Das Wichtigste auf einen Blick
- 📖 Zwei Begriffe: Bei Privatpersonen ist Überschuldung kein Rechtsbegriff, sondern eine wirtschaftliche Lage. Bei Unternehmen ist sie in Art. 725b OR definiert und löst grundsätzlich die Pflicht aus, das Gericht zu benachrichtigen; Abs. 4 nennt zwei Ausnahmen
- 📊 Verbreitung: 15.4% der Bevölkerung leben in einem Haushalt mit mindestens einem Zahlungsrückstand, 8.0% mit mindestens zwei Arten (BFS, SILC 2024)
- 🏛️ Grösster Gläubiger ist der Staat: 81% der Ratsuchenden haben Steuerschulden, 61% Ausstände bei der Krankenkasse (Schuldenberatung Schweiz, 2024)
- ⏳ Verlustschein: Die Forderung verjährt erst 20 Jahre nach Ausstellung (Art. 149a SchKG). Zinsen fallen darauf keine an
- 🔑 Neu: Das Parlament hat am 19. Juni 2026 eine Restschuldbefreiung beschlossen. Die Referendumsfrist läuft bis zum 8. Oktober 2026, das Inkrafttreten ist noch offen
- ☎️ Hilfe: Beratungs-Hotline von Schuldenberatung Schweiz, 0800 708 708, gratis, Montag bis Donnerstag 10.00 bis 13.00 Uhr
Überschuldung heisst: Die Schulden übersteigen das, was sich verwerten lässt, und es gibt keinen realistischen Weg, sie aus eigener Kraft zu tilgen. Dieser Beitrag erklärt, was der Begriff rechtlich bedeutet, wie das Verfahren in der Schweiz abläuft, welche Wege heraus es gibt und wo du kostenlose Beratung erhältst.
Wenn du diesen Text liest, suchst du vermutlich keine Definition, sondern eine Orientierung. Deshalb vorweg das Wichtigste: Eine Beratung bei einer der gemeinnützigen Fachstellen kostet dich nichts, und sie steht dir auch dann offen, wenn du kein Geld für eine Rückzahlung hast. Die Zahlen und Verfahren auf dieser Seite sind gegen Gesetzestexte und amtliche Statistiken geprüft und mit Datum belegt.
Was Überschuldung bedeutet
Der Begriff wird für zwei ganz verschiedene Dinge verwendet. Sie zu vermischen führt zu falschen Erwartungen, weil nur einer davon eine gesetzliche Definition und eine Rechtsfolge hat.
Bei Privatpersonen: eine wirtschaftliche Lage, kein Rechtsbegriff
Für Privatpersonen kennt das Schweizer Recht keine gesetzliche Definition der Überschuldung. Gemeint ist eine wirtschaftliche Lage: Deine Schulden übersteigen dein verwertbares Vermögen, und dein Einkommen reicht nicht aus, um sie in absehbarer Zeit abzutragen. Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) regelt nicht diesen Zustand, sondern nur, wie Gläubiger ihre Forderungen durchsetzen.
Davon zu unterscheiden ist die Zahlungsunfähigkeit: Sie beschreibt, dass fällige Rechnungen nicht bezahlt werden können. Bei überschuldeten Haushalten fällt beides meist zusammen, es ist aber nicht dasselbe. Und Schulden allein sind noch keine Überschuldung: Dein laufendes Leasing oder deine Hypothek sind Schulden, aber solange du sie tragen kannst, sind sie kein Problem.
Bei Unternehmen: Art. 725b OR mit Meldepflicht
Hier existiert eine klare Norm. Nach Art. 725b Abs. 1 OR muss der Verwaltungsrat unverzüglich je einen Zwischenabschluss zu Fortführungswerten und zu Veräusserungswerten erstellen, wenn begründete Besorgnis besteht, dass die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mehr durch die Aktiven gedeckt sind. Ist die Gesellschaft nach beiden Zwischenabschlüssen überschuldet, benachrichtigt der Verwaltungsrat nach Abs. 3 das Gericht; dieses eröffnet den Konkurs oder verfährt nach Art. 173a SchKG.
Die Benachrichtigung kann nach Abs. 4 unterbleiben, wenn Gläubiger im Ausmass der Überschuldung im Rang zurücktreten, oder solange begründete Aussicht besteht, dass die Überschuldung spätestens 90 Tage nach Vorliegen der geprüften Zwischenabschlüsse behoben wird. Für die GmbH gilt dasselbe über Art. 820 OR.
Wie verbreitet Überschuldung in der Schweiz ist
Das Bundesamt für Statistik erhebt Verschuldung über die Erhebung SILC. Im Verschuldungsmodul 2022 lebten 40.9% der Bevölkerung in einem Haushalt mit mindestens einer Schuldenart. Diese Zahl wird oft als «vier von zehn Schweizern haben Schulden» zitiert, meint aber etwas Breiteres: Fahrzeug-Leasings (14.5%) und Hypotheken ausser auf den Hauptwohnsitz (12.6%) zählen mit.
Aussagekräftiger für Überschuldung sind die Zahlungsrückstände. Nach SILC 2024 leben 15.4% der Bevölkerung in einem Haushalt mit mindestens einer Art von Zahlungsrückstand und 8.0% mit mindestens zwei Arten. Bei Personen, die von materieller und sozialer Deprivation betroffen sind, liegt dieser Anteil bei 50.4%.
| Art des Zahlungsrückstands | Anteil der Bevölkerung im betroffenen Haushalt |
|---|---|
| Steuerrechnungen | 8.8% |
| Krankenversicherungsprämien | 7.3% |
| Kreditrückzahlungen oder Kreditkartenrechnungen | 7.1% |
| Miete oder Hypothekarzinsen für den Hauptwohnsitz | 2.2% |
| Mindestens eine Art von Zahlungsrückstand | 15.4% |
| Mindestens zwei Arten von Zahlungsrückständen | 8.0% |
Quelle: Bundesamt für Statistik, Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen SILC 2024.
Betreibungen und Konkurse 2025
| Kennzahl 2025 | Wert | Einordnung |
|---|---|---|
| Eingeleitete Betreibungen | 3'147'160 | davon 359'705 gegen juristische Personen |
| Ausgestellte Zahlungsbefehle | 3'031'541 | die grosse Mehrheit betraf natürliche Personen |
| Pfändungsvollzüge | 1'547'788 | rund die Hälfte aller Betreibungsverfahren |
| davon Einkommenspfändungen | 828'751 | Grundstückpfändungen nur 18'300 |
| davon fruchtlose Pfändungen | 658'742 | kein pfändbares Vermögen vorhanden |
| Konkurseröffnungen nach SchKG | 13'612 | davon 12'485 Unternehmen |
| davon Privatpersonen | 1'127 | Rückgang um 20.9% gegenüber 2024 |
Quelle: Bundesamt für Statistik, Betreibungs- und Konkursstatistik 2025, publiziert am 21. Mai 2026. Ein direkter Vergleich mit den Vorjahren ist nur eingeschränkt möglich: Der Erhebungsfragebogen wurde wegen der Weisung Nr. 10 der Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs, in Kraft seit 1. Januar 2025, vollständig überarbeitet.
Die Zahl der fruchtlosen Pfändungen ist die aussagekräftigste Grösse dieser Tabelle. Bei 658'742 Pfändungsvollzügen war schlicht nichts zu holen. Das ist die statistische Spur jener Haushalte, für die das geltende Recht bisher keinen Ausweg vorsieht.
Woher die Schulden kommen
Die Mitgliederstellen von Schuldenberatung Schweiz erfassen jedes Jahr die Daten der neu beratenen Haushalte. 2024 waren das 6'242 Haushalte. Die Stichprobe ist nicht repräsentativ für alle Verschuldeten, aber sie ist die detaillierteste Datenquelle des Landes.
Bei den Gründen dominieren Lebensereignisse, nicht Konsumverhalten. 2024 nannten 34% Gesundheitsprobleme oder einen Unfall, 31% eine Trennung oder Scheidung und 28% Arbeitslosigkeit. Mehrfachnennungen waren möglich. Häufig genannt wurden auch administrative oder kognitive Überforderung (29%) und unvorsichtige Geldplanung (27%).
| Neu beratene Haushalte 2024 | 6'242, davon 47% Alleinstehende und 43% Haushalte mit Kindern |
| Betroffene Personen | 7'853 Erwachsene und 3'742 Kinder im Haushalt; unterstützungspflichtig sind die Ratsuchenden für 6'632 Kinder |
| Medianeinkommen | CHF 4'500 im Monat; 78% verdienen unter CHF 6'000 |
| Durchschnittliche Schuldensumme | CHF 60'147, bei durchschnittlich 8.7 Gläubigern |
| Schulden nach Dauer | CHF 29'606 bei 0 bis 2 Jahren, CHF 45'752 bei 3 bis 5, CHF 66'678 bei 6 bis 10, CHF 95'845 bei über 10 Jahren |
| Länger als fünf Jahre verschuldet | 47% |
| Wichtigste Gläubiger | Steuern 81%, Krankenkassen 61%, Barkredite und Kreditkarten je 24% |
Quelle: Schuldenberatung Schweiz, Statistik der Mitgliederorganisationen 2024, publiziert im August 2025. Es ist die zuletzt veröffentlichte Ausgabe.
Die Steuerfalle im Existenzminimum
Der grösste Gläubiger überschuldeter Haushalte ist nicht die Bank, sondern der Staat. Dahinter steckt ein Konstruktionsmerkmal des Verfahrens: Das betreibungsrechtliche Existenzminimum deckt Grundbetrag, Miete, Krankenkassenprämien, Erwerbsunkosten und Alimente ab, aber nicht die laufenden Steuern. Wirst du gepfändet, kannst du die neue Steuerrechnung deshalb nicht bezahlen und verschuldest dich Jahr für Jahr automatisch neu.
Das erklärt, warum sich die Zusammensetzung der Schulden über die Zeit verschiebt: Aus privaten Forderungen werden Ausstände beim Staat. Bei einer Verschuldungsdauer von über zehn Jahren macht der Staatsanteil rund zwei Drittel der Schulden aus. Hast du also nach Jahren der Pfändung mehr Schulden als am Anfang, hast du nicht versagt, sondern erlebst einen Systemeffekt.
Was passiert, wenn nicht bezahlt wird
Mahnung und Zahlungsbefehl. Der Gläubiger stellt beim Betreibungsamt ein Begehren, das Amt stellt dir einen Zahlungsbefehl zu. Erhebst du Rechtsvorschlag, stoppst du das Verfahren vorerst. Mehr dazu im Beitrag zur Betreibung.
Pfändung. Gepfändet wird, was für dich und deine Familie nicht unbedingt notwendig ist (Art. 93 Abs. 1 SchKG). Eine Einkommenspfändung gilt höchstens ein Jahr ab Vollzug (Abs. 2). Auf deinen Antrag weist das Amt deinen Arbeitgeber an, zusätzlich die laufenden Krankenkassenprämien direkt an das Amt zu überweisen (Abs. 4). Diese Möglichkeit wird selten genutzt, und sie verhindert genau eine der häufigsten Neuverschuldungen.
Verlustschein. Bleibt die Forderung ungedeckt, stellt das Amt einen Verlustschein aus. Der Gläubiger kann die Betreibung während sechs Monaten ohne neuen Zahlungsbefehl fortsetzen (Art. 149 Abs. 3 SchKG).
Privatkonkurs. Erklärst du dich beim Gericht zahlungsunfähig, kannst du die Konkurseröffnung selbst beantragen. Das Gericht eröffnet den Konkurs jedoch nur, wenn keine Aussicht auf eine Schuldenbereinigung nach Art. 333 ff. SchKG besteht (Art. 191 Abs. 2 SchKG). Was dabei geschieht, steht im Beitrag zum Konkurs.
| Verjährung | Die im Verlustschein verurkundete Forderung verjährt 20 Jahre nach Ausstellung; gegenüber den Erben spätestens ein Jahr nach Eröffnung des Erbgangs (Art. 149a Abs. 1 SchKG) |
| Zinsen | Auf die verurkundete Forderung fallen keine Zinsen an (Art. 149 Abs. 4 SchKG) |
| Konkursverlustschein | Eine neue Betreibung ist nur möglich, wenn du zu neuem Vermögen gekommen bist; dazu zählen auch Werte, über die du wirtschaftlich verfügst (Art. 265 Abs. 2 SchKG) |
| Nach dem Privatkonkurs | Wird das Verfahren mangels Aktiven eingestellt, kannst du während zwei Jahren auch auf Pfändung betrieben werden (Art. 230 Abs. 3 SchKG) |
| Löschung | Du kannst die Forderung jederzeit durch Zahlung an das ausstellende Betreibungsamt tilgen; danach wird der Eintrag gelöscht und die Löschung auf dein Verlangen bescheinigt (Art. 149a Abs. 2 und 3 SchKG) |
Quelle: Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Fassung vom 1. Januar 2025.
Ein Privatkonkurs beseitigt deine Schulden nicht. Er beendet nur das laufende Verfahren und wandelt die offenen Forderungen in Verlustscheine um, die 20 Jahre gültig bleiben. Deshalb ist er kein Neuanfang, sondern eine Zäsur.
Die Wege aus der Überschuldung
Das geltende Recht kennt drei Sanierungswege. Welcher zu dir passt, hängt vor allem davon ab, ob du überhaupt Geld für eine Quote aufbringen kannst.
Aussergerichtliche Schuldensanierung
Die Fachstelle verhandelt für dich mit den Gläubigern über eine Ratenzahlung, einen Teilverzicht oder eine Stundung. Das braucht keine Gerichtsbeteiligung und ist der häufigste Weg. Voraussetzung ist, dass du einen Budgetüberschuss hast und dass alle wesentlichen Gläubiger mitmachen, denn ein einzelner kann die Lösung blockieren.
Einvernehmliche private Schuldenbereinigung nach Art. 333 ff. SchKG
Unterliegst du nicht der Konkursbetreibung, kannst du beim Nachlassgericht eine Stundung beantragen. Sie beträgt höchstens drei Monate und kann auf Antrag des Sachwalters auf höchstens sechs Monate verlängert werden (Art. 334 Abs. 1 und 2 SchKG). Während dieser Zeit kannst du nur für periodische familienrechtliche Unterhaltsbeiträge betrieben werden. Der Sachwalter erstellt mit dir einen Bereinigungsvorschlag und verhandelt ihn mit den Gläubigern (Art. 335 SchKG).
Nachlassvertrag nach Art. 293 ff. SchKG
Der Nachlassvertrag bindet auch Gläubiger, die nicht zustimmen, verlangt dafür aber Mehrheiten. Angenommen ist er nach Art. 305 Abs. 1 SchKG, wenn ihm zugestimmt hat: die Mehrheit der Gläubiger, die zugleich mindestens zwei Drittel des Gesamtbetrags der Forderungen vertreten, oder ein Viertel der Gläubiger, die mindestens drei Viertel des Gesamtbetrags vertreten. Die definitive Stundung dauert vier bis sechs Monate (Art. 294 Abs. 1 SchKG).
Beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung nach Art. 317 f. SchKG erhalten die Gläubiger das Verfügungsrecht über das Vermögen oder dieses wird an einen Dritten abgetreten. Der Vertrag regelt ausdrücklich, ob die Gläubiger auf den ungedeckten Betrag verzichten oder ein Nachforderungsrecht behalten.
Was sich mit der Restschuldbefreiung ändert
Bisher hielt das Schweizer Recht für dauerhaft zahlungsunfähige Privatpersonen keinen Weg bereit, je wieder schuldenfrei zu werden. Das ändert sich. Am 19. Juni 2026 hat das Parlament die Revision des SchKG mit dem Titel «Sanierungsverfahren für natürliche Personen» in der Schlussabstimmung verabschiedet.
Stand am 21. August 2026
Der Erlasstext wurde am 30. Juni 2026 im Bundesblatt veröffentlicht (BBl 2026 1768). Die Referendumsfrist läuft bis zum 8. Oktober 2026. Erst danach bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten. Ein Datum steht noch nicht fest, und bis dahin gilt das bisherige Recht unverändert.
Die Revision schafft zwei Verfahren. Das vereinfachte Nachlassverfahren nach Art. 331a bis 331g richtet sich an Schuldner mit Rückzahlungsmöglichkeiten; die Stundung beträgt höchstens sechs Monate und kann auf zwölf verlängert werden. Der Sanierungskonkurs für natürliche Personen nach Art. 337 bis 350 ist das Auffangverfahren für alle anderen und endet mit der Restschuldbefreiung.
| Abschöpfungsdauer | Drei Jahre ab Eröffnung; vier Jahre, wenn der Schuldner seit mehr als einem Jahr dauernd zahlungsunfähig ist und keine aussichtsreiche Prognose besteht (Art. 345 Abs. 1 und Art. 337 Abs. 4) |
| Kosten | Für das Verfahren werden keine Kosten erhoben (Art. 340) |
| Ohne pfändbares Einkommen | Das Verfahren steht ausdrücklich auch offen, wenn kein pfändbares Einkommen oder Vermögen vorhanden ist (Art. 337 Abs. 1) |
| Nicht befreit werden | Bussen, Geldstrafen und Verwaltungssanktionen mit Strafzweck, Genugtuungsforderungen, familienrechtliche Unterhaltsbeiträge sowie Rückerstattungen unrechtmässig bezogener Sozialhilfe- und Sozialversicherungsleistungen (Art. 349b) |
| Erbschaft oder Lottogewinn danach | Vermögen, das innert 20 Jahren nach Schluss des Verfahrens ausserordentlich anfällt, wird nachträglich zur Konkursmasse gezogen (Art. 350) |
| Wie oft | Grundsätzlich einmal: Voraussetzung ist, dass bisher keine Restschuldbefreiung erteilt wurde, auch keine nach ausländischem Recht, ausser bei aussergewöhnlichen Umständen (Art. 337 Abs. 3 lit. d) |
| Steuerfolgen | Der Forderungsuntergang durch bestätigten Nachlassvertrag und die Restschuldbefreiung sind steuerfrei (Art. 24 lit. l DBG, Art. 7 Abs. 4 lit. o StHG in der neuen Fassung) |
| Beratung | Die Kantone müssen dafür sorgen, dass sich zahlungsunfähige Personen kostenlos an eine Beratungsstelle wenden können (neuer Art. 25 SchKG) |
Quelle: Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen), Änderung vom 19. Juni 2026, BBl 2026 1768.
Der Begriff und die Abgrenzung zum ausländischen Recht sind im Beitrag zur Restschuldbefreiung beschrieben. Wichtig für dich: Bis zum Inkrafttreten bleibt es dabei, dass deine Verlustscheine 20 Jahre bestehen und bei neuem Vermögen wieder aufleben.
Wo es Hilfe gibt
Die Beratung bei den gemeinnützigen Fachstellen ist für dich kostenlos. Sie lohnt sich auch dann, wenn du kein Geld für eine Rückzahlung hast, denn ein grosser Teil der Arbeit besteht darin, deine Ansprüche geltend zu machen, dein Existenzminimum korrekt berechnen zu lassen und zu prüfen, ob dir Prämienverbilligung oder Ergänzungsleistungen zustehen.
| Anlaufstelle | Angebot | Zugang |
|---|---|---|
| Schuldenberatung Schweiz | Dachverband der gemeinnützigen Fachstellen, gegründet 1996; Verzeichnis aller Fachstellen nach Kanton, Beratungs-Hotline und Money Chat | Hotline 0800 708 708, gratis, Montag bis Donnerstag 10.00 bis 13.00 Uhr; Verzeichnis auf schulden.ch/fachstellen |
| Caritas Schweiz | Persönliche Beratung, Onlineberatung, Telefonberatung und Ratgeber; Hotline «SOS Schulden» | Direkt über caritas.ch und die regionalen Caritas-Organisationen |
| Kantonale und regionale Stellen | Budget- und Schuldenberatung, oft bei Sozialdiensten, dem Roten Kreuz oder eigenen Fachstellen angesiedelt | Über das Fachstellenverzeichnis nach Wohnkanton |
| Projekt «Neustart» | Zinsfreie Darlehen von maximal CHF 30'000 pro Fall, rückzahlbar innert drei Jahren, dazu Übernahme von Prozess- und Anwaltskosten | Nur über die Fachstelle. Gesuche können ausschliesslich Fachpersonen von Mitgliedstellen des Dachverbands einreichen; direkte Anfragen von Betroffenen werden nicht entgegengenommen |
Quellen: schulden.ch und caritas.ch, beide abgerufen am 21. August 2026; Alternative Bank Schweiz und Caritas Schweiz zum Projekt «Neustart», 12. Dezember 2024.
«Neustart» wurde 2024 von Caritas Schweiz und der Alternativen Bank Schweiz als einfache Gesellschaft mit einem Startkapital von CHF 1 Mio. gegründet. In mehreren Westschweizer Kantonen bestehen daneben bereits öffentlich-rechtliche Entschuldungsfonds; in der Deutschschweiz und im Tessin fehlen vergleichbare Lösungen bisher.
Wann sich früh melden lohnt und was Beratung nicht leisten kann
Eine Beratung bringt weiter, wenn
- gegen dich noch kein Verlustschein vorliegt, denn dann ist eine aussergerichtliche Einigung realistisch
- dir ein Budgetüberschuss bleibt, auch ein kleiner, weil er die Grundlage jeder Sanierung ist
- du Ansprüche nicht ausschöpfst, etwa Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen oder Alimentenbevorschussung
- dein Existenzminimum falsch berechnet wurde, was bei Kinderbetreuungs- und Erwerbsunkosten häufig vorkommt
- eine Betreibung gegen dich ungerechtfertigt ist, denn dagegen gibt es Rechtsmittel
Was auch eine Beratung nicht ändert
- Sie lässt deine Schulden nicht verschwinden; solange die Revision nicht in Kraft ist, gibt es keine Restschuldbefreiung
- Ein einzelner Gläubiger kann eine aussergerichtliche Einigung blockieren, ohne dies begründen zu müssen
- Bussen und Unterhaltsbeiträge bleiben auch nach der Revision von der Restschuldbefreiung ausgenommen
- Deine laufenden Steuern bleiben im Existenzminimum unberücksichtigt, solange das Gesetz nicht geändert wird
- Fachstellen haben Wartezeiten; ein Termin ersetzt deinen fristgerechten Rechtsvorschlag nicht
Ein Fall, an dem die übliche Empfehlung scheitert: Eine 57-jährige Frau hat nach einer gescheiterten Selbständigkeit CHF 150'000 Schulden und wird seit Jahren gepfändet. Sie hat bereits CHF 120'000 zurückgezahlt und trotzdem kaum weniger Schulden als am Anfang, weil während der Pfändung jedes Jahr neue Steuerschulden entstehen. Der übliche Rat, mehr zu arbeiten und konsequent abzuzahlen, hilft hier nicht: Jeder zusätzlich verdiente Franken über dem Existenzminimum geht an die Gläubiger, während die Steuerschuld weiterwächst. Genau für solche Konstellationen ist der Sanierungskonkurs gedacht.
Unsere Einschätzung: Die wichtigste Zahl auf dieser Seite ist nicht die durchschnittliche Schuldenhöhe, sondern die Dauer. Wer über zehn Jahre verschuldet ist, hat im Schnitt CHF 95'845 Schulden, wer weniger als zwei Jahre verschuldet ist, CHF 29'606. Der Unterschied entsteht nicht durch neues Konsumverhalten, sondern durch Zinsen, Gebühren und die systembedingt nachwachsenden Steuerschulden. Daraus folgt eine einzige praktische Empfehlung: Dein Termin bei einer Fachstelle ist umso wertvoller, je früher du ihn machst, und er kostet dich nichts. Hast du bereits Verlustscheine, verfolge die Entwicklung der SchKG-Revision, denn nach deren Inkrafttreten steht dir erstmals ein Verfahren offen, das auch ohne pfändbares Einkommen funktioniert.
Häufige Fragen zur Überschuldung
Es gibt dafür keine gesetzliche Definition. In der Praxis giltst du als überschuldet, wenn deine Schulden dein verwertbares Vermögen übersteigen und dein Einkommen nicht ausreicht, um sie in absehbarer Zeit abzutragen. Eine Meldepflicht trifft dich als Privatperson nicht, anders als ein Unternehmen nach Art. 725b OR.
Was ist der Unterschied zwischen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit?Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass fällige Rechnungen nicht bezahlt werden können. Überschuldung bedeutet, dass die Schulden insgesamt das Vermögen übersteigen. Bei Privathaushalten fällt beides meist zusammen, bei Unternehmen nicht zwingend.
Wie lange bleibt ein Verlustschein bestehen?Die im Verlustschein verurkundete Forderung verjährt 20 Jahre nach der Ausstellung (Art. 149a Abs. 1 SchKG). Gegenüber deinen Erben verjährt sie spätestens ein Jahr nach Eröffnung des Erbgangs. Zinsen fallen auf die Forderung keine an.
Bin ich nach einem Privatkonkurs schuldenfrei?Nein. Deine offenen Forderungen werden in Konkursverlustscheine umgewandelt. Eine neue Betreibung ist gestützt darauf möglich, sobald du zu neuem Vermögen gekommen bist (Art. 265 Abs. 2 SchKG). Wird das Verfahren mangels Aktiven eingestellt, kannst du während zwei Jahren zusätzlich auf Pfändung betrieben werden (Art. 230 Abs. 3 SchKG).
Gibt es in der Schweiz eine Restschuldbefreiung?Noch nicht in Kraft. Das Parlament hat am 19. Juni 2026 eine entsprechende SchKG-Revision verabschiedet (BBl 2026 1768). Die Referendumsfrist läuft bis zum 8. Oktober 2026, danach bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten. Bis dahin gilt das bisherige Recht.
Wie lange dauert das neue Sanierungskonkursverfahren?Die Abschöpfung dauert drei Jahre ab Eröffnung. Sie beträgt vier Jahre, wenn du seit mehr als einem Jahr dauernd zahlungsunfähig bist und für deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit keine aussichtsreiche Prognose gestellt werden kann (Art. 345 Abs. 1 und Art. 337 Abs. 4 in der Fassung vom 19. Juni 2026).
Welche Schulden bleiben auch nach einer Restschuldbefreiung bestehen?Nach Art. 349b der neuen Fassung sind ausgenommen: Bussen, Geldstrafen und Verwaltungssanktionen mit Strafzweck, Ersatzforderungen nach Art. 71 StGB, Genugtuungsforderungen, familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge sowie Rückerstattungsforderungen wegen unrechtmässig bezogener Leistungen der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen.
Wer ist der grösste Gläubiger überschuldeter Haushalte?Der Staat. 2024 hatten 81% der Ratsuchenden Steuerschulden und 61% Ausstände bei der Krankenkasse; Barkredite und Kreditkarten kamen auf je 24%. Ein wesentlicher Grund ist, dass die laufenden Steuern im betreibungsrechtlichen Existenzminimum nicht berücksichtigt werden.
Was kostet eine Schuldenberatung?Bei den gemeinnützigen Fachstellen des Dachverbands Schuldenberatung Schweiz und bei Caritas kostet sie dich nichts. Die Beratungs-Hotline 0800 708 708 ist ebenfalls gratis und von Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 und 13.00 Uhr erreichbar. Nach Inkrafttreten der SchKG-Revision müssen die Kantone einen kostenlosen Zugang zu einer Beratungsstelle sicherstellen.
Kann ich zinslose Darlehen aus dem Projekt «Neustart» selbst beantragen?Nein. Gesuche können ausschliesslich Fachpersonen von Schuldenberatungsstellen einreichen, die Mitglied des Dachverbands Schuldenberatung Schweiz sind. Das Projekt nimmt keine direkten Anfragen von Betroffenen entgegen. Melde dich also zuerst bei einer Fachstelle.