Restschuldbefreiung Schweiz: Was du 2026 wissen musst
- ❌ Keine Restschuldbefreiung: Die Schweiz kennt aktuell kein Verfahren zur automatischen Schuldenbefreiung wie Deutschland oder Österreich.
- ⚖️ Neues Gesetz geplant: Der Bundesrat hat im Januar 2025 einen Gesetzesentwurf vorgelegt - die parlamentarische Beratung läuft.
- 📅 Verlustscheine: Nach einem Privatkonkurs bleiben Schulden als Verlustscheine 20 Jahre lang bestehen.
- 💡 Alternativen heute: Privatkonkurs, Nachlassvertrag oder Schuldenberatung sind deine aktuellen Optionen.
Was ist Restschuldbefreiung?
Restschuldbefreiung ist ein gerichtliches Verfahren, das überschuldeten Personen einen finanziellen Neuanfang ermöglicht. Nach einer sogenannten Wohlverhaltensperiode - in der du dein pfändbares Einkommen an die Gläubiger abtrittst - werden die verbleibenden Schulden erlassen.
In Deutschland funktioniert das seit 2020 so: Du durchläufst ein Privatinsolvenzverfahren, verhältst dich drei Jahre lang «redlich» und bist danach schuldenfrei. In Österreich gilt ein ähnliches Modell.
Das Ziel ist klar: Menschen, die in eine finanzielle Sackgasse geraten sind, sollen eine zweite Chance bekommen - statt lebenslang unter ihren Schulden zu leiden.
Die aktuelle Rechtslage in der Schweiz
Grundsätzlich gilt: In der Schweiz gibt es aktuell keine Restschuldbefreiung wie in Deutschland. Wer Schulden hat, wird diese nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit los.
Das Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) sieht ein anderes System vor. Nach einem Privatkonkurs werden deine Schulden nicht gelöscht - sie werden zu sogenannten Verlustscheinen umgewandelt.
Was bedeutet das konkret?
Verlustscheine sind Urkunden, die deine unbezahlten Schulden dokumentieren. Sie haben unangenehme Eigenschaften:
- 20 Jahre Gültigkeit: Verlustscheine verjähren erst nach 20 Jahren (Art. 149a SchKG).
- Jederzeit einforderbar: Gläubiger können während dieser Zeit eine neue Betreibung einleiten.
- Verjährung wird unterbrochen: Jede neue Betreibung startet die 20-Jahres-Frist von vorne.
Das bedeutet: Selbst nach einem Privatkonkurs bist du nicht wirklich schuldenfrei. Die Schulden «ruhen» nur - und können jederzeit wieder aktiviert werden.
Das geplante Sanierungsverfahren
Die gute Nachricht: Das soll sich ändern. Am 15. Januar 2025 hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des SchKG verabschiedet.
«Der Bundesrat schlägt vor, ein vereinfachtes Nachlassverfahren für natürliche Personen einzuführen.»
Medienmitteilung Bundesrat, 15.01.2025Die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs
Abtretungszeitraum: Du trittst während ca. 36 Monaten dein pfändbares Einkommen ab - ähnlich wie in Deutschland.
Pflicht zur Schuldenberatung: Du musst mit einer anerkannten Schuldenberatungsstelle zusammenarbeiten.
Redliches Verhalten: Wer betrügt oder Vermögen versteckt, verliert den Anspruch auf Restschuldbefreiung.
Sperrfrist: Nach einer Restschuldbefreiung kannst du während 10 Jahren keine neue beantragen.
Wo steht das Gesetz heute?
Stand Januar 2026 befindet sich der Entwurf in der parlamentarischen Beratung. Die Rechtskommission des Nationalrats hat im Mai 2025 Eintreten beschlossen - ein positives Signal. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist jedoch noch offen.
Deine Alternativen heute
Bis das neue Gesetz kommt, hast du diese Optionen:
Privatkonkurs
Beim Privatkonkurs stellst du als Schuldner selbst einen Antrag auf Insolvenz (Art. 191 SchKG). Dein verwertbares Vermögen wird verkauft und an die Gläubiger verteilt.
Kosten: CHF 3'000 bis 5'000 je nach Kanton (Stand: Januar 2026).
Vorteil: Du bekommst Ruhe - während des Verfahrens sind keine neuen Betreibungen möglich.
Nachteil: Deine Schulden werden zu Verlustscheinen und bleiben 20 Jahre bestehen.
Nachlassvertrag
Ein Nachlassvertrag ist eine Vereinbarung mit deinen Gläubigern, bei der diese auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.
Aussergerichtlich: Du verhandelst direkt mit den Gläubigern. Das funktioniert nur, wenn alle mitmachen.
Gerichtlich: Mit Zustimmung einer Mehrheit der Gläubiger (nach Forderungssumme) und Genehmigung durch das Gericht.
Vorteil: Kann zu einem teilweisen oder sogar vollständigen Schuldenerlass führen.
Nachteil: Gläubiger müssen zustimmen - das ist nicht garantiert.
Schuldenberatung
Der wichtigste erste Schritt: Lass dich beraten. Die Schuldenberatungsstellen in der Schweiz sind professionell, vertraulich und oft kostenlos.
- Dachverband Schuldenberatung Schweiz: schulden.ch
- Caritas Schuldenberatung: In jedem Kanton verfügbar
- Hotline: +41 78 209 12 34
Die Berater helfen dir, einen Überblick zu gewinnen, mit Gläubigern zu verhandeln und die beste Lösung für deine Situation zu finden.
Verjährung abwarten
Technisch gesehen verjähren Verlustscheine nach 20 Jahren. Das ist allerdings keine empfehlenswerte Strategie:
- Jede neue Betreibung unterbricht die Verjährung.
- 20 Jahre sind eine sehr lange Zeit.
- In dieser Zeit kannst du weder Vermögen aufbauen noch einen Kredit aufnehmen.
Restschuldbefreiung: Schweiz vs. Deutschland
| Aspekt | Schweiz (aktuell) | Deutschland |
|---|---|---|
| Restschuldbefreiung | Nein (geplant) | Ja, seit 2020 |
| Dauer bis Schuldenfreiheit | 20 Jahre (Verjährung) | 3 Jahre |
| Privatkonkurs-Kosten | CHF 3'000-5'000 | ca. EUR 2'000-3'000 |
| Verlustscheine | Ja, 20 Jahre gültig | Nein |
| Geplante Wohlverhaltensperiode | 36 Monate | 36 Monate |
Der Unterschied ist erheblich: In Deutschland bist du nach 3 Jahren wieder schuldenfrei. In der Schweiz können dich Schulden bis zu 20 Jahre verfolgen. Das geplante Gesetz würde diese Lücke schliessen.
Häufige Fragen zur Restschuldbefreiung
Gibt es Restschuldbefreiung in der Schweiz?
Nein, aktuell nicht. Die Schweiz ist eines der wenigen OECD-Länder ohne ein solches Verfahren. Der Bundesrat hat jedoch im Januar 2025 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ein vereinfachtes Sanierungsverfahren mit Restschuldbefreiung einführen soll.
Wie lange dauert es, bis man in der Schweiz schuldenfrei ist?
Ohne das neue Gesetz: 20 Jahre (Verjährung der Verlustscheine). Mit dem geplanten Sanierungsverfahren: ca. 36 Monate nach erfolgreicher Abtretungsperiode.
Was kostet ein Privatkonkurs in der Schweiz?
Je nach Kanton zwischen CHF 3'000 und 5'000 für das Gerichtsverfahren. Bei vielen Gläubigern kann es auch mehr sein.
Kann ich meine Schulden erlassen bekommen?
Aktuell nur durch einen Nachlassvertrag mit Zustimmung der Gläubiger. Zukünftig - wenn das Gesetz in Kraft tritt - auch durch das neue Restschuldbefreiungsverfahren nach einer 36-monatigen Wohlverhaltensperiode.
An wen kann ich mich bei Schulden wenden?
An eine Schuldenberatungsstelle des Dachverbands schulden.ch oder die Caritas Schuldenberatung deines Kantons. Die Beratung ist vertraulich und bei gemeinnützigen Stellen kostenlos.