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Lexikon: Vorkaufsrecht SchweizAktualisiert: 13. Februar 2026

Was ist ein Vorkaufsrecht?

Was du über das Vorkaufsrecht wissen musst

  • 🏠 Vorrang beim Kauf: Das Vorkaufsrecht gibt dir das Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, bevor ein Dritter zum Zug kommt
  • ⚖️ Zwei Arten: Gesetzlich (z.B. Miteigentümer, Art. 682 ZGB) oder vertraglich vereinbart (max. 25 Jahre, Art. 216 OR)
  • ⏱️ Frist beachten: Du hast 3 Monate nach Mitteilung, um dein Vorkaufsrecht auszuüben
  • 💰 Hypothek-Relevanz: Ein im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht kann die Finanzierung beeinflussen

Das Vorkaufsrecht gibt dir das Recht, eine Immobilie vor einem Dritten zu kaufen. Hier erfährst du, welche Arten es gibt, welche Fristen gelten und was das für deine Hypothek bedeutet.

Du möchtest eine Immobilie kaufen und stösst im Grundbuchauszug auf ein «Vorkaufsrecht»? Oder du bist Miteigentümer und willst wissen, welche Rechte du hast, wenn ein anderer Miteigentümer seinen Anteil verkauft? Grundsätzlich gilt: Das Vorkaufsrecht ist ein zentrales Instrument im Schweizer Immobilienrecht – und wer es versteht, kann sich entscheidende Vorteile sichern.

In diesem Ratgeber erklären wir dir, was das Vorkaufsrecht genau ist, welche Arten es gibt und worauf du als Käufer oder Hypothekennehmer achten musst.

Ein Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten das Recht, eine Immobilie vor einem Dritten zu kaufen, wenn der Eigentümer diese verkaufen will. Der Vorkaufsberechtigte kann zu denselben Konditionen einsteigen, die bereits mit einem Drittkäufer vereinbart wurden.

Einfach erklärt: Stell dir vor, dein Nachbar verkauft seine Wohnung für CHF 800’000 an einen Fremden. Wenn du ein Vorkaufsrecht hast, darfst du sagen: «Ich kaufe die Wohnung – zu exakt denselben Bedingungen.» Der Fremde geht dann leer aus, und du bekommst den Zuschlag.

Die rechtliche Grundlage des Vorkaufsrechts in der Schweiz findet sich in zwei Gesetzen:

  • Gesetzliches Vorkaufsrecht: Art. 681 bis 682a des Zivilgesetzbuchs (ZGB)
  • Vertragliches Vorkaufsrecht: Art. 216 bis 216e des Obligationenrechts (OR)

Wichtig: Der sogenannte Vorkaufsfall tritt ein, wenn der Eigentümer sein Grundstück verkauft oder ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft tätigt (Art. 216c OR). Erst dann kann der Berechtigte sein Recht ausüben.

Gesetzliches vs. vertragliches Vorkaufsrecht

Die Schweiz kennt zwei grundlegende Arten des Vorkaufsrechts. Die Unterschiede sind erheblich:

Merkmal Gesetzliches Vorkaufsrecht Vertragliches Vorkaufsrecht
Rechtsgrundlage ZGB Art. 681-682a OR Art. 216-216e
Entstehung Automatisch kraft Gesetz Durch schriftliche Vereinbarung
Dauer Unbefristet Max. 25 Jahre (Art. 216a OR)
Vererbbarkeit Nicht vererbbar Vererbbar (sofern nicht ausgeschlossen)
Grundbucheintrag Nicht nötig (gilt automatisch) Empfohlen (für Drittwirkung)
Ausschluss Möglich, erfordert öffentliche Beurkundung (Art. 681b ZGB) Durch gegenseitige Vereinbarung

Gesetzliche Vorkaufsrechte im Detail

Das gesetzliche Vorkaufsrecht entsteht automatisch – ohne Vertrag und ohne Grundbucheintrag. Es schützt bestimmte Personen, die ein besonderes Interesse am Grundstück haben.

Miteigentümer (Art. 682 Abs. 1 ZGB)

Das häufigste gesetzliche Vorkaufsrecht betrifft Miteigentümer. Wenn ein Miteigentümer seinen Anteil an einen Dritten (also einen Nichtmiteigentümer) verkaufen will, haben die übrigen Miteigentümer das Recht, diesen Anteil zu denselben Bedingungen zu erwerben.

Der Zweck: Das Gesetz will verhindern, dass ein unerwünschter Dritter in die Miteigentümergemeinschaft eintritt. Gleichzeitig fördert es die Zusammenführung von Miteigentum zu Alleineigentum.

Baurecht (Art. 682 Abs. 2 ZGB)

Beim Baurecht besteht ein gegenseitiges Vorkaufsrecht:

  • Der Baurechtsnehmer hat ein Vorkaufsrecht am belasteten Grundstück
  • Der Baurechtsgeber hat ein Vorkaufsrecht an der Baute

Diese gegenseitige Absicherung ist nötig, weil das Baurecht die normale Eigentumsordnung durchbricht: Das Gebäude gehört nicht automatisch dem Grundstückeigentümer.

Landwirtschaftliche Grundstücke (BGBB)

Für landwirtschaftliche Grundstücke gelten die Vorkaufsrechte des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB), nicht die des ZGB. Verwandte und Pächter haben unter bestimmten Bedingungen ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben. Das Bundesgericht hat in BGE 150 III 310 (August 2024) klargestellt, dass ein Verkauf unter Berücksichtigung freundschaftlicher Beziehungen bei marktüblichen Preisen trotzdem einen Vorkaufsfall auslöst.

Vertragliches Vorkaufsrecht – limitiert und unlimitiert

Beim vertraglichen Vorkaufsrecht vereinbaren zwei Parteien schriftlich, dass eine bestimmte Person beim Verkauf der Immobilie bevorzugt wird. Eine fundamentale Unterscheidung betrifft die Preisgestaltung.

Limitiertes Vorkaufsrecht

Beim limitierten Vorkaufsrecht sind Preis und Bedingungen im Voraus festgelegt. Der Vorkaufsberechtigte kann das Grundstück zu diesem vorbestimmten Preis erwerben – unabhängig davon, zu welchem höheren Preis es an einen Dritten hätte verkauft werden können.

Formvorschrift: Öffentliche Beurkundung durch einen Notar ist Pflicht (Art. 216 Abs. 2 OR).

Achtung: Ein limitiertes Vorkaufsrecht kann den Verkäufer erheblich einschränken. Wenn du ein Haus 2020 für CHF 800’000 mit limitiertem Vorkaufsrecht vergibst und der Marktwert 2026 auf CHF 1’200’000 steigt, muss der Berechtigte trotzdem nur CHF 800’000 zahlen. Daher ist die notarielle Beurkundung Pflicht.

Unlimitiertes Vorkaufsrecht

Beim unlimitierten Vorkaufsrecht ist kein Preis im Voraus festgelegt. Der Berechtigte kann die Immobilie zu denjenigen Konditionen übernehmen, die mit dem Drittkäufer vereinbart wurden.

Formvorschrift: Einfache Schriftlichkeit genügt (Art. 216 Abs. 3 OR). Keine Beurkundung beim Notar nötig.

Diese Variante wird in der Praxis häufiger verwendet, etwa wenn Eltern ihren Kindern ein Vorkaufsrecht für das Familienhaus einräumen.

Vormerkung im Grundbuch

Ein vertragliches Vorkaufsrecht gilt ohne Grundbucheintrag nur zwischen den Vertragsparteien. Damit es auch gegenüber künftigen Eigentümern wirkt, solltest du es als Vormerkung im Grundbuch eintragen lassen. Die Vormerkung ist für maximal 25 Jahre möglich (Art. 216a OR).

Grundsätzlich gilt: Ohne Grundbuchvormerkung wirkt das vertragliche Vorkaufsrecht nur zwischen dir und dem Eigentümer. Verkauft dieser das Grundstück heimlich an einen Dritten, kannst du das Vorkaufsrecht gegenüber dem neuen Eigentümer nicht geltend machen – nur Schadenersatz vom Verkäufer fordern.

Vorkaufsrecht bei Stockwerkeigentum

Das Vorkaufsrecht ist besonders relevant beim Stockwerkeigentum (Art. 682 Abs. 1 ZGB). Die Miteigentümer einer Stockwerkeigentümergemeinschaft haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, da Stockwerkeigentum rechtlich eine Form des Miteigentums ist.

Zusätzlich wird in der Praxis häufig ein vertragliches Vorkaufsrecht in der Stockwerkeigentums-Ordnung (Begründungsreglement) vereinbart. Dies dient dem Ziel, die Zusammensetzung der Gemeinschaft zu kontrollieren und unerwünschte Dritte fernzuhalten.

Wenn dein Nachbar im gleichen Mehrfamilienhaus seine Wohnung verkauft, hast du als Stockwerkeigentümer das Recht, diese Wohnung zu denselben Konditionen zu erwerben.

So übst du dein Vorkaufsrecht aus – Schritt für Schritt

1

Mitteilung erhalten

Der Verkäufer muss dich unverzüglich über den Abschluss und Inhalt des Kaufvertrags informieren (Art. 681a ZGB / Art. 216d OR). Bei im Grundbuch vorgemerkten Rechten benachrichtigt dich auch das Grundbuchamt.

2

Konditionen prüfen

Prüfe den Kaufpreis und alle Vertragsbedingungen sorgfältig. Beim unlimitierten Vorkaufsrecht musst du exakt dieselben Konditionen akzeptieren. Beim limitierten gelten die im Vertrag festgelegten Bedingungen.

3

Finanzierung sichern

Kläre innert der 3-Monats-Frist die Finanzierung. Hast du genügend Eigenkapital? Bekommst du eine Hypothek zu diesen Konditionen?

4

Schriftliche Erklärung abgeben

Teile dem Verkäufer innert 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung schriftlich mit, dass du dein Vorkaufsrecht ausübst. Mit dieser Erklärung kommt automatisch ein Kaufvertrag zustande.

5

Kaufvertrag abschliessen

Der Kauf wird über den Notar abgewickelt und im Grundbuch eingetragen – genau wie ein normaler Immobilienkauf.

Vorkaufsrecht vs. Kaufrecht vs. Rückkaufsrecht

Das Schweizer Recht kennt neben dem Vorkaufsrecht zwei weitere verwandte Institute. Auch das Wohnrecht und die Nutzniessung sind dingliche Rechte an Grundstücken, unterscheiden sich aber grundlegend vom Vorkaufsrecht.

Merkmal Vorkaufsrecht Kaufrecht Rückkaufsrecht
Auslöser Verkaufsfall (Eigentümer will verkaufen) Jederzeit (Berechtigter entscheidet) Jederzeit (früherer Eigentümer)
Wer entscheidet Berechtigter tritt in bestehenden Kaufvertrag ein Berechtigter kann Kauf verlangen Früherer Eigentümer kann zurückkaufen
Max. Dauer 25 Jahre (vertraglich) / unbefristet (gesetzlich) 10 Jahre 25 Jahre
Stärke Mittel (nur bei Verkaufsfall) Stark (jederzeit ausübbar) Mittel (an früheren Eigentümer gebunden)
Rechtsgrundlage Art. 216-216e OR / Art. 681-682a ZGB Art. 216a OR Art. 216a OR
Häufiger Einsatz Miteigentum, Familie, Stockwerkeigentum Nachbargrundstücke, Investoren Familienverkäufe

Wann greift das Vorkaufsrecht nicht?

Das Vorkaufsrecht hat klare Grenzen. Gemäss Art. 216c Abs. 2 OR liegt kein Vorkaufsfall vor bei:

  • Erbgang: Zuweisung an einen Erben in der Erbteilung
  • Schenkung: Unentgeltliche Übertragung (kein Verkauf)
  • Zwangsversteigerung: Betreibungsrechtliche Verwertung
  • Öffentliche Aufgaben: Erwerb zur Erfüllung öffentlicher Zwecke

Wichtig zu wissen: Wenn Eltern ihr Haus an ihr Kind verschenken, löst dies kein Vorkaufsrecht aus. Verkaufen sie es hingegen zum Marktpreis an das Kind, kann der Vorkaufsberechtigte sehr wohl eintreten. Entscheidend ist, ob der Verkauf wirtschaftlich auf die Umsetzung des Sachwertes in Geld abzielt (BGE 150 III 310).

Auch politisch sind Vorkaufsrechte umstritten: Das Zürcher Stimmvolk lehnte im November 2025 ein kommunales Vorkaufsrecht für Gemeinden mit 59% ab.

Relevanz für Hypothekennehmer

Das Vorkaufsrecht hat direkte Auswirkungen auf die Immobilienfinanzierung:

Beim Kauf einer Immobilie mit Vorkaufsrecht:

  • Banken prüfen das Grundbuch routinemässig auf eingetragene Vorkaufsrechte
  • Ein eingetragenes Vorkaufsrecht gilt als dingliche Last und kann die Finanzierungsbedingungen verschlechtern
  • Im Extremfall lehnt die Bank eine Hypothek ab, weil sie die Immobilie bei einem Zahlungsausfall nicht frei verwerten kann

Beim Verkauf einer Immobilie mit Vorkaufsrecht:

  • Du musst den Vorkaufsberechtigten vor Vertragsabschluss informieren
  • Die 3-monatige Ausübungsfrist kann den Verkaufsprozess verzögern
  • Ein Verstoss gegen das Vorkaufsrecht kann den Kaufvertrag gefährden

Tipp für Käufer: Prüfe vor dem Kauf immer den Grundbuchauszug auf Vormerkungen. Frag den Verkäufer auch nach nicht eingetragenen vertraglichen Vorkaufsrechten. Wenn du eine Hypothek aufnimmst, kläre mit der Bank, ob ein bestehendes Vorkaufsrecht die Kreditvergabe beeinflusst.

Häufige Fragen zum Vorkaufsrecht

Was versteht man unter einem Vorkaufsrecht?

Ein Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten das Recht, ein Grundstück bevorzugt zu erwerben, wenn der Eigentümer dieses verkaufen will. Der Berechtigte kann zu denselben Bedingungen eintreten, die mit einem Drittkäufer vereinbart wurden. In der Schweiz ist das Vorkaufsrecht gesetzlich in Art. 681-682a ZGB und vertraglich in Art. 216-216e OR geregelt.

Wie funktioniert das Vorkaufsrecht in der Schweiz?

Sobald der Eigentümer sein Grundstück verkauft (Vorkaufsfall), muss er den Vorkaufsberechtigten unverzüglich informieren. Dieser hat dann 3 Monate Zeit, schriftlich zu erklären, dass er das Grundstück zu denselben Konditionen übernehmen möchte. Mit der Erklärung kommt automatisch ein Kaufvertrag zustande.

Wie lange ist die maximale Dauer eines Vorkaufsrechtes?

Ein vertragliches Vorkaufsrecht kann für maximal 25 Jahre vereinbart und im Grundbuch vorgemerkt werden (Art. 216a OR). Ein Kaufrecht hingegen gilt maximal 10 Jahre. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht (z.B. für Miteigentümer) ist unbefristet und besteht, solange die Miteigentumsverhältnisse bestehen.

Welche Nachteile hat das Vorkaufsrecht?

Für Verkäufer schränkt das Vorkaufsrecht die freie Wahl des Käufers ein. Bei einem limitierten Vorkaufsrecht kann der Berechtigte zu einem möglicherweise unter dem Marktwert liegenden Preis kaufen. Für Käufer besteht das Risiko, dass sie zu denselben – eventuell hohen – Konditionen kaufen müssen. Ein im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht kann zudem die Hypothekenfinanzierung erschweren.

Kann man auf das Vorkaufsrecht verzichten?

Ja. Ein Verzicht auf das Vorkaufsrecht ist jederzeit möglich, nachdem der Berechtigte vom Verkaufsfall erfahren hat. Auch ein Vorausverzicht (vor Eintritt des Vorkaufsfalls) ist möglich: Bei einem vertraglichen, nicht eingetragenen Recht genügt eine schriftliche Erklärung. Bei einem gesetzlichen oder im Grundbuch vorgemerkten Recht muss der Verzicht öffentlich beurkundet werden (Art. 681b ZGB).

Synonyme

VorkaufsrechtKaufoption SchweizVorkaufsrecht ImmobilienRight of first refusalDroit de préemptionVorkaufsrecht LiegenschaftGesetzliches VorkaufsrechtVertragliches VorkaufsrechtVorkaufsrecht GrundstückPreemption right SwitzerlandVorkaufsrecht MieterhöhungVorkaufsrecht VerkaufErstkaufsrecht
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