt Kreditwürdigkeit: der Unterschied zur gesetzlichen Kreditfähigkeit Bonität: welche Merkmale in die Beurteilung einfliessen Überschuldung: der Zustand, den das KKG verhindern soll Betreibung: was ein Eintrag für die Kreditvergabe bedeutet Kredit trotz Betreibung: was bei einem offenen Eintrag noch möglich ist Zinsen: nominal, effektiv und was in die Gesamtkosten zählt Rechtsgrundlagen: Bundesgesetz über den Konsumkredit vom 23. März 2001 (KKG, SR 221.214.1), Erlassstand 1. September 2023; Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG, SR 221.214.11); Verordnung des EJPD über den Höchstzinssatz für Konsumkredite (SR 221.214.111), Änderung vom 20. Oktober 2025 (AS 2025 698); Medienmitteilung des Bundesamts für Justiz «Höchstzinssatz für Konsumkredite sinkt per 1. Januar 2026» vom 31. Oktober 2025. Alle Fundstellen abgerufen am 21. August 2026 auf fedlex.admin.ch.
Was du über den Konkurs in der Schweiz wissen musst ⚖️ Konkurs ist die Gesamtvollstreckung: Verwertet wird das ganze pfändbare Vermögen zugunsten aller Gläubiger (Art. 197 SchKG), nicht eine einzelne Forderung. 🏢 Auf Konkurs betrieben wird nur, wer im Handelsregister steht: Art. 39 SchKG zählt 14 Eigenschaften auf, darunter auch natürliche Personen als Inhaber einer Einzelfirma. Alle anderen werden auf Pfändung betrieben. Wer sich beim Gericht selbst zahlungsunfähig erklärt, kann nach Art. 191 SchKG auch ohne Eintrag in Konkurs fallen. 👤 Der Privatkonkurs ist die Ausnahme: 2025 wurden in der ganzen Schweiz 1'127 Konkurse über Privatpersonen eröffnet, 20.9% weniger als 2024. Bei Unternehmen waren es 12'485. 💸 Er kostet vorher Geld: Je nach Kanton verlangt das Gericht CHF 1'800 bis rund CHF 5'000 Vorschuss, bevor es den Konkurs überhaupt eröffnet (Art. 169 Abs. 2 i.V.m. Art. 194 SchKG). 📄 Schulden bleiben: Ungedeckte Forderungen werden zu Verlustscheinen. Sie verjähren erst nach 20 Jahren, sind aber zinsfrei, und neu betrieben werden darf nur, wenn du zu neuem Vermögen gekommen bist (Art. 265 Abs. 2 SchKG). 🤝 Der Nachlassvertrag kommt einem Neuanfang am nächsten: Er kann einen Verzicht der Gläubiger auf den ungedeckten Betrag vorsehen (Art. 318 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG). Konkurs bedeutet in der Schweiz, dass das gesamte pfändbare Vermögen eines Schuldners in einem einzigen Verfahren verwertet und der Erlös auf alle Gläubiger verteilt wird. Dieser Beitrag zeigt, wer überhaupt in Konkurs fallen kann, wie das Verfahren abläuft, was es kostet und was danach von den Schulden übrig bleibt. Definition: Konkurs und Betreibung auf Pfändung Konkurs Der Konkurs ist die Gesamtvollstreckung: Sämtliches pfändbare Vermögen, das dem Schuldner bei der Konkurseröffnung gehört, bildet eine einzige Masse zur gemeinsamen Befriedigung der Gläubiger (Art. 197 Abs. 1 SchKG). Auch Vermögen, das dem Schuldner vor dem Schluss des Verfahrens noch anfällt, gehört dazu (Art. 197 Abs. 2 SchKG). Der Gegensatz dazu ist die Betreibung auf Pfändung. Dort setzt ein einzelner Gläubiger eine einzelne Forderung durch, und gepfändet wird nur so viel, wie diese Forderung deckt. Rechtsgrundlage für beide Wege ist das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG). Wer überhaupt konkursfähig ist Die wichtigste Weichenstellung steht in Art. 39 SchKG: Auf dem Weg des Konkurses fortgesetzt wird eine Betreibung nur, wenn der Schuldner in einer von 14 aufgezählten Eigenschaften im Handelsregister eingetragen ist. Dazu gehören die AG, die GmbH, die Genossenschaft, der Verein und die Stiftung, aber auch natürliche Personen: der Inhaber einer Einzelfirma, Mitglieder einer Kollektivgesellschaft und unbeschränkt haftende Mitglieder einer Kommanditgesellschaft. Häufiger Irrtum: Welcher Betreibungsweg gilt, hängt nicht daran, ob jemand «eine Firma» ist, sondern am Handelsregistereintrag. Wer als Selbständigerwerbender eine Einzelfirma eingetragen hat, ist eine Privatperson und wird trotzdem auf Konkurs betrieben (Art. 39 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG). Wer keinen Eintrag hat, wird im Regelfall auf Pfändung betrieben, egal wie hoch die Schulden sind. Weg Wen es trifft Was verwertet wird Grundlage Betreibung auf Pfändung Schuldner ohne Handelsregistereintrag in einer der Eigenschaften von Art. 39, also die grosse Mehrheit der Privatpersonen Nur so viel, wie zur Deckung der betriebenen Forderung nötig ist Art. 42 SchKG Betreibung auf Konkurs Schuldner mit Eintrag in einer der 14 Eigenschaften, von der Einzelfirma bis zur Stiftung Das gesamte pfändbare Vermögen Art. 39 SchKG Konkurs ohne vorgängige Betreibung Jeder Schuldner, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, der geflohen ist oder betrügerische Handlungen zum Nachteil der Gläubiger begangen hat; zusätzlich konkursfähige Schuldner, die ihre Zahlungen eingestellt haben Das gesamte pfändbare Vermögen Art. 190 Abs. 1 SchKG Insolvenzerklärung Jeder Schuldner, der sich selbst beim Gericht zahlungsunfähig erklärt, auch ohne Handelsregistereintrag Das gesamte pfändbare Vermögen Art. 191 SchKG Quelle: Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1), konsolidierte Fassung mit Stand 1. Januar 2026. Geprüft am 21. August 2026. Privatkonkurs: die Insolvenzerklärung nach Art. 191 SchKG Was umgangssprachlich «Privatkonkurs» heisst, ist die Insolvenzerklärung: «Der Schuldner kann die Konkurseröffnung selber beantragen, indem er sich beim Gericht zahlungsunfähig erklärt» (Art. 191 Abs. 1 SchKG). Sie steht jeder Person offen, unabhängig vom Handelsregistereintrag. Automatisch eröffnet wird der Konkurs deswegen nicht. Art. 191 Abs. 2 SchKG setzt eine Bedingung: Der Richter eröffnet den Konkurs, «wenn keine Aussicht auf eine Schuldenbereinigung nach den Artikeln 333 ff. besteht». Zuerst ist also zu klären, ob eine einvernehmliche private Schuldenbereinigung möglich wäre. Was der Privatkonkurs vorher kostet Die Kostenvorschusspflicht nach Art. 169 Abs. 2 SchKG gilt über Art. 194 Abs. 1 SchKG auch für die Insolvenzerklärung. Ohne Vorschuss wird nicht eröffnet. Die Höhe legen die Kantone fest. Kanton oder Gericht Verlangter Vorschuss Hinweis der Amtsstelle Bezirksgericht Zürich CHF 1'800 in bar Weitere Vorschüsse erhebt später das zuständige Konkursamt St. Gallen CHF 3'000 bis CHF 3'500 vor der Konkurseröffnung Gesamtkosten des Verfahrens CHF 4'000 bis CHF 5'000; der Restbetrag ist in der Regel innert 14 Tagen zu leisten, sonst wird das Verfahren mangels Aktiven eingestellt Aargau CHF 4'000 Das Gesuch ist persönlich und vollständig einzureichen Schaffhausen CHF 4'000 Davon CHF 200 für das Gerichtsverfahren und CHF 3'800 als Vorbezug für das Konkursamt Bern In einfachen Fällen rund CHF 5'000 Bei zahlreichen Gläubigern entsprechend höher; das Konkursamt schlägt dem Gericht die Höhe vor Quellen: Merkblatt Privatkonkurs des Bezirksgerichts Zürich, Informationsseite Privatkonkurs des Kantons St. Gallen, Formular Insolvenzerklärung des Kantons Aargau, Merkblatt Insolvenzerklärung des Kantons Schaffhausen, Kreisschreiben Nr. B 6 der kantonalen Aufsichtsbehörde Bern. Abgerufen am 21. August 2026. Bringst du den Vorschuss nicht auf, kannst du unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Der Ausgang ist allerdings paradox: Das Bundesgericht hat 2007 entschieden, dass sie wegen Aussichtslosigkeit zu verweigern ist, wenn das Verfahren nach Art. 230 Abs. 1 SchKG ohnehin sogleich mangels Aktiven eingestellt werden müsste. Gewährt werden kann sie nur einer Person, die verwertbares Vermögen besitzt, aber nicht über die flüssigen Mittel für den Vorschuss verfügt (BGE 133 III 614, E. 5 und 6). Wer gar nichts mehr hat, bekommt weder den Privatkonkurs noch die unentgeltliche Rechtspflege dafür. Der Konkurs setzt Vermögen voraus, das verteilt werden kann. Wie oft der Privatkonkurs vorkommt 2025 wurden in der Schweiz 1'127 Konkursverfahren über Privatpersonen eröffnet. Gegenüber 2024 sind das 298 Fälle oder 20.9% weniger. Zum Vergleich: Im selben Jahr wurden 3'147'160 Betreibungen eingeleitet und 1'547'788 Pfändungen vollzogen. Der Privatkonkurs ist in der Schweiz kein Massenverfahren, sondern ein Randphänomen. Firmenkonkurs und die Gesetzesänderung von 2025 Bis Ende 2024 waren öffentlich-rechtliche Forderungen von der Konkursbetreibung ausgeschlossen. Art. 43 Ziff. 1 SchKG nahm «Steuern, Abgaben, Gebühren, Sporteln, Bussen und andere im öffentlichen Recht begründete Leistungen an öffentliche Kassen oder an Beamte» aus, Ziff. 1bis zusätzlich die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung. Steuerämter, Ausgleichskassen und die Suva konnten deshalb nur auf Pfändung betreiben. Beide Ziffern wurden durch das Bundesgesetz vom 18. März 2022 über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses aufgehoben, in Kraft seit dem 1. Januar 2025 (AS 2023 628). Seither können auch diese Gläubiger ein Konkursbegehren stellen. In Art. 43 SchKG bleiben nur noch zwei Ausnahmen: periodische familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge sowie Ansprüche auf Sicherheitsleistung. Das Bundesamt für Statistik führt den Anstieg der Unternehmenskonkurse grösstenteils auf diese Änderung zurück, schränkt aber ein: Wie gross der Anteil genau ist, lässt sich nicht beziffern, weil nicht unterschieden werden kann, welche Verfahren dem Paradigmenwechsel zuzuschreiben sind. Wer eine Prozentzahl dafür nennt, schätzt. Ablauf des Konkursverfahrens 1 Konkurseröffnung durch das Gericht Ausgelöst wird sie durch ein Konkursbegehren nach vorangegangener Betreibung, durch ein Begehren ohne vorgängige Betreibung (Art. 190 SchKG) oder durch die Insolvenzerklärung des Schuldners (Art. 191 SchKG). Die Entscheidgebühr beträgt 40 bis 200 Franken in nicht streitigen und 50 bis 500 Franken in streitigen Fällen (Art. 52 GebV SchKG). 2 Weichenstellung: ordentlich, summarisch oder Einstellung Reicht die Masse voraussichtlich nicht einmal für die Kosten eines summarischen Verfahrens, verfügt das Gericht die Einstellung mangels Aktiven (Art. 230 Abs. 1 SchKG). Deckt der Erlös die Kosten des ordentlichen Verfahrens voraussichtlich nicht oder sind die Verhältnisse einfach, wird summarisch verfahren (Art. 231 Abs. 1 SchKG). 3 Öffentliche Bekanntmachung und Schuldenruf Das Konkursamt macht die Eröffnung öffentlich bekannt, sobald feststeht, welches Verfahren läuft. Gläubiger haben ab der Bekanntmachung einen Monat Zeit, ihre Forderungen samt Beweismitteln einzugeben (Art. 232 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG). Zur ersten Gläubigerversammlung wird auf einen Termin spätestens 20 Tage nach der Bekanntmachung eingeladen (Ziff. 5). 4 Inventar und Kompetenzstücke Das Konkursamt nimmt das Vermögen auf. Die in Art. 92 SchKG bezeichneten Kompetenzstücke werden dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen, aber gleichwohl im Inventar aufgezeichnet (Art. 224 SchKG). Rechtshandlungen, die der Schuldner nach der Eröffnung über Massegegenstände vornimmt, sind gegenüber den Konkursgläubigern ungültig (Art. 204 Abs. 1 SchKG). 5 Kollokationsplan Innert 60 Tagen nach Ablauf der Eingabefrist erstellt die Konkursverwaltung den Plan für die Rangordnung der Gläubiger (Art. 247 Abs. 1 SchKG). Pfandgesicherte Forderungen werden vorweg aus dem Pfanderlös bezahlt (Art. 219 Abs. 1 SchKG); wie ein solches Pfand entsteht, erklärt der Eintrag zum Grundpfandrecht. 6 Verwertung und Verteilung Die Masse wird verwertet und der Erlös nach dem Kollokationsplan verteilt. Das Verfahren soll innert einem Jahr nach der Eröffnung durchgeführt sein; nötigenfalls verlängert die Aufsichtsbehörde diese Frist (Art. 270 SchKG). 7 Verlustscheine Bei der Verteilung erhält jeder Gläubiger für den ungedeckt bleibenden Betrag einen Verlustschein. Darin wird vermerkt, ob die Forderung vom Schuldner anerkannt oder bestritten wurde (Art. 265 Abs. 1 SchKG). Wer im Kollokationsplan zuerst kommt Nach den pfandgesicherten Forderungen folgt die Rangordnung von Art. 219 Abs. 4 SchKG. In der ersten Klasse stehen unter anderem Arbeitnehmerforderungen aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht früher als sechs Monate vor der Konkurseröffnung entstanden oder fällig geworden sind, begrenzt auf den nach der obligatorischen Unfallversicherung maximal versicherten Jahresverdienst. Dieser beträgt CHF 148'200 (Art. 22 Abs. 1 UVV). Ebenfalls in der ersten Klasse: Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge und familienrechtliche Unterhaltsansprüche der letzten sechs Monate. Fristen und Beträge im Überblick Punkt Wert Grundlage Forderungseingabe nach dem Schuldenruf 1 Monat ab öffentlicher Bekanntmachung Art. 232 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG Erste Gläubigerversammlung Spätestens 20 Tage nach der Bekanntmachung Art. 232 Abs. 2 Ziff. 5 SchKG Erstellung des Kollokationsplans 60 Tage nach Ablauf der Eingabefrist Art. 247 Abs. 1 SchKG Frist für Gläubiger nach einer Einstellung mangels Aktiven 20 Tage, um die Durchführung zu verlangen und Sicherheit zu leisten Art. 230 Abs. 2 SchKG Betreibung auf Pfändung nach einer Einstellung 2 Jahre möglich, auch gegen konkursfähige Schuldner Art. 230 Abs. 3 SchKG Sollfrist für das gesamte Verfahren 1 Jahr ab Konkurseröffnung, durch die Aufsichtsbehörde verlängerbar Art. 270 SchKG Verjährung der Verlustscheinforderung 20 Jahre ab Ausstellung, gegenüber Erben spätestens 1 Jahr nach Eröffnung des Erbgangs Art. 149a Abs. 1 SchKG Klage über das neue Vermögen 20 Tage ab Eröffnung des Entscheids über den Rechtsvorschlag Art. 265a Abs. 4 SchKG Einsichtsrecht Dritter in die Register Erlischt 5 Jahre nach Abschluss des Verfahrens Art. 8a Abs. 4 SchKG Gebühr für den Entscheid über die Konkurseröffnung 40 bis 200 Franken nicht streitig, 50 bis 500 Franken streitig Art. 52 GebV SchKG Gebühr des Konkursamts je Konkursforderung 20 Franken, inklusive Kollokationsplan Art. 46 Abs. 1 lit. a GebV SchKG Quellen: SchKG (SR 281.1) und Gebührenverordnung zum SchKG (SR 281.35), konsolidierte Fassungen mit Stand 1. Januar 2026. Geprüft am 21. August 2026. Der Verlustschein: was nach dem Konkurs bleibt Der Konkurs löscht keine Schulden. Was ungedeckt bleibt, wird als Konkursverlustschein verurkundet. Für diesen gelten drei Regeln, die oft vermischt werden. Erstens die Verjährung. Die durch den Verlustschein verurkundete Forderung verjährt 20 Jahre nach der Ausstellung, gegenüber den Erben des Schuldners jedoch spätestens ein Jahr nach Eröffnung des Erbgangs (Art. 149a Abs. 1 SchKG, für den Konkursverlustschein anwendbar über Art. 265 Abs. 2 SchKG). Zweitens die Zinsfreiheit. Der Schuldner hat für die durch den Verlustschein verurkundete Forderung keine Zinsen zu zahlen (Art. 149 Abs. 4 SchKG, ebenfalls über Art. 265 Abs. 2 anwendbar). Die Schuld wächst also nicht weiter. Drittens, und das ist der entscheidende Punkt: neues Vermögen. Art. 265 Abs. 2 SchKG hält fest, dass gestützt auf einen Konkursverlustschein «eine neue Betreibung nur eingeleitet werden [kann], wenn der Schuldner zu neuem Vermögen gekommen ist». Als neues Vermögen gelten auch Werte, über die der Schuldner wirtschaftlich verfügt. Nicht verwechseln: Beim Pfändungsverlustschein darf der Gläubiger die Betreibung während sechs Monaten ohne neuen Zahlungsbefehl fortsetzen (Art. 149 Abs. 3 SchKG). Beim Konkursverlustschein gilt das nicht. Dort ist neues Vermögen die Voraussetzung dafür, dass überhaupt wieder betrieben werden darf. Wehrt sich der Schuldner mit dem Einwand, er sei nicht zu neuem Vermögen gekommen, legt das Betreibungsamt den Rechtsvorschlag dem Richter am Betreibungsort vor. Dieser hört die Parteien an und entscheidet ohne Rechtsmittel. Bewilligt er den Rechtsvorschlag nicht, stellt er den Umfang des neuen Vermögens fest. Beide Seiten können innert 20 Tagen nach Eröffnung des Entscheids Klage auf Bestreitung oder Feststellung einreichen (Art. 265a SchKG). Wer diese Einrede erhebt, kann während der Dauer dieser Betreibung nicht selbst die Konkurseröffnung nach Art. 191 SchKG beantragen (Art. 265b SchKG). Warum es keine Restschuldbefreiung gibt Das SchKG kennt kein Verfahren, an dessen Ende nach einer Wohlverhaltensfrist der Rest der Schulden erlassen wird. Wer den Vergleich mit der deutschen Restschuldbefreiung sucht, findet in der Schweiz nur eine Annäherung, und die läuft über den Nachlassvertrag. Der Verlustschein selbst erlischt nicht durch Zeitablauf im Sinne eines Erlasses, er verjährt nach 20 Jahren. Das Parlament hat im Juni 2026 eine Revision verabschiedet, die das ändern soll; sie ist noch nicht in Kraft und steht weiter unten. Tilgen kannst du ihn jederzeit durch Zahlung an das Amt, das ihn ausgestellt hat. Nach der Tilgung wird der Eintrag in den Registern gelöscht, und die Löschung wird dem Schuldner auf Verlangen bescheinigt (Art. 149a Abs. 2 und 3 SchKG). Nachlassvertrag: die Alternative mit Forderungsverzicht Das Nachlassverfahren ist der Weg, der einem Neuanfang am nächsten kommt, weil der Vertrag einen Verzicht der Gläubiger vorsehen kann. Eingeleitet wird es durch ein Gesuch des Schuldners mit Bilanz, Erfolgsrechnung, Liquiditätsplanung und einem provisorischen Sanierungsplan, oder durch ein Gesuch eines Gläubigers, der ein Konkursbegehren stellen könnte (Art. 293 SchKG). Schritt Dauer und Bedingung Grundlage Provisorische Stundung Höchstens 4 Monate, in begründeten Fällen um höchstens weitere 4 Monate verlängerbar Art. 293a Abs. 1 und 2 SchKG Definitive Stundung 4 bis 6 Monate, sobald Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung besteht Art. 294 Abs. 1 SchKG Verlängerung Auf Antrag des Sachwalters auf 12, in besonders komplexen Fällen auf höchstens 24 Monate Art. 295b Abs. 1 SchKG Zustimmung der Gläubiger Entweder die Mehrheit der Gläubiger, die zugleich mindestens zwei Drittel des Forderungsbetrags vertreten, oder ein Viertel der Gläubiger mit mindestens drei Vierteln des Betrags Art. 305 Abs. 1 SchKG Vermögensabtretung Den Gläubigern wird das Verfügungsrecht über das Vermögen eingeräumt oder dieses an einen Dritten abgetreten; der Vertrag muss den Verzicht auf den ungedeckten Betrag oder ein Nachforderungsrecht ausdrücklich regeln Art. 317, Art. 318 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG Wenn es scheitert Besteht keine Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung, eröffnet das Gericht von Amtes wegen den Konkurs Art. 293a Abs. 3, Art. 294 Abs. 3 SchKG Quelle: SchKG (SR 281.1), konsolidierte Fassung mit Stand 1. Januar 2026. Geprüft am 21. August 2026. Einvernehmliche private Schuldenbereinigung Für Schuldner, die nicht der Konkursbetreibung unterliegen, sieht das Gesetz einen eigenen Weg vor: Sie können beim Nachlassgericht eine einvernehmliche private Schuldenbereinigung beantragen und dabei ihre Schulden sowie ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse darlegen (Art. 333 SchKG). Erscheint eine Einigung nicht von vornherein als ausgeschlossen und sind die Verfahrenskosten sichergestellt, gewährt das Gericht eine Stundung von höchstens drei Monaten und ernennt einen Sachwalter; auf Antrag ist eine Verlängerung auf höchstens sechs Monate möglich (Art. 334 Abs. 1 und 2 SchKG). Während der Stundung kann der Schuldner nur noch für periodische familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge betrieben werden (Abs. 3). Genau dieses Verfahren ist die Vorstufe, die Art. 191 Abs. 2 SchKG meint: Solange dafür Aussicht besteht, wird kein Privatkonkurs eröffnet. Was sich ändern soll: Sanierungsverfahren für natürliche Personen Noch nicht in Kraft. Das Parlament hat die SchKG-Revision «Sanierungsverfahren für natürliche Personen» am 19. Juni 2026 in der Schlussabstimmung verabschiedet (Erlasstext BBl 2026 1768). Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum, die Frist läuft bis zum 8. Oktober 2026. Danach bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten, ein Datum steht noch nicht fest. Bis dahin gilt alles, was oben steht, unverändert. Auf den Sanierungskonkurs kannst du dich heute nicht berufen. Die Revision schafft genau das, was dem heutigen Recht fehlt: ein Verfahren, an dessen Ende eine Restschuldbefreiung steht. Sie führt zwei neue Wege ein, das vereinfachte Nachlassverfahren (Art. 331a bis 331g) und den Sanierungskonkurs für natürliche Personen (Art. 337 bis 350). Punkt der Revision Vorgesehene Regelung Grundlage im Erlasstext Vereinfachtes Nachlassverfahren Für Schuldner, die nicht der Konkursbetreibung unterliegen. Stundung von höchstens 6 Monaten, auf Antrag des Sachwalters auf bis zu 12 Monate verlängerbar Art. 331a, Art. 331b Abs. 1 und 3 Zugang zum Sanierungskonkurs Offen für natürliche Personen, ausdrücklich auch dann, wenn kein pfändbares Einkommen oder Vermögen vorhanden ist Art. 337 Abs. 1 Kosten «Für das Verfahren werden keine Kosten erhoben.» Damit fällt die Hürde weg, an der der heutige Privatkonkurs scheitert Art. 340 Abschöpfungsdauer 3 Jahre ab Eröffnung. 4 Jahre, wenn das Gericht eine verlängerte Dauer anordnet, weil du seit mehr als einem Jahr dauernd zahlungsunfähig bist und keine aussichtsreiche Prognose besteht Art. 345 Abs. 1, Art. 337 Abs. 4 Nur einmal Voraussetzung ist, dass dir bisher weder nach schweizerischem noch nach ausländischem Recht eine Restschuldbefreiung erteilt wurde, ausser es liegen aussergewöhnliche Umstände vor. Zusätzlich darf gegen dich kein Strafverfahren wegen eines Konkurs- oder Betreibungsdelikts nach Art. 163 bis 171 StGB aus den letzten zehn Jahren hängig sein und keine solche Verurteilung vorliegen Art. 337 Abs. 3 lit. d und e Wirkung der Befreiung Erfasst werden alle vor der Eröffnung entstandenen Forderungen, unabhängig davon, ob sie eingegeben wurden. Diese Forderungen sind gegenüber dem Schuldner nicht mehr durchsetzbar Art. 349a Abs. 1 und 2 Was nicht befreit wird Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafzweck sowie Ersatzforderungen nach Art. 71 StGB; Genugtuungsforderungen; familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge, soweit nicht das Gemeinwesen dafür aufgekommen ist; Rückerstattungsforderungen wegen unrechtmässig bezogener Leistungen der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen. Für die ungedeckten Beträge dieser Forderungen wird weiterhin ein Konkursverlustschein ausgestellt Art. 349b Abs. 1 und 2 Bürgen und Mitschuldner Die Rechte der Gläubiger gegen Mitverpflichtete bleiben unberührt. Wer für dich gebürgt hat, wird durch deine Restschuldbefreiung nicht frei Art. 349a Abs. 3 Vermögen nach dem Verfahren Fällt dir innert 20 Jahren nach Schluss des Sanierungskonkurses ausserordentlich Vermögen an, namentlich durch Erbschaft, Schenkung oder Lotteriegewinn, wird es nachträglich zur Konkursmasse gezogen Art. 350 Abs. 1 Steuern Der Forderungsuntergang durch die Restschuldbefreiung ist steuerfrei Art. 24 lit. l DBG, Art. 7 Abs. 4 lit. o StHG Beratung Die Kantone müssen dafür sorgen, dass sich zahlungsunfähige natürliche Personen kostenlos an eine öffentliche oder private Beratungsstelle wenden können Art. 25 Quelle: Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Sanierungsverfahren für natürliche Personen), Änderung vom 19. Juni 2026, BBl 2026 1768. Stand: 21. August 2026, Referendumsfrist laufend. Auch die oben zitierte Eröffnungsvoraussetzung wird angepasst: Art. 191 Abs. 2 SchKG soll künftig lauten, dass das Gericht den Konkurs eröffnet, «es sei denn, bei einer natürlichen Person bestehe Aussicht auf das Zustandekommen eines Nachlassvertrages nach den Artikeln 293 bis 331g oder einer einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung nach den Artikeln 333 bis 336». Solange die Revision nicht in Kraft ist, gilt die heutige Fassung. Ausführlicher steht die Revision im Eintrag zur Restschuldbefreiung nach Schweizer Recht; wann eine Zahlungsunfähigkeit rechtlich als dauernd gilt, behandelt der Eintrag zur dauernden Zahlungsunfähigkeit. Folgen eines Konkurses Für Privatpersonen Das Vermögen geht in die Masse: Auch was während des Verfahrens noch anfällt, gehört dazu (Art. 197 Abs. 2 SchKG). Kompetenzstücke bleiben: Die in Art. 92 SchKG aufgezählten Gegenstände werden zur freien Verfügung überlassen, aber im Inventar aufgezeichnet (Art. 224 SchKG). Die Schulden bleiben: Als Verlustschein, zinsfrei, für 20 Jahre, neu betreibbar nur bei neuem Vermögen. Register: Das Einsichtsrecht Dritter in die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens (Art. 8a Abs. 4 SchKG). Gerichts- und Verwaltungsbehörden können im Interesse eines hängigen Verfahrens weiterhin Auszüge verlangen. Kredit: Hast du einen Verlustschein, bestehst du die Kreditfähigkeitsprüfung nach dem Konsumkreditgesetz in aller Regel nicht. Welche Spielräume bleiben, behandelt der Beitrag Kredit trotz Betreibung; wie Kreditgeber die Zahlungsfähigkeit einschätzen, steht im Eintrag zur Bonität, und welche Meldungen dabei sichtbar werden, im Eintrag zur ZEK. Für Unternehmen Bei einer juristischen Person führt der Konkurs zur Liquidation und zur Löschung im Handelsregister. Die Organe können bei schuldhaftem Verhalten persönlich haftbar werden. Führt eine Überschuldung zur Anzeige beim Gericht, ist der Konkurs die Regelfolge. Konkurse in Zahlen Kennzahl Wert Veränderung Eröffnete Konkursverfahren 2025, total 13'612 +4'444 gegenüber 2024, +48.5% davon Unternehmen 12'485 +4'742, +61.2% davon Privatpersonen 1'127 −298, −20.9% Abgeschlossene Verfahren 2025 19'894 +10.2%; davon 55.9% mangels Aktiven eingestellt, 32.6% liquidiert, 11.5% anders erledigt Verlust aus Konkursverlustscheinen 2025 Fast CHF 1.8 Milliarden +17.8% An Gläubiger ausbezahlter Erlös 2025 Knapp über CHF 192 Millionen 2025 erstmals erhoben Auflösungen wegen Mängeln in der Organisation 2025 2'755 −2.8% Quelle: Bundesamt für Statistik, Betreibungs- und Konkursstatistik 2025, publiziert am 21. Mai 2026. Der Erhebungsfragebogen wurde wegen der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Weisung Nr. 10 der Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs überarbeitet; das Bundesamt weist selbst darauf hin, dass Vergleiche mit Vorjahren dadurch erschwert sind. Zwei Zahlen aus dieser Tabelle gehören nebeneinander gelesen: CHF 1.8 Milliarden Verlust stehen knapp CHF 192 Millionen gegenüber, die tatsächlich an Gläubiger flossen. Und mehr als die Hälfte aller abgeschlossenen Verfahren endete, bevor überhaupt etwas verteilt werden konnte. Erstes Halbjahr 2026: Nach der Erhebung von Dun & Bradstreet stieg die Zahl der Firmenkonkurse auf 7'496, gegenüber 4'845 im ersten Halbjahr 2025. Das sind 54.7% mehr und der höchste Halbjahreswert seit 1994. Die meisten Fälle meldeten das Handwerk (1'053), das Gastgewerbe (770) und der Einzelhandel (626). Das Baugewerbe war die einzige Branche mit einem Rückgang (−12.5%). Von 26 Kantonen verzeichneten 25 einen Anstieg, einzig Schwyz einen Rückgang. Quelle: Dun & Bradstreet, Auswertung vom 12. August 2026. Die Zählweise weicht von jener des Bundesamts für Statistik ab: Für das Gesamtjahr 2025 weist Dun & Bradstreet 11'856 Firmenkonkurse aus, das Bundesamt 12'485 Unternehmenskonkurse. Wer beide Reihen mischt, rechnet falsch. Hilfe bei Schulden Je früher jemand eine Beratungsstelle aufsucht, desto mehr Wege stehen noch offen. Die einvernehmliche Schuldenbereinigung nach Art. 333 SchKG setzt voraus, dass eine Einigung überhaupt noch denkbar ist. Schuldenberatung Schweiz (schulden.ch), Dachverband der anerkannten Fachstellen, vermittelt an die kantonale Stelle. Caritas Schuldenberatung (caritas.ch), in jedem Kanton erreichbar und unabhängig von der Konfession. Kantonale Fachstellen, etwa schulden-zh.ch für den Kanton Zürich. Ein realistisches Bild der eigenen Lage ist der erste Schritt. Bevor du mit Gläubigern verhandelst, rechne im Budgetrechner durch, wie viel dir nach den fixen Kosten monatlich bleibt. Wann der Konkurs hilft und wann nicht Der Konkurs kann der richtige Weg sein, wenn verwertbares Vermögen vorhanden ist, das geordnet auf alle Gläubiger verteilt werden soll. eine überschuldete juristische Person liquidiert werden muss und die Organe ihre Pflichten erfüllen wollen. laufende Einzelbetreibungen den Alltag lahmlegen und eine Gesamtbereinigung Ruhe schafft. der Kostenvorschuss aufgebracht werden kann, notfalls durch Dritte. Der Konkurs bringt nichts, wenn du erwartest, danach schuldenfrei zu sein. Die Forderungen leben als Verlustscheine 20 Jahre weiter. gar kein verwertbares Vermögen da ist: Dann wird mangels Aktiven eingestellt, und auch die unentgeltliche Rechtspflege wird verweigert (BGE 133 III 614). eine einvernehmliche Schuldenbereinigung noch Aussicht hat. Dann eröffnet das Gericht den Konkurs gar nicht erst (Art. 191 Abs. 2 SchKG). du nur einen einzelnen Gläubiger loswerden willst. Der Konkurs erfasst zwingend alle. Edge Case: Wird das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt, ist die Sache nicht ausgestanden. Nach der Einstellung kann der Schuldner während zwei Jahren auch auf Pfändung betrieben werden (Art. 230 Abs. 3 SchKG), und zwar auch dann, wenn er sonst der Konkursbetreibung unterliegt. Aus dem Konkurs wird also wieder Einzelvollstreckung. Wenn du über den Privatkonkurs nachdenkst, beantworte zuerst zwei Fragen: Gibt es verwertbares Vermögen, und bringst du CHF 1'800 bis 5'000 Vorschuss auf? Fällt eine der beiden Antworten negativ aus, ist dir der Weg praktisch verschlossen, und die einvernehmliche Schuldenbereinigung nach Art. 333 SchKG über eine anerkannte Fachstelle ist deine realistischere Option. Und wenn du den Konkurs schaffst, rechne nicht mit einem Neustart: Die Verlustscheine bleiben zwanzig Jahre bestehen. Zinsfrei zwar, aber jederzeit wieder betreibbar, sobald neues Vermögen da ist. Häufige Fragen zum Konkurs Was passiert bei einem Konkurs in der Schweiz? Das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners bildet eine einzige Masse (Art. 197 Abs. 1 SchKG), wird vom Konkursamt inventarisiert, verwertet und nach dem Kollokationsplan an die Gläubiger verteilt. Rechtshandlungen, die der Schuldner nach der Eröffnung über Massegegenstände vornimmt, sind gegenüber den Konkursgläubigern ungültig (Art. 204 Abs. 1 SchKG). Für ungedeckte Forderungen werden Verlustscheine ausgestellt. Kann ich als Privatperson Konkurs anmelden? Ja, über die Insolvenzerklärung nach Art. 191 SchKG, unabhängig von einem Handelsregistereintrag. Der Richter eröffnet den Konkurs aber nur, wenn keine Aussicht auf eine Schuldenbereinigung nach Art. 333 ff. SchKG besteht, und er verlangt vorher einen Kostenvorschuss. 2025 wurden in der ganzen Schweiz 1'127 Konkurse über Privatpersonen eröffnet. Was kostet ein Privatkonkurs? Die Entscheidgebühr des Gerichts beträgt 40 bis 200 Franken in nicht streitigen Fällen (Art. 52 GebV SchKG). Entscheidend ist aber der Kostenvorschuss nach Art. 169 Abs. 2 i.V.m. Art. 194 Abs. 1 SchKG, und der ist kantonal verschieden: Das Bezirksgericht Zürich verlangt CHF 1'800 in bar, St. Gallen CHF 3'000 bis 3'500 bei Gesamtkosten von CHF 4'000 bis 5'000, Aargau und Schaffhausen je CHF 4'000, Bern in einfachen Fällen rund CHF 5'000. Ohne Vorschuss wird der Konkurs nicht eröffnet. Werden meine Schulden durch den Konkurs gelöscht? Nein. Ungedeckte Forderungen werden als Konkursverlustscheine verurkundet. Diese verjähren erst 20 Jahre nach der Ausstellung (Art. 149a Abs. 1 SchKG), sind zinsfrei (Art. 149 Abs. 4 SchKG) und können jederzeit durch Zahlung getilgt werden. Bei einer juristischen Person ist es anders: Sie wird liquidiert und im Handelsregister gelöscht, womit die Schuldnerin selbst verschwindet. Kann ich nach dem Konkurs erneut betrieben werden? Nur, wenn du zu neuem Vermögen gekommen bist. Art. 265 Abs. 2 SchKG lässt eine neue Betreibung gestützt auf einen Konkursverlustschein ausdrücklich nur unter dieser Bedingung zu; als neues Vermögen gelten auch Werte, über die du wirtschaftlich verfügst. Bestreitest du das, legt das Betreibungsamt deinen Rechtsvorschlag dem Richter vor (Art. 265a SchKG). Beim Pfändungsverlustschein gilt diese Hürde nicht. Gibt es in der Schweiz eine Restschuldbefreiung? Nein. Das SchKG kennt kein Verfahren, das nach einer Wohlverhaltensfrist zum Erlass der Restschulden führt. Am nächsten kommt der Nachlassvertrag: Bei einem Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung muss der Vertrag regeln, ob die Gläubiger auf den nicht gedeckten Forderungsbetrag verzichten oder ob ein Nachforderungsrecht bestehen bleibt (Art. 318 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG). Zustimmen müssen entweder die Mehrheit der Gläubiger mit zwei Dritteln des Forderungsbetrags oder ein Viertel der Gläubiger mit drei Vierteln des Betrags (Art. 305 Abs. 1 SchKG). Wie lange dauert ein Konkursverfahren? Das Gesetz nennt eine Sollfrist: Das Verfahren soll innert einem Jahr nach der Konkurseröffnung durchgeführt sein, nötigenfalls verlängert die Aufsichtsbehörde diese Frist (Art. 270 SchKG). Wie lange es tatsächlich dauert, hängt vom Verfahrenstyp ab. Mehr als die Hälfte aller 2025 abgeschlossenen Verfahren (55.9%) wurde mangels Aktiven eingestellt und endete damit früh. Warum sind die Firmenkonkurse seit 2025 so stark gestiegen? Weil öffentlich-rechtliche Forderungen neu auf Konkurs betrieben werden können. Art. 43 Ziff. 1 und 1bis SchKG nahmen Steuern, Abgaben, Bussen und die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung von der Konkursbetreibung aus; beide Ziffern wurden durch das Bundesgesetz vom 18. März 2022 über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses per 1. Januar 2025 aufgehoben. Das Bundesamt für Statistik führt den Anstieg grösstenteils darauf zurück, betont aber, dass sich der Anteil nicht beziffern lässt. Wie lange ist ein Konkurs im Register sichtbar? Das Einsichtsrecht Dritter in die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens (Art. 8a Abs. 4 SchKG). Gerichts- und Verwaltungsbehörden können im Interesse eines bei ihnen hängigen Verfahrens weiterhin Auszüge verlangen. Was ist der Unterschied zwischen Betreibung und Konkurs? Die Betreibung auf Pfändung ist Einzelvollstreckung: Ein Gläubiger setzt eine Forderung durch, gepfändet wird nur so viel, wie diese deckt. Der Konkurs ist Gesamtvollstreckung: Das ganze pfändbare Vermögen wird erfasst und auf alle Gläubiger verteilt. Welcher Weg gilt, entscheidet Art. 39 SchKG anhand des Handelsregistereintrags, nicht die Höhe der Schulden. Kommt in der Schweiz eine Restschuldbefreiung? Sie ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Das Parlament hat die SchKG-Revision «Sanierungsverfahren für natürliche Personen» am 19. Juni 2026 verabschiedet (BBl 2026 1768). Sie sieht einen kostenlosen Sanierungskonkurs mit einer Abschöpfungsdauer von drei, in bestimmten Fällen vier Jahren vor, an dessen Ende eine Restschuldbefreiung steht. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum mit Frist bis zum 8. Oktober 2026; das Inkrafttreten bestimmt danach der Bundesrat. Bis dahin gilt das heutige Recht, und Verlustscheine bleiben 20 Jahre bestehen. Wo finde ich Hilfe bei Schulden? Bei den anerkannten Fachstellen: Schuldenberatung Schweiz (schulden.ch) vermittelt an die kantonale Stelle, die Caritas-Schuldenberatung (caritas.ch) ist in jedem Kanton erreichbar, und einzelne Kantone führen eigene Angebote wie schulden-zh.ch. Wichtig ist der Zeitpunkt: Die einvernehmliche private Schuldenbereinigung nach Art. 333 SchKG setzt voraus, dass eine Einigung mit den Gläubigern nicht von vornherein ausgeschlossen ist.
Das Wichtigste auf einen Blick ⚖️ Kreditwürdigkeit ist kein Rechtsbegriff. Im Konsumkreditgesetz kommt das Wort kein einziges Mal vor. Vorgeschrieben ist die Kreditfähigkeitsprüfung nach Art. 27a KKG, die Kreditwürdigkeit ist die freie Risikoeinschätzung der Bank 🧮 Die Kreditfähigkeit wird gerechnet, nicht geschätzt: Der Kredit muss tragbar sein, ohne den nicht pfändbaren Teil deines Einkommens anzutasten, beim Barkredit gerechnet mit einer Amortisation über 36 Monate, auch wenn dein Vertrag länger läuft. Bei Kartenkonten und Überziehungskrediten wird nur summarisch geprüft (Art. 30 Abs. 1 KKG) 🏛️ Gesetzlich abgefragt wird die IKO, nicht die ZEK. Die IKO ist die vom KKG vorgeschriebene Informationsstelle; die ZEK ist ein Verein mit eigenem Reglement. Beide geben dir kostenlos einen Datenbankauszug 📄 Keine Jahresregel: Das revidierte Datenschutzgesetz gibt dir seit dem 1. September 2023 ein grundsätzlich kostenloses Auskunftsrecht ohne Häufigkeitslimite (Art. 25 Abs. 6 DSG), Antwort in der Regel innert 30 Tagen 💰 Betreibungsregisterauszug: CHF 17 am Schalter, CHF 18 mit Zustellung, CHF 22 per Einschreiben. Bundesweit gleich, nicht kantonal verschieden Kreditwürdigkeit beschreibt, ob ein Kreditgeber dir zutraut, einen Kredit zurückzuzahlen. Sie ist damit die Hälfte einer Beurteilung, deren andere Hälfte gesetzlich geregelt ist. Dieser Eintrag trennt die beiden Hälften sauber, zeigt, welche Stellen was über dich wissen, und wie du deine eigenen Daten prüfst und korrigierst. Was Kreditwürdigkeit bedeutet und was sie nicht ist Kreditwürdigkeit: die Einschätzung eines Kreditgebers, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihre Verpflichtungen vertragsgemäss erfüllt. Sie beruht auf dem bisherigen Zahlungsverhalten und auf Registerdaten. Ein Kreditgeber ist in dieser Einschätzung frei; es gibt in der Schweiz kein Gesetz, das vorschreibt, wie sie zu erfolgen hat. Genau diese Freiheit unterscheidet die Kreditwürdigkeit von der Kreditfähigkeit. Eine Wortsuche im Bundesgesetz über den Konsumkredit macht das messbar: Der Begriff «Kreditfähigkeit» steht 16 Mal im Gesetzestext, «Kreditwürdigkeit» kein einziges Mal, «Bonität» ebenfalls nicht. Wer in der Schweiz von Kreditwürdigkeit spricht, spricht über Bankpraxis, nicht über Recht. Merkmal Kreditfähigkeit Kreditwürdigkeit Kernfrage Reicht dein Einkommen rechnerisch aus? Traut dir der Kreditgeber die Rückzahlung zu? Rechtsgrundlage Art. 27a und Art. 28 KKG, zwingend Keine, freie Einschätzung des Kreditgebers Massstab Betreibungsrechtliches Existenzminimum nach Art. 93 Abs. 1 SchKG, Richtlinien des Wohnsitzkantons Zahlungsverhalten, Registereinträge, internes Risikomodell Ergebnis Ja oder Nein, nachrechenbar Zusage, Ablehnung oder ein Zinsaufschlag Folge einer Verletzung Die Kreditgeberin verliert Kreditsumme, Zinsen und Kosten (Art. 32 Abs. 1 KKG) Keine, weil keine Pflicht besteht Quelle: Bundesgesetz über den Konsumkredit (SR 221.214.1), Fassung vom 1. September 2023; Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1). Stand: 21. August 2026. Warum die Unterscheidung praktisch zählt: Gegen eine falsch gerechnete Kreditfähigkeit kannst du dich wehren, gegen eine als zu tief eingeschätzte Kreditwürdigkeit nicht. Bei der Kreditfähigkeit gibt es eine Formel und eine Sanktion; bei der Kreditwürdigkeit bleibt dir nur, deine Daten zu prüfen, Fehler korrigieren zu lassen und die Anbieter zu wechseln. Wie die Kreditfähigkeit gerechnet wird Die Kreditfähigkeit ist die einzige Prüfung, die das Konsumkreditgesetz zwingend vorschreibt. Kreditfähig ist laut Art. 28 Abs. 2 KKG, wer den Kredit zurückzahlen kann, ohne den nicht pfändbaren Teil des Einkommens nach Art. 93 Abs. 1 SchKG zu beanspruchen. Der pfändbare Teil wird nach den Existenzminimum-Richtlinien deines Wohnsitzkantons ermittelt. Drei Positionen muss der Kreditgeber laut Art. 28 Abs. 3 KKG in jedem Fall berücksichtigen: den tatsächlich geschuldeten Mietzins, die nach Quellensteuertabelle geschuldeten Steuern und die bei der Informationsstelle gemeldeten Verpflichtungen. Gerechnet wird mit einer Amortisation über 36 Monate, selbst wenn der Vertrag eine längere Laufzeit vorsieht (Art. 28 Abs. 4 KKG). Ein Kredit über CHF 36'000 mit 60 Monaten Laufzeit wird also mit einer fiktiven Monatsrate von CHF 1'000 geprüft, nicht mit der vertraglichen von CHF 600. Frühere Konsumkredite zählen mit, soweit sie noch nicht zurückbezahlt sind. Diese Rechnung erklärt die häufigste Ablehnung: Nicht die Zahlungsmoral ist das Problem, sondern der 36-Monate-Massstab. Wer sein Budget vor dem Antrag durchrechnen will, findet im Budgetrechner die Positionen, auf die es ankommt. Nicht jeder Kredit fällt darunter. Das KKG gilt laut Art. 7 Abs. 1 nicht für grundpfandgesicherte Kredite, nicht für Beträge unter CHF 500 oder über CHF 80'000 und nicht für Kredite, die innert höchstens drei Monaten zurückzuzahlen sind. Für eine Hypothek gibt es also keine gesetzliche Kreditfähigkeitsprüfung nach KKG; dort rechnen die Banken mit ihren eigenen Tragbarkeitsregeln. Bei Kredit- und Kundenkartenkonten mit Kreditoption sowie bei Überziehungskrediten wird die Kreditfähigkeit nur summarisch geprüft, gestützt auf deine eigenen Angaben zu Vermögen und Einkommen (Art. 30 Abs. 1 KKG). Verschlechtern sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse erkennbar, muss die Prüfung wiederholt werden. Welche Stellen etwas über dich wissen Vier Quellen speisen die Beurteilung. Sie unterscheiden sich in Rechtsgrundlage, Inhalt und Speicherdauer stärker, als ihr gemeinsamer Ruf vermuten lässt. Stelle Rechtsgrundlage Was drinsteht Abfrage durch Kreditgeber IKO Art. 23 KKG, gilt als Bundesorgan im Sinne des Datenschutzgesetzes Ausschliesslich laufende Konsumkredit- und Leasingverträge zu privaten Zwecken Vor jedem Vertragsabschluss obligatorisch, auch bei Erneuerung und Ablösung ZEK Privatrechtlicher Verein, eigenes Reglement Kreditgesuche, Verträge, Zahlungsstörungen, Kartensperrungen, Amtsinformationen wie Konkurse Nach Vereinsreglement, nicht nach KKG Betreibungsamt Art. 8a SchKG Betreibungen, Verlustscheine und Konkurse im Betreibungskreis des Amts Auf Verlangen, meist als Auszug durch dich selbst beigebracht Wirtschaftsauskunfteien Datenschutzgesetz plus freiwillige Verhaltensregeln der Branche Inkassofälle, Betreibungen, Verlustscheine, amtliche Publikationen, Zahlungserfahrungen, eigener Score Frei, je nach Vertrag der Kreditgeberin Quellen: KKG Art. 23 bis 27; SchKG Art. 8a; iko-info.ch und zek.ch, «Aufbewahrungsfristen» und FAQ; Verhaltensregeln der Interessengemeinschaft Schweizer Wirtschaftsauskunfteien, in Kraft seit 1. September 2023. Stand: 21. August 2026. IKO und ZEK werden ständig verwechselt Die IKO ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Informationsstelle für Konsumkredit. Sie schreibt es selbst so, und die ZEK stellt auf ihrer eigenen Website die Überschrift «ZEK ist nicht gleich IKO» darüber. Beide Vereine betreiben ein gemeinsames Informationssystem, aber mit getrennten Datenbanken. Der praktisch wichtigste Unterschied liegt in der Speicherdauer. In der IKO-Datenbank stehen nur laufende Verträge; ein abgemeldeter Vertrag wird spätestens 14 Tage nach der Abmeldung gelöscht. Die IKO speichert keine Kreditanfragen und ist kein Negativregister. Die ZEK dagegen behält ein abgelehntes Kreditgesuch 2 Jahre ab Ablehnungsdatum, ausser die Ablehnung erfolgte aus nicht personenbezogenen Gründen, dann wird der Eintrag sofort archiviert. Die vollständige Fristenübersicht über alle Register steht im Eintrag zur Bonität. Die vier Wirtschaftsauskunfteien Creditreform, CRIF, Dun & Bradstreet und Intrum haben sich in gemeinsamen Verhaltensregeln auf verbindliche Vorgaben verpflichtet, die seit dem 1. September 2023 gelten. Daraus lassen sich drei Dinge belastbar sagen. Löschfristen: Nicht betriebene Forderungen und Zahlungserfahrungen werden nach maximal 5 Jahren gelöscht. Betriebene Forderungen, Verlustscheine und Konkursverfahren nach maximal 10 Jahren. Was nicht bewertet wird: Für die Bonitätsbeurteilung werden keine Social-Media-Daten, keine Autonummern, keine Ausweisdaten wie Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis oder Führerausweis und keine Daten Minderjähriger bearbeitet. Ebenso wenig besonders schützenswerte Daten wie Gesundheit, politische Ansichten oder Massnahmen der sozialen Hilfe. Wer entscheidet: Die Auskunftei liefert Informationen, den Kreditentscheid trifft der Kreditgeber. CRIF formuliert es unmissverständlich: «CRIF entscheidet nie, ob ein Konsument ein Produkt oder eine Leistung bekommt oder nicht.» Zu Score-Zahlen kursieren erfundene Skalen. Einen einheitlichen Schweizer Credit Score gibt es nicht; jede Auskunftei rechnet ihr eigenes Modell, und die Verhaltensregeln halten das Bewertungsmodell ausdrücklich als Geschäftsgeheimnis fest. CRIF beschreibt den eigenen Consumer-Score als statistisches Mass für die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungsstörung in den nächsten 12 Monaten, mit rotem, gelbem und grünem Bereich und der Regel: je mehr Punkte, desto tiefer das Ausfallrisiko. Eine Punkteskala publiziert CRIF nicht. ZEK und IKO arbeiten überhaupt nicht mit einem Score, sondern mit Codes, die Informationen liefern statt zu benoten. Was Kreditgeber tatsächlich beurteilen Aus den dokumentierten Quellen lassen sich vier belegbare Einflussgrössen benennen. Alles darüber hinaus ist Modell der einzelnen Anbieter und wird nicht offengelegt. Zahlungsstörungen. Für den Score zählen laut CRIF drei Dinge: die Anzahl der Ereignisse, ihr Status und ihre Aktualität. Je mehr, je schwerer und je jünger ein Ereignis, desto stärker wirkt es. Betreibungen, Verlustscheine und Konkurse. Sie stammen aus dem Betreibungsregister und den kantonalen Amtsblättern und sind damit die einzigen Einträge, die du nicht bestreiten kannst, ohne beim Amt anzusetzen. Laufende Verpflichtungen. Bestehende Konsumkredite und Leasingverträge sind bei der IKO gemeldet und müssen nach Art. 28 Abs. 3 KKG zwingend in die Rechnung einfliessen. Soziodemografische Merkmale. CRIF nennt in der eigenen Datenschutzerklärung Alter, Beruf und Nationalität sowie die Dauer, seit der eine Person der Auskunftei bekannt ist. Höheres Alter, längere Bekanntheit und mehr positive Information führen zu einem höheren Score. Für Selbstständige gilt eine Besonderheit: Statt eines Lohnnachweises darf die Kreditgeberin nach Art. 31 Abs. 1 KKG «sonstige Dokumente einfordern, die über das Einkommen Auskunft geben». Welche Anbieter darüber hinaus eigene Vergabekriterien setzen, etwa zu Anstellungsform oder Aufenthaltsbewilligung, steht bei den Voraussetzungen für einen Kredit, nicht im Gesetz. Deine Angaben zählen mehr, als du denkst. Die Kreditgeberin darf sich laut Art. 31 Abs. 1 KKG auf deine Angaben zu den finanziellen Verhältnissen verlassen. Vorbehalten bleiben nur Angaben, die offensichtlich unrichtig sind oder denen der Informationsstelle widersprechen. Zweifelt sie, muss sie anhand amtlicher oder privater Dokumente nachprüfen und darf sich dabei nicht mit Betreibungsauszug und Lohnnachweis begnügen. Eigene Daten prüfen: was dir das Datenschutzgesetz gibt Seit dem 1. September 2023 gilt das totalrevidierte Datenschutzgesetz. Art. 25 Abs. 1 DSG gibt jeder Person das Recht, vom Verantwortlichen Auskunft darüber zu verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden. Drei Absätze desselben Artikels sind für die Praxis entscheidend. Kostenlos: «Der Verantwortliche muss kostenlos Auskunft erteilen» (Art. 25 Abs. 6 DSG). Eine Kostenbeteiligung ist nur bei unverhältnismässigem Aufwand zulässig, beträgt höchstens CHF 300 und muss dir vor der Auskunft mitgeteilt werden. Du kannst dein Gesuch dann innert 10 Tagen kostenlos zurückziehen. Ohne Häufigkeitslimite: Das Gesetz kennt keine Jahresregel. Wer schreibt, dir stehe «einmal jährlich» eine kostenlose Selbstauskunft zu, gibt eine Hausregel als Recht aus. CRIF handhabt es tatsächlich so und stellt weitere Auskünfte im selben Jahr in Rechnung, wenn sich nichts geändert hat. ZEK und IKO stellen den Datenbankauszug ohne solchen Vorbehalt kostenlos aus. Innert 30 Tagen: «Die Auskunft wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen erteilt» (Art. 25 Abs. 7 DSG). Und laut Art. 25 Abs. 5 kann niemand im Voraus auf das Auskunftsrecht verzichten, auch nicht in einem Kreditvertrag. 1 ZEK- und IKO-Auszug bestellen Beide bieten ein Online-Formular und Downloadformulare für die Bestellung per Post. Nötig ist ein Identitätsnachweis, in der Regel die gut lesbare Kopie von Identitätskarte oder Pass. Der Auszug wird meist taggleich erstellt, zugestellt wird aus Datenschutzgründen ausschliesslich per Briefpost. Telefonische Auskünfte gibt es grundsätzlich keine. Beide Auszüge sind kostenlos. 2 Selbstauskunft bei den Auskunfteien anfordern Creditreform, CRIF, Dun & Bradstreet und Intrum führen je eine eigene Datenbank. Ein Auszug bei einer sagt nichts über die anderen aus. Auch hier braucht es eine Ausweiskopie und die aktuelle Adresse; die gesetzliche Frist beträgt 30 Tage. 3 Betreibungsregisterauszug holen Zuständig ist das Betreibungsamt deines Wohnorts. Die Gebühr ist bundesrechtlich festgelegt und überall gleich: CHF 17 für den schriftlichen Auszug, CHF 18 inklusive Zustellung per Post, Fax oder elektronisch, CHF 22 bei Zustellung per Einschreiben. Der Auszug deckt nur den Betreibungskreis des ausstellenden Amts ab, nach einem Umzug lohnt sich der Auszug am früheren Wohnort. 4 Fehler beim Melder korrigieren lassen Art. 32 Abs. 1 DSG gibt dir den Anspruch auf Berichtigung unrichtiger Daten. ZEK und IKO verweisen dich dafür an das Mitglied, das den Eintrag gemeldet hat und das auf deinem Auszug genannt ist; dieses trägt nach Reglement die volle Verantwortung für die Richtigkeit. Die Auskunfteien haben sich verpflichtet, unbestrittene Datenfehler innert 5 Arbeitstagen zu berichtigen. Den Nachweis der Unrichtigkeit musst du erbringen. Wenn ein Formular veraltetes Recht zitiert: Die Auskunftsformulare von ZEK, IKO und CRIF verweisen teils noch auf die aufgehobene Datenschutzverordnung von 1993 und deren Zwölfmonatsregel. Massgebend ist das seit dem 1. September 2023 geltende Recht: kostenlos ohne Häufigkeitslimite, Kostenbeteiligung nur bei unverhältnismässigem Aufwand und höchstens CHF 300. Kreditwürdigkeit verbessern Die wirksamen Schritte sind wenige, und einer davon steht selten in Ratgebern, weil er erst seit dem 1. Januar 2026 in dieser Form existiert. Rechnungen pünktlich zahlen. Der Score gewichtet Zahlungsstörungen nach Anzahl, Schwere und Aktualität. Ein junges Ereignis wiegt schwerer als ein altes, deshalb wirkt konsequente Zahlung ab sofort, wenn auch langsam. Falsche Einträge korrigieren, bevor du beantragst. Das ist der einzige Hebel, der sofort und vollständig wirkt. Eine veraltete Adresse in der Datenbank einer Auskunftei kann dazu führen, dass du mit der heute dort wohnhaften Person verwechselt wirst. Bei erhobenem Rechtsvorschlag die Nichtbekanntgabe verlangen. Hast du gegen eine Betreibung Rechtsvorschlag erhoben, kannst du drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls beim Betreibungsamt beantragen, dass die Betreibung Dritten nicht mehr bekanntgegeben wird (Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG). Der Gläubiger hat dann 20 Tage, um nachzuweisen, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat. Die Gebühr beträgt pauschal CHF 40 und ist in jedem Fall geschuldet, unabhängig vom Ausgang. Kreditanfragen bündeln. Jedes abgelehnte Kreditgesuch bleibt 2 Jahre bei der ZEK sichtbar, sofern die Ablehnung personenbezogen begründet war. Vergleich deshalb zuerst und beantrage dann gezielt, statt in kurzer Folge mehrere Anträge zu stellen. Verlustscheine tilgen. Nach der Tilgung wird der Eintrag in den Registern gelöscht und die Löschung dir auf Verlangen bescheinigt (Art. 149a Abs. 3 SchKG). Ohne Tilgung verjährt die verurkundete Forderung erst 20 Jahre nach Ausstellung. Löschen ist nicht immer der bessere Weg. Wer bei einer Auskunftei die vollständige Löschung seiner Daten verlangt, muss laut den Verhaltensregeln der Branche damit rechnen, dass das Fehlen von Bonitätsinformationen bei einer Kreditentscheidung negativ bewertet wird. Bei negativen Zahlungserfahrungen und bei öffentlich publizierten Daten ist eine Löschung ohnehin ausgeschlossen; dort geht es nur über den Nachweis eines Fehlers. Wann die Kreditwürdigkeit den Ausschlag gibt und wann nicht Hier entscheidet die Kreditwürdigkeit Bei der Höhe des Zinssatzes innerhalb der gesetzlichen Obergrenze Bei Kauf auf Rechnung, Abos und Autoleasing, wo gar keine Kreditfähigkeitsprüfung nach KKG greift Bei Kreditkarten mit Kreditoption, wo das Gesetz nur eine summarische Prüfung verlangt Bei knapper Rechnung, wenn zwei Anbieter dieselbe Kreditfähigkeit unterschiedlich riskant finden Hier hilft eine gute Kreditwürdigkeit nichts Wenn die 36-Monate-Rechnung das Existenzminimum antastet: dann ist der Kredit gesetzlich unzulässig, egal wie tadellos deine Zahlungshistorie ist Bei Beträgen unter CHF 500 oder über CHF 80'000, wo das KKG nicht gilt und allein die Anbieterregeln zählen Bei einer Hypothek: dort rechnen Banken mit Belehnung und Tragbarkeit, nicht mit dem KKG-Massstab Wenn ein offener Verlustschein im Register steht, den du nicht getilgt hast Ein Beispiel für den zweiten Fall: Wer CHF 60'000 über 84 Monate aufnehmen will, wird mit einer fiktiven Rate von rund CHF 1'667 geprüft. Bleibt danach weniger als das kantonale Existenzminimum, muss die Bank ablehnen, auch bei makelloser Zahlungshistorie. Umgekehrt ist ein Kredit ohne Bonitätsprüfung bei seriösen Schweizer Anbietern nicht erhältlich, weil die Kreditfähigkeitsprüfung nicht abbedungen werden kann. Einschätzung von Capitalo: Bestell alle vier Auszüge, bevor du den ersten Antrag stellst, nicht danach. Der Aufwand ist ein Nachmittag und CHF 17 bis 22 für den Betreibungsauszug; alles andere ist kostenlos. Der Grund ist rechnerisch: Ein abgelehntes Gesuch bleibt 2 Jahre bei der ZEK sichtbar, eine falsche Adresse bei einer Auskunftei kostet dich also potenziell zwei Jahre lang Konditionen, die du sonst bekommen hättest. Und rechne deine Kreditfähigkeit selbst nach dem 36-Monate-Massstab durch, bevor du eine Laufzeit wählst. Wenn du danach beantragst, tu es gezielt statt bei mehreren Anbietern parallel, und vergleiche vorher die Kreditangebote, statt dich durch Ablehnungen zu arbeiten. Häufige Fragen zur Kreditwürdigkeit Was ist der Unterschied zwischen Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit? Die Kreditfähigkeit ist die gesetzlich vorgeschriebene Rechnung: Kann die Person den Kredit zurückzahlen, ohne das betreibungsrechtliche Existenzminimum anzutasten, gerechnet über 36 Monate? Sie steht in Art. 27a und 28 KKG. Die Kreditwürdigkeit ist die freie Einschätzung des Kreditgebers zur Zahlungsbereitschaft. Im Konsumkreditgesetz kommt der Begriff «Kreditwürdigkeit» kein einziges Mal vor. Wie kann ich meine Kreditwürdigkeit kostenlos prüfen? Bestelle Datenbankauszüge bei ZEK und IKO sowie Selbstauskünfte bei Creditreform, CRIF, Dun & Bradstreet und Intrum. Alle sind nach Art. 25 Abs. 6 DSG grundsätzlich kostenlos, die Antwort erfolgt in der Regel innert 30 Tagen. Nur der Betreibungsregisterauszug kostet: CHF 17 schriftlich, CHF 18 mit Zustellung, CHF 22 per Einschreiben. Habe ich wirklich nur einmal pro Jahr Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft? Nein. Das Schweizer Datenschutzgesetz kennt keine Jahresbeschränkung; die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos, und niemand kann im Voraus auf das Auskunftsrecht verzichten. Eine Kostenbeteiligung von höchstens CHF 300 ist nur zulässig, wenn die Auskunft mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden ist, und muss dir vorher mitgeteilt werden. Die Jahresregel ist die Hausregel einzelner Auskunfteien, kein Gesetz. Was ist der Unterschied zwischen ZEK und IKO? Die IKO ist die vom Konsumkreditgesetz in Art. 23 vorgeschriebene Informationsstelle für Konsumkredit und gilt als Bundesorgan im Sinne des Datenschutzgesetzes; ihre Abfrage vor Vertragsabschluss ist obligatorisch. Die ZEK ist ein privatrechtlicher Verein mit eigenem Reglement. In der IKO stehen nur laufende Verträge, abgemeldete werden spätestens 14 Tage nach der Abmeldung gelöscht. Die ZEK speichert darüber hinaus Kreditgesuche, Ablehnungen, Kartensperrungen und Amtsinformationen. Was ist der Unterschied zwischen ZEK und CRIF? Die ZEK ist eine brancheneigene Meldestelle der Kreditgeber und ausschliesslich auf Kredit-, Leasing- und Kartengeschäfte ausgerichtet. CRIF ist eine private Wirtschaftsauskunftei, die auch Inkassofälle, Betreibungen, Verlustscheine und amtliche Publikationen führt und daraus einen eigenen Score rechnet. CRIF hält selbst fest, dass die ZEK-Datenbank nicht Bestandteil der CRIF-Datenbank ist. Kreditgeber nutzen häufig beide Quellen. Wie lange bleiben negative Einträge sichtbar? Das hängt vom Register ab. ZEK: abgelehntes Kreditgesuch 2 Jahre ab Ablehnungsdatum, abgemeldeter Vertrag 3 Jahre, bei Teil- oder Totalverlust 5 Jahre. Betreibungsregister: Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Auskunfteien: nicht betriebene Forderungen maximal 5 Jahre, betriebene Forderungen, Verlustscheine und Konkursverfahren maximal 10 Jahre. Eine vollständige Übersicht steht im Eintrag zur Bonität. Kann ich eine bezahlte Betreibung löschen lassen? Nein, eine Löschung auf Antrag nach Bezahlung gibt es nicht. Möglich ist die Nichtbekanntgabe an Dritte nach Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG, und die setzt einen erhobenen Rechtsvorschlag voraus. Das Gesuch ist frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls möglich und kostet pauschal CHF 40, unabhängig vom Ausgang. Seit dem 1. Januar 2026 bleibt die Betreibung zudem verborgen, wenn du nachweist, dass ein Begehren des Gläubigers um Beseitigung des Rechtsvorschlags definitiv nicht gutgeheissen wurde. Was passiert bei einer Kreditablehnung? Die Ablehnung wird der ZEK gemeldet und bleibt dort 2 Jahre ab Ablehnungsdatum sichtbar. Erfolgte die Ablehnung aus anderen, insbesondere nicht personenbezogenen Gründen, wird der Eintrag sofort archiviert. Weil Kreditgeber die ZEK abfragen, erschwert eine Serie von Ablehnungen weitere Anträge. Prüfe deshalb zuerst deine eigenen Daten und deine Kreditfähigkeit. Werden meine Social-Media-Daten für die Bonitätsbeurteilung ausgewertet? Nein. Die vier Schweizer Wirtschaftsauskunfteien haben sich in ihren Verhaltensregeln verpflichtet, für die Bonitätsbeurteilung keine Social-Media-Daten, keine Autonummern, keine Ausweisdaten und keine Daten Minderjähriger zu bearbeiten. Ebenso ausgeschlossen sind besonders schützenswerte Daten wie Gesundheit, politische Ansichten oder Massnahmen der sozialen Hilfe. Was passiert, wenn eine Bank die Kreditfähigkeit nicht richtig prüft? Bei einem schwerwiegenden Verstoss gegen die Prüfpflichten verliert die Kreditgeberin die gewährte Kreditsumme samt Zinsen und Kosten; bereits erbrachte Leistungen kannst du nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern (Art. 32 Abs. 1 KKG). Bei einem geringfügigen Verstoss oder einer verletzten Meldepflicht verliert sie nur Zinsen und Kosten. Bekomme ich trotz Betreibung einen Kredit? Möglich ist es, aber die Kreditfähigkeitsprüfung nach KKG bleibt zwingend, und offene Betreibungen belasten die Beurteilung zusätzlich. Realistisch sind höhere Zinsen innerhalb der gesetzlichen Obergrenze. Ein Anbieter, der ohne jede Prüfung zusagt, verstösst gegen das Gesetz. Was in dieser Lage tatsächlich geht, steht unter Kredit trotz Betreibung. Führt eine Kreditzusage automatisch zu einem Eintrag? Ja. Bardarlehen und Teilzahlungskredite über CHF 1'000 mit einer Laufzeit ab 12 Monaten sowie Leasingverträge mit Raten ab CHF 40 pro Monat werden der ZEK gemeldet, und Konsumkreditverträge müssen nach Art. 25 KKG der Informationsstelle gemeldet werden. Ein Eintrag ist also kein Negativsignal, sondern der Normalfall. Nach vollständiger Rückzahlung verschwindet er bei der IKO binnen 14 Tagen. Über deine Rechte nach Vertragsabschluss informiert der Eintrag zum Widerrufsrecht.
Das Wichtigste auf einen Blick 💰 Privatkredite in der Schweiz kosten aktuell zwischen 3.95% und 9.95% effektiven Jahreszins, je nach Anbieter und Bonität ⚖️ Der gesetzliche Höchstzins liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 10% für Barkredite und bei 12% für Überziehungskredite sowie Karten mit Kreditoption 📉 Berechnet wird er aus dem über drei Monate aufgezinsten SARON plus 10 Prozentpunkten, mit einer festen Untergrenze. Der SARON lag am 18. August 2026 bei -0.06%. Der Höchstzins steht damit am tiefstmöglichen Punkt 📄 Vergleichbar ist nur der effektive Jahreszins. Er muss im Vertrag stehen und in jeder öffentlichen Ankündigung eines Konsumkredits genannt werden (Art. 3 Abs. 1 Bst. k UWG) 🧮 Auf CHF 20'000 über 36 Monate trennen 3.95% und 9.95% genau CHF 1'852.58 an Zinskosten Kreditzinsen sind der Preis für geliehenes Geld. In der Schweiz zahlst du für einen Privatkredit aktuell zwischen 3.95% und 9.95% effektiven Jahreszins, und über dem gesetzlichen Höchstzins von 10% darf kein Barkredit liegen. Wir zeigen, wie sich der Zins zusammensetzt, wer ihn festlegt und was ein Prozentpunkt in Franken ausmacht. Was sind Kreditzinsen? Kreditzinsen sind das Entgelt, das eine Kreditnehmerin oder ein Kreditnehmer der Bank für die Überlassung von Kapital bezahlt. Sie werden als Prozentsatz pro Jahr angegeben und zusammen mit der Rückzahlung des Kapitals in monatlichen Raten beglichen. Der Zinssatz ist bei einem Schweizer Privatkredit nicht die einzige Kostengrösse, aber die einzige, die alle anderen mit einschliesst. Denn das Konsumkreditgesetz zwingt Anbieter dazu, sämtliche zwingenden Kreditkosten in eine einzige Zahl zu packen: den effektiven Jahreszins. Genau deshalb ist er die Zahl, auf die es beim Vergleich ankommt. Rechtlich geregelt ist der Privatkredit in der Schweiz im Bundesgesetz über den Konsumkredit. Was dieses Gesetz sonst noch vorschreibt, von der Kreditfähigkeitsprüfung bis zur Meldepflicht, steht im Eintrag zum Konsumkreditgesetz. Effektiver Jahreszins und Nominalzins: der Unterschied Der Nominalzins ist der reine Preis für das Kapital. Der effektive Jahreszins bildet zusätzlich alle übrigen Kosten ab, die zwingend mit dem Kredit verbunden sind. Nach Artikel 6 des Konsumkreditgesetzes drückt er die Gesamtkosten des Kredits in Jahresprozenten des gewährten Kredits aus. Weil das Gesetz die Rechenmethode vorgibt, ist der effektive Jahreszins zwischen zwei Anbietern direkt vergleichbar, der Nominalzins dagegen nicht. Berechnet wird er beim Vertragsabschluss nach der mathematischen Formel in Anhang 1 der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (Art. 33 KKG). Was im effektiven Jahreszins steckt und was nicht Artikel 34 KKG regelt abschliessend, welche Kostenelemente in die Berechnung einfliessen. Die Abgrenzung ist der Grund, warum zwei Kredite mit identischem Effektivzins unterschiedlich teuer enden können. Kostenelement Im effektiven Jahreszins enthalten Rechtsgrundlage Zins auf dem Kapital Ja Art. 5 und 6 KKG Bearbeitungs- und Vertragsgebühren der Kreditgeberin Ja Art. 34 Abs. 1 KKG Inkassokosten der Raten Ja Art. 34 Abs. 3 KKG Versicherung, die die Kreditgeberin zwingend vorschreibt Ja Art. 34 Abs. 4 KKG Freiwillige Restschuldversicherung Nein Art. 34 Abs. 4 KKG Mahn- und Verzugskosten bei Zahlungsverzug Nein Art. 34 Abs. 2 Bst. a KKG Kosten der finanzierten Ware, die auch bei Barzahlung anfallen Nein Art. 34 Abs. 2 Bst. b KKG Mitgliederbeiträge, die nicht aus dem Kreditvertrag stammen Nein Art. 34 Abs. 2 Bst. c KKG Quelle: Bundesgesetz über den Konsumkredit (SR 221.214.1), Artikel 5, 6 und 34, Stand 1. September 2023. Die häufigste Kostenfalle: Eine Restschuldversicherung, die du freiwillig abschliesst, taucht im beworbenen Effektivzins nicht auf. Sie kann die tatsächliche Monatsbelastung spürbar erhöhen, ohne dass sich die verglichene Prozentzahl bewegt. Zwingend vorgeschriebene Versicherungen dagegen müssen eingerechnet werden. Frag deshalb immer nach, ob eine angebotene Versicherung Bedingung für die Kreditvergabe ist oder nicht. Wo der effektive Jahreszins stehen muss Im Vertrag ist die Angabe zwingend: Nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b KKG muss jeder Barkreditvertrag den effektiven Jahreszins nennen. Zusätzlich verlangt Buchstabe d, dass alle Kostenelemente, die nicht in die Berechnung eingeflossen sind, im Vertrag ausgewiesen werden. In der Werbung greift eine andere Norm. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe k des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verpflichtet jede öffentliche Ankündigung eines Konsumkredits dazu, die Firma der Anbieterin, den Nettobetrag des Kredits, die Gesamtkosten und den effektiven Jahreszins deutlich anzugeben. Buchstabe n ergänzt den Hinweis, dass die Kreditvergabe verboten ist, wenn sie zur Überschuldung führt. Deshalb steht dieser Satz unter jedem Schweizer Kreditinserat. Vergleiche ausschliesslich effektive Jahreszinsen, und zwar für denselben Betrag und dieselbe Laufzeit. Ein Nominalzins ohne Angabe der Nebenkosten ist keine Vergleichsgrösse, sondern eine halbe Auskunft. Aktuelle Kreditzinsen in der Schweiz Die Spanne am Schweizer Markt ist breit: Zwischen dem tiefsten Einstiegszins und der höchsten Obergrenze liegen sechs Prozentpunkte. Die folgende Übersicht zeigt die effektiven Jahreszinsen der Privatkreditangebote in unserem Vergleich. Anbieter Effektiver Jahreszins Kreditbetrag Laufzeit PostFinance Privatkredit 3.95% – 8.9% CHF 1'000 – 80'000 6 – 84 Monate Cornèr Bank ècash Privatkredit 4.5% – 9.9% CHF 5'000 – 80'000 12 – 84 Monate bob credit Privatkredit 4.7% – 9.9% CHF 3'000 – 80'000 6 – 120 Monate Migros Bank Privatkredit 4.9% – 7.9% CHF 1'000 – 100'000 6 – 84 Monate Bank-now Privatkredit 4.9% – 8.9% CHF 5'000 – 250'000 6 – 84 Monate Creditolino Privatkredit 4.9% – 9.9% CHF 2'500 – 50'000 12 – 60 Monate Cembra Barkredit 5.95% – 9.95% CHF 1'000 – 250'000 12 – 84 Monate BCGE Privatkredit 7.4% (Einheitssatz) CHF 2'500 – 70'000 6 – 60 Monate Effektive Jahreszinsen der im Capitalo-Vergleich geführten Schweizer Privatkredite, Stand 21. August 2026. Die tatsächliche Zinshöhe wird individuell nach Bonitätsprüfung festgelegt. Den tagesaktuellen Stand zeigt der Kreditvergleich. Der tiefste Einstieg im Vergleich stammt von PostFinance mit 3.95%, die höchste Obergrenze von Cembra mit 9.95%. Beworbene Mindestzinsen sind Bestwerte für ausgezeichnete Bonität und keine Zusage. Welchen Satz du erhältst, entscheidet sich erst nach der Prüfung deiner Kreditwürdigkeit. Eine Sonderstellung nimmt BCGE ein: Die Genfer Kantonalbank arbeitet mit einem Einheitssatz von 7.4% statt mit einer bonitätsabhängigen Spanne. Für sehr gute Bonitäten ist das teuer, für mittlere Profile kann es günstiger sein als eine Spanne, deren oberes Ende bei 9.9% liegt. Der gesetzliche Höchstzins für Konsumkredite Seit dem 1. Januar 2026 darf ein Barkredit in der Schweiz höchstens 10% effektiven Jahreszins kosten. Für Überziehungskredite auf dem laufenden Konto sowie für Kredit- und Kundenkarten mit Kreditoption liegt die Grenze bei 12%. Festgelegt hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement diese Sätze in seiner Verordnung über den Höchstzinssatz für Konsumkredite, veröffentlicht als AS 2025 698. Nicht jede Kreditkarte fällt unter die 12%. Massgebend ist die Kreditoption, also die Möglichkeit, den Saldo in Raten statt in einer Summe zu begleichen. Eine Karte, die monatlich vollständig belastet wird, gewährt keinen Konsumkredit und kennt entsprechend auch keinen Höchstzins. So wird der Höchstzins berechnet 1 Basis: der aufgezinste SARON Ausgangspunkt ist der über drei Monate aufgezinste SARON, in der Verordnung als SAR3MC bezeichnet. Er ersetzt seit dem 1. Juli 2021 den früher verwendeten LIBOR. 2 Zuschlag von 10 oder 12 Prozentpunkten Auf den SAR3MC kommen bei Barkrediten 10 Prozentpunkte, bei Überziehungskrediten und Karten mit Kreditoption 12 Prozentpunkte. 3 Kaufmännische Rundung und Untergrenze Das Ergebnis wird kaufmännisch auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet. Darunter greift eine feste Untergrenze: 10% für Barkredite, 12% für Überziehungskredite. Tiefer geht es auch bei negativem SAR3MC nicht. 4 Überprüfung Ende August, Wirkung ab Januar Das Departement überprüft den Satz mindestens einmal jährlich per Ende August. Ergibt sich Anpassungsbedarf, tritt der neue Höchstzins am 1. Januar des Folgejahres in Kraft. Die nächste Überprüfung fällt damit auf Ende August 2026, eine allfällige Änderung würde am 1. Januar 2027 wirksam. Verordnung zum Konsumkreditgesetz (SR 221.214.11), Art. 1 Abs. 1 bis 4, Fassung in Kraft seit 1. Juli 2021. Welcher SAR3MC welchen Höchstzins auslöst SAR3MC per Ende August Höchstzins Barkredit Höchstzins Überziehungskredit Zuletzt angewendet 0.00% bis 0.49% 10% 12% ab 1. Januar 2026 (SAR3MC 0.0054%) 0.50% bis 1.49% 11% 13% 1. Januar bis 31. Dezember 2025 (SAR3MC 1.26%) 1.50% bis 2.49% 12% 14% 1. Januar bis 31. Dezember 2024 Bänder und SAR3MC-Werte nach den Mitteilungen des Bundesamts für Justiz vom 21. November 2024 und 31. Oktober 2025. Ein negativer SAR3MC ändert nichts: Die Untergrenze von 10% beziehungsweise 12% gilt unabhängig davon. Der SARON notierte am 18. August 2026 bei -0.06%, und der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank steht seit dem 20. Juni 2025 bei 0.00%, zuletzt bestätigt am 18. Juni 2026. Solange der Tagessatz um die Nulllinie pendelt, bleibt auch sein über drei Monate aufgezinster Durchschnitt weit unter der 0.5%-Schwelle. Eine Erhöhung des Höchstzinses auf 11% setzt deshalb erst eine deutliche Zinswende voraus. Wo der Höchstzins nicht gilt Der Höchstzins schützt nur dort, wo das Konsumkreditgesetz überhaupt anwendbar ist. Artikel 7 nimmt vier Konstellationen ausdrücklich aus: 💡 Kredite unter CHF 500 oder über CHF 80'000. Wer CHF 120'000 aufnimmt, bewegt sich ausserhalb des Gesetzes und damit ausserhalb des Höchstzinses, der Kreditfähigkeitsprüfung und des Widerrufsrechts. 🏠 Grundpfandgesicherte Kredite. Eine Hypothek ist kein Konsumkredit. Für sie gilt weder der Höchstzins noch die übrige KKG-Mechanik. 🏦 Kredite gegen hinterlegte bankübliche Sicherheiten oder gegen ausreichende Vermögenswerte bei der Kreditgeberin, etwa ein Lombardkredit auf ein Wertschriftendepot. ⏱️ Kredite mit Rückzahlung innert höchstens drei Monaten sowie zins- und gebührenfreie Kredite. Bundesgesetz über den Konsumkredit, Art. 7 Abs. 1 Bst. a, b, c, e und f. Zins über dem Höchstzins: der Vertrag ist nichtig. Verstösst ein Konsumkreditvertrag gegen den Höchstzinssatz, ist er nach Artikel 15 Absatz 1 KKG nichtig. Du zahlst dann ausschliesslich die empfangene Kreditsumme zurück, und zwar bis zum Ablauf der ursprünglichen Kreditdauer und in gleich hohen Teilzahlungen. Zinsen und Kosten schuldest du keine. Die Nichtigkeit steht in Artikel 15, nicht in Artikel 14. Artikel 14 regelt nur, wer den Höchstzins festlegt. SARON: der Referenzzins hinter dem Höchstzins Der SARON, ausgeschrieben Swiss Average Rate Overnight, ist der Schweizer Tagesgeldsatz und die Referenz für Franken-Zinsen. Er hat den CHF-LIBOR abgelöst und dient seither auch als Basis der Höchstzinsformel. Wie er zustande kommt und wo er sonst noch wirkt, steht im Eintrag zum SARON. Für Privatkredite gilt allerdings eine Einschränkung, die oft untergeht: Der SARON bestimmt die gesetzliche Obergrenze, nicht den Preis. Ob eine Bank 4.5% oder 9.9% verlangt, hängt weit stärker vom Risikoaufschlag ab als vom Geldmarkt. Deshalb sind Konsumkreditzinsen seit Jahren stabil hoch, obwohl der Leitzins der Nationalbank bei null liegt. Was deinen persönlichen Zinssatz bestimmt Innerhalb der Spanne eines Anbieters entscheidet die Risikoeinschätzung. Diese Faktoren wiegen dabei am schwersten: Bonität und Einträge bei ZEK und IKO. Laufende Kredite, gemeldete Zahlungsrückstände und abgelehnte Anfragen sind bei der Zentralstelle für Kreditinformation und der Informationsstelle für Konsumkredit hinterlegt. Sie sind der stärkste einzelne Hebel auf deinen Zinssatz. Einkommen im Verhältnis zur Rate. Massgebend ist der pfändbare Teil des Einkommens nach den Richtlinien des Wohnsitzkantons, wobei Mietzins, Quellensteuer und gemeldete Verpflichtungen zwingend abgezogen werden. Anstellungsverhältnis. Eine unbefristete Festanstellung ohne Probezeit wird besser bewertet als ein befristeter Vertrag, Temporärarbeit oder Selbstständigkeit. Betreibungsregister. Die Kreditgeberin darf einen Auszug verlangen. Offene Betreibungen führen in der Praxis zur Ablehnung, nicht nur zu einem Aufschlag. Wohnsitz und Aufenthaltsstatus. Der Kredit richtet sich an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Bei befristeten Aufenthaltsbewilligungen prüfen die Anbieter zusätzlich die Restdauer. Sicherheiten helfen beim Privatkredit nicht. Schweizer Privatkredite sind Blankokredite. Wer ein Grundpfand oder ein verpfändetes Depot einbringt, erhält kein günstigeres Konsumkreditangebot, sondern ein anderes Produkt: eine Hypothek oder einen Lombardkredit. Beide sind vom Konsumkreditgesetz ausgenommen und folgen einer eigenen Preislogik. Was in deine Kreditwürdigkeit einfliesst, zeigt der Eintrag zur Bonität. Was ein Prozentpunkt in Franken kostet Prozentzahlen sind abstrakt. Die folgenden Rechnungen zeigen dieselbe Kreditsumme zu unterschiedlichen Zinssätzen. Grundlage ist die annuitätische Rate: Der Monatszins ergibt sich als zwölfte Wurzel aus dem effektiven Jahreszins, die Rate daraus nach der üblichen Annuitätenformel. Nachkommastellen sind auf den Rappen gerundet. Gleiche Laufzeit, unterschiedlicher Zins Effektiver Jahreszins Monatsrate Rückzahlung total Zinskosten 3.95% CHF 589.41 CHF 21'218.93 CHF 1'218.93 4.90% CHF 597.56 CHF 21'512.28 CHF 1'512.28 6.90% CHF 614.72 CHF 22'129.91 CHF 2'129.91 9.95% CHF 640.88 CHF 23'071.51 CHF 3'071.51 Kreditbetrag CHF 20'000, Laufzeit 36 Monate, annuitätische Rückzahlung ohne Sonderkosten. Eigene Berechnung. Zwischen dem tiefsten und dem höchsten Satz im Schweizer Vergleich liegen CHF 1'852.58 an Zinskosten, bei identischer Kreditsumme und identischer Laufzeit. Das ist der Betrag, um den es beim Vergleichen geht. Eigene Beträge rechnest du im Kreditrechner durch. Gleicher Zins, unterschiedliche Laufzeit Laufzeit Monatsrate Zinskosten total 12 Monate CHF 1'727.69 CHF 732.24 24 Monate CHF 892.65 CHF 1'423.65 36 Monate CHF 614.72 CHF 2'129.91 60 Monate CHF 393.11 CHF 3'586.85 84 Monate CHF 298.84 CHF 5'102.65 Kreditbetrag CHF 20'000, effektiver Jahreszins 6.9% über alle Laufzeiten. Eigene Berechnung. Von 12 auf 84 Monate sinkt die Rate um rund 83%, die Zinskosten steigen dabei auf fast das Siebenfache. Die Laufzeit ist damit der zweite grosse Kostenhebel neben dem Zinssatz. Die 36-Monats-Regel bei der Kreditfähigkeit: Artikel 28 Absatz 4 KKG schreibt vor, dass die Kreditfähigkeit immer auf eine Amortisation innert 36 Monaten geprüft wird, selbst wenn du 84 Monate vereinbarst. Eine lange Laufzeit verbessert deine Chance auf eine Zusage also nicht. Sie senkt nur die Rate und erhöht die Zinskosten. Ob dein Budget die Rate trägt, prüfst du vorab im Budgetrechner. So kommst du an den tiefsten Zinssatz 1 Mehrere Angebote nebeneinander legen Gerechnet wird immer mit demselben Betrag und derselben Laufzeit, sonst vergleichst du zwei verschiedene Fragen. Die Übersicht dazu liefert der Anbietervergleich, eine nach Konditionen sortierte Auswahl der Ratgeber zum günstigen Kredit. 2 Eigene Einträge vorab prüfen Eine Selbstauskunft bei der ZEK zeigt dir, was die Banken über dich sehen. Falsche oder veraltete Einträge lassen sich korrigieren, bevor sie deinen Zinssatz belasten. 3 Anfragen bündeln statt streuen Jede Kreditanfrage wird gemeldet. Mehrere parallele Anfragen in kurzer Zeit lesen die Anbieter als Anzeichen für einen Engpass. Zwei bis drei gezielte Anfragen genügen. 4 Kürzeste tragbare Laufzeit wählen Jeder Monat weniger spart Zinsen. Setze die Laufzeit so kurz an, wie es dein Budget dauerhaft aushält, nicht so kurz wie rechnerisch möglich. 5 Widerrufsfrist als Sicherheitsnetz nutzen Nach Artikel 16 KKG kannst du den Vertrag innert 14 Tagen schriftlich widerrufen. Findest du in dieser Frist ein besseres Angebot, kommst du ohne Kosten wieder heraus. Details stehen im Eintrag zum Widerrufsrecht. Vorzeitig zurückzahlen lohnt sich immer: Artikel 17 Absatz 2 KKG gibt dir einen Anspruch auf Erlass der Zinsen und auf eine angemessene Ermässigung der Kosten, die auf die nicht beanspruchte Kreditdauer entfallen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wie bei einer Hypothek gibt es beim Konsumkredit nicht. Wann der effektive Jahreszins als Massstab reicht Der Effektivzins entscheidet bei Barkrediten zwischen CHF 500 und CHF 80'000, wo das Konsumkreditgesetz gilt und die Rechenmethode für alle dieselbe ist wenn du Betrag und Laufzeit fixierst und nur die Anbieter wechselst wenn keine der Offerten eine Zusatzversicherung enthält bei Leasingverträgen, denn auch dort ist der effektive Jahreszins nach Art. 11 Abs. 2 Bst. e KKG anzugeben Der Effektivzins reicht nicht sobald eine freiwillige Restschuldversicherung im Spiel ist: Sie steht ausserhalb der Berechnung und verschiebt die Monatsbelastung, nicht die Prozentzahl bei Kreditsummen über CHF 80'000, weil das Gesetz dort nicht greift und weder Höchstzins noch die vorgeschriebene Rechenmethode gelten beim Vergleich unterschiedlicher Laufzeiten: 6.9% über 84 Monate kosten mehr als 9.95% über 36 Monate bei Überziehungskrediten und Karten mit Kreditoption, wo der Vertrag nach Art. 12 Abs. 2 Bst. b KKG nur den Jahreszins samt Kosten nennen muss Der letzte Punkt ist der Edge Case, an dem die meisten Vergleiche scheitern. Rechne nach: CHF 20'000 zu 6.9% über 84 Monate kosten CHF 5'102.65 an Zinsen, dieselbe Summe zu 9.95% über 36 Monate nur CHF 3'071.51. Der scheinbar günstigere Zinssatz ist die teurere Variante, weil die Laufzeit die Differenz mehr als aufwiegt. Unsere Einschätzung: Der Höchstzins von 10% ist seit dem 1. Januar 2026 am tiefstmöglichen Punkt angekommen, und die Formel lässt ihn dort, solange der SARON um null liegt. Nach unten bewegt sich also nichts mehr, was heisst: Der Wettbewerb zwischen den Anbietern ist ab jetzt der einzige verbleibende Hebel. Mit 3.95% bis 9.95% ist die Marktspanne breit genug, dass sich der Vergleich für jede Kreditsumme rechnet. Wer eine Offerte über 8% erhält, sollte vor der Unterschrift zwingend zwei weitere einholen: Auf CHF 20'000 über drei Jahre stehen dabei rund CHF 1'850 auf dem Spiel. Und wer bereits einen Altvertrag aus der Hochzinsphase mit 11% oder 12% laufen hat, prüft eine Ablösung des bestehenden Vertrags: Die neuen Obergrenzen gelten für Neuverträge, nicht rückwirkend. Häufige Fragen zu Kreditzinsen Wie hoch sind die Kreditzinsen in der Schweiz aktuell? Die effektiven Jahreszinsen für Privatkredite liegen im Capitalo-Vergleich zwischen 3.95% und 9.95% (Stand 21. August 2026). Der konkrete Satz wird individuell festgelegt und hängt von Bonität, Einkommen, Anstellungsverhältnis und Anbieter ab. Die beworbenen Mindestzinsen erhalten nur Antragstellende mit ausgezeichneter Kreditwürdigkeit. Was ist der maximale Zinssatz für einen Kredit in der Schweiz? Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Höchstzins 10% effektiven Jahreszins für Barkredite, Waren- und Dienstleistungsfinanzierungen sowie Leasingverträge. Für Überziehungskredite auf dem laufenden Konto und für Kredit- und Kundenkarten mit Kreditoption liegt er bei 12%. Festgelegt hat ihn das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement in seiner Verordnung über den Höchstzinssatz für Konsumkredite. Wie wird der Höchstzinssatz berechnet? Der Höchstzins ergibt sich aus dem über drei Monate aufgezinsten SARON plus 10 Prozentpunkten bei Barkrediten beziehungsweise plus 12 Prozentpunkten bei Überziehungskrediten. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet. Untergrenze sind 10% respektive 12%. Die Formel steht in Artikel 1 der Verordnung zum Konsumkreditgesetz. Wann wird der Höchstzins das nächste Mal überprüft? Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement überprüft den Höchstzins mindestens einmal jährlich per Ende August. Ergibt die Prüfung Anpassungsbedarf, tritt der neue Satz am 1. Januar des Folgejahres in Kraft. Die nächste Überprüfung fällt auf Ende August 2026, eine allfällige Änderung würde ab dem 1. Januar 2027 gelten. Was passiert, wenn ein Kredit über dem Höchstzins liegt? Der Vertrag ist nach Artikel 15 Absatz 1 des Konsumkreditgesetzes nichtig. Die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer zahlt in diesem Fall nur die empfangene Kreditsumme zurück, verteilt in gleich hohen Teilzahlungen bis zum Ablauf der ursprünglichen Kreditdauer. Zinsen und Kosten sind nicht geschuldet. Was ist der Unterschied zwischen Nominalzins und effektivem Jahreszins? Der Nominalzins ist der reine Preis für das geliehene Kapital. Der effektive Jahreszins enthält zusätzlich alle zwingenden Nebenkosten, etwa Bearbeitungsgebühren, Inkassokosten der Raten und vorgeschriebene Versicherungen. Nicht enthalten sind Mahn- und Verzugskosten sowie freiwillig abgeschlossene Versicherungen. Vergleichbar zwischen Anbietern ist nur der effektive Jahreszins, weil das Gesetz die Rechenmethode vorschreibt. Gilt der Höchstzins auch für Hypotheken? Nein. Grundpfandgesicherte Kredite sind nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a des Konsumkreditgesetzes ausdrücklich vom Geltungsbereich ausgenommen. Für Hypotheken existiert kein gesetzlicher Höchstzins. Ebenfalls ausgenommen sind Kredite unter CHF 500, Kredite über CHF 80'000 und Kredite, die innert höchstens drei Monaten zurückzuzahlen sind. Warum variieren die Kreditzinsen so stark? Die Spanne bildet unterschiedliche Risikobewertungen ab. Antragstellende mit stabilem Einkommen, unbefristeter Anstellung und ohne Einträge bei ZEK oder IKO erhalten die tiefen Sätze am unteren Rand der Spanne. Der Geldmarktzins spielt dabei eine untergeordnete Rolle: Er bestimmt die gesetzliche Obergrenze, nicht den Risikoaufschlag der einzelnen Bank. Kann ich meinen Kreditzins verhandeln? Bei standardisierten Privatkrediten ist direktes Verhandeln selten erfolgreich, weil der Satz aus einem Scoring-Modell stammt. Wirksamer sind drei indirekte Wege: Einträge bei ZEK und IKO vorab bereinigen, mehrere Offerten einholen und die Laufzeit so kurz wie tragbar ansetzen. Nach Vertragsabschluss bleibt die vorzeitige Rückzahlung nach Artikel 17 KKG, die einen Anspruch auf Zinserlass für die nicht beanspruchte Kreditdauer begründet. Zählt eine Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins? Nur dann, wenn die Kreditgeberin sie zwingend vorschreibt und sie die Rückzahlung bei Tod, Invalidität, Krankheit oder Arbeitslosigkeit sichert. So steht es in Artikel 34 Absatz 4 des Konsumkreditgesetzes. Eine freiwillig abgeschlossene Restschuldversicherung bleibt ausserhalb der Berechnung und erhöht die Monatsbelastung, ohne dass sich der beworbene Zinssatz verändert.
Das Wichtigste auf einen Blick 📉 Der SARON steht bei -0.06% (Fixing Handelsschluss, 18. August 2026). Der SNB-Leitzins liegt seit dem 20. Juni 2025 bei 0.00% 🏦 Berechnet wird der SARON von der SIX Index AG aus echten Repo-Geschäften, fortlaufend in Echtzeit, mit drei Fixings pro Tag um 12:00, 16:00 und 18:00 Uhr 🔄 Er hat den CHF-LIBOR abgelöst, der unmittelbar nach dem 31. Dezember 2021 eingestellt wurde ⏱️ Bei einer SARON-Hypothek steht dein Zinssatz erst am Ende der Zinsperiode fest, nicht an ihrem Anfang. Das ist der entscheidende Unterschied zur früheren LIBOR-Hypothek 🏠 20 bis 25% aller Schweizer Hypotheken sind SARON-basiert. Der Medianzinssatz im Neugeschäft lag im Juni 2026 bei 1.10% ⚠️ Der SARON ist nicht der hypothekarische Referenzzinssatz. Der steht bei 1.25% und regelt Mieten, nicht Hypotheken SARON steht für Swiss Average Rate Overnight und ist der Referenzzinssatz für den besicherten Schweizer Geldmarkt. Er bestimmt die Basis für jede Geldmarkthypothek in der Schweiz. Wir erklären, wie er berechnet wird, warum dein Hypothekarzins erst im Nachhinein feststeht und wo der Unterschied zum hypothekarischen Referenzzinssatz liegt. Was ist der SARON? Der SARON ist der Zinssatz, zu dem sich Schweizer Finanzinstitute untereinander über Nacht gegen Sicherheiten Geld leihen. Die Grundlage ist der Frankenrepomarkt, also der besicherte Teil des Geldmarkts. Der SARON ist damit ein reiner Tagesgeldsatz: Er gilt jeweils von heute auf morgen, und am nächsten Handelstag wird er neu ermittelt. Berechnet wird er aus zwei Datenquellen: aus tatsächlich abgeschlossenen Transaktionen und aus verbindlichen Kursstellungen (Quotes) auf der Handelsplattform der SIX. Beides sind harte Marktdaten. Genau darin liegt der Unterschied zum LIBOR, der auf Selbsteinschätzungen von Banken beruhte und deshalb manipulierbar war. SARON (Swiss Average Rate Overnight): volumengewichteter Durchschnittszinssatz für besicherte Tagesgeldgeschäfte im Schweizer Franken, berechnet von der SIX Index AG als Benchmark-Administrator, Zinsusanz ACT/360, eingeführt am 25. August 2009. Für dich als Hypothekarnehmer ist der SARON relevant, weil er die Basis der SARON-Hypothek bildet. Im Unterschied zur variablen Hypothek, bei der die Bank den Zinssatz nach eigenem Ermessen festlegt, ist der SARON öffentlich einsehbar und nach einer publizierten Methodik berechenbar. Du kannst nachvollziehen, wie deine Zinsbasis zustande kommt. SARON und hypothekarischer Referenzzinssatz sind zwei verschiedene Grössen Diese Verwechslung ist die häufigste bei diesem Thema, und sie ist teuer, weil beide Sätze in völlig unterschiedliche Verträge hineinwirken. Die folgende Tabelle trennt sie sauber. Merkmal SARON Hypothekarischer Referenzzinssatz Wer publiziert SIX Index AG Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) Aktueller Wert -0.06% (18.08.2026) 1.25% (seit 02.09.2025) Wie oft neu jeden Handelstag viermal jährlich, zuletzt am 01.06.2026 Wozu dient er Basis für Geldmarkthypotheken, Kreditlinien, Derivate Grundlage für Mietzinsanpassungen in laufenden Mietverhältnissen Grundlage Repo-Transaktionen am Tagesgeldmarkt Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypothekarforderungen der Banken Reaktion auf den Leitzins unmittelbar, innerhalb von Tagen stark verzögert, weil langjährige Festhypotheken einfliessen Quellen: SIX Index AG; Bundesamt für Wohnungswesen, Publikation vom 1. Juni 2026; SNB, Aktuelle Zinssätze vom 18. August 2026. Wenn deine Miete sinken soll, ist der hypothekarische Referenzzinssatz die massgebende Grösse. Wenn dein Hypothekarzins sinken soll, ist es der SARON. Ein tiefer SARON senkt deine Miete nicht. Wie der SARON berechnet und publiziert wird Die SIX Index AG berechnet den SARON fortlaufend in Echtzeit und publiziert ihn während des Handelstages alle zehn Minuten. Dreimal täglich wird der jeweils aktuelle Wert zusätzlich als Fixing festgehalten: um 12:00, 16:00 und 18:00 Uhr MEZ. Das 18:00-Fixing am Handelsschluss ist der Referenzwert, mit dem Finanzprodukte bewertet und Hypotheken abgerechnet werden. Zwei Eigenheiten des Schweizer Marktes: Berechnung und Publikation erfolgen am selben Tag (T+0), während viele ausländische Referenzsätze erst am Folgetag publiziert werden. Das Zeitfenster für Korrekturen ist entsprechend kurz: Fehler von zwei Basispunkten oder mehr gegenüber dem 18:00-Fixing werden bis 22:00 Uhr desselben Geschäftstages korrigiert und neu publiziert. Und fällt an einem Tag kein Fixing an, wird der letzte Wert des Vortages übernommen. Der Compounded SARON: warum dein Zinssatz erst im Nachhinein feststeht Ein Tagesgeldsatz taugt nicht direkt für eine Hypothek. Deshalb verwenden die Banken den Compounded SARON, den aufgezinsten Durchschnitt der täglichen SARON-Werte über eine Zinsperiode. Standard ist eine Zinsperiode von drei Monaten mit quartalsweiser Abrechnung. Entscheidend ist die Richtung der Berechnung. Der Compounded SARON ist rückwärtsgerichtet: Aufgezinst werden die Tagessätze innerhalb der laufenden Zinsperiode. Der Zinssatz für ein Quartal steht deshalb erst am Ende dieses Quartals fest, nicht an seinem Anfang. Damit die Abrechnung rechtzeitig erstellt werden kann, verschieben die Anbieter die Beobachtungsperiode um wenige Tage nach vorn, in der Praxis meist um fünf Kalendertage. Der Satz ist dann kurz vor dem Zinstermin bekannt. Das ist der Bruch gegenüber der LIBOR-Hypothek. Beim LIBOR wusstest du zu Beginn jeder Zinsperiode, was du für die nächsten drei Monate zahlst. Beim SARON weisst du es erst am Ende. Wer eine SARON-Hypothek trägt, muss mit dieser Unsicherheit budgetieren können. Die Aufzinsung folgt der Zinsusanz ACT/360. Für jeden Tag der Periode wird ein Faktor gebildet, alle Faktoren werden multipliziert, und das Ergebnis wird auf ein Jahr hochgerechnet: Compounded SARON = [Produkt aller Tagesfaktoren (1 + SARON_Tag x Tage / 360) - 1] x 360 / Anzahl Tage der Periode Der Zinseszinseffekt ist beim heutigen Zinsniveau vernachlässigbar. Bei einem über 90 Tage konstanten SARON von -0.06% ergibt die Aufzinsung -0.059996%, also eine Abweichung von weniger als einem Hundertstel Basispunkt. Bedeutsam wird der Effekt erst bei deutlich höheren Zinssätzen. Der Floor bei 0% Ist der aufgezinste Basiszinssatz negativ, setzen ihn die Schweizer Hypothekargeber auf 0.00%. Diese Untergrenze ist Marktstandard und findet sich übereinstimmend in den Produktbedingungen der Anbieter. Praktische Folge: Solange der Compounded SARON unter null liegt, zahlst du exakt die vereinbarte Marge, und ein weiter fallender SARON verbilligt deine Hypothek nicht mehr. Aktueller SARON und historische Entwicklung Kennzahl Wert Stand SARON, Fixing Handelsschluss -0.06% 18.08.2026 Compounded SARON, 3 Monate -0.04% 15.07.2026, letzter von der SNB publizierter Wert SNB-Leitzins 0.00% gültig ab 20.06.2025, am 18.06.2026 bestätigt Zinssatz auf Sichtguthaben über der Limite -0.25% gültig ab 20.06.2025 Quellen: SNB, Aktuelle Zinssätze und Devisenkurse; SNB-Datenportal, Reihe SARON 3M Compound Rate. Die folgende Reihe zeigt die Monatsmittel des SARON über den letzten Zinszyklus. Sie macht sichtbar, wie unmittelbar der SARON den Entscheiden der Nationalbank folgt. Monat SARON (Monatsmittel) Einordnung August 2022 -0.20% letzter Monat im negativen Bereich vor der Zinswende September 2022 0.44% erste positive Notierung seit Jahren Dezember 2022 0.94% zweite Straffungsstufe September 2023 1.71% Höchststand des Zyklus Juni 2024 1.22% Lockerung hat begonnen Dezember 2024 0.45% vier Senkungen innerhalb eines Jahres Juni 2025 -0.03% zurück unter null, Leitzins bei 0.00% Juli 2026 -0.05% letzter vollständig erfasster Monat Quelle: SNB-Datenportal, Geldmarktsätze, Monatsmittelwerte. Von Juni 2023 bis Februar 2024 lag der SARON durchgehend bei rund 1.70%. Ein negativer SARON heisst nicht, dass Kreditnehmer Geld geschenkt bekommen. Er heisst, dass Banken für besicherte Ausleihungen über Nacht eine minimale Prämie erhalten statt zu zahlen. Auf deine Hypothek wirkt sich das wegen der Untergrenze bei 0.00% nicht aus. Wie sich die Zinsen über die Laufzeiten hinweg verteilen, zeigt unsere Übersicht zur Entwicklung der Hypothekarzinsen. Wie der SARON mit dem Leitzins zusammenhängt Die Nationalbank steuert den SARON, nicht umgekehrt. Sie legt den SNB-Leitzins fest und strebt an, die kurzfristigen besicherten Geldmarktzinssätze in Franken nahe an diesem Leitzins zu halten. Der SARON ist dabei der aussagekräftigste dieser Sätze. Die Instrumente dafür sind die abgestufte Verzinsung der Sichtguthaben und liquiditätszuführende oder liquiditätsabschöpfende Offenmarktgeschäfte. Der SNB-Leitzins existiert seit dem 13. Juni 2019. Er ersetzte damals das Zielband für den Dreimonats-LIBOR, weil dessen Fortbestand nicht mehr gesichert war. Im jüngsten Straffungszyklus wurde nach Darstellung der SNB jede Leitzinserhöhung vollständig auf den SARON übertragen. Zur SNB-Inflationsprognose und was sie nicht ist: Die bedingte Inflationsprognose vom 18. Juni 2026 liegt bei 0.6% für 2026, 0.6% für 2027 und 0.7% für 2028. Sie beruht auf der Annahme, dass der SNB-Leitzins über den gesamten Prognosezeitraum bei 0% bleibt. Das ist eine Rechenannahme der Prognosemethodik, ausdrücklich keine Zinsprognose. Wer daraus «der Leitzins bleibt bis 2028 bei null» liest, liest die Publikation falsch. Vom LIBOR zum SARON Der LIBOR (London Interbank Offered Rate) war jahrzehntelang der wichtigste Referenzzinssatz der Welt, auch für Schweizer Geldmarkthypotheken. Berechnet wurde er nicht aus Transaktionen, sondern aus Meldungen der Panel-Banken darüber, zu welchem Satz sie sich theoretisch refinanzieren könnten. 2012 kamen systematische Manipulationen ans Tageslicht, es folgten Milliardenstrafen. Erschwerend kam hinzu, dass der unbesicherte Geldmarkt, auf dem der LIBOR beruhte, seit der Finanzkrise dramatisch geschrumpft war: Die Datenbasis war dünn geworden. Datum Meilenstein 25.08.2009 Die SIX führt den SARON ein, entwickelt gemeinsam mit der SNB. Die Zeitreihe ist bis zum 30. Juni 1999 zurückgerechnet 2012 Die LIBOR-Manipulationen werden öffentlich Juli 2017 Die britische Aufsicht FCA kündigt an, den LIBOR nur noch bis Ende 2021 zu stützen Oktober 2017 Die Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken (NAG) empfiehlt den SARON als Nachfolger des CHF-LIBOR September 2020 Die NAG empfiehlt den aufgezinsten SARON als Grundlage, nachdem sich ein vorwärtsgerichteter SARON-Terminsatz als nicht darstellbar erwiesen hatte 16.04.2020 Raiffeisen lanciert als erste nationale Schweizer Retailbank eine SARON-Hypothek 05.03.2021 FCA und ICE Benchmark Administration bestätigen die definitive Einstellung aller CHF-LIBOR-Laufzeiten per Ende 2021 2021 Die Banken stellen die Altverträge um. Per 31.07.2021 lagen noch rund CHF 40 Mrd. an Verträgen ohne robuste Rückfallklausel in den Büchern 31.12.2021 Letzte Publikation des CHF-LIBOR Quellen: SIX, Quick Facts SARON; SNB-Referat vom 22. September 2017; Raiffeisen-Medienmitteilung vom 16. April 2020; FINMA-Aufsichtsmitteilungen 10/2020 und 03/2021. Auf welcher Rechtsgrundlage die Umstellung lief Die Schweiz hat sich bewusst gegen ein LIBOR-Ablösungsgesetz entschieden. Es gab hier keinen gesetzlichen Ersatzzinssatz, der die Verträge automatisch umgestellt hätte. Getragen wurde der Übergang von den Empfehlungen der NAG und von den Aufsichtsmitteilungen der FINMA, die den Banken einen verbindlichen Fahrplan mit Meilensteinen vorgab. Konkret bedeutete das: Jeder betroffene Vertrag musste angepasst werden, entweder über eine bereits vorhandene Rückfallklausel oder über eine Vereinbarung zwischen Bank und Kunde. Anders in der EU: Dort bestimmte die Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1847 vom 14. Oktober 2021 einen gesetzlichen Ersatz. Der CHF-LIBOR 3 Monate wurde durch den SARON 3 Monate Compound der vorangehenden Dreimonatsperiode ersetzt, zuzüglich einer festen Spread-Anpassung von 0.0031 Prozentpunkten. Diese Regelung gilt für Verträge nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats, nicht für Verträge nach Schweizer Recht. Praktisch für dich: Wenn deine Hypothek 2021 oder früher umgestellt wurde, findest du die Umstellung als Vertragsänderung oder Nachtrag in deinen Unterlagen. Die Funktionsweise blieb gleich: Referenzzins plus Marge. Geändert hat sich der Zeitpunkt, zu dem der Referenzzins feststeht. Was der SARON für deine Hypothek bedeutet Dein Zinssatz bei einer Geldmarkthypothek setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Compounded SARON als Basiszinssatz und der Marge, die deine Bank darauf erhebt. Die Marge ist im Vertrag fixiert und ändert sich während dessen Laufzeit nicht. Der Basiszinssatz wird für jede Zinsperiode neu ermittelt. Hypothekarzins = Compounded SARON (mindestens 0.00%) + Marge Wie hoch die Marge ausfällt, hängt von Anbieter, Bonität und Objekt ab. Ein belastbarer Anhaltspunkt ist die Zinsstatistik der Nationalbank zum Neugeschäft: Im Juni 2026 lag der Medianzinssatz für SARON-Hypotheken bei 1.10%. Weil der Basiszinssatz wegen der Untergrenze bei 0.00% steht, entspricht dieser Wert faktisch der Marge im Markt. Hypothekenmodell Medianzinssatz Neugeschäft Zinskosten pro Jahr bei CHF 500'000 SARON-Hypothek 1.10% CHF 5'500 (CHF 458 pro Monat) Festhypothek 1 Jahr 1.38% CHF 6'900 Festhypothek 5 Jahre 1.61% CHF 8'050 Festhypothek 10 Jahre 1.89% CHF 9'450 (CHF 788 pro Monat) Variable Hypothek 2.75% CHF 13'750 Quelle: SNB, Zinssätze im Neugeschäft, Median, Erhebungsmonat Juni 2026, publiziert am 3. August 2026. Zinskosten ohne Amortisation und Nebenkosten gerechnet. Der Abstand zwischen SARON-Hypothek und zehnjähriger Festhypothek beträgt damit rund CHF 3'950 pro Jahr bei einer Hypothek von CHF 500'000. Dieser Vorsprung ist eine Momentaufnahme, keine Konstante: Im Zyklus 2023 lag der SARON selbst bei 1.71%, und die Rechnung sah anders aus. Wie verbreitet SARON-Hypotheken sind Laut Bundesamt für Wohnungswesen machen SARON-basierte Hypotheken 20 bis 25% des gesamten Schweizer Hypothekarbestands aus. Der Rest sind überwiegend Festhypotheken mit unterschiedlich langen Laufzeiten. Diese Verteilung ist auch der Grund, warum eine Leitzinsänderung nur langsam auf die Mieten durchschlägt: Sie erreicht sofort nur den SARON-Anteil des Bestands. Wann eine SARON-Hypothek trägt und wann nicht Sie passt, wenn du eine Zinserhöhung von 1 bis 2 Prozentpunkten aus dem laufenden Budget verkraftest, ohne an die Substanz zu gehen du Reserven hast und eine schwankende Quartalsbelastung aushältst, weil der Satz erst kurz vor dem Zinstermin feststeht du die Flexibilität brauchst, später in eine Festhypothek zu wechseln, und den Vertrag entsprechend ausgestaltest dein Zeithorizont kurz ist, etwa weil ein Verkauf oder eine Erbteilung absehbar ist Sie passt nicht, wenn deine Tragbarkeitsrechnung nur beim heutigen Zinsniveau aufgeht. Banken prüfen sie ohnehin mit einem kalkulatorischen Zinssatz von meist 5%, nicht mit 1.10% du eine planbare, über Jahre konstante Belastung brauchst, etwa kurz vor der Pensionierung du den Zinssatz zu Beginn der Periode kennen musst, um Nebenkosten korrekt abzurechnen du glaubst, ein negativer SARON verbillige deine Hypothek weiter. Unterhalb von 0.00% passiert nichts mehr Ein Edge Case, der oft übersehen wird: Vermietest du die Liegenschaft, hast du zwei Zinssätze im Spiel, die sich unterschiedlich schnell bewegen. Deine Finanzierungskosten folgen dem SARON quartalsweise. Dein Recht auf eine Mietzinserhöhung hängt am hypothekarischen Referenzzinssatz, der nur viermal jährlich angepasst wird und langjährige Festhypotheken mitmittelt. Steigt der SARON schnell, trägst du die höhere Belastung, während der Referenzzinssatz noch monatelang unverändert bleibt. Diese Lücke muss aus eigenen Mitteln überbrückt werden. Eine SARON-Hypothek ist tragbar, wenn du den heutigen Zinssatz um 2 Prozentpunkte erhöhst und die Rechnung immer noch aufgeht. Bei 1.10% heisst das: Prüfe sie gegen 3.10%. Den direkten Vergleich der beiden Modelle mit Rechenwegen findest du unter SARON oder Festhypothek. Ob deine Tragbarkeit gegeben ist, prüfst du mit dem Hypothekenrechner. Häufige Fragen zum SARON Wie hoch ist der SARON aktuell? Der SARON liegt bei -0.06% (Fixing Handelsschluss vom 18. August 2026). Der Compounded SARON über drei Monate lag beim letzten von der Nationalbank publizierten Wert bei -0.04% (15. Juli 2026). Der SNB-Leitzins steht seit dem 20. Juni 2025 bei 0.00% und wurde am 18. Juni 2026 bestätigt. Wer berechnet den SARON? Die SIX Index AG als Benchmark-Administrator. Sie berechnet ihn fortlaufend in Echtzeit aus abgeschlossenen Repo-Transaktionen und verbindlichen Kursstellungen im Schweizer Frankengeldmarkt und publiziert ihn alle zehn Minuten. Fixings werden um 12:00, 16:00 und 18:00 Uhr MEZ gesetzt, das 18:00-Fixing gilt als Referenzwert. Ist der SARON dasselbe wie der Referenzzinssatz für Mieten? Nein. Der hypothekarische Referenzzinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen publiziert, liegt bei 1.25% und regelt Mietzinsanpassungen. Der SARON wird von der SIX Index AG publiziert, liegt bei -0.06% und ist die Basis für Geldmarkthypotheken. Ein sinkender SARON gibt dir keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Warum kenne ich meinen Zinssatz erst am Ende der Zinsperiode? Weil der Compounded SARON rückwärtsgerichtet ist. Aufgezinst werden die täglichen SARON-Sätze innerhalb der laufenden Zinsperiode, und die ist erst am Ende vollständig. Die Anbieter verschieben die Beobachtungsperiode um wenige Tage nach vorn, üblicherweise fünf Kalendertage, damit die Abrechnung rechtzeitig erstellt werden kann. Der Satz steht deshalb kurz vor dem Zinstermin fest. Was ist der Unterschied zwischen SARON und LIBOR? Der LIBOR beruhte auf Selbsteinschätzungen von Panel-Banken und war vorwärtsgerichtet: Der Zinssatz stand zu Beginn der Periode fest. Der SARON beruht auf tatsächlichen Transaktionen und verbindlichen Kursstellungen und ist in seiner aufgezinsten Form rückwärtsgerichtet. Der CHF-LIBOR wurde unmittelbar nach dem 31. Dezember 2021 eingestellt. Kann der SARON negativ werden? Ja, und er ist es aktuell mit -0.06%. Zwischen 2015 und August 2022 lag er durchgehend im negativen Bereich. Für deine Hypothek ändert das ab einem gewissen Punkt nichts mehr: Ist der aufgezinste Basiszinssatz negativ, setzen ihn die Schweizer Anbieter auf 0.00%. Du zahlst dann exakt die vereinbarte Marge. Wie stark schlägt ein Zinsanstieg auf meine Hypothek durch? Voll und mit kurzer Verzögerung. Bei einer Hypothek von CHF 500'000 kostet ein Anstieg um 0.5 Prozentpunkte zusätzlich CHF 2'500 pro Jahr, ein Anstieg um 2 Prozentpunkte CHF 10'000 pro Jahr. Wirksam wird die Erhöhung mit der nächsten Quartalsabrechnung, nicht erst am Ende einer mehrjährigen Laufzeit. Wo kann ich den SARON nachschauen? Die SIX Index AG publiziert den SARON als Administrator, historische Werte sind frei zugänglich. Die Nationalbank zeigt das Fixing vom Handelsschluss auf ihrer Seite mit den aktuellen Zinssätzen an, allerdings ausdrücklich nur zu Informationszwecken und auf zwei Dezimalstellen gerundet. Massgebend sind die von der SIX Index AG publizierten Werte mit sechs Dezimalstellen. Wie viele Schweizer Hypotheken hängen am SARON? Rund 20 bis 25% des gesamten Hypothekarbestands sind laut Bundesamt für Wohnungswesen SARON-basiert. Der übrige Bestand besteht überwiegend aus Festhypotheken mit unterschiedlichen Laufzeiten, deren Zinssätze von den Bedingungen am Kapitalmarkt abhängen. Unsere Einschätzung: Der SARON macht sichtbar, was der LIBOR verdeckt hat, und das ist ein echter Fortschritt. Der Preis dafür ist, dass du deinen Zinssatz erst im Nachhinein erfährst. Bei einem Leitzins von 0.00% und einem Medianzinssatz von 1.10% ist die SARON-Hypothek aktuell das günstigste Modell am Markt, aber sie ist kein Sparprodukt, sondern eine Zinswette mit quartalsweiser Abrechnung. Konkret: Rechne deine Hypothek einmal mit 3.10% durch, bevor du dich für den SARON entscheidest. Hält deine Tragbarkeit dieser Probe stand, ist der aktuelle Zinsvorteil von rund CHF 3'950 pro Jahr gegenüber einer zehnjährigen Festhypothek ein sauberes Argument. Hält sie nicht stand, ist die Ersparnis geliehen. Die verfügbaren Modelle stellst du im Hypothekenvergleich nebeneinander.
Das Wichtigste auf einen Blick 📜 Ein Schuldbrief erhöhen heisst: die im Grundbuch eingetragene Pfandsumme aufstocken. Nötig ist das nur, wenn die neue Gesamthypothek die bestehende Pfandsumme übersteigt ⚖️ Die Erhöhung braucht eine öffentliche Beurkundung, genau wie die Ersterrichtung (Art. 799 Abs. 2 ZGB). Ein einfacher Brief an die Bank genügt nicht 💰 Die Kosten sind rein kantonal. Zürich verlangt je 1.0 Promille für Notariat und Grundbuchamt (mindestens je CHF 100), Aargau 2.67 Promille Beurkundung plus 1.5 Promille Grundbuchabgabe, beide auf der Pfandsumme, Bern rechnet nach Zeitaufwand ab CHF 200 🏦 Die Bankregeln greifen bei jeder Erhöhung: Die SBVg-Mindestanforderungen gelten ausdrücklich für Neugeschäfte und Krediterhöhungen, mit 10% Eigenmitteln ausserhalb der 2. Säule und Amortisation auf zwei Drittel des Belehnungswerts in 15 Jahren ✅ Einen abbezahlten Schuldbrief in aller Regel nicht löschen lassen. Grund ist die feste Pfandstelle: Wer löscht, gibt den Rang auf und zahlt später erneut den vollen Errichtungstarif Der Schuldbrief ist das Pfandrecht, mit dem in der Schweiz praktisch jede Hypothek besichert wird. Reicht seine Pfandsumme für eine Aufstockung nicht mehr aus, muss er erhöht werden. Dieser Eintrag erklärt, was ein Schuldbrief ist, wann eine Erhöhung nötig wird, wie sie abläuft, wer zustimmen muss und was sie je nach Kanton kostet. Was ist ein Schuldbrief? Schuldbrief: Ein Schuldbrief begründet eine persönliche Forderung, die durch ein Grundstück gesichert ist (Art. 842 Abs. 1 ZGB). Er ist damit eine von nur zwei zulässigen Arten des Grundpfandrechts; die andere ist die Grundpfandverschreibung. Weitere Arten sind gesetzlich ausgeschlossen (Art. 793 ZGB). Seit der Sachenrechtsrevision vom 1. Januar 2012 gibt es den Schuldbrief in zwei Ausgestaltungen (Art. 843 ZGB). Der Register-Schuldbrief entsteht allein mit der Eintragung ins Grundbuch (Art. 857 ZGB). Beim Papier-Schuldbrief wird zusätzlich ein Pfandtitel als Wertpapier ausgestellt (Art. 860 ZGB). Die frühere dritte Pfandart, die Gült, wurde mit derselben Revision abgeschafft; bereits eingetragene Gülten bleiben bestehen und unterstehen weiterhin dem alten Recht (Art. 33a SchlT ZGB). Merkmal Register-Schuldbrief Papier-Schuldbrief Entstehung Eintragung im Grundbuch (Art. 857 ZGB) Eintragung im Grundbuch plus Ausstellung des Pfandtitels durch das Grundbuchamt (Art. 860, 861 ZGB) Nachweis der Gläubigerstellung Eintrag des Gläubigers im Grundbuch Besitz des Pfandtitels (Art. 863 Abs. 1 ZGB) Unterlagen bei einer Erhöhung Keine physischen Dokumente nötig Der Titel muss dem Grundbuchamt eingereicht werden Verlust des Titels Nicht möglich, es gibt keinen Titel Kraftloserklärung durch das Gericht mit Auskündung auf sechs Monate (Art. 865 Abs. 2 ZGB) Folge eines Verlusts Keine Das Pfandrecht kann bis zur Kraftloserklärung weder geändert noch gelöscht werden Quelle: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (SR 210), Fassung vom 1. Januar 2026; Gerichte des Kantons Zürich, Merkblatt Schuldbrief. Stand: 21. August 2026. Alten Papier-Schuldbrief umwandeln: Für Papier-Schuldbriefe, die vor dem 1. Januar 2012 eingetragen wurden, genügt ein gemeinsames schriftliches Verlangen von Grundeigentümer und den am Schuldbrief Berechtigten (Art. 33b SchlT ZGB). Diese erleichterte Umwandlung lässt sich mit einer Erhöhung in einer einzigen Urkunde kombinieren; die Notariate des Kantons Zürich halten dafür eine eigene Mustervorlage bereit. Wurde der Papier-Schuldbrief nach dem 1. Januar 2012 eingetragen, braucht auch die reine Umwandlung eine öffentliche Urkunde (Art. 73 GBV). Pfandsumme und Darlehenssumme sind zwei verschiedene Zahlen Die Pfandsumme ist der im Grundbuch eingetragene Betrag des Schuldbriefs. Die Darlehenssumme ist der Betrag, den du der Bank tatsächlich schuldest. Beide bewegen sich unabhängig voneinander. Zahlst du deine Hypothek von CHF 500'000 durch Amortisation auf CHF 400'000 zurück, bleibt die Pfandsumme bei CHF 500'000 stehen. Der Schuldner kann zwar verlangen, dass die Abzahlung im Grundbuch eingeschrieben wird (Art. 852 Abs. 1 ZGB), doch das geschieht nicht von selbst und wird in der Praxis wegen des Aufwands kaum je gemacht. Die freien CHF 100'000 stehen dir damit für ein künftiges Darlehen zur Verfügung, ohne dass du den Schuldbrief anfassen musst. Einfach erklärt: Die Pfandsumme funktioniert wie eine Obergrenze. Lautet dein Schuldbrief auf CHF 500'000 und beträgt deine Hypothek CHF 450'000, kann dir die Bank ohne jede Grundbuchänderung bis CHF 500'000 leihen. Brauchst du CHF 600'000, muss die Pfandsumme auf mindestens diesen Betrag steigen. Wann ist eine Schuldbrieferhöhung nötig? Eine Erhöhung brauchst du nur, wenn die neue Gesamthypothek die bestehende Pfandsumme übersteigt. Solange sie darunter bleibt, stockt die Bank das Darlehen ohne Grundbuchgeschäft auf. Der Anlass ist fast immer derselbe: Umbau, energetische Sanierung oder ein anderer Grund, die Hypothek aufzustocken. Beispiel 1: Keine Erhöhung nötig Position im Beispielfall Betrag Pfandsumme des bestehenden Schuldbriefs CHF 800'000 Aktuelle Hypothek CHF 650'000 Zusätzliches Darlehen für eine Renovation CHF 80'000 Neue Gesamthypothek CHF 730'000 Rechenbeispiel von Capitalo, keine Angabe eines konkreten Anbieters. Die neue Hypothek von CHF 730'000 liegt unter der Pfandsumme von CHF 800'000. Es fällt kein Notariats- und kein Grundbuchgeschäft an. Beispiel 2: Erhöhung nötig Position im Beispielfall Betrag Pfandsumme des bestehenden Schuldbriefs CHF 500'000 Aktuelle Hypothek CHF 480'000 Zusätzliches Darlehen für einen Umbau CHF 200'000 Neue Gesamthypothek CHF 680'000 Erhöhungsbetrag, mindestens CHF 180'000 Rechenbeispiel von Capitalo, keine Angabe eines konkreten Anbieters. Die neue Hypothek von CHF 680'000 übersteigt die Pfandsumme von CHF 500'000. Der Schuldbrief muss um mindestens CHF 180'000 erhöht werden. In der Praxis wird oft grosszügiger aufgestockt, damit der nächste Umbau ohne neues Grundbuchgeschäft finanzierbar ist. Der Schuldbrief entscheidet nicht über die Kreditvergabe. Auch wenn die Pfandsumme Spielraum bietet, prüft die Bank bei jeder Aufstockung Belehnung und Tragbarkeit neu. Die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung sagen dazu wörtlich: «Die Mindestanforderungen gelten für Neugeschäfte und Krediterhöhungen.» Verlangt sind ein Mindestanteil von 10% Eigenmitteln am Belehnungswert, die nicht aus der 2. Säule stammen, sowie die lineare Amortisation der Hypothekarschuld auf zwei Drittel des Belehnungswerts innert maximal 15 Jahren. Massgebend ist der Belehnungswert der Bank, nicht der Kaufpreis. Ausgenommen sind ausdrücklich nur Neuregelungen bestehender Vereinbarungen, etwa die Verlängerung einer Festhypothek. So läuft eine Schuldbrieferhöhung ab Die Erhöhung folgt demselben Ablauf wie die Ersterrichtung. Das Handbuch der Berner Grundbuchämter hält den Grundsatz fest: Das Rechtsgeschäft für die Errichtung und die Abänderung eines Grundpfandrechts bedarf der öffentlichen Beurkundung (Art. 799 Abs. 2 ZGB). Juristisch ist die Erhöhung ein Nachtrag zum Pfandvertrag. 1 Finanzierung mit der Bank klären Du meldest deinen Finanzierungsbedarf an. Die Bank prüft Belehnung und Tragbarkeit und stellt fest, ob die bestehende Pfandsumme ausreicht. Erst wenn sie nicht ausreicht, wird ein Grundbuchgeschäft ausgelöst. 2 Pfandvertrag für die Erhöhung erstellen lassen Der Vertrag hält fest, um welchen Betrag die Schuld- und Pfandsumme steigt und zugunsten welcher Gläubigerin. Wer ihn aufsetzt, ist kantonal verschieden: In Zürich erstellt ihn meist die Bank und stellt ihn dem Notariat zu, im Kanton Solothurn erstellt ihn das Grundbuchamt selbst und lädt zur Beurkundung ein. 3 Öffentliche Beurkundung Schuldner und Grundeigentümerin erscheinen persönlich und bringen Pass oder Identitätskarte mit. Bei einem Papier-Schuldbrief muss zusätzlich der physische Pfandtitel vorliegen. Die Mitwirkung der Gläubigerin an der Beurkundung ist nicht überall nötig, ihre Erklärung zur Erhöhung der Schuld- und Pfandsumme dagegen schon. 4 Anmeldung beim Grundbuchamt Nach der Beurkundung wird die Erhöhung zur Eintragung angemeldet. Auch hier trennen sich die Kantone: In Zürich gibt die Grundeigentümerin die Anmeldung ab, im Kanton Solothurn muss sie zwingend durch die Grundpfandgläubigerin erfolgen. Beim Register-Schuldbrief ändert das Amt den Eintrag elektronisch, beim Papier-Schuldbrief wird der Titel nachgeführt oder neu ausgestellt. 5 Bestätigung des Tagebucheintrags und Auszahlung Das Grundbuchamt bestätigt der Bank die eingegangene Anmeldung. Im Kanton Zürich heisst dieses Dokument Interimszeugnis. Gestützt darauf gibt die Bank das zusätzliche Darlehen in der Regel frei, bevor die definitive Eintragung abgeschlossen ist. Wie lange das dauert, hängt vom Grundbuchkreis ab. Der Kanton Solothurn gibt für Errichtung und Erhöhung eines Schuldbriefs «ca. 1-3 Wochen bis zur Beurkundung» an. Danach kommt die Zeit bis zur Anmeldung und zur Eintragung hinzu. Plane deshalb Vorlauf ein, bevor du Handwerkerinnen einen Starttermin zusagst, wenn du eine Renovation finanzieren willst. Verfahrensschritt Kanton Zürich Kanton Solothurn Kanton Aargau Wer erstellt den Pfandvertrag In der Regel die Bank Das Grundbuchamt Die frei gewählte Urkundsperson Wer meldet beim Grundbuchamt an Die Grundeigentümerin Die Grundpfandgläubigerin Die Urkundsperson beziehungsweise die Berechtigten Notariat und Grundbuchamt Dieselbe Amtsstelle Amtschreiberei, Beurkundung und Grundbuch vereint Getrennt, freies Notariat Bestätigung der Anmeldung Interimszeugnis, geht automatisch an die Bank Eintragungsbestätigung an die Gläubigerin Keine automatische Bestätigung, Tagebuchbestätigung auf Bestellung für CHF 20 Quellen: Notariate des Kantons Zürich, Merkblatt Schuldbriefserrichtung und -erhöhung; Kanton Solothurn, Service Grundbuch Errichtung oder Erhöhung Schuldbrief; Kanton Aargau, Häufige Fragen zu Grundbuchabgaben und -gebühren. Stand: 21. August 2026. Wer der Erhöhung zustimmen muss Eine Erhöhung verschlechtert die Stellung aller, die im Grundbuch gleich- oder nachrangig eingetragen sind. Deshalb ist sie zustimmungsbedürftig. Das Handbuch der Berner Grundbuchämter nennt drei Gruppen. Nachgehende Grundpfandgläubiger: Ihre Zustimmung ist nötig, sofern es nicht dieselbe Bank ist. Wird ein Pfandrecht im ersten Rang erhöht und hält dieselbe Gläubigerin auch den zweiten Rang, erübrigt sich die Erklärung, weil sich ihre Rechte insgesamt verbessern. Wie sich Ränge auf die Konditionen auswirken, steht unter erste und zweite Hypothek. Gleich- und nachrangig Berechtigte aus Dienstbarkeiten, Grundlasten und bestimmten Vormerkungen: Betroffen sind unter anderem Wohnrecht, Nutzniessung, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, limitiertes Vorkaufsrecht, vorgemerkte Miet- und Pachtverträge sowie Vormerkungen aus Baurechtsverträgen. Gebrochene Ränge sind nicht möglich: Ein Pfandrecht kann nicht teilweise vor und teilweise nach einer Dienstbarkeit stehen. Ehegattin, Ehegatte oder eingetragene Partnerin: Seit dem 1. Juli 2017 muss bei verheirateten Alleineigentümerinnen entweder deren Zustimmung vorliegen oder aus den Belegen hervorgehen, dass das Grundstück nicht die Familienwohnung nach Art. 169 ZGB ist. Das gilt für sämtliche Grundpfandgeschäfte, unabhängig von der Höhe der Pfandsumme. Vorbezug aus der Pensionskasse: Ist auf dem Grundstück eine «Veräusserungsbeschränkung gemäss BVG» angemerkt, weil du Vorsorgegeld für den Kauf eingesetzt hast, braucht die Anmeldung eines Grundpfandrechts seit dem 1. Januar 2017 zusätzlich die Zustimmung der Ehegattin oder des eingetragenen Partners (Art. 30c Abs. 5 BVG). Was ein solcher Vorbezug sonst noch auslöst, steht unter Pensionskassengeld für Wohneigentum. Als Erhöhung gilt übrigens nicht nur die höhere Pfandsumme, sondern auch die Erhöhung des eingetragenen Höchstzinsfusses. Der Hintergrund steht in Art. 818 Abs. 2 ZGB: Der ursprünglich vereinbarte Zins darf nicht zum Nachteil nachgehender Grundpfandgläubiger über fünf Prozent erhöht werden. Damit nicht jede Zinsanpassung eine neue Urkunde auslöst, wird im Grundbuch ein Höchstzinsfuss eingetragen, der bewusst über dem tatsächlich geschuldeten Zins liegt. Was eine Schuldbrieferhöhung kostet Es gibt keinen schweizweiten Tarif. Fällig werden zwei Positionen: die Gebühr für die öffentliche Beurkundung und die Abgabe oder Gebühr der Grundbuchseite. Beide sind kantonal geregelt und unterscheiden sich um den Faktor drei. Kanton Beurkundung Grundbuchseite Bemessungsgrundlage laut Erlass Zürich 1.0 Promille, mindestens CHF 100, zuzüglich MWSt 1.0 Promille, mindestens CHF 100 Beurkundung: Pfandsumme oder Erhöhungsbetrag. Grundbuch: Pfandsumme Bern Nach gebotenem Zeitaufwand, mindestens CHF 200 Taxpunkt-Tarif nach Bearbeitungsschritten, kein Promillesatz Kein Wertbezug mehr, der frühere Promilletarif gilt für Grundpfandrechte nicht mehr Aargau Zwei Drittel des Kaufvertragstarifs, also 2.67 Promille bis CHF 600'000, höchstens CHF 7'500 Grundbuchabgabe 1.5 Promille der Pfandsumme, mindestens CHF 100 (§ 23 Abs. 1 lit. a SAR 725.100) Beide Positionen: Pfandsumme Solothurn Gemeinsame Rechnung nach Aufwand, Minimalgebühr ca. CHF 350; über CHF 200'000 zusätzlich 1 Promille, höchstens in Höhe der Grundgebühr Pfandbetrag beziehungsweise Erhöhungsbetrag Quellen: Notariatsgebührenverordnung Kanton Zürich (LS 243), Anhang Ziff. 1.2.1 und 2.3.1; Verordnung über die Notariatsgebühren Kanton Bern (BSG 169.81), Art. 1a und Art. 18, Stand 1. Juni 2021; Dekret über den Notariatstarif Kanton Aargau (SAR 295.250), Paragrafen 2 und 3; Gesetz über die Grundbuchabgaben Kanton Aargau (SAR 725.100), Paragraf 23 Abs. 1 lit. a; Kanton Solothurn, Service Grundbuch. Stand: 21. August 2026. Frag nach der Bemessungsgrundlage, bevor du unterschreibst. Ob die Gebühr auf den Erhöhungsbetrag oder auf die gesamte neue Pfandsumme erhoben wird, entscheidet über den Rechnungsbetrag, und die Erlasse formulieren es uneinheitlich. Zürich nennt für die Beurkundung ausdrücklich «die Pfandsumme oder den Erhöhungsbetrag», für den Grundbucheintrag dagegen nur «die Pfandsumme». Solothurn nennt beides gleichrangig. Eine kurze Anfrage beim zuständigen Grundbuchamt kostet nichts und klärt es verbindlich. Rechenbeispiel Kanton Aargau: Erhöhung um CHF 150'000 Kostenposition im Kanton Aargau Rechnung Betrag Beurkundungsgebühr der Urkundsperson CHF 150'000 mal 4 Promille mal zwei Drittel CHF 400 Grundbuchabgabe des Kantons auf der Pfandsumme CHF 150'000 mal 1.5 Promille CHF 225 Zwischentotal CHF 625 Zusätzlich MWSt auf der Beurkundungsgebühr, Auslagen, allfällige Tagebuchbestätigung CHF 20 nach Aufwand Berechnet nach SAR 295.250 Paragrafen 2 und 3 sowie SAR 725.100 Paragraf 23. Stand: 21. August 2026. Zum Vergleich ein publiziertes Berner Beispiel, allerdings für eine Neuerrichtung: Bei einem Schuldbrief über CHF 200'000 nennt ein Berner Notariat CHF 700 Beurkundungsgebühr nach Mitteltarif, rund CHF 200 Honorar für Nebenarbeiten und rund CHF 250 Grundbuchgebühren, zusammen rund CHF 1'150 ohne Auslagen und MWSt. Für eine reine Erhöhung liegt der Aufwand tiefer, weil kein neues Pfandrecht eröffnet wird. Für Erhöhungsbeträge bis rund CHF 250'000 liegen die Gesamtkosten je nach Kanton zwischen etwa CHF 300 und CHF 1'500. Die Untergrenze wird nur dort erreicht, wo beide Positionen auf den Erhöhungsbetrag berechnet werden und der Mindestansatz tief ist. Erhöhung, neuer Schuldbrief oder zweiter Schuldbrief im Nachrang Reicht die Pfandsumme nicht, gibt es drei Wege. Sie unterscheiden sich vor allem darin, auf welchen Betrag die Gebühren anfallen. Variante Gebühren fallen an auf Rang Passt, wenn Bestehenden Schuldbrief erhöhen Erhöhungsbetrag oder neue Pfandsumme, je nach Kanton Bisherige Pfandstelle wird entsprechend ausgedehnt Ein Schuldbrief besteht und dieselbe Bank finanziert weiter Neuen Schuldbrief errichten Gesamte neue Pfandsumme Nächste freie Pfandstelle, sofern im Vertrag nichts anderes steht Kein verwendbarer Schuldbrief vorhanden ist Zweiten Schuldbrief im Nachrang errichten Pfandsumme des zweiten Schuldbriefs Eigene, nachgehende Pfandstelle Zwei Gläubiger beteiligt sind oder der erste Schuldbrief unberührt bleiben soll Systematik nach Art. 813 bis 815 ZGB und den kantonalen Gebührenerlassen. Keine Kostenangabe, weil die Ansätze kantonal sind und in der Tabelle darüber stehen. Stand: 21. August 2026. Die Erhöhung ist in den meisten Fällen die günstigste Variante, weil sie ein bestehendes Pfandrecht ausdehnt statt ein neues zu eröffnen. Sobald mehrere Banken beteiligt sind, ist ein zweiter Schuldbrief im Nachrang der sauberere Weg. Warum ein abbezahlter Schuldbrief im Grundbuch bleiben soll Die Schweiz kennt das System der festen Pfandstelle. Art. 813 Abs. 1 ZGB beschränkt die pfandrechtliche Sicherung auf die bei der Eintragung angegebene Pfandstelle. Art. 814 Abs. 1 ZGB hält fest, dass ein nachfolgender Grundpfandgläubiger bei Löschung eines vorgehenden Pfandes keinen Anspruch hat, in die Lücke nachzurücken. Umgekehrt darf an Stelle eines getilgten vorgehenden Pfandes ein anderes errichtet werden (Art. 814 Abs. 2 ZGB). Praktisch heisst das: Wer seinen abbezahlten Schuldbrief löschen lässt, gibt eine erstrangige Pfandstelle auf und muss sie später neu erkaufen. Der HEV Schweiz formuliert es so: «Der Schuldbrief muss und soll im Grundbuch nicht gelöscht werden. Vielmehr ist es sinnvoll, ihn mehrmals zu verwenden.» Grössenordnung der Ersparnis: Bei einer Pfandsumme von CHF 500'000 kostet eine Neuerrichtung im Kanton Zürich zwei mal 1.0 Promille, also rund CHF 1'000 zuzüglich MWSt. Genau diesen Betrag sparst du, wenn der bestehende Schuldbrief als Eigentümerschuldbrief stehen bleibt. Seit 2012 ist auch die Errichtung eines Eigentümerschuldbriefs auf Vorrat beurkundungspflichtig und kostet gebührenmässig gleich viel wie eine Errichtung mit Pfandvertrag. Der Vorteil liegt also im Weiterverwenden, nicht in einem günstigeren Tarif. Wann sich eine Erhöhung eignet und wann nicht Die Erhöhung ist der richtige Weg Die neue Gesamthypothek übersteigt die Pfandsumme und dieselbe Bank finanziert weiter Der Schuldbrief ist ein Register-Schuldbrief, es sind keine physischen Titel im Umlauf Es gibt keine nachrangigen Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten, deren Rang neu geregelt werden müsste Ein alter Papier-Schuldbrief soll ohnehin in einen Register-Schuldbrief umgewandelt werden, beides läuft in einer Urkunde Die Erhöhung bringt nichts oder scheitert Die Pfandsumme reicht bereits aus. Dann ist jede Erhöhung reine Gebührenverschwendung Belehnung oder Tragbarkeit tragen die höhere Hypothek nicht. Der Schuldbrief allein verschafft keinen Kredit Die zweite Bank will eine eigene Sicherheit. Dann ist ein zweiter Schuldbrief im Nachrang der klarere Weg Nachrangig Berechtigte verweigern die Zustimmung. Ohne ihre Erklärung wird die Erhöhung nicht eingetragen Der teuerste Sonderfall: Ein Papier-Schuldbrief ist unauffindbar. Das Pfandrecht kann im Grundbuch nur geändert werden, wenn der Titel eingereicht wird. Vor der Erhöhung muss der Titel deshalb gerichtlich für kraftlos erklärt werden, und dieses Verfahren läuft mit einer Auskündungsfrist von sechs Monaten (Art. 865 Abs. 2 ZGB). Aus einer Renovationsfinanzierung von zwei Wochen wird so ein halbes Jahr, zuzüglich Gerichts- und Publikationskosten. Beschädigen zählt übrigens auch: Ein gelochter Titel gilt als ungültig. Einschätzung von Capitalo: Der häufigste Fehler ist nicht die falsche Variante, sondern die unnötige Erhöhung. Bevor du irgendetwas veranlasst, hol dir einen aktuellen Grundbuchauszug und lies die eingetragene Pfandsumme ab. In sehr vielen Fällen liegt sie deutlich über der laufenden Hypothek, weil frühere Amortisationen nie nachgeführt wurden. Reicht sie nicht, verlang von der Bank vor dem Notariatstermin eine schriftliche Kostenschätzung, die Beurkundung, Grundbuchseite und Mehrwertsteuer getrennt ausweist und die Bemessungsgrundlage nennt. Und stocke gleich grosszügig auf: Der Unterschied zwischen einer Erhöhung um CHF 150'000 und einer um CHF 250'000 sind im Aargau rund CHF 420, ein zweites Verfahren in fünf Jahren kostet ein Vielfaches. Wenn du bei der Gelegenheit ohnehin die Finanzierung neu aufsetzt, lohnt sich ein Hypothekenvergleich, bevor du die Erhöhung beim bisherigen Institut anmeldest. Häufige Fragen zur Schuldbrieferhöhung Was kostet es, einen Schuldbrief zu erhöhen? Das hängt allein vom Kanton ab. Zürich verlangt je 1.0 Promille für Beurkundung und Grundbucheintrag, mindestens je CHF 100. Der Aargau berechnet 2.67 Promille für die Beurkundung plus 1.5 Promille Grundbuchabgabe, beide bemessen an der Pfandsumme (§ 23 Abs. 1 lit. a SAR 725.100). Die 4 Promille, die im Aargau bei einem Kauf anfallen, sind eine andere Abgabe: Sie bemisst sich an der Kauf- oder Übernahmesumme und betrifft den Eigentumswechsel, nicht die Pfanderrichtung. Bern rechnet nach Zeitaufwand mit einer Minimalgebühr von CHF 200 ab, Solothurn nach Aufwand mit einer Minimalgebühr von rund CHF 350. Für eine Erhöhung um CHF 150'000 sind das im Aargau rund CHF 625 vor Mehrwertsteuer. Muss eine Schuldbrieferhöhung notariell beurkundet werden? Ja. Art. 799 Abs. 2 ZGB verlangt die öffentliche Beurkundung für das Rechtsgeschäft auf Errichtung eines Grundpfandes, und dieser Grundsatz gilt nach der Praxis der Grundbuchämter auch für dessen Abänderung. Die Erhöhung wird als Nachtrag zum Pfandvertrag beurkundet. Eine einfache schriftliche Vereinbarung mit der Bank reicht nicht. Wie lange dauert eine Schuldbrieferhöhung? Das ist kantonal verschieden. Der Kanton Solothurn nennt für Errichtung und Erhöhung ca. 1 bis 3 Wochen bis zur Beurkundung; danach folgen Anmeldung und Eintragung. Auf die definitive Eintragung musst du für die Auszahlung meist nicht warten: Die Bank gibt das Darlehen in der Regel schon gegen die Bestätigung des Tagebucheintrags frei, im Kanton Zürich Interimszeugnis genannt. Was ist der Unterschied zwischen Pfandsumme und Hypothek? Die Pfandsumme ist der im Grundbuch eingetragene Betrag des Schuldbriefs und bleibt konstant. Die Hypothek ist der Betrag, den du der Bank tatsächlich schuldest, und sinkt mit jeder Amortisation. Eine Erhöhung ist erst nötig, wenn die Hypothek die Pfandsumme übersteigen würde. Der Schuldbrief ist die Sicherheit, nicht der Kredit. Kann ich meine Hypothek ohne Schuldbrieferhöhung aufstocken? Ja, solange die neue Gesamthypothek unter der eingetragenen Pfandsumme bleibt. Genau dafür wird die Pfandsumme bei der Ersterrichtung oft bewusst höher angesetzt als die erste Hypothek. Die Bank prüft trotzdem Belehnung und Tragbarkeit neu, denn die Mindestanforderungen der Bankiervereinigung gelten ausdrücklich auch für Krediterhöhungen. Wer muss einer Schuldbrieferhöhung zustimmen? Nachgehende Grundpfandgläubiger, sofern es nicht dieselbe Bank ist, sowie gleich- und nachrangig Berechtigte aus Dienstbarkeiten, Grundlasten und bestimmten Vormerkungen wie Wohnrecht, Nutzniessung, Kaufsrecht oder vorgemerkten Mietverträgen. Dazu kommt bei verheirateten Alleineigentümerinnen die Zustimmung des Ehegatten, wenn das Grundstück die Familienwohnung nach Art. 169 ZGB ist. Was passiert, wenn ich meinen Papier-Schuldbrief nicht mehr finde? Dann steht die Erhöhung still. Das Pfandrecht kann im Grundbuch nur geändert werden, wenn der Titel eingereicht wird. Der Titel muss zuerst gerichtlich für kraftlos erklärt werden, mit einer Auskündungsfrist von sechs Monaten nach Art. 865 Abs. 2 ZGB, plus Gerichts- und Publikationskosten. Ein Register-Schuldbrief kennt dieses Risiko nicht. Soll ich meinen Schuldbrief nach der Rückzahlung löschen lassen? In aller Regel nicht. Wegen des Systems der festen Pfandstelle gibst du mit der Löschung den Rang auf, und für ein späteres Darlehen zahlst du den vollen Errichtungstarif erneut. Der HEV Schweiz rät ausdrücklich davon ab. Behältst du einen Papier-Schuldbrief, verwahre ihn so, dass auch deine Erben ihn finden, und loche ihn nicht. Was ist ein Register-Schuldbrief und lohnt sich die Umwandlung? Der Register-Schuldbrief existiert seit dem 1. Januar 2012 und besteht nur aus dem Grundbucheintrag, ohne Wertpapier. Er kann nicht verloren gehen, muss nicht verwahrt und nicht zwischen Bank, Notariat und Grundbuchamt transportiert werden. Für vor 2012 eingetragene Papier-Schuldbriefe genügt für die Umwandlung ein gemeinsames schriftliches Verlangen nach Art. 33b SchlT ZGB; sie lässt sich mit einer Erhöhung in einer einzigen Urkunde erledigen. Gilt die Schuldbrieferhöhung auch für den Zins im Grundbuch? Der im Grundbuch eingetragene Höchstzinsfuss ist eine eigene Grösse und hat nichts mit deinem tatsächlichen Hypothekarzins zu tun. Seine Erhöhung gilt aber selbst als Pfandrechtserhöhung und ist damit beurkundungs- und zustimmungspflichtig. Hintergrund ist Art. 818 Abs. 2 ZGB, wonach der ursprünglich vereinbarte Zins nicht zum Nachteil nachgehender Gläubiger über fünf Prozent erhöht werden darf.
Das Wichtigste zum Widerrufsrecht bei Krediten ⏰ 14 Tage ab dem Tag, an dem du eine Kopie des unterschriebenen Vertrags erhalten hast (Art. 16 KKG) ✍️ Eine einfache E-Mail genügt nicht. Das Gesetz verlangt Schriftlichkeit, also deine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur 💰 Beim Widerruf schuldest du weder Zinsen noch Gebühren, auch dann nicht, wenn das Geld schon auf deinem Konto war 📅 Bereits ausbezahltes Geld zahlst du über die vereinbarte Kreditdauer in gleich hohen Monatsraten zurück, nicht auf einen Schlag ⚠️ Das Recht gilt für Konsumkredite von CHF 500 bis CHF 80'000 mit einer Rückzahlungsdauer von mehr als drei Monaten. Nicht für Hypotheken und nicht für eine stillschweigend akzeptierte Kontoüberziehung (Art. 12 Abs. 4 KKG) 📄 Nennt dein Vertrag das Widerrufsrecht gar nicht, ist er nichtig. Das ist eine andere und für dich bessere Rechtsfolge als eine verlängerte Frist Du hast einen Kreditvertrag unterschrieben und zweifelst? Das Konsumkreditgesetz gibt dir 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Kosten und ohne Begründung zu widerrufen. Wir erklären, welche Verträge erfasst sind, in welcher Form der Widerruf erfolgen muss und was danach mit dem Geld passiert. Was ist das Widerrufsrecht beim Kredit? Das Widerrufsrecht ist gesetzlicher Konsumentenschutz. Es erlaubt dir, einen bereits unterzeichneten Kreditvertrag rückgängig zu machen, ohne einen Grund zu nennen und ohne dass dir daraus Kosten entstehen. Die Grundlage steht in Artikel 16 des Konsumkreditgesetzes. Art. 16 Abs. 1 KKG im Wortlaut: «Die Konsumentin oder der Konsument kann den Antrag zum Vertragsschluss oder die Annahmeerklärung innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen. Kein Widerrufsrecht besteht im Falle von Artikel 12 Absatz 4.» Den vollständigen Gesetzestext findest du bei fedlex, der Publikationsplattform des Bundesrechts. Der Verweis am Schluss betrifft die stillschweigend akzeptierte Kontoüberziehung von mehr als drei Monaten. Dort gibt es kein Widerrufsrecht, weil kein Vertragsschluss vorliegt, den du widerrufen könntest. Für welche Verträge das Widerrufsrecht gilt Das Widerrufsrecht nach KKG hängt am Geltungsbereich des Gesetzes. Drei Bedingungen müssen zusammenkommen: Du handelst als Privatperson, der Kreditbetrag liegt zwischen CHF 500 und CHF 80'000, und die Rückzahlung dauert länger als drei Monate. Vertragsart Widerrufsrecht Grundlage Privatkredit und Konsumkredit, CHF 500 bis 80'000 ja Art. 16 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 lit. e KKG Teilzahlungsvertrag zur Finanzierung von Waren oder Dienstleistungen ja Art. 10 und 16 KKG Leasingvertrag über eine bewegliche Sache zum privaten Gebrauch ja Art. 1 Abs. 2 lit. a, Art. 8 Abs. 1 KKG Kreditkarte oder Kundenkarte mit Kreditoption, Überziehungskredit auf laufendem Konto ja Art. 1 Abs. 2 lit. b, Art. 8 Abs. 2 KKG Hypothek und jeder grundpfandgesicherte Kredit nein Art. 7 Abs. 1 lit. a KKG Geschäfts- und Firmenkredite nein Art. 3 KKG: Konsument ist nur, wer für private Zwecke abschliesst Kredite unter CHF 500 oder über CHF 80'000 nein Art. 7 Abs. 1 lit. e KKG Kredite mit Rückzahlung innert höchstens drei Monaten nein Art. 7 Abs. 1 lit. f KKG Zins- und gebührenfreie Kredite nein Art. 7 Abs. 1 lit. c KKG Stillschweigend akzeptierte Kontoüberziehung über drei Monate nein Art. 16 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 4 KKG Quelle: Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG, SR 221.214.1), Stand am 1. September 2023. Für Hypotheken gibt es kein Widerrufsrecht. Das ist der wichtigste Ausschluss und der teuerste Irrtum. Wer eine Festhypothek unterschreibt und drei Tage später aussteigen will, hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Was gilt, steht allein im Vertrag. Bei der Kreditkarte kommt es nicht auf das Limit an, sondern auf die Kreditoption. Damit ist die Möglichkeit gemeint, den Saldo in Raten zu begleichen. Eine Karte, deren Saldo jeden Monat vollständig abgebucht wird, fällt nicht unter das Konsumkreditgesetz. Die 14-Tage-Frist Die Frist beträgt 14 Kalendertage. Der Startpunkt ist nicht die Unterschrift, sondern der Erhalt der Vertragskopie: Nach Art. 16 Abs. 2 KKG beginnt die Widerrufsfrist zu laufen, sobald du eine Kopie des Vertrags erhalten hast. Für die Wahrung der Frist gilt eine grosszügige Regel. Der Widerruf muss nicht innerhalb der 14 Tage beim Kreditgeber ankommen. Es genügt, wenn du die Widerrufserklärung am letzten Tag der Frist der Kreditgeberin oder der Post übergibst. Beides zählt, die persönliche Übergabe ebenso wie der Postaufgabebeleg. Seit wann 14 Tage gelten: Die Frist wurde per 1. Januar 2016 von sieben auf 14 Tage verlängert, durch das Bundesgesetz vom 19. Juni 2015 über die Revision des Widerrufsrechts. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates orientierte sich dabei ausdrücklich am europäischen Recht. Eine Pflicht zur Angleichung bestand nicht, und die Schweiz hat dabei auch kein allgemeines Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge eingeführt. Wie du richtig widerrufst Hier liegt die häufigste Falle. Art. 16 Abs. 1 KKG verlangt, dass der Widerruf schriftlich erfolgt. Was «schriftlich» im Schweizer Recht bedeutet, steht nicht im KKG, sondern im Obligationenrecht. Schriftlichkeit nach Art. 12 bis 14 OR: Die Erklärung muss von der verpflichteten Person eigenhändig unterschrieben sein. Gleichgestellt ist einzig die qualifizierte elektronische Signatur nach dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (Art. 14 Abs. 2bis OR). Daraus folgt: Eine einfache E-Mail ohne Signatur wahrt die Form nicht. Eine Mail belegt höchstens, wann du reagiert hast; die gesetzlich verlangte Form ersetzt das nicht. Ein Telefonanruf genügt erst recht nicht. 1 Vertragskopie datieren. Schau nach, wann du die Kopie erhalten hast. Ab diesem Tag laufen die 14 Tage. 2 Schreiben aufsetzen und von Hand unterschreiben. Vertragsnummer, Datum des Vertrags, ein Satz zum Widerruf, deine Unterschrift. Eine Begründung brauchst du nicht. 3 Eingeschrieben versenden oder am Schalter der Kreditgeberin abgeben und quittieren lassen. Der Aufgabebeleg ist dein Nachweis. 4 Zusätzlich scannen und mailen. Das ersetzt den unterschriebenen Brief nicht, sorgt aber dafür, dass der Kreditgeber sofort Bescheid weiss und keine Auszahlung mehr auslöst. 5 Alles aufbewahren. Kopie des Schreibens, Aufgabebeleg und allfällige Bestätigung gehören zusammen abgelegt. Muster für den Widerruf: Betreff: Widerruf des Kreditvertrags Nr. [Vertragsnummer] Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit widerrufe ich den am [Datum] abgeschlossenen Kreditvertrag mit der Nummer [Nummer] fristgerecht nach Art. 16 des Konsumkreditgesetzes. Die Kopie des Vertrags habe ich am [Datum] erhalten. Freundliche Grüsse[Ort, Datum][eigenhändige Unterschrift][Name, Adresse] Was nach dem Widerruf passiert Der Kredit war noch nicht ausbezahlt Dann ist die Sache erledigt. Der Vertrag kommt nicht zustande, es fallen keine Zinsen, keine Gebühren und keine Bearbeitungskosten an. Der Kredit war bereits ausbezahlt Das Gesetz rechnet ausdrücklich mit diesem Fall. Ein Verbot, den Kredit während der Widerrufsfrist auszuzahlen, kennt das KKG nicht. Art. 16 Abs. 3 verweist für diese Situation auf Art. 15 Abs. 2 und 3, und die Rechtsfolge fällt milde aus: Du zahlst nur die empfangene Kreditsumme zurück Du schuldest weder Zinsen noch Kosten Die Rückzahlung erfolgt bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Kreditdauer Und zwar in gleich hohen Teilzahlungen im Abstand von jeweils einem Monat, sofern der Vertrag keine längeren Abstände vorsieht Anders gesagt: Du behältst den Zahlungsplan, verlierst aber die Zinsen und Gebühren, die du sonst gezahlt hättest. Eine Forderung, das Geld binnen Tagen zurückzuüberweisen, hat im KKG keine Grundlage. Drei Sonderfälle: Bei einem Abzahlungskauf, einer auf Kredit beanspruchten Dienstleistung und beim Leasing richten sich die Folgen nicht nach Art. 15, sondern nach Art. 40f OR. Danach geben beide Seiten das bereits Empfangene zurück; wer eine Sache benutzt hat, schuldet einen angemessenen Mietzins. Und wer die Sache während der Widerrufsfrist missbräuchlich nutzt oder beschädigt, schuldet nach Art. 16 Abs. 3 KKG eine Entschädigung, die sich am Wertverlust bemisst. Drei Rechte, die regelmässig verwechselt werden Recht Was es bewirkt Frist und Form Grundlage Widerruf des Kreditvertrags Der Vertrag kommt nicht zustande 14 Tage ab Erhalt der Vertragskopie, schriftlich mit Unterschrift Art. 16 KKG Vorzeitige Rückzahlung Der laufende Vertrag endet früher jederzeit möglich, keine Frist Art. 17 Abs. 1 und 2 KKG Widerruf bei Haustürgeschäft oder Telefonvertrag Antrag oder Annahme werden unwirksam 14 Tage, formfrei Art. 40a bis 40f OR Quellen: KKG (SR 221.214.1) und Obligationenrecht (SR 220), Fassungen in Kraft am 21. August 2026. Vorzeitige Rückzahlung ist ein Anspruch, keine Kulanz Wenn die 14 Tage abgelaufen sind, bist du nicht gefangen. Art. 17 Abs. 1 KKG hält fest, dass du die Pflichten aus dem Konsumkreditvertrag vorzeitig erfüllen kannst. Und Abs. 2 gibt dir dafür einen Anspruch auf Erlass der Zinsen und auf eine angemessene Ermässigung der Kosten, die auf die nicht beanspruchte Kreditdauer entfallen. Das ist ein gesetzliches Recht und nicht das Entgegenkommen einzelner Anbieter. Eine Strafgebühr für die vorzeitige Ablösung, wie sie andere Rechtsordnungen kennen, ist beim Schweizer Konsumkredit nicht vorgesehen. Wie eine Kreditablösung praktisch abläuft, zeigen wir separat. Beim Leasing gilt eine eigene Regel: Nach Art. 17 Abs. 3 KKG kannst du mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer kündigen. Was du dann noch schuldest, ergibt sich aus der Tabelle, die nach Art. 11 Abs. 2 lit. g bereits im Leasingvertrag stehen muss. Ein Rückgaberecht beim Kauf gibt es in der Schweiz nicht Wer online eine mangelfreie Ware bestellt, hat in der Schweiz keinen gesetzlichen Anspruch auf Rückgabe, Umtausch oder Rückerstattung. Was Händler einräumen, ist freiwillig und steht in ihren Bedingungen. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach Art. 40a bis 40f OR greift nur in bestimmten Situationen: an deinem Arbeitsplatz, in Wohnräumen und deren unmittelbarer Umgebung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Strassen und Plätzen, an einer Werbeveranstaltung mit Ausflugsfahrt sowie am Telefon. Voraussetzung ist zudem, dass deine Leistung 100 Franken übersteigt. Der Internetkauf steht bewusst nicht auf dieser Liste. Bei der Revision von 2015 stand eine Ausdehnung auf Fernabsatzverträge zur Debatte; der Ständerat lehnte sie ab und beschränkte die Neuerung auf am Telefon geschlossene Verträge. Kein Widerrufsrecht besteht ausserdem, wenn du die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht oder am Markt- oder Messestand unterschrieben hast (Art. 40c OR). Der Formunterschied ist wichtig: Art. 40e Abs. 1 OR sagt für Haustürgeschäfte und Telefonverträge ausdrücklich, der Widerruf sei «an keine Form gebunden». Beim Konsumkredit verlangt Art. 16 Abs. 1 KKG dagegen Schriftlichkeit. Zwei Schweizer Widerrufsrechte, zwei verschiedene Formvorschriften. Wer die Regel des einen auf das andere überträgt, riskiert einen unwirksamen Widerruf. Wenn dein Vertrag das Widerrufsrecht gar nicht nennt Nach Art. 9 Abs. 2 lit. h KKG muss der Kreditvertrag «das Widerrufsrecht und die Widerrufsfrist» angeben. Für Leasingverträge verlangt Art. 11 Abs. 2 lit. f dasselbe. Fehlt die Angabe, greift keine verlängerte Frist, sondern eine schärfere Rechtsfolge: Der Vertrag ist nach Art. 15 Abs. 1 KKG nichtig. Für dich heisst das dieselbe milde Abwicklung wie beim Widerruf eines ausbezahlten Kredits: Du zahlst nur das Kapital zurück, über die vereinbarte Kreditdauer, in gleich hohen Monatsraten, ohne Zinsen und ohne Kosten. Dieselbe Folge tritt ein, wenn andere Pflichtangaben fehlen, etwa der effektive Jahreszinssatz oder die Rückzahlungsmodalitäten. Eine zweite Angriffsfläche liegt bei der Kreditfähigkeitsprüfung. Verstösst die Kreditgeberin schwerwiegend gegen die Prüfpflichten, verliert sie nach Art. 32 Abs. 1 KKG die Kreditsumme samt Zinsen und Kosten. Ob deine Bonität korrekt geprüft wurde, lohnt sich deshalb anzusehen, wenn die Widerrufsfrist längst abgelaufen ist. Deutscher Rat passt hier nicht. Zum Widerrufsrecht steht viel im Netz, das sich auf deutsches Recht bezieht. Zwei Punkte führen besonders leicht in die Irre. Punkt Schweiz Deutschland Frist beim Kreditvertrag 14 Tage, Art. 16 KKG 14 Tage, § 495 in Verbindung mit § 355 BGB Form des Widerrufs schriftlich, Unterschrift nötig formfrei, § 355 Abs. 1 BGB Folge einer fehlenden Belehrung Vertrag nichtig, Art. 15 Abs. 1 KKG Frist läuft nicht an, Widerruf bleibt möglich Widerrufsrecht bei Online-Käufen keines 14 Tage Der deutsche Rechtsstand dient hier ausschliesslich dem Vergleich. Für Verträge nach Schweizer Recht gilt das KKG. Wer also liest, ein Widerruf per Mail reiche aus, oder wer nach dem in Deutschland verbreiteten Muster einer nachträglich angreifbaren Belehrung sucht, arbeitet mit der falschen Rechtsordnung. In der Schweiz führt die fehlende Belehrung nicht zu einer offenen Frist, sondern direkt zur Nichtigkeit des Vertrags. Wann der Widerruf für dich trägt und wann nicht Der Widerruf ist dein Weg, wenn die Vertragskopie vor weniger als 14 Tagen bei dir eingetroffen ist der Kreditbetrag zwischen CHF 500 und CHF 80'000 liegt und die Rückzahlung länger als drei Monate dauert du privat abgeschlossen hast, nicht für ein Unternehmen du bereit bist, denselben Tag noch einen unterschriebenen Brief aufzugeben statt nur eine Mail zu schicken Der Widerruf hilft dir nicht, wenn es um eine Hypothek geht: dafür gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht die 14 Tage abgelaufen sind. Dann führt der Weg über die vorzeitige Rückzahlung nach Art. 17 KKG du eine gekaufte Ware zurückgeben willst: Der Kaufvertrag und der Kreditvertrag sind zwei Verträge mit je eigenen Regeln du nur nachverhandeln möchtest. Der Widerruf beendet den Vertrag, er verbessert ihn nicht Ein Fall, der regelmässig schiefgeht: Jemand finanziert ein Möbelstück über einen Teilzahlungsvertrag, widerruft rechtzeitig und nutzt das Sofa in der Zwischenzeit weiter. Der Kreditvertrag ist damit zwar aus der Welt, doch nach Art. 16 Abs. 3 KKG gilt hier Art. 40f OR: Beide Seiten geben das Empfangene zurück, und für die Nutzung der Sache schuldest du einen angemessenen Mietzins. Wer sie in dieser Zeit beschädigt, zahlt zusätzlich eine Entschädigung nach dem Wertverlust. Der Widerruf befreit dich vom Kredit, nicht von der Sache. Rechne nicht mit dem Tag der Unterschrift, sondern mit dem Tag, an dem die Vertragskopie bei dir eintraf. Und gib den unterschriebenen Widerruf spätestens am 14. Tag der Post, nicht der Mailbox. Häufige Fragen zum Widerrufsrecht Genügt eine E-Mail für den Widerruf? Nein. Art. 16 Abs. 1 KKG verlangt Schriftlichkeit, und schriftlich heisst nach Art. 13 und 14 OR eigenhändig unterschrieben. Gleichgestellt ist nur die qualifizierte elektronische Signatur nach Art. 14 Abs. 2bis OR. Eine einfache Mail kann beweisen, wann du reagiert hast, ersetzt die Form aber nicht. Schick zusätzlich einen unterschriebenen Brief, am besten eingeschrieben. Muss ich einen Grund für den Widerruf angeben? Nein. Art. 16 KKG kennt keine Begründungspflicht. Das Widerrufsrecht ist bedingungslos und lässt sich aus jedem Grund ausüben, auch weil du es dir schlicht anders überlegt hast. Ab wann laufen die 14 Tage genau? Ab dem Erhalt einer Kopie des Vertrags, nicht ab der Unterschrift. Art. 16 Abs. 2 KKG stellt darauf ab, dass du eine Kopie des Vertrags nach Art. 9 Abs. 1, Art. 11 Abs. 1 oder Art. 12 Abs. 1 KKG erhalten hast. Notiere dir dieses Datum, sobald die Unterlagen eintreffen. Was, wenn der letzte Tag der Frist auf einen Samstag fällt? Die Frist ist eingehalten, wenn du die Widerrufserklärung am letzten Tag der Kreditgeberin oder der Post übergibst. Massgebend ist also die Aufgabe, nicht der Eingang beim Kreditgeber. Wer erst am letzten Tag handelt, sollte auf die Schalteröffnungszeiten achten und den Aufgabebeleg aufbewahren. Darf der Kreditgeber das Geld während der Widerrufsfrist auszahlen? Ja. Ein Auszahlungsverbot für die Widerrufsfrist gibt es im Konsumkreditgesetz nicht. Art. 16 Abs. 3 KKG regelt den Fall der bereits erfolgten Auszahlung sogar ausdrücklich. Dein Widerrufsrecht bleibt davon unberührt. Muss ich ausbezahltes Geld sofort zurückzahlen? Nein. Über den Verweis in Art. 16 Abs. 3 gilt Art. 15 Abs. 2 und 3 KKG: Die Kreditsumme ist bis zum Ablauf der vereinbarten Kreditdauer zurückzuzahlen, in gleich hohen Teilzahlungen im Abstand von jeweils einem Monat. Zinsen und Kosten schuldest du keine. Eine Forderung, alles binnen 30 Tagen zurückzuüberweisen, hat keine gesetzliche Grundlage. Kann ich meine Hypothek widerrufen? Nein. Nach Art. 7 Abs. 1 lit. a KKG gilt das Gesetz nicht für direkt oder indirekt grundpfandgesicherte Kredite. Für Hypotheken existiert kein gesetzliches Widerrufsrecht. Massgebend ist allein, was im Vertrag zu Rücktritt und vorzeitiger Auflösung vereinbart wurde. Was passiert, wenn ich die 14 Tage verpasse? Der Vertrag bleibt bestehen, aber du hast zwei weitere Wege. Nach Art. 17 KKG kannst du jederzeit vorzeitig zurückzahlen und hast dabei Anspruch auf Erlass der Zinsen und auf eine angemessene Ermässigung der Kosten für die nicht beanspruchte Laufzeit. Und wenn dem Vertrag Pflichtangaben fehlen, etwa der Hinweis auf das Widerrufsrecht selbst, ist er nach Art. 15 Abs. 1 KKG nichtig. Kostet mich der Widerruf etwas? Nein. Bei einem rechtzeitigen Widerruf schuldest du weder Zinsen noch Gebühren noch Bearbeitungskosten. Das gilt auch dann, wenn der Kredit bereits ausbezahlt war. Eigene Kosten entstehen dir nur für Porto und Einschreiben. Gilt das Widerrufsrecht auch für meine Kreditkarte? Nur wenn die Karte mit einer Kreditoption verbunden ist, also mit der Möglichkeit, den Saldo in Raten zu begleichen. Art. 8 Abs. 2 KKG unterstellt solche Konten unter anderem Art. 16. Eine Karte, deren Saldo monatlich vollständig abgebucht wird, fällt nicht unter das Gesetz. Unsere Einschätzung: Das Widerrufsrecht nach Art. 16 KKG ist stark, aber es ist eng gefasst und formstreng. Eng, weil es Hypotheken, Geschäftskredite, Kleinstbeträge und kurze Laufzeiten ausklammert. Formstreng, weil eine Mail nicht reicht. Genau an dieser Kombination scheitern die meisten Widerrufe, nicht an der Frist. Konkret: Notiere beim Vertragsabschluss zwei Daten, den Tag der Unterschrift und den Tag, an dem die Vertragskopie eintraf. Nur das zweite zählt. Willst du aussteigen, druck das Schreiben aus, unterschreib es von Hand und gib es eingeschrieben auf, am selben Tag. Und bevor du überhaupt unterschreibst, lohnt sich die Rechnung: Der Kreditrechner zeigt dir die Gesamtkosten, der Kreditvergleich die Alternativen, und unter Kredit beantragen steht, welche Unterlagen du brauchst.
Das Wichtigste auf einen Blick 🏠 Definition: Das Wohnrecht ist die Befugnis, in einem Gebäude oder einem Teil davon Wohnung zu nehmen (Art. 776 Abs. 1 ZGB). Es ist unübertragbar und unvererblich. 💰 Einkommenssteuer heute: Der Wohnrechtsberechtigte versteuert den Eigenmietwert, weil ihm die Wohnung aufgrund eines unentgeltlichen Nutzungsrechts zur Verfügung steht (Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG). 📅 Ab 1. Januar 2029 fällt das weg: Der Systemwechsel hebt Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG auf. Damit entfällt der Eigenmietwert auch dort, wo Nutzung und Eigentum auseinanderfallen. ⚖️ Vermögenssteuer: Die belastete Liegenschaft wird dem Eigentümer zugerechnet, nicht dem Berechtigten. Das Bundesgericht hat das am 10. Oktober 2024 entschieden (BGE 151 II 262). ⚠️ Verzicht ist teuer: Ein unentgeltlicher Verzicht löst Schenkungssteuer auf dem kapitalisierten Restwert aus und wird bei den Ergänzungsleistungen zeitlich unbegrenzt angerechnet, abgebaut um nur CHF 10'000 pro Jahr. Das Wohnrecht sichert das Wohnen in einer Liegenschaft, ohne Eigentum daran zu haben. In der Schweiz ist es das Standardinstrument, wenn Eltern das Haus an die Kinder übertragen und selbst wohnen bleiben wollen. Wir zeigen dir, was im Gesetz steht, wer welche Kosten trägt, wie das Recht bewertet wird und was der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ab 2029 daran ändert. Was ist ein Wohnrecht? Das Wohnrecht ist eine Personaldienstbarkeit und im Schweizerischen Zivilgesetzbuch in den Artikeln 776 bis 778 geregelt. Der Gesetzestext ist knapp: «Das Wohnrecht besteht in der Befugnis, in einem Gebäude oder in einem Teile eines solchen Wohnung zu nehmen.» Art. 776 Abs. 1 ZGB Zwei Eigenschaften machen das Wohnrecht aus, und beide stehen im gleichen Artikel. Erstens: «Es ist unübertragbar und unvererblich» (Art. 776 Abs. 2 ZGB). Diese Bestimmung ist zwingend, die Parteien können sie nicht wegbedingen. Zweitens: Soweit das Gesetz nichts anderes sagt, gelten die Regeln über die Nutzniessung auch für das Wohnrecht (Art. 776 Abs. 3 ZGB). Das Wohnrecht erlischt mit dem Tod der berechtigten Person, unabhängig davon, was im Testament steht. Erben können es nicht übernehmen, und der Berechtigte kann es nicht an Dritte weitergeben. Der Umfang bemisst sich nach den persönlichen Bedürfnissen der berechtigten Person (Art. 777 Abs. 1 ZGB). Familienangehörige und Hausgenossen darf sie aufnehmen, allerdings nur, «falls das Recht nicht ausdrücklich auf seine Person beschränkt ist» (Art. 777 Abs. 2 ZGB). Wer das ausschliessen will, muss es im Vertrag festhalten. Zwei Formen, zwei Kostenfolgen Das ZGB kennt zwei Ausgestaltungen, und die Wahl entscheidet direkt darüber, wer den Unterhalt bezahlt: Ausschliessliches Wohnrecht: Die berechtigte Person bewohnt die Räume allein. Sie trägt dafür «die Lasten des gewöhnlichen Unterhaltes» (Art. 778 Abs. 1 ZGB). Mitbenützungsrecht: Bestimmte Bereiche wie Küche oder Garten werden geteilt. Dann «fallen die Unterhaltskosten dem Eigentümer zu» (Art. 778 Abs. 2 ZGB). Ist das Wohnrecht auf einen Gebäudeteil beschränkt, darf die berechtigte Person die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Einrichtungen mitbenutzen (Art. 777 Abs. 3 ZGB). Treppenhaus, Waschküche und Estrich sind damit ohne separate Erwähnung abgedeckt. Wie ein Wohnrecht entsteht Ein Wohnrecht an einem Grundstück entsteht in zwei Schritten. Beide sind zwingend, ein einzelner genügt nicht. 1 Rechtsgrund schaffen. Der Vertrag über die Errichtung einer Dienstbarkeit bedarf seit der Sachenrechtsrevision vom 1. Januar 2012 zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung (Art. 732 Abs. 1 ZGB, für Personaldienstbarkeiten über Art. 781 Abs. 3 ZGB). Eine mündliche Abmachung ist ungültig. 2 Im Grundbuch eintragen. Der Eintrag im Grundbuch wirkt konstitutiv: Erst mit ihm entsteht das Recht (Art. 746 Abs. 1 i.V.m. Art. 776 Abs. 3 ZGB). Ohne Eintrag besteht bestenfalls eine vertragliche Abrede, die bei einem Verkauf der Liegenschaft ins Leere läuft. Es gibt einen zweiten Weg zum Rechtsgrund: eine Verfügung von Todes wegen. Wird das Wohnrecht per Testament oder Erbvertrag zugewendet, gelten statt der Beurkundungspflicht die erbrechtlichen Formvorschriften. Beim Erbteilungsvertrag genügt für den Grundbucheintrag die einfache Schriftlichkeit (Art. 634 Abs. 2 ZGB). Wohnrecht für den überlebenden Ehegatten Das Gesetz gibt dem überlebenden Ehegatten einen Anspruch auf die eheliche Wohnung, allerdings nicht geschenkt. Nach Art. 219 Abs. 1 ZGB wird ihm die Nutzniessung oder ein Wohnrecht «auf sein Verlangen» und «auf Anrechnung» zugeteilt. Beides zählt: Der Anspruch entsteht nicht von selbst, und der Wert wird an den güterrechtlichen Anteil angerechnet. Die erbrechtliche Parallelbestimmung ist Art. 612a ZGB. Konkubinat: kein gesetzlicher Anspruch. Art. 219 und Art. 612a ZGB knüpfen an die Ehe an, Art. 612a Abs. 4 ZGB dehnt die Regelung auf die eingetragene Partnerschaft aus. Für unverheiratete Paare gibt es keine entsprechende Norm. Der überlebende Partner hat ohne Testament, Erbvertrag oder bereits eingetragenes Wohnrecht keinen Anspruch auf die gemeinsame Wohnung. Wohnrecht, Nutzniessung und Miete im Vergleich Die drei Formen unterscheiden sich in Nutzungsumfang, Kostentragung und Steuerfolge. Die Tabelle nennt für jede Zeile die Norm, aus der sich die Rechtsfolge ergibt. Kriterium Wohnrecht Nutzniessung Miete Rechtsgrundlage Art. 776 bis 778 ZGB Art. 745 ff. ZGB Art. 253 ff. OR Nutzungsumfang nur selbst bewohnen voller Genuss, auch vermieten bewohnen nach Vertrag Übertragbarkeit unübertragbar (Art. 776 Abs. 2 ZGB, zwingend) nur die Ausübung, nicht das Recht (Art. 758 Abs. 1 ZGB) Untermiete mit Zustimmung Ende bei Tod endet, unvererblich endet ebenfalls, auch nicht vererblich (Art. 749 Abs. 1 ZGB) Vertrag geht auf die Erben über Grundbuch Eintrag konstitutiv Eintrag konstitutiv kein Eintrag, Vormerkung möglich Bei Handänderung bleibt bestehen, dingliches Recht bleibt bestehen, dingliches Recht Kauf bricht Miete nicht, Kündigung für Eigenbedarf möglich Unterhalt gewöhnlicher Unterhalt beim Berechtigten, nur beim ausschliesslichen Wohnrecht (Art. 778 ZGB); Rest beim Eigentümer gewöhnlicher Unterhalt und Bewirtschaftung beim Nutzniesser, «alle andern Lasten» beim Eigentümer (Art. 765 ZGB) kleiner Unterhalt beim Mieter Hypothekarzinsen, Steuern und Abgaben auf der Sache Eigentümer Nutzniesser (Art. 765 Abs. 1 ZGB) nicht relevant Eigenmietwert (bis 2028) beim Berechtigten beim Nutzniesser kein Eigenmietwert Vermögenssteuer beim Eigentümer (BGE 151 II 262) beim Nutzniesser (Art. 13 Abs. 2 StHG) nicht relevant Rechtsstand: ZGB und OR in der Fassung vom 1. Januar 2026; BGE 151 II 262 vom 10. Oktober 2024. Der entscheidende Unterschied lässt sich in einem Satz sagen: Der Nutzniesser darf die Ausübung seines Rechts einem Dritten überlassen und die Liegenschaft vermieten, der Wohnrechtsberechtigte muss selbst darin wohnen. Weisst du sicher, dass du bis zuletzt selbst wohnen willst, fährst du mit dem Wohnrecht schlanker. Willst du dir die Vermietung offenhalten, etwa für den Fall eines Heimeintritts, brauchst du die Nutzniessung. Wer zahlt was beim Wohnrecht Die gesetzliche Kostenverteilung folgt einem einfachen Muster: Der Berechtigte trägt, was mit dem täglichen Bewohnen zusammenhängt, der Eigentümer alles, was Substanz und Finanzierung betrifft. Wohnrechtsberechtigter trägt gewöhnlichen Unterhalt der bewohnten Räume, sofern das Wohnrecht ausschliesslich ist Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Heizung und Abfall die eigene Hausratversicherung die Einkommenssteuer auf dem Eigenmietwert, bis der Systemwechsel greift Eigentümer trägt ausserordentlichen Unterhalt, Sanierungen und Erneuerungen die Hypothekarzinsen auf der Liegenschaft die Gebäudeversicherung, anders als bei der Nutzniessung (Art. 767 ZGB) Liegenschaftssteuer und Vermögenssteuer auf dem Objekt Formulierungsfalle: Ein Vertrag, der nur «Wohnrecht» sagt, überlässt die Kostenfrage der gesetzlichen Auslegung, und die hängt davon ab, ob das Recht ausschliesslich ist oder ein Mitbenützungsrecht. Halte deshalb fest, welche Räume allein bewohnt und welche geteilt werden. Abweichende Kostenregelungen, etwa dass die Eltern die Hypothekarzinsen weiter übernehmen, gehören in denselben beurkundeten Vertrag, nicht in eine Nebenabrede. Wohnrecht und Steuern: der Stand bis 2028 Einkommenssteuer: Eigenmietwert beim Berechtigten Steuerbar ist der Mietwert von Liegenschaften, die der steuerpflichtigen Person «aufgrund von Eigentum oder eines unentgeltlichen Nutzungsrechts für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen» (Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG). Das Wohnrecht ist ein solches unentgeltliches Nutzungsrecht. Der Berechtigte versteuert den Eigenmietwert als Einkommen, obwohl er keine Miete bezahlt. Wird ein Entgelt geleistet, ist dieses beim Berechtigten abziehbar, höchstens bis zur Höhe des Eigenmietwerts, und beim Eigentümer steuerbar. Wie hoch der Eigenmietwert ausfällt, bestimmt der Kanton, aber nicht frei. Das Bundesgericht hat 1998 eine Untergrenze gezogen: Für die Bemessung der Eigenmietwerte bilden 60 Prozent des effektiven Marktwerts «in jedem Fall die untere Grenze» des verfassungsrechtlich Zulässigen (BGE 124 I 145 E. 4d). Für die direkte Bundessteuer gilt der Marktwert; die Eidgenössische Steuerverwaltung greift ein, wenn der kantonale Durchschnitt unter 70 Prozent der Marktmiete fällt. Kanton Zürich: was sich per 1. Januar 2026 geändert hat Der Eigenmietwert wird über einen Ableitungssatz auf Land- und Zeitbauwert berechnet. Der bis dahin einheitliche Satz von 3.5 Prozent für Einfamilienhäuser ist weggefallen. Neu gilt ein Satz pro Gemeinde: für Einfamilienhäuser zwischen 1.7 und 3.5 Prozent, für Stockwerkeigentum zwischen 2.1 und 4.2 Prozent (bisher einheitlich 4.25 Prozent). Liegt der Formelwert über 70 Prozent oder unter 60 Prozent der Marktmiete, wird individuell geschätzt und auf 70 beziehungsweise 60 Prozent festgesetzt. Die neuen Bewertungen gehen den Steuerpflichtigen Anfang 2027 mit der Steuererklärung 2026 zu. Quelle: Weisung des Regierungsrates über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2026, Ziff. 59, 83 und 86; Medienmitteilung Regierungsrat Kanton Zürich vom 1. September 2024. Ob der Wohnrechtsberechtigte von einer kantonalen Ermässigung profitiert, ist nicht selbstverständlich. Im Kanton Thurgau liegt bei ihm ausdrücklich kein selbstgenutztes Wohneigentum vor. Der dortige Abzug von 40 Prozent wird ihm deshalb nicht gewährt, er versteuert den vollen Marktmietwert. Ein Wohnrecht kann also steuerlich teurer sein als das Eigentum an derselben Wohnung. Unterhaltskosten kann geltend machen, wer sie tatsächlich getragen hat, der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte. Es zählt der Zahlungsfluss, nicht der Eintrag im Grundbuch. Einen Pauschalabzug kann der Wohnrechtsberechtigte allerdings nicht beanspruchen, wenn der Eigentümer für dieselbe Liegenschaft die effektiven Kosten geltend macht. Willst du die Belastung steuerlich optimieren, ordnest du die Rechnungen bewusst der richtigen Partei zu, und zwar vor dem Steuerjahr und nicht danach. Vermögenssteuer: die Liegenschaft gehört steuerlich dem Eigentümer Das Bundesgericht hat am 10. Oktober 2024 einen Grundsatzentscheid gefällt und als Leitentscheid publiziert (BGE 151 II 262, Verfahren 9C_305/2023). Art. 13 Abs. 2 StHG weist nur das nutzniessungsbelastete Vermögen dem Nutzniesser zu. Das Wohnrecht ist dort nicht erwähnt, und eine analoge Anwendung scheidet aus: Es verschafft nur eine begrenzte Nutzung, nämlich das Selbstbewohnen, während der Nutzniesser die Ausübung seines Rechts einem Dritten übertragen kann. Damit greift die allgemeine Regel, wonach ein Vermögenswert seinem zivilrechtlichen Eigentümer zugerechnet wird. Der Entscheid hat kantonale Folgen. Graubünden hat die eigene Norm als bundesrechtswidrig eingestuft und ordnet die wohnrechtsbelastete Liegenschaft ab der Steuerperiode 2025 dem zivilrechtlichen Eigentümer zu. Der Kanton Bern verlangt schon bisher, dass der amtliche Wert bei Wohnrecht vom Eigentümer deklariert wird, bei Nutzniessung dagegen vom Nutzniesser. Für die kantonale Liegenschaftssteuer hat das Bundesgericht im selben Entscheid festgehalten: Schuldner ist, wer als Eigentümer oder Nutzniesser im Grundbuch steht. Was der Systemwechsel ab 2029 ändert Am 28. September 2025 haben Volk und Stände den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften mit 57.73 Prozent Ja angenommen. Weil das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung rechtlich damit verknüpft war, ist die ganze Reform zustande gekommen. Der Bundesrat hat sie am 1. April 2026 auf den 1. Januar 2029 in Kraft gesetzt. Für Wohnrechtsberechtigte steht die entscheidende Zeile im Gesetzestext selbst: «Art. 21 Abs. 1 Bst. b und 2: Aufgehoben». Das ist genau die Norm, die den Eigenmietwert beim unentgeltlichen Nutzungsrecht steuerbar macht. Die kantonalen Steuerverwaltungen ziehen denselben Schluss: Die Besteuerung des Eigenmietwerts fällt auch «in zivilrechtlichen Konstellationen» weg, «in denen das Nutzungsrecht und das Eigentum auseinanderfallen (Nutzniessung, Wohnrecht)». Punkt Bis und mit Steuerjahr 2028 Ab Steuerjahr 2029 Eigenmietwert beim Wohnrechtsberechtigten steuerbar als Einkommen entfällt Abzug für Liegenschaftsunterhalt möglich für den, der die Kosten trägt nur noch bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften Schuldzinsenabzug im Rahmen des Vermögensertrags nur anteilig; selbstgenutzte Objekte sind ausgenommen, auch solche mit unentgeltlichem Nutzungsrecht Ersterwerberabzug existiert nicht im ersten Jahr bis CHF 10'000 für Ehepaare, sonst bis CHF 5'000, danach jährlich minus 10 Prozent des Höchstbetrags Mietwert in der EL-Berechnung wird als Einnahme angerechnet wird bei Eigentum, Nutzniessung und Wohnrecht nicht mehr angerechnet Quelle: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vom 20. Dezember 2024, AS 2026 213 (Art. 21, 32, 32a, 33, 33a DBG sowie Art. 11 ELG); Inkraftsetzung durch Bundesratsbeschluss vom 1. April 2026. Entlastung nur auf einer Seite. Der Wegfall des Eigenmietwerts trifft Berechtigten und Eigentümer unterschiedlich. Der Berechtigte verliert eine Steuerlast und einen Abzug. Der Eigentümer, der weiterhin Hypothekarzinsen für eine Liegenschaft bezahlt, die er nicht selbst bewohnt und aus der er keinen Ertrag erzielt, verliert den Schuldzinsenabzug für dieses Objekt weitgehend. Setzt du heute einen Vertrag auf, in dem die Eltern die Zinsen tragen, rechne diese Verschiebung von Anfang an ein. Wohnrecht bewerten: zwei Rechnungen, zwei Zwecke Rund um die Bewertung kursieren Faktortabellen, die gerne durcheinandergeraten. Es sind zwei verschiedene Rechnungen mit unterschiedlichem Zweck, unterschiedlicher Bemessungsgrundlage und unterschiedlichem Adressaten. Rechnung 1: Kapitalwert für die Erbschafts- und Schenkungssteuer Wird eine Liegenschaft mit vorbehaltenem Wohnrecht übertragen, geht sie nicht unbelastet über. Der Kapitalwert der Belastung wird vom Übertragungswert abgezogen, und nur die Differenz unterliegt der Schenkungssteuer. Der Kapitalwert selbst ist beim Berechtigten steuerbar, sofern dieser nicht ohnehin befreit ist, was für Ehegatten und direkte Nachkommen in vielen Kantonen zutrifft. Kapitalwert des Wohnrechts = Jahreswert der Nutzung, multipliziert mit einem Kapitalisierungsfaktor aus den Barwerttafeln Stauffer/Schaetzle. Drei Parameter entscheiden über das Ergebnis: Jahreswert: Der Kanton Bern geht bei unentgeltlichen Wohnrechten in der Regel vom kantonalen Eigenmietwert aus, nicht von der Marktmiete. Basel-Stadt stellt auf die Brutto-Eigenmiete beziehungsweise den Bruttoertrag ab. Kapitalisierungsfaktor: Er stammt aus den Barwerttafeln Stauffer/Schaetzle, 7. Auflage, und richtet sich nach der statistisch erwarteten Lebensdauer, also nach ganzen Altersjahren und Geschlecht. Bei mehreren Berechtigten zählt die Person mit der längeren Lebenserwartung. Kapitalisierungszinssatz: Zürich rechnet mit 3 Prozent, Basel-Stadt mit 3.5 Prozent. Der Satz ist kantonal festgelegt und keine Verhandlungssache. Ein dokumentiertes Beispiel aus der Basler Praxis zeigt die Mechanik, dort für eine vorbehaltene Nutzniessung: Netto-Schenkungswert CHF 550'000 mal 3.5 Prozent ergibt CHF 19'250, mal dem Kapitalisierungsfaktor 12.24 für eine 75-jährige Frau einen Kapitalwert von CHF 235'620. Steuerbar bleibt eine Schenkung von CHF 314'380. Quelle: Praxisinformation Steuerverwaltung Basel-Stadt, «Nutzniessung und Wohnrecht», Ziff. 5.2.3.1; Weisung der Finanzdirektion Kanton Zürich, ZStB 502.1, in Kraft seit 1. Januar 2021; TaxInfo Kanton Bern, «Rechte (Art. 12 ESchG)». Stirbt die berechtigte Person früh, wird nicht neu gerechnet. Lebenslängliche Leistungen werden nach der statistisch erwarteten Lebensdauer bewertet, nicht nach der tatsächlichen. Selbst wenn die berechtigte Person noch vor der Veranlagung stirbt, bleibt der einmal ermittelte Kapitalwert stehen. Eine Rückzahlung zu viel bezahlter Steuer gibt es nicht. Rechnung 2: Abzug vom amtlichen Wert bei der Vermögenssteuer Weil die belastete Liegenschaft beim Eigentümer im Vermögen steht, gewährt ihm der Kanton Bern für die Wohnrechtsbelastung einen Abzug vom amtlichen Wert. Bemessungsgrösse ist hier der jährliche Mietwert nach kantonalem Recht, nicht die Monatsmiete. Alter der wohnberechtigten Person am 31.12. des Steuerjahres Abzug vom amtlichen Wert 30 Jahre oder jünger20-facher Mietwert (Kanton) 31 bis 40 Jahre18-facher Mietwert (Kanton) 41 bis 50 Jahre16-facher Mietwert (Kanton) 51 bis 60 Jahre13-facher Mietwert (Kanton) 61 bis 70 Jahre9-facher Mietwert (Kanton) 71 bis 80 Jahre6-facher Mietwert (Kanton) 81 Jahre oder älter4-facher Mietwert (Kanton) Quelle: TaxInfo Kanton Bern, «Liegenschaftsnutzung durch Dritte», Ziff. 1.1, Fassung vom 26. Februar 2026. Bei mehreren Wohnberechtigten ist das Alter der jüngsten Person massgebend. Rechenbeispiel Kanton Bern. Angenommen, der kantonale Mietwert beträgt CHF 21'000 im Jahr und die wohnberechtigte Person ist am Stichtag 68 Jahre alt. Dann gilt der 9-fache Mietwert: 9 mal CHF 21'000 ergibt CHF 189'000, die der Eigentümer vom amtlichen Wert abziehen darf. Ist eine zweite berechtigte Person erst 59 Jahre alt, zählt deren Alter, und der Abzug steigt auf den 13-fachen Mietwert, also CHF 273'000. Die Bewertung für die Schenkungssteuer und der Abzug bei der Vermögenssteuer verwenden ähnlich aussehende Faktoren, sind aber nicht austauschbar. Wer die Faktoren aus der einen Rechnung in die andere überträgt, verschätzt sich um Grössenordnungen. Wohnrecht und Hypothek Eine belastete Liegenschaft lässt sich schlechter verwerten und ist für die Bank weniger wert. Das drückt die maximale Belehnungsgrenze. Ob die übernehmende Generation die Finanzierung stemmt, entscheidet die Tragbarkeit der Kinder, gerechnet auf den kalkulatorischen Zinssatz und nicht auf den aktuellen. Rangfolge im Grundbuch Wird das Wohnrecht vor dem Grundpfandrecht eingetragen, geht es diesem im Rang vor und übersteht auch eine Zwangsverwertung. Der umgekehrte Fall ist in Art. 812 ZGB geregelt, und die Norm ist präziser als die verbreitete Kurzfassung «Wohnrecht geht verloren». Ein Verzicht des Eigentümers auf das Recht, weitere Lasten auf das verpfändete Grundstück zu legen, ist unverbindlich (Art. 812 Abs. 1 ZGB). Der Eigentümer kann das Wohnrecht also errichten. Geschieht das nach der Errichtung des Grundpfandrechts und ohne Zustimmung des Pfandgläubigers, geht das Grundpfandrecht vor. Gelöscht wird das Wohnrecht aber erst, «sobald bei der Pfandverwertung ihr Bestand den vorgehenden Pfandgläubiger schädigt» (Art. 812 Abs. 2 ZGB). Auch dann steht der berechtigten Person etwas zu: Sie hat gegenüber nachfolgenden Eingetragenen «für den Wert der Belastung Anspruch auf vorgängige Befriedigung aus dem Erlöse» (Art. 812 Abs. 3 ZGB). Praktisch heisst das: Die schriftliche Zustimmung der Bank ist der einzige saubere Weg, und sie muss vor der Beurkundung vorliegen, nicht danach. Wenn die Kinder nachfinanzieren. Überträgst du als Elternteil dein Haus an die Kinder und behältst ein Wohnrecht, ist die Gefahr selten die bestehende Hypothek, sondern die nächste. Nehmen die Kinder später ein zusätzliches Darlehen auf und wird dafür ein neuer Schuldbrief errichtet, verschiebt sich das Risiko. Ein vertraglich vereinbartes Rückfallrecht oder ein Vorkaufsrecht im Grundbuch schafft die Absicherung, die das Wohnrecht allein nicht bietet. Wohnrecht aufheben oder beenden Das Wohnrecht endet mit dem Tod der berechtigten Person (Art. 749 Abs. 1 i.V.m. Art. 776 Abs. 3 ZGB), mit Ablauf einer Befristung oder mit Eintritt einer vertraglich vereinbarten Bedingung. Bei Grundstücken kommt ein formeller Schritt dazu: Tod, Zeitablauf und Verzicht geben dem Eigentümer «nur einen Anspruch auf Löschung des Eintrages» (Art. 748 Abs. 2 ZGB). Der Eintrag verschwindet nicht von selbst. Einvernehmlich können beide Parteien das Wohnrecht jederzeit aufheben. Nötig sind die Zustimmung beider Seiten und die Löschung im Grundbuch, die bei Grundstücken konstitutiv wirkt (Art. 748 Abs. 1 ZGB). Häufig wird dabei eine Entschädigung vereinbart, die sich am kapitalisierten Restwert orientiert. Der Eigentümer allein kann das Wohnrecht nicht beenden. Verzicht: die teuerste Variante Ein unentgeltlicher Verzicht ist ein Rechtsgeschäft, das die Schenkungssteuer auslöst, und zwar im Umfang des kapitalisierten Restwerts. Der Steueranspruch entsteht mit dem Eintrag der Löschung im Grundbuch. Ist die Gegenleistung nicht marktkonform, liegt eine gemischte Schenkung vor; besteuert wird der Restwert abzüglich der erbrachten Leistung. Davon zu unterscheiden ist der blosse Ausübungsverzicht: Die berechtigte Person behält das Recht, übt es aber nicht aus. Erhält sie dafür eine Entschädigung, ist diese als Entschädigung für die Nichtausübung eines Rechts steuerbares Einkommen (Art. 23 Bst. d DBG). Wird das Recht dagegen gegen eine marktkonforme Gegenleistung beendet, ist das eine blosse Vermögensumschichtung und nicht einkommenssteuerpflichtig. Bei den Ergänzungsleistungen gibt es keine Zehnjahresfrist. Einnahmen, Vermögenswerte und Rechte, auf die eine Person «ohne Rechtspflicht und ohne gleichwertige Gegenleistung verzichtet hat, werden als Einnahmen angerechnet, als wäre nie darauf verzichtet worden» (Art. 11a Abs. 2 ELG). Diese Anrechnung ist zeitlich unbegrenzt und verjährt nicht. Der Betrag wird lediglich jährlich um CHF 10'000 vermindert, erstmals im zweiten Jahr nach dem Verzicht (Art. 17e Abs. 1 und 2 ELV). Ein Wohnrecht im Wert von CHF 200'000 ist damit erst nach rund zwanzig Jahren vollständig abgebaut. Wohnrecht und Pflegeheim Die häufigste Frage in der Praxis: Was passiert, wenn die berechtigte Person dauerhaft ins Heim zieht? Die Antwort hängt allein am Vertrag. Ohne Kündigungsklausel bleibt das Wohnrecht bestehen. Ein Heimeintritt ist kein Untergangsgrund nach Art. 748 ZGB. Der Eigentümer darf die Räume nicht vermieten, die berechtigte Person behält das Recht zurückzukehren, und ein Teil der Kosten läuft weiter. Die Liegenschaft steht leer und erwirtschaftet nichts, während die Heimkosten anfallen. Mit Kündigungsklausel endet das Wohnrecht automatisch, sobald die vereinbarte Bedingung eintritt. Die Klausel muss die Bedingung nachprüfbar beschreiben: Ziehst du für mehr als sechs Monate in eine stationäre Pflegeeinrichtung, lässt sich das belegen, «Pflegebedürftigkeit» allein nicht. Bei den Ergänzungsleistungen wird heute «der Jahreswert einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts» als Einnahme angerechnet (Art. 11 Abs. 1 Bst. b ELG). Wer ein Wohnrecht hat, hat für die EL-Berechnung also ein Einkommen, auch wenn kein Geld fliesst. Genau das ändert der Systemwechsel: Ab 2029 wird der Mietwert bei Personen, die eine Liegenschaft mit Eigentum, Nutzniessung oder Wohnrecht bewohnen, nicht mehr angerechnet (Art. 11 Abs. 3 Bst. i ELG in der Fassung von AS 2026 213). Die Klausel gehört in den Erstvertrag. Sie später einzufügen bedeutet, das bestehende Wohnrecht aufzuheben und ein neues zu errichten, mit erneuter Beurkundung, erneutem Grundbucheintrag und der Frage, ob dabei ein steuerbarer Verzicht vorliegt. Nimmst du sie von Anfang an auf, sparst du dir diesen Umweg. Formulierungsbeispiel: «Das Wohnrecht erlischt, wenn die berechtigte Person länger als sechs Monate ununterbrochen in einer stationären Pflegeeinrichtung wohnt.» Wann ein Wohnrecht passt und wann nicht Wohnrecht ist die richtige Wahl Die berechtigte Person will bis zuletzt selbst wohnen und braucht keine Vermietungsoption. Die Liegenschaft soll in der Familie übergehen, der Kapitalwert soll die Schenkungssteuer mindern. Der Eigentümer soll Substanz, Zinsen und Vermögenssteuer behalten, weil er die Liegenschaft langfristig behält. Die Lage ist überschaubar: eine Liegenschaft, eine oder zwei berechtigte Personen, ein Eigentümer. Wohnrecht ist die falsche Wahl Ein Heimeintritt ist absehbar und die Wohnung soll dann Ertrag bringen. Das erlaubt nur die Nutzniessung. Die berechtigte Person soll die volle wirtschaftliche Kontrolle behalten. Es besteht bereits ein Grundpfandrecht und die Bank stimmt der Errichtung nicht zu. Die Liegenschaft ist so hoch belehnt, dass der Erlös bei einer Verwertung die vorgehenden Pfandgläubiger kaum deckt. Der Grenzfall, an dem die meisten Verträge scheitern: Eltern übertragen das Haus, behalten ein Wohnrecht ohne Kündigungsklausel, und ein Elternteil zieht mit 84 ins Heim, während der andere im Haus bleibt. Das Wohnrecht besteht für beide weiter, vermietbar ist nichts, die Heimkosten laufen. Ein Verzicht des im Heim lebenden Elternteils würde Schenkungssteuer auslösen und die Ergänzungsleistungen zeitlich unbegrenzt belasten. Nichts zu tun kostet Liquidität, etwas zu tun kostet Steuern. Dieser Fall lässt sich nur im Vertrag lösen, nicht mehr danach. Fazit Das Wohnrecht ist ein bewährtes Instrument für die Nachfolge bei Schweizer Liegenschaften: Es sichert das Wohnen dinglich ab, mindert über den Kapitalwert die Schenkungssteuer und lässt Substanz, Zinsen und Vermögenssteuer beim Eigentümer. Bezahlt wird das mit Starrheit. Es lässt sich nicht übertragen, nicht vererben, nicht vermieten und einseitig auch nicht aufheben. Konkrete Empfehlung: Zwei Dinge klärst du vor der Beurkundung, danach sind beide nicht mehr verhandelbar. Hol beim zuständigen kantonalen Steueramt eine schriftliche Auskunft zum Kapitalwert ein, und lass dir vom Hypothekargeber die Zustimmung zur Errichtung schriftlich geben. Nimm im selben Zug die Kündigungsklausel für den Heimeintritt und die Kostenverteilung in den Vertrag auf. Alles, was dort fehlt, lässt sich später nur über Aufhebung und Neuerrichtung nachholen, und das kostet Steuern. Häufige Fragen zum Wohnrecht Was muss ich als Wohnrechtsberechtigter bezahlen? Du trägst die Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Heizung und Abfall sowie den gewöhnlichen Unterhalt der Räume, allerdings nur, wenn dir ein ausschliessliches Wohnrecht zusteht (Art. 778 Abs. 1 ZGB). Hast du lediglich ein Mitbenützungsrecht, fallen die Unterhaltskosten dem Eigentümer zu (Art. 778 Abs. 2 ZGB). Ausserordentlicher Unterhalt, Hypothekarzinsen, Gebäudeversicherung und Liegenschaftssteuer trägt in beiden Fällen der Eigentümer. Die Verteilung lässt sich vertraglich anders regeln. Kann ein Wohnrecht vererbt werden? Nein. Das Wohnrecht ist nach Art. 776 Abs. 2 ZGB unübertragbar und unvererblich, und diese Bestimmung ist zwingend. Es endet mit dem Tod der berechtigten Person, die Erben haben keinen Anspruch darauf. Bei Grundstücken bleibt der Eintrag allerdings bestehen, bis er gelöscht wird; der Eigentümer hat nach Art. 748 Abs. 2 ZGB einen Anspruch auf diese Löschung. Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nutzniessung? Der Nutzniesser hat den vollen Genuss des Gegenstandes und kann die Ausübung seines Rechts einem Dritten übertragen, also die Liegenschaft vermieten (Art. 745 Abs. 2 und Art. 758 Abs. 1 ZGB). Der Wohnrechtsberechtigte darf nur selbst darin wohnen. Der Nutzniesser trägt dafür mehr: gewöhnlichen Unterhalt, Bewirtschaftung, Hypothekarzinsen sowie Steuern und Abgaben (Art. 765 Abs. 1 ZGB). Steuerlich wird die Liegenschaft beim Nutzniesser dem Vermögen zugerechnet, beim Wohnrecht dagegen dem Eigentümer. Wer versteuert den Eigenmietwert beim Wohnrecht? Bis und mit Steuerjahr 2028 die wohnrechtsberechtigte Person, weil ihr die Liegenschaft aufgrund eines unentgeltlichen Nutzungsrechts für den Eigengebrauch zur Verfügung steht (Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG). Ab dem 1. Januar 2029 entfällt das: Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung hebt genau diese Bestimmung auf, und zwar auch für Konstellationen, in denen Nutzung und Eigentum auseinanderfallen. Ab dann entfällt für selbstbewohnte Liegenschaften allerdings auch der Abzug für den Liegenschaftsunterhalt. Wer zahlt die Vermögenssteuer auf einer Liegenschaft mit Wohnrecht? Der Eigentümer. Das Bundesgericht hat am 10. Oktober 2024 entschieden, dass Art. 13 Abs. 2 StHG nur nutzniessungsbelastetes Vermögen dem Nutzniesser zuweist und auf das Wohnrecht nicht analog angewendet werden darf (BGE 151 II 262). Die Liegenschaft wird deshalb ihrem zivilrechtlichen Eigentümer zugerechnet. Dasselbe gilt für die kantonale Liegenschaftssteuer, wenn diese an den Eintrag im Grundbuch anknüpft. Wie wird der Wert eines Wohnrechts berechnet? Der Kapitalwert ergibt sich aus dem Jahreswert der Nutzung multipliziert mit einem Kapitalisierungsfaktor aus den Barwerttafeln Stauffer/Schaetzle. Als Jahreswert dient je nach Kanton der kantonale Eigenmietwert oder die Brutto-Eigenmiete, der Kapitalisierungszinssatz liegt bei 3 Prozent in Zürich und 3.5 Prozent in Basel-Stadt. Der Faktor richtet sich nach ganzen Altersjahren und Geschlecht; je älter die berechtigte Person, desto tiefer der Wert. Verwechsle diese Rechnung nicht mit dem Abzug vom amtlichen Wert bei der Vermögenssteuer, der eigenen Faktortabellen folgt. Was passiert mit dem Wohnrecht beim Hausverkauf? Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht ist ein dingliches Recht und bleibt bei einem Verkauf bestehen. Der Käufer übernimmt die Liegenschaft mit der Belastung. Das drückt in der Regel den Kaufpreis, weil die Nutzung eingeschränkt und die Liegenschaft schlechter verwertbar ist. Kann ein lebenslanges Wohnrecht aufgehoben werden? Nur einvernehmlich, mit anschliessender Löschung im Grundbuch. Der Eigentümer allein kann dir das Wohnrecht nicht nehmen. Ein unentgeltlicher Verzicht löst Schenkungssteuer auf dem kapitalisierten Restwert aus. Zusätzlich wird der Wert bei den Ergänzungsleistungen angerechnet, «als wäre nie darauf verzichtet worden» (Art. 11a Abs. 2 ELG), und zwar ohne zeitliche Grenze; abgebaut wird er nur um CHF 10'000 pro Jahr. Planst du die Übertragung einer Liegenschaft innerhalb der Familie? Dann lohnt sich der Blick auf die Finanzierungsseite: Hypothekarzinsen vergleichen, bevor der Vertrag beim Notar liegt.