Das Wichtigste auf einen Blick
- ⚖️ Kreditwürdigkeit ist kein Rechtsbegriff. Im Konsumkreditgesetz kommt das Wort kein einziges Mal vor. Vorgeschrieben ist die Kreditfähigkeitsprüfung nach Art. 27a KKG, die Kreditwürdigkeit ist die freie Risikoeinschätzung der Bank
- 🧮 Die Kreditfähigkeit wird gerechnet, nicht geschätzt: Der Kredit muss tragbar sein, ohne den nicht pfändbaren Teil deines Einkommens anzutasten, beim Barkredit gerechnet mit einer Amortisation über 36 Monate, auch wenn dein Vertrag länger läuft. Bei Kartenkonten und Überziehungskrediten wird nur summarisch geprüft (Art. 30 Abs. 1 KKG)
- 🏛️ Gesetzlich abgefragt wird die IKO, nicht die ZEK. Die IKO ist die vom KKG vorgeschriebene Informationsstelle; die ZEK ist ein Verein mit eigenem Reglement. Beide geben dir kostenlos einen Datenbankauszug
- 📄 Keine Jahresregel: Das revidierte Datenschutzgesetz gibt dir seit dem 1. September 2023 ein grundsätzlich kostenloses Auskunftsrecht ohne Häufigkeitslimite (Art. 25 Abs. 6 DSG), Antwort in der Regel innert 30 Tagen
- 💰 Betreibungsregisterauszug: CHF 17 am Schalter, CHF 18 mit Zustellung, CHF 22 per Einschreiben. Bundesweit gleich, nicht kantonal verschieden
Kreditwürdigkeit beschreibt, ob ein Kreditgeber dir zutraut, einen Kredit zurückzuzahlen. Sie ist damit die Hälfte einer Beurteilung, deren andere Hälfte gesetzlich geregelt ist. Dieser Eintrag trennt die beiden Hälften sauber, zeigt, welche Stellen was über dich wissen, und wie du deine eigenen Daten prüfst und korrigierst.
Was Kreditwürdigkeit bedeutet und was sie nicht ist
Kreditwürdigkeit: die Einschätzung eines Kreditgebers, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihre Verpflichtungen vertragsgemäss erfüllt. Sie beruht auf dem bisherigen Zahlungsverhalten und auf Registerdaten. Ein Kreditgeber ist in dieser Einschätzung frei; es gibt in der Schweiz kein Gesetz, das vorschreibt, wie sie zu erfolgen hat.
Genau diese Freiheit unterscheidet die Kreditwürdigkeit von der Kreditfähigkeit. Eine Wortsuche im Bundesgesetz über den Konsumkredit macht das messbar: Der Begriff «Kreditfähigkeit» steht 16 Mal im Gesetzestext, «Kreditwürdigkeit» kein einziges Mal, «Bonität» ebenfalls nicht. Wer in der Schweiz von Kreditwürdigkeit spricht, spricht über Bankpraxis, nicht über Recht.
| Merkmal | Kreditfähigkeit | Kreditwürdigkeit |
|---|---|---|
| Kernfrage | Reicht dein Einkommen rechnerisch aus? | Traut dir der Kreditgeber die Rückzahlung zu? |
| Rechtsgrundlage | Art. 27a und Art. 28 KKG, zwingend | Keine, freie Einschätzung des Kreditgebers |
| Massstab | Betreibungsrechtliches Existenzminimum nach Art. 93 Abs. 1 SchKG, Richtlinien des Wohnsitzkantons | Zahlungsverhalten, Registereinträge, internes Risikomodell |
| Ergebnis | Ja oder Nein, nachrechenbar | Zusage, Ablehnung oder ein Zinsaufschlag |
| Folge einer Verletzung | Die Kreditgeberin verliert Kreditsumme, Zinsen und Kosten (Art. 32 Abs. 1 KKG) | Keine, weil keine Pflicht besteht |
Quelle: Bundesgesetz über den Konsumkredit (SR 221.214.1), Fassung vom 1. September 2023; Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1). Stand: 21. August 2026.
Wie die Kreditfähigkeit gerechnet wird
Die Kreditfähigkeit ist die einzige Prüfung, die das Konsumkreditgesetz zwingend vorschreibt. Kreditfähig ist laut Art. 28 Abs. 2 KKG, wer den Kredit zurückzahlen kann, ohne den nicht pfändbaren Teil des Einkommens nach Art. 93 Abs. 1 SchKG zu beanspruchen. Der pfändbare Teil wird nach den Existenzminimum-Richtlinien deines Wohnsitzkantons ermittelt.
Drei Positionen muss der Kreditgeber laut Art. 28 Abs. 3 KKG in jedem Fall berücksichtigen: den tatsächlich geschuldeten Mietzins, die nach Quellensteuertabelle geschuldeten Steuern und die bei der Informationsstelle gemeldeten Verpflichtungen.
Gerechnet wird mit einer Amortisation über 36 Monate, selbst wenn der Vertrag eine längere Laufzeit vorsieht (Art. 28 Abs. 4 KKG). Ein Kredit über CHF 36'000 mit 60 Monaten Laufzeit wird also mit einer fiktiven Monatsrate von CHF 1'000 geprüft, nicht mit der vertraglichen von CHF 600. Frühere Konsumkredite zählen mit, soweit sie noch nicht zurückbezahlt sind.
Diese Rechnung erklärt die häufigste Ablehnung: Nicht die Zahlungsmoral ist das Problem, sondern der 36-Monate-Massstab. Wer sein Budget vor dem Antrag durchrechnen will, findet im Budgetrechner die Positionen, auf die es ankommt.
Bei Kredit- und Kundenkartenkonten mit Kreditoption sowie bei Überziehungskrediten wird die Kreditfähigkeit nur summarisch geprüft, gestützt auf deine eigenen Angaben zu Vermögen und Einkommen (Art. 30 Abs. 1 KKG). Verschlechtern sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse erkennbar, muss die Prüfung wiederholt werden.
Welche Stellen etwas über dich wissen
Vier Quellen speisen die Beurteilung. Sie unterscheiden sich in Rechtsgrundlage, Inhalt und Speicherdauer stärker, als ihr gemeinsamer Ruf vermuten lässt.
| Stelle | Rechtsgrundlage | Was drinsteht | Abfrage durch Kreditgeber |
|---|---|---|---|
| IKO | Art. 23 KKG, gilt als Bundesorgan im Sinne des Datenschutzgesetzes | Ausschliesslich laufende Konsumkredit- und Leasingverträge zu privaten Zwecken | Vor jedem Vertragsabschluss obligatorisch, auch bei Erneuerung und Ablösung |
| ZEK | Privatrechtlicher Verein, eigenes Reglement | Kreditgesuche, Verträge, Zahlungsstörungen, Kartensperrungen, Amtsinformationen wie Konkurse | Nach Vereinsreglement, nicht nach KKG |
| Betreibungsamt | Art. 8a SchKG | Betreibungen, Verlustscheine und Konkurse im Betreibungskreis des Amts | Auf Verlangen, meist als Auszug durch dich selbst beigebracht |
| Wirtschaftsauskunfteien | Datenschutzgesetz plus freiwillige Verhaltensregeln der Branche | Inkassofälle, Betreibungen, Verlustscheine, amtliche Publikationen, Zahlungserfahrungen, eigener Score | Frei, je nach Vertrag der Kreditgeberin |
Quellen: KKG Art. 23 bis 27; SchKG Art. 8a; iko-info.ch und zek.ch, «Aufbewahrungsfristen» und FAQ; Verhaltensregeln der Interessengemeinschaft Schweizer Wirtschaftsauskunfteien, in Kraft seit 1. September 2023. Stand: 21. August 2026.
IKO und ZEK werden ständig verwechselt
Die IKO ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Informationsstelle für Konsumkredit. Sie schreibt es selbst so, und die ZEK stellt auf ihrer eigenen Website die Überschrift «ZEK ist nicht gleich IKO» darüber. Beide Vereine betreiben ein gemeinsames Informationssystem, aber mit getrennten Datenbanken.
Der praktisch wichtigste Unterschied liegt in der Speicherdauer. In der IKO-Datenbank stehen nur laufende Verträge; ein abgemeldeter Vertrag wird spätestens 14 Tage nach der Abmeldung gelöscht. Die IKO speichert keine Kreditanfragen und ist kein Negativregister. Die ZEK dagegen behält ein abgelehntes Kreditgesuch 2 Jahre ab Ablehnungsdatum, ausser die Ablehnung erfolgte aus nicht personenbezogenen Gründen, dann wird der Eintrag sofort archiviert. Die vollständige Fristenübersicht über alle Register steht im Eintrag zur Bonität.
Die vier Wirtschaftsauskunfteien
Creditreform, CRIF, Dun & Bradstreet und Intrum haben sich in gemeinsamen Verhaltensregeln auf verbindliche Vorgaben verpflichtet, die seit dem 1. September 2023 gelten. Daraus lassen sich drei Dinge belastbar sagen.
- Löschfristen: Nicht betriebene Forderungen und Zahlungserfahrungen werden nach maximal 5 Jahren gelöscht. Betriebene Forderungen, Verlustscheine und Konkursverfahren nach maximal 10 Jahren.
- Was nicht bewertet wird: Für die Bonitätsbeurteilung werden keine Social-Media-Daten, keine Autonummern, keine Ausweisdaten wie Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis oder Führerausweis und keine Daten Minderjähriger bearbeitet. Ebenso wenig besonders schützenswerte Daten wie Gesundheit, politische Ansichten oder Massnahmen der sozialen Hilfe.
- Wer entscheidet: Die Auskunftei liefert Informationen, den Kreditentscheid trifft der Kreditgeber. CRIF formuliert es unmissverständlich: «CRIF entscheidet nie, ob ein Konsument ein Produkt oder eine Leistung bekommt oder nicht.»
Was Kreditgeber tatsächlich beurteilen
Aus den dokumentierten Quellen lassen sich vier belegbare Einflussgrössen benennen. Alles darüber hinaus ist Modell der einzelnen Anbieter und wird nicht offengelegt.
- Zahlungsstörungen. Für den Score zählen laut CRIF drei Dinge: die Anzahl der Ereignisse, ihr Status und ihre Aktualität. Je mehr, je schwerer und je jünger ein Ereignis, desto stärker wirkt es.
- Betreibungen, Verlustscheine und Konkurse. Sie stammen aus dem Betreibungsregister und den kantonalen Amtsblättern und sind damit die einzigen Einträge, die du nicht bestreiten kannst, ohne beim Amt anzusetzen.
- Laufende Verpflichtungen. Bestehende Konsumkredite und Leasingverträge sind bei der IKO gemeldet und müssen nach Art. 28 Abs. 3 KKG zwingend in die Rechnung einfliessen.
- Soziodemografische Merkmale. CRIF nennt in der eigenen Datenschutzerklärung Alter, Beruf und Nationalität sowie die Dauer, seit der eine Person der Auskunftei bekannt ist. Höheres Alter, längere Bekanntheit und mehr positive Information führen zu einem höheren Score.
Für Selbstständige gilt eine Besonderheit: Statt eines Lohnnachweises darf die Kreditgeberin nach Art. 31 Abs. 1 KKG «sonstige Dokumente einfordern, die über das Einkommen Auskunft geben». Welche Anbieter darüber hinaus eigene Vergabekriterien setzen, etwa zu Anstellungsform oder Aufenthaltsbewilligung, steht bei den Voraussetzungen für einen Kredit, nicht im Gesetz.
Eigene Daten prüfen: was dir das Datenschutzgesetz gibt
Seit dem 1. September 2023 gilt das totalrevidierte Datenschutzgesetz. Art. 25 Abs. 1 DSG gibt jeder Person das Recht, vom Verantwortlichen Auskunft darüber zu verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden. Drei Absätze desselben Artikels sind für die Praxis entscheidend.
- Kostenlos: «Der Verantwortliche muss kostenlos Auskunft erteilen» (Art. 25 Abs. 6 DSG). Eine Kostenbeteiligung ist nur bei unverhältnismässigem Aufwand zulässig, beträgt höchstens CHF 300 und muss dir vor der Auskunft mitgeteilt werden. Du kannst dein Gesuch dann innert 10 Tagen kostenlos zurückziehen.
- Ohne Häufigkeitslimite: Das Gesetz kennt keine Jahresregel. Wer schreibt, dir stehe «einmal jährlich» eine kostenlose Selbstauskunft zu, gibt eine Hausregel als Recht aus. CRIF handhabt es tatsächlich so und stellt weitere Auskünfte im selben Jahr in Rechnung, wenn sich nichts geändert hat. ZEK und IKO stellen den Datenbankauszug ohne solchen Vorbehalt kostenlos aus.
- Innert 30 Tagen: «Die Auskunft wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen erteilt» (Art. 25 Abs. 7 DSG). Und laut Art. 25 Abs. 5 kann niemand im Voraus auf das Auskunftsrecht verzichten, auch nicht in einem Kreditvertrag.
ZEK- und IKO-Auszug bestellen
Beide bieten ein Online-Formular und Downloadformulare für die Bestellung per Post. Nötig ist ein Identitätsnachweis, in der Regel die gut lesbare Kopie von Identitätskarte oder Pass. Der Auszug wird meist taggleich erstellt, zugestellt wird aus Datenschutzgründen ausschliesslich per Briefpost. Telefonische Auskünfte gibt es grundsätzlich keine. Beide Auszüge sind kostenlos.
Selbstauskunft bei den Auskunfteien anfordern
Creditreform, CRIF, Dun & Bradstreet und Intrum führen je eine eigene Datenbank. Ein Auszug bei einer sagt nichts über die anderen aus. Auch hier braucht es eine Ausweiskopie und die aktuelle Adresse; die gesetzliche Frist beträgt 30 Tage.
Betreibungsregisterauszug holen
Zuständig ist das Betreibungsamt deines Wohnorts. Die Gebühr ist bundesrechtlich festgelegt und überall gleich: CHF 17 für den schriftlichen Auszug, CHF 18 inklusive Zustellung per Post, Fax oder elektronisch, CHF 22 bei Zustellung per Einschreiben. Der Auszug deckt nur den Betreibungskreis des ausstellenden Amts ab, nach einem Umzug lohnt sich der Auszug am früheren Wohnort.
Fehler beim Melder korrigieren lassen
Art. 32 Abs. 1 DSG gibt dir den Anspruch auf Berichtigung unrichtiger Daten. ZEK und IKO verweisen dich dafür an das Mitglied, das den Eintrag gemeldet hat und das auf deinem Auszug genannt ist; dieses trägt nach Reglement die volle Verantwortung für die Richtigkeit. Die Auskunfteien haben sich verpflichtet, unbestrittene Datenfehler innert 5 Arbeitstagen zu berichtigen. Den Nachweis der Unrichtigkeit musst du erbringen.
Kreditwürdigkeit verbessern
Die wirksamen Schritte sind wenige, und einer davon steht selten in Ratgebern, weil er erst seit dem 1. Januar 2026 in dieser Form existiert.
- Rechnungen pünktlich zahlen. Der Score gewichtet Zahlungsstörungen nach Anzahl, Schwere und Aktualität. Ein junges Ereignis wiegt schwerer als ein altes, deshalb wirkt konsequente Zahlung ab sofort, wenn auch langsam.
- Falsche Einträge korrigieren, bevor du beantragst. Das ist der einzige Hebel, der sofort und vollständig wirkt. Eine veraltete Adresse in der Datenbank einer Auskunftei kann dazu führen, dass du mit der heute dort wohnhaften Person verwechselt wirst.
- Bei erhobenem Rechtsvorschlag die Nichtbekanntgabe verlangen. Hast du gegen eine Betreibung Rechtsvorschlag erhoben, kannst du drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls beim Betreibungsamt beantragen, dass die Betreibung Dritten nicht mehr bekanntgegeben wird (Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG). Der Gläubiger hat dann 20 Tage, um nachzuweisen, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat. Die Gebühr beträgt pauschal CHF 40 und ist in jedem Fall geschuldet, unabhängig vom Ausgang.
- Kreditanfragen bündeln. Jedes abgelehnte Kreditgesuch bleibt 2 Jahre bei der ZEK sichtbar, sofern die Ablehnung personenbezogen begründet war. Vergleich deshalb zuerst und beantrage dann gezielt, statt in kurzer Folge mehrere Anträge zu stellen.
- Verlustscheine tilgen. Nach der Tilgung wird der Eintrag in den Registern gelöscht und die Löschung dir auf Verlangen bescheinigt (Art. 149a Abs. 3 SchKG). Ohne Tilgung verjährt die verurkundete Forderung erst 20 Jahre nach Ausstellung.
Wann die Kreditwürdigkeit den Ausschlag gibt und wann nicht
Hier entscheidet die Kreditwürdigkeit
- Bei der Höhe des Zinssatzes innerhalb der gesetzlichen Obergrenze
- Bei Kauf auf Rechnung, Abos und Autoleasing, wo gar keine Kreditfähigkeitsprüfung nach KKG greift
- Bei Kreditkarten mit Kreditoption, wo das Gesetz nur eine summarische Prüfung verlangt
- Bei knapper Rechnung, wenn zwei Anbieter dieselbe Kreditfähigkeit unterschiedlich riskant finden
Hier hilft eine gute Kreditwürdigkeit nichts
- Wenn die 36-Monate-Rechnung das Existenzminimum antastet: dann ist der Kredit gesetzlich unzulässig, egal wie tadellos deine Zahlungshistorie ist
- Bei Beträgen unter CHF 500 oder über CHF 80'000, wo das KKG nicht gilt und allein die Anbieterregeln zählen
- Bei einer Hypothek: dort rechnen Banken mit Belehnung und Tragbarkeit, nicht mit dem KKG-Massstab
- Wenn ein offener Verlustschein im Register steht, den du nicht getilgt hast
Ein Beispiel für den zweiten Fall: Wer CHF 60'000 über 84 Monate aufnehmen will, wird mit einer fiktiven Rate von rund CHF 1'667 geprüft. Bleibt danach weniger als das kantonale Existenzminimum, muss die Bank ablehnen, auch bei makelloser Zahlungshistorie. Umgekehrt ist ein Kredit ohne Bonitätsprüfung bei seriösen Schweizer Anbietern nicht erhältlich, weil die Kreditfähigkeitsprüfung nicht abbedungen werden kann.
Einschätzung von Capitalo: Bestell alle vier Auszüge, bevor du den ersten Antrag stellst, nicht danach. Der Aufwand ist ein Nachmittag und CHF 17 bis 22 für den Betreibungsauszug; alles andere ist kostenlos. Der Grund ist rechnerisch: Ein abgelehntes Gesuch bleibt 2 Jahre bei der ZEK sichtbar, eine falsche Adresse bei einer Auskunftei kostet dich also potenziell zwei Jahre lang Konditionen, die du sonst bekommen hättest. Und rechne deine Kreditfähigkeit selbst nach dem 36-Monate-Massstab durch, bevor du eine Laufzeit wählst. Wenn du danach beantragst, tu es gezielt statt bei mehreren Anbietern parallel, und vergleiche vorher die Kreditangebote, statt dich durch Ablehnungen zu arbeiten.
Häufige Fragen zur Kreditwürdigkeit
Die Kreditfähigkeit ist die gesetzlich vorgeschriebene Rechnung: Kann die Person den Kredit zurückzahlen, ohne das betreibungsrechtliche Existenzminimum anzutasten, gerechnet über 36 Monate? Sie steht in Art. 27a und 28 KKG. Die Kreditwürdigkeit ist die freie Einschätzung des Kreditgebers zur Zahlungsbereitschaft. Im Konsumkreditgesetz kommt der Begriff «Kreditwürdigkeit» kein einziges Mal vor.
Wie kann ich meine Kreditwürdigkeit kostenlos prüfen?Bestelle Datenbankauszüge bei ZEK und IKO sowie Selbstauskünfte bei Creditreform, CRIF, Dun & Bradstreet und Intrum. Alle sind nach Art. 25 Abs. 6 DSG grundsätzlich kostenlos, die Antwort erfolgt in der Regel innert 30 Tagen. Nur der Betreibungsregisterauszug kostet: CHF 17 schriftlich, CHF 18 mit Zustellung, CHF 22 per Einschreiben.
Habe ich wirklich nur einmal pro Jahr Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft?Nein. Das Schweizer Datenschutzgesetz kennt keine Jahresbeschränkung; die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos, und niemand kann im Voraus auf das Auskunftsrecht verzichten. Eine Kostenbeteiligung von höchstens CHF 300 ist nur zulässig, wenn die Auskunft mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden ist, und muss dir vorher mitgeteilt werden. Die Jahresregel ist die Hausregel einzelner Auskunfteien, kein Gesetz.
Was ist der Unterschied zwischen ZEK und IKO?Die IKO ist die vom Konsumkreditgesetz in Art. 23 vorgeschriebene Informationsstelle für Konsumkredit und gilt als Bundesorgan im Sinne des Datenschutzgesetzes; ihre Abfrage vor Vertragsabschluss ist obligatorisch. Die ZEK ist ein privatrechtlicher Verein mit eigenem Reglement. In der IKO stehen nur laufende Verträge, abgemeldete werden spätestens 14 Tage nach der Abmeldung gelöscht. Die ZEK speichert darüber hinaus Kreditgesuche, Ablehnungen, Kartensperrungen und Amtsinformationen.
Was ist der Unterschied zwischen ZEK und CRIF?Die ZEK ist eine brancheneigene Meldestelle der Kreditgeber und ausschliesslich auf Kredit-, Leasing- und Kartengeschäfte ausgerichtet. CRIF ist eine private Wirtschaftsauskunftei, die auch Inkassofälle, Betreibungen, Verlustscheine und amtliche Publikationen führt und daraus einen eigenen Score rechnet. CRIF hält selbst fest, dass die ZEK-Datenbank nicht Bestandteil der CRIF-Datenbank ist. Kreditgeber nutzen häufig beide Quellen.
Wie lange bleiben negative Einträge sichtbar?Das hängt vom Register ab. ZEK: abgelehntes Kreditgesuch 2 Jahre ab Ablehnungsdatum, abgemeldeter Vertrag 3 Jahre, bei Teil- oder Totalverlust 5 Jahre. Betreibungsregister: Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Auskunfteien: nicht betriebene Forderungen maximal 5 Jahre, betriebene Forderungen, Verlustscheine und Konkursverfahren maximal 10 Jahre. Eine vollständige Übersicht steht im Eintrag zur Bonität.
Kann ich eine bezahlte Betreibung löschen lassen?Nein, eine Löschung auf Antrag nach Bezahlung gibt es nicht. Möglich ist die Nichtbekanntgabe an Dritte nach Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG, und die setzt einen erhobenen Rechtsvorschlag voraus. Das Gesuch ist frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls möglich und kostet pauschal CHF 40, unabhängig vom Ausgang. Seit dem 1. Januar 2026 bleibt die Betreibung zudem verborgen, wenn du nachweist, dass ein Begehren des Gläubigers um Beseitigung des Rechtsvorschlags definitiv nicht gutgeheissen wurde.
Was passiert bei einer Kreditablehnung?Die Ablehnung wird der ZEK gemeldet und bleibt dort 2 Jahre ab Ablehnungsdatum sichtbar. Erfolgte die Ablehnung aus anderen, insbesondere nicht personenbezogenen Gründen, wird der Eintrag sofort archiviert. Weil Kreditgeber die ZEK abfragen, erschwert eine Serie von Ablehnungen weitere Anträge. Prüfe deshalb zuerst deine eigenen Daten und deine Kreditfähigkeit.
Werden meine Social-Media-Daten für die Bonitätsbeurteilung ausgewertet?Nein. Die vier Schweizer Wirtschaftsauskunfteien haben sich in ihren Verhaltensregeln verpflichtet, für die Bonitätsbeurteilung keine Social-Media-Daten, keine Autonummern, keine Ausweisdaten und keine Daten Minderjähriger zu bearbeiten. Ebenso ausgeschlossen sind besonders schützenswerte Daten wie Gesundheit, politische Ansichten oder Massnahmen der sozialen Hilfe.
Was passiert, wenn eine Bank die Kreditfähigkeit nicht richtig prüft?Bei einem schwerwiegenden Verstoss gegen die Prüfpflichten verliert die Kreditgeberin die gewährte Kreditsumme samt Zinsen und Kosten; bereits erbrachte Leistungen kannst du nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern (Art. 32 Abs. 1 KKG). Bei einem geringfügigen Verstoss oder einer verletzten Meldepflicht verliert sie nur Zinsen und Kosten.
Bekomme ich trotz Betreibung einen Kredit?Möglich ist es, aber die Kreditfähigkeitsprüfung nach KKG bleibt zwingend, und offene Betreibungen belasten die Beurteilung zusätzlich. Realistisch sind höhere Zinsen innerhalb der gesetzlichen Obergrenze. Ein Anbieter, der ohne jede Prüfung zusagt, verstösst gegen das Gesetz. Was in dieser Lage tatsächlich geht, steht unter Kredit trotz Betreibung.
Führt eine Kreditzusage automatisch zu einem Eintrag?Ja. Bardarlehen und Teilzahlungskredite über CHF 1'000 mit einer Laufzeit ab 12 Monaten sowie Leasingverträge mit Raten ab CHF 40 pro Monat werden der ZEK gemeldet, und Konsumkreditverträge müssen nach Art. 25 KKG der Informationsstelle gemeldet werden. Ein Eintrag ist also kein Negativsignal, sondern der Normalfall. Nach vollständiger Rückzahlung verschwindet er bei der IKO binnen 14 Tagen. Über deine Rechte nach Vertragsabschluss informiert der Eintrag zum Widerrufsrecht.