Das Wichtigste auf einen Blick
- 🏛️ Die ZEK ist keine Behörde, sondern ein privater Verein nach Art. 60 ff. ZGB, getragen von Banken, Leasing- und Kartenherausgebern. Gegründet 1968, tätig in der Schweiz und in Liechtenstein
- ⏱️ Die Speicherdauer reicht von 2 Monaten bis 30 Jahren und hängt am Informationstyp. Ein abgemeldeter Kreditvertrag verschwindet nach 3 Jahren, ein abgelehntes Kreditgesuch nach 2 Jahren
- 🔍 Die Selbstauskunft ist kostenlos (Art. 25 Abs. 6 DSG), wird bei der ZEK in der Regel tagfertig erstellt und kommt ausschliesslich per Post
- ⚖️ Die ZEK ist nicht die IKO: Die IKO ist die gesetzlich vorgeschriebene Stelle nach Art. 23 KKG und gilt als Bundesorgan. Getrennte Datenbanken, getrennte Fristen
- ✅ Ein Eintrag allein ist keine Absage. Kreditgeber dürfen die ZEK laut ZEK-Reglement explizit nicht als Ablehnungsgrund nennen
Die ZEK, ausgeschrieben Zentralstelle für Kreditinformation, ist die schweizerische Evidenzzentrale für Bonitätsinformationen aus Kreditgeschäften. Wir erklären, wer dahintersteht, welche Daten wirklich gespeichert werden, wie lange jeder Eintragstyp bleibt, wie du deine kostenlose Selbstauskunft bekommst und wo der Unterschied zur IKO liegt.
Was ist die ZEK?
Die Zentralstelle für Kreditinformation registriert positive und negative Meldungen über Kredit-, Leasing- und Kreditkarteninteressenten sowie über Verpflichtungen und Bonität von Kreditnehmern, Leasingnehmern und Karteninhabern. Sie erfasst dabei sowohl natürliche als auch juristische Personen.
Rechtlich ist die ZEK ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB und wirtschaftlich eine Non-Profit-Organisation. Sie wurde 1968 gegründet, in Nachfolge einer bereits seit 1945 bestehenden Meldezentrale; das elektronische Informationssystem kam 1974 dazu. Ihr Tätigkeitsgebiet umfasst die ganze Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein.
Zugriff auf die Datenbank haben ausschliesslich autorisierte Mitglieder aus dem Finanzdienstleistungssektor. Sie dürfen die Daten nach Statuten und Reglement ausschliesslich zur Kredit- und Antragsprüfung verwenden. Eine Nutzung zu Marketingzwecken oder die Weitergabe an unbefugte Dritte ist strikt untersagt, die Weitergabe an Kreditvermittler ausdrücklich verboten. Amtsstellen, die eine Auskunft wünschen, müssen sich an die Geschäftsstelle wenden, die zuerst die Berechtigung des Begehrens prüft.
Ein Punkt, der oft untergeht: Nicht die ZEK entscheidet über deine Kreditwürdigkeit, sondern das Institut, bei dem du den Antrag stellst. Die ZEK liefert nur die Datengrundlage.
ZEK oder IKO: zwei Vereine, zwei Datenbanken
Die beiden Stellen werden ständig verwechselt, und die ZEK weist auf ihrer eigenen Startseite darauf hin, dass sie nicht die IKO ist. Der Unterschied ist nicht kosmetisch, sondern rechtlich grundlegend.
| Merkmal | ZEK | IKO |
|---|---|---|
| Rechtsnatur | Privater Verein nach Art. 60 ff. ZGB, freiwillig gegründet | Vom Gesetzgeber vorgeschrieben; die Kreditgeberinnen müssen sie führen (Art. 23 Abs. 1 KKG) |
| Datenschutzrechtlicher Status | Privater Verantwortlicher im Sinne des DSG | Gilt als Bundesorgan im Sinne von Art. 5 lit. i DSG (Art. 23 Abs. 3 KKG) |
| Aufsicht | Keine besondere Fachaufsicht | Untersteht der Aufsicht des zuständigen Departements (Art. 23 Abs. 4 KKG) |
| Gegründet | 1968 | 30. Mai 2002, Betriebsaufnahme 2. Januar 2003 |
| Datenumfang | Breiter: auch Kredite über CHF 80'000, Verpflichtungen juristischer Personen, Karteninformationen, Amtsinformationen | Strikt auf die nach KKG zu sammelnden Daten beschränkt (Art. 25 bis 27 KKG) |
| Zugang | Autorisierte Vereinsmitglieder | Nur gewerbsmässig tätige Kreditgeberinnen und Schwarmkredit-Vermittlerinnen; im Einzelfall auch kantonale Schuldensanierungsstellen, sofern der Schuldner zustimmt (Art. 24 KKG) |
| Aufbewahrungsfristen | Nach eigenem Reglement | Nach den vom Departement genehmigten Statuten (Art. 23 Abs. 2 lit. b KKG) |
Quellen: Konsumkreditgesetz (SR 221.214.1), Fassung Stand 1. September 2023; zek.ch, Seite «Abgrenzung zur IKO» und «Über uns», abgerufen am 21. August 2026.
Beide Vereine arbeiten in der Administration zusammen und teilen sich eine Geschäftsstelle, haben aber je einen eigenen Vorstand und getrennte Datenbanken. Ein Eintrag bei der einen Stelle ist kein Eintrag bei der anderen.
Die IKO deckt ab, was das Konsumkreditgesetz zwingend verlangt. Die ZEK ist der freiwillige, breitere Datenpool der Kreditgeber daneben. Wer alles sehen will, was über ihn im Kreditbereich läuft, muss bei beiden Stellen eine Auskunft verlangen.
Welche Daten die ZEK speichert
| Bereich | Datenkategorien |
|---|---|
| Personendaten | Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse |
| Kredite | Bar-, Fest- und Teilzahlungskredite, Kontokorrent- und Salärkredite |
| Mietverträge | Miete/Kauf, Leasing |
| Kredit- und Kundenkarten | Zahlungsstörungen, Kartenkredite |
| Amtsinformationen | Konkurse, Nachlassverfahren, Bevormundungen, Verbeiständungen |
Quelle: zek.ch sowie ZEK Reglement I, Fassung V1.04-05-2026, Begriffsbestimmungen, abgerufen am 21. August 2026.
Wann ein Mitglied melden muss
Der obligatorischen Anfrage- und Meldepflicht unterliegen laut ZEK-Reglement folgende mit Privatpersonen getätigte Geschäfte:
- Bardarlehen, deren zahlungspflichtige Gesamtsumme CHF 1'000 übersteigt, die in Raten zu erfüllen sind und mindestens 12 Monate laufen
- Leasingverträge, deren Leasingraten mindestens CHF 40 pro Monat betragen
- Teilzahlungskredite nach denselben Schwellen wie beim Bardarlehen
- Kartensperrungen sowie Inkassomassnahmen und Schuldensanierungen bei Karteninhabern. Ausgenommen sind technische, temporäre und präventive Sperrungen sowie Sperrungen auf Wunsch des Karteninhabers
Dazu kommen Mutationen: Ändert ein Kunde mit laufender Verpflichtung Namen oder Adresse, ist das innert 10 Werktagen zu erfassen. Dasselbe gilt für Änderungen von Verträgen oder Bonitäten, positive wie negative.
Wann ein Mitglied melden kann
Fakultativ registrierbar sind gewerbliche Kredite nach denselben Schwellen, Miet- und Leasingverträge juristischer Personen sowie sonstige Engagements und Limiten wie Kontokorrentkredite, Überziehungskredite, Salärkredite und Kartenengagements. Ebenfalls fakultativ: abgelehnte Kartenanträge, allerdings nur, sofern die Ablehnung aus Gründen der Kreditwürdigkeit oder Kreditfähigkeit erfolgte.
Wie schnell gemeldet wird
| Ereignis | Meldefrist des Mitglieds |
|---|---|
| Abgelehntes Kreditgesuch, mit Angabe des Grundes | 2 Werktage |
| Gesperrte Karte, mit Angabe des Grundes | 2 Werktage |
| Gewährter Vertrag, mit zahlungspflichtiger Gesamtsumme | Umgehend, spätestens 10 Werktage nach Auszahlung |
| Änderung von Grund-, Vertrags- oder Personendaten | 10 Werktage |
| Zahlungsverzug und Inkasso | Umgehend, spätestens innert Monatsfrist |
| Abmeldung eines saldierten Vertrags | Innert Monatsfrist |
Quelle: ZEK Reglement I, Fassung V1.04-05-2026, Ziffern 2.1 und 3.6 bis 3.10, abgerufen am 21. August 2026.
Wie lange ZEK-Einträge gespeichert bleiben
Es gibt keine einheitliche Frist. Die Aufbewahrungsdauer hängt am Informationstyp und am hinterlegten Bonitäts- beziehungsweise Ablehnungscode und reicht von zwei Monaten bis zu dreissig Jahren. Nach Ablauf der jeweils anwendbaren Frist werden die Daten automatisch am darauffolgenden Wochenende gelöscht; du musst dafür nichts unternehmen.
Kreditgesuche und Verträge
| Informationstyp | Ablehnungsgrund oder Bonitätscode | Dauer |
|---|---|---|
| Offenes Kreditgesuch | - | Bis zum «Gültig bis»-Datum |
| Abgelehntes Kreditgesuch | Andere, insbesondere nicht personenbezogene Gründe | Keine, wird sofort archiviert |
| Abgelehntes Kreditgesuch | Alle übrigen Codes | 2 Jahre ab Ablehnungsdatum |
| Abgemeldeter Vertrag | Teil- oder Totalverlust | 5 Jahre ab Bonitätsdatum |
| Abgemeldeter Vertrag | Rechtliche Unklarheiten | 5 Jahre ab Bonitätsdatum |
| Abgemeldeter Vertrag | Alle übrigen Codes | 3 Jahre ab Bonitätsdatum |
| Saldomeldung Überziehungskredit | - | 2 Monate ab Saldostichtag |
| Saldomeldung Kartenengagement | - | 2 Monate ab Saldostichtag |
Als Verträge gelten Bardarlehen, Festkredite, Miete und Leasing, Teilzahlungskredite, Kontokorrentkredite und Solidarschuldnerverträge. Hat ein Kunde mehrere Verträge mit guter Bonität, wird nur der zuletzt abgemeldete aufbewahrt. Quelle: ZEK Reglement I, Fassung V1.04-05-2026, Ziffer 4.1, abgerufen am 21. August 2026.
Kartenmeldungen
Bei Karten laufen zwei Fristen parallel: eine ab dem Datum des Negativereignisses, eine ab dem Datum seiner Aufhebung. Gelöscht wird, sobald die erste der beiden abgelaufen ist.
| Ereignis | Ab Datum Negativereignis | Ab Datum Aufhebung |
|---|---|---|
| Gesperrt: Bankkarte | 1 Jahr | 6 Monate |
| Gesperrt: Karte | 5 Jahre | 2 Jahre |
| Gesperrt: laufende Inkassomassnahmen | 5 Jahre | 3 Jahre |
| Gesperrt: Teil- oder Totalverlust | 10 Jahre | 3 Jahre |
| Gesperrt: Schuldensanierung | 5 Jahre | 3 Jahre |
| Gesperrt: Aufenthaltsort unbekannt | 10 Jahre | 6 Monate |
| Gesperrt: Missbrauch durch Kartenhalter | 10 Jahre | 3 Jahre |
| Gesperrt: andere Gründe | 5 Jahre | 6 Monate |
| Abgelehnter Kartenantrag | 3 Jahre | 6 Monate |
| Vertragspartnerprobleme | 5 Jahre | 2 Jahre |
Quelle: ZEK Reglement I, Fassung V1.04-05-2026, Ziffer 4.1, abgerufen am 21. August 2026.
Amtsinformationen
| Informationstyp | Dauer |
|---|---|
| Konkurs einer natürlichen Person | 10 Jahre, oder bis zum Nachweis der Löschung sämtlicher Verlustscheine |
| Konkurs einer juristischen Person | 2 Jahre, oder bis zum Nachweis der Löschung sämtlicher Verlustscheine |
| Nachlassverfahren | 5 Jahre |
| Nachlassstundungsgesuch | 3 Monate |
| Bevormundung | 30 Jahre |
| Verbeiständung | 30 Jahre |
Amtsinformationen werden bis zur Publizierung ihrer Aufhebung aufbewahrt, höchstens aber für die genannte Dauer. Quelle: ZEK Reglement I, Fassung V1.04-05-2026, Ziffer 4.1, abgerufen am 21. August 2026.
Die längsten Fristen betreffen nicht Kreditausfälle, sondern Amtsinformationen: Bevormundung und Verbeiständung bleiben 30 Jahre, ein Privatkonkurs 10 Jahre. Ein abgemeldeter Kreditvertrag mit unauffälliger Zahlungsweise ist dagegen nach 3 Jahren weg.
Verfügung 178: ein anderer Vorgang
Die Verkehrszulassungsverordnung erlaubt es, im Fahrzeugausweis eine Verfügung 178 «Halterwechsel verboten» eintragen zu lassen. Ohne Zustimmung der begünstigten Person ist dann kein Halterwechsel mehr möglich, was typischerweise Leasinggeber absichert. Seit dem 18. November 2013 wird das elektronisch bewirtschaftet, wobei die ZEK als Clearingstelle für den «eCode178» auftritt; in Kraft gesetzt wird der Eintrag aber durch die Zulassungsbehörden nach Art. 81 VZV.
Das ist kein Bonitätseintrag und hat mit einem Führerausweisentzug nichts zu tun. Meldungen zur Verfügung 178 werden nach ihrer Löschung archiviert und danach 10 Jahre als archivierte Daten gespeichert, was der Archivierungspflicht gegenüber den Strassenverkehrsämtern entspricht.
Was ein ZEK-Eintrag tatsächlich auslöst
Die verbreitete Vorstellung, jeder ZEK-Eintrag sei ein Kreditkiller, hält der Quellenlage nicht stand. Die ZEK selbst beantwortet die Frage, ob ein Eintrag grundsätzlich negativ sei, mit einem klaren Nein: Wer seinen Verpflichtungen aus Konsumkredit-, Leasing- und Kartenverträgen vertragsgemäss nachkommt, bei dem ist in der Datenbank gerade ersichtlich, dass er ein korrekter Zahler ist.
Dazu kommt eine Regel, die viele Kreditnehmer nicht kennen. Im ZEK-Reglement steht wörtlich: «Bei Rückfragen des Kunden, warum sein Gesuch abgelehnt wurde, ist es explizit nicht zulässig, die ZEK als Ablehnungsgrund zu nennen.» Wer als Antwort auf eine Absage nur «wegen der ZEK» hört, bekommt also keine zulässige Begründung.
Was ein Eintrag real bewirkt, hängt an seiner Art:
- Laufende Verpflichtungen senken den Spielraum. Bei der Kreditfähigkeitsprüfung nach Art. 28 KKG sind gemeldete Verpflichtungen zwingend einzurechnen, und zwar unter der Annahme einer Amortisation innert 36 Monaten, selbst wenn vertraglich länger vereinbart wurde.
- Ein abgelehntes Gesuch wird mit Angabe des Grundes gemeldet. Erfolgte die Ablehnung aus anderen, insbesondere nicht personenbezogenen Gründen, wird sie sofort archiviert und taucht gar nicht als offener Eintrag auf.
- Zahlungsstörungen und Sperrungen sind die Einträge, die eine Finanzierung tatsächlich erschweren, und sie tragen die längsten Fristen.
Rechtlich ist das Ganze eingerahmt: Nach Art. 31 Abs. 2 lit. c DSG ist die Bearbeitung von Personendaten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit nur zulässig, wenn kein Profiling mit hohem Risiko vorliegt, die Daten nicht älter als zehn Jahre sind und die betroffene Person volljährig ist. Wie sich das auf deine Bonität auswirkt, entscheidet am Ende das einzelne Institut. Angebote, die ganz ohne Bonitätsprüfung werben, sollten dich schon deshalb skeptisch machen, weil die Prüfung der Kreditfähigkeit nach Art. 27a KKG gesetzlich vorgeschrieben ist.
Selbstauskunft bei der ZEK anfordern
Nach Art. 25 Abs. 1 DSG kann jede Person verlangen zu erfahren, ob Personendaten über sie bearbeitet werden. Die ZEK nennt das Ergebnis Datenbankauszug.
Bestellweg wählen
Für natürliche Personen gibt es das Online-Formular auf zek.ch unter «Kredit- & Leasingnehmer», Rubrik «Einträge zu meiner Person». Alternativ lassen sich dort Formulare für die postalische Bestellung herunterladen.
Adresse angeben, die sich zuordnen lässt
Die Onlinebestellung funktioniert nur, wenn die angegebene Lieferadresse für die ZEK verifizierbar und direkt dir zuordenbar ist. Das ist der Grund, warum du hier nicht einfach eine beliebige Adresse eintragen kannst.
Bei Auslands- oder Drittadresse den Postweg nehmen
Bestellungen mit Lieferadresse im Ausland oder an eine Drittadresse, etwa eine c/o-Adresse, sind ausschliesslich auf dem Postweg möglich: handschriftlich unterzeichnet und mit der Fotokopie eines amtlichen Ausweises.
Auszug per Post erhalten
Nach Eingang der Bestellung erstellt die ZEK den Auszug in der Regel tagfertig. Die Zustellung erfolgt aus Datenschutzgründen stets per physischer Post, nie per E-Mail.
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Kosten | Kostenlos. Der Verantwortliche muss die Auskunft kostenlos erteilen (Art. 25 Abs. 6 DSG) |
| Frist | Die Auskunft wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen erteilt (Art. 25 Abs. 7 DSG). Die ZEK erstellt den Auszug in der Regel tagfertig |
| Zustellung | Ausschliesslich per physischer Post |
| Verzicht | Niemand kann im Voraus auf das Auskunftsrecht verzichten (Art. 25 Abs. 5 DSG) |
| Inhalt | Unter anderem die bearbeiteten Daten selbst, der Bearbeitungszweck, die Herkunft der Daten und die Aufbewahrungsdauer (Art. 25 Abs. 2 DSG) |
Quellen: Datenschutzgesetz (SR 235.1) in der seit 1. September 2023 geltenden Fassung; zek.ch, Seiten «Einträge zu meiner Person» und «FAQ», abgerufen am 21. August 2026.
Falsche Einträge berichtigen lassen
Nach Art. 32 Abs. 1 DSG kann jede betroffene Person verlangen, dass unrichtige Personendaten berichtigt werden. Eine vorzeitige Löschung eines zutreffenden Eintrags sieht die ZEK dagegen nicht vor: Möglich ist sie nur, wenn ein Falscheintrag oder ein fehlerhafter Eintrag vorliegt. Wer eine offene Schuld begleicht, verkürzt damit keine Aufbewahrungsfrist; die Frist beginnt beim abgemeldeten Vertrag ab dem Bonitätsdatum zu laufen.
Verantwortlich für die Richtigkeit ist nicht die Zentralstelle, sondern das meldende Institut. Das Reglement formuliert das unmissverständlich: Die ZEK ist für die Richtigkeit der ihr gemeldeten Daten nicht verantwortlich und haftet nicht dafür. Grundlage ist Art. 6 Abs. 5 DSG, wonach sich über die Richtigkeit vergewissern muss, wer Personendaten bearbeitet.
Auszug bestellen und Absender identifizieren
Auf dem Datenbankauszug ist ersichtlich, welches Mitglied den beanstandeten Eintrag gemeldet hat.
Direkt beim meldenden Institut reklamieren
Die Beanstandung ist in erster Linie durch denjenigen Teilnehmer zu prüfen, der die Daten gemeldet hat. Er hat die Akten und kann die Korrektur selbst auslösen. Stellt ein Mitglied fehlerhafte Daten fest, ist es verpflichtet, sie verzugslos zu bereinigen.
Erst danach die ZEK-Geschäftsstelle einschalten
Bestreitet das Institut die Beanstandung und hältst du daran fest, wird die Geschäftsstelle eingeschaltet. Erweist sich die Beanstandung als begründet, ordnet sie die Berichtigung der Daten an. Für diesen Weg verlangt die ZEK die Unterlagen per physischer Post.
Im Pattfall den Bestreitungsvermerk verlangen
Lässt sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit der Daten feststellen, kann nach Art. 32 Abs. 3 DSG verlangt werden, dass ein Bestreitungsvermerk angebracht wird.
ZEK, IKO, CRIF und Betreibungsregister im Überblick
Vier Stellen, vier verschiedene Datenbestände. Die Verwechslung kostet Zeit, weil viele beim falschen Absender nachfragen.
| Stelle | Was drinsteht | Wer hineinsieht | Selbstauskunft |
|---|---|---|---|
| ZEK | Kredit-, Leasing- und Kartengeschäfte, Zahlungsstörungen, Amtsinformationen; Bonitätscodes je Vertrag | Autorisierte Vereinsmitglieder, nur zur Kredit- und Antragsprüfung | Kostenlos, Zustellung per Post |
| IKO | Ausschliesslich die nach KKG zu meldenden Daten: gewährter Konsumkredit, ausstehende Teilzahlungen ab 10 Prozent des Nettokreditbetrags, Leasingverpflichtungen, Kartensalden nach dreimaliger Nutzung der Kreditoption | Gewerbsmässige Kreditgeberinnen und Schwarmkredit-Vermittlerinnen; im Einzelfall kantonale Schuldensanierungsstellen mit Zustimmung des Schuldners | Auskunftsrecht nach DSG |
| CRIF | Breitere Wirtschaftsauskunft: Inkassofälle, Betreibungen, Verlustscheine, Publikationen, dazu ein Credit-Score als Prognose einer Zahlungsstörung in den nächsten 12 Monaten | Unter anderem Banken, Versicherungen, Leasinggesellschaften, Handel, E-Commerce, Telekom | Einmal pro Jahr kostenlos, Zustellung per Post |
| Betreibungsregister | Betreibungen und Konkursverfahren beim zuständigen Amt | Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht; das ist bei Vertragsabschluss oder -abwicklung regelmässig der Fall | Auszug beim Betreibungsamt |
Quellen: ZEK Reglement I V1.04-05-2026 und zek.ch; Konsumkreditgesetz Art. 23 bis 27; crif.ch «Selbstauskunft» und «Häufig gestellte Fragen»; SchKG Art. 8a. Alle abgerufen am 21. August 2026.
Beim Betreibungsregister gilt zudem eine Zeitgrenze: Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Und seit dem 1. Januar 2026 gibt es einen zusätzlichen Schutz. Wer Rechtsvorschlag erhoben hat, kann nach Ablauf von drei Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls beantragen, dass die Betreibung Dritten nicht bekanntgegeben wird. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger innert einer vom Betreibungsamt angesetzten Frist von 20 Tagen nicht nachweist, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat. Wird der Nachweis nachgeholt oder die Betreibung fortgesetzt, wird sie Dritten wieder bekannt gegeben. Mehr dazu steht im Eintrag zur Konkurseröffnung und zu den Folgen einer Überschuldung.
Wann sich die Selbstauskunft lohnt und wann sie nichts bringt
Bestellen, wenn
- eine grössere Finanzierung ansteht und du wissen willst, welche laufenden Verpflichtungen ein Kreditgeber in die Kreditfähigkeitsprüfung einrechnet
- ein Antrag abgelehnt wurde und du eine belastbare Begründung suchst, statt dich mit «wegen der ZEK» abspeisen zu lassen
- du eine Karte gesperrt bekommen hast und wissen willst, mit welchem Sperrgrund das erfasst wurde. Der Grund entscheidet über 1 bis 10 Jahre Speicherdauer
- du je in eine Namensverwechslung geraten bist oder deine Adresse mehrfach gewechselt hat
Bringt nichts, wenn
- du eine korrekte Negativmeldung loswerden willst. Eine vorzeitige Löschung gibt es nur bei Falscheinträgen
- du eine offene Betreibung suchst. Die steht im Betreibungsregister, nicht in der ZEK
- du auf einen Score wartest. Die ZEK arbeitet mit Bonitätscodes je Vertrag, einen Punktwert wie CRIF weist sie nicht aus
- du sie kurz vor dem Kreditantrag bestellst und auf die Post wartest. Der Auszug kommt nur physisch
Konkreter Grenzfall: Deine Kreditkarte wurde 2023 gesperrt, weil eine Rechnung ins Inkasso ging. Du hast 2024 alles beglichen, die Sperre wurde aufgehoben. Für den Eintrag laufen jetzt zwei Fristen parallel: fünf Jahre ab dem Negativereignis, also bis 2028, und drei Jahre ab der Aufhebung, also bis 2027. Gelöscht wird, sobald die erste abgelaufen ist, hier also 2027. Hättest du zwei Jahre länger mit der Bereinigung gewartet, wäre die Aufhebungsfrist erst nach der Ereignisfrist abgelaufen und hätte nichts mehr beschleunigt. Wer zügig bereinigt, verkürzt also tatsächlich die Speicherdauer, aber nur innerhalb dieses Fensters.
Die ZEK gilt vielen als das eine grosse Schweizer Bonitätsregister, und genau diese Vorstellung führt in die Irre. Sie ist ein Verein der Kreditgeber, sie vergibt keinen Punktwert, und sie hat auch gar nicht alle Daten, die ihr zugeschrieben werden: Betreibungen sind nicht drin, Konkurse und Verbeiständungen dagegen sehr lange. Wer seine Lage vollständig kennen will, braucht deshalb nicht eine Auskunft, sondern bis zu vier.
Praktisch würde ich es so angehen: Bestelle die ZEK-Selbstauskunft ein paar Wochen vor einer geplanten Finanzierung, nicht am Tag davor, weil sie nur per Post kommt. Prüfe zuerst die laufenden Verpflichtungen, denn die drücken über die Kreditfähigkeitsprüfung am stärksten auf den möglichen Kreditbetrag. Und wenn dir ein Institut eine Absage mit Verweis auf die ZEK gibt, hak nach: Genau das ist nach dem ZEK-Reglement nicht zulässig, und die belastbare Begründung liegt beim Institut, nicht bei der Zentralstelle.
Häufige Fragen zur ZEK
ZEK steht für Zentralstelle für Kreditinformation. Sie ist die schweizerische Evidenzzentrale für Bonitätsinformationen aus Kreditgeschäften natürlicher und juristischer Personen, rechtlich ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB. Gegründet wurde sie 1968, in Nachfolge einer seit 1945 bestehenden Meldezentrale. Sie ist in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein tätig.
Ist die ZEK eine Behörde?Nein. Die ZEK ist ein privater Verein und wirtschaftlich eine Non-Profit-Organisation, getragen von Banken, Leasinggesellschaften und Kartenherausgebern. Sie hat keine hoheitlichen Befugnisse. Anders die IKO: Sie gilt nach Art. 23 Abs. 3 KKG als Bundesorgan im Sinne des Datenschutzgesetzes und untersteht der Aufsicht des zuständigen Departements.
Wie lange bleibt ein ZEK-Eintrag gespeichert?Das hängt vom Eintragstyp ab und reicht von zwei Monaten bis dreissig Jahren. Ein abgemeldeter Kreditvertrag bleibt in der Regel 3 Jahre ab Bonitätsdatum, bei Teil- oder Totalverlust 5 Jahre. Ein abgelehntes Kreditgesuch bleibt 2 Jahre ab Ablehnungsdatum, ausser die Ablehnung erfolgte aus nicht personenbezogenen Gründen, dann wird sie sofort archiviert. Saldomeldungen verschwinden nach 2 Monaten, eine Bevormundung oder Verbeiständung erst nach 30 Jahren.
Stimmt es, dass alle ZEK-Einträge nach fünf Jahren gelöscht werden?Nein, eine einheitliche Fünfjahresfrist gibt es nicht. Fünf Jahre gelten zum Beispiel für einen abgemeldeten Vertrag mit dem Bonitätscode Teil- oder Totalverlust und für mehrere Kartensperrgründe. Andere Einträge sind deutlich kürzer oder deutlich länger gespeichert. Massgebend ist die Fristenliste im ZEK-Reglement.
Ist die ZEK-Auskunft kostenlos?Ja. Der Datenbankauszug ist kostenlos, und das folgt auch aus Art. 25 Abs. 6 DSG, wonach der Verantwortliche kostenlos Auskunft erteilen muss. Zum Vergleich: Bei CRIF ist die Selbstauskunft einmal pro Jahr kostenlos.
Wie lange dauert es, bis der Auszug da ist?Die ZEK erstellt den Datenbankauszug nach Eingang der Bestellung in der Regel tagfertig. Danach kommt die Postlaufzeit dazu, denn zugestellt wird aus Datenschutzgründen ausschliesslich physisch. Gesetzlich gilt Art. 25 Abs. 7 DSG: Die Auskunft wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen erteilt.
Sind Betreibungen in der ZEK gespeichert?Nein. Die ZEK führt unter Amtsinformationen Konkurse, Nachlassverfahren, Bevormundungen und Verbeiständungen. Betreibungen stehen im Betreibungsregister. Dort kann jede Person Einsicht nehmen, die ein Interesse glaubhaft macht, und das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens (Art. 8a SchKG).
Kann ich einen negativen ZEK-Eintrag löschen lassen?Eine vorzeitige Löschung ist nur möglich, wenn ein Falscheintrag oder ein fehlerhafter Eintrag vorliegt. Unrichtige Personendaten kannst du nach Art. 32 Abs. 1 DSG berichtigen lassen. Ein zutreffender Eintrag bleibt bis zum Ablauf seiner Aufbewahrungsfrist bestehen; ihn durch das Begleichen der Schuld vorzeitig zu tilgen, funktioniert nicht.
An wen wende ich mich bei einem falschen Eintrag?Zuerst an das Institut, das den Eintrag gemeldet hat. Es steht auf deinem Datenbankauszug, hat die Akten und trägt nach ZEK-Reglement die volle Verantwortung für die Richtigkeit. Bestreitet es die Beanstandung und hältst du daran fest, wird die ZEK-Geschäftsstelle eingeschaltet; erweist sich die Beanstandung als begründet, ordnet sie die Berichtigung an. Lässt sich Richtigkeit oder Unrichtigkeit nicht klären, kannst du einen Bestreitungsvermerk verlangen.
Bekomme ich mit einem ZEK-Eintrag noch einen Kredit?Ein Eintrag als solcher ist kein Ausschlussgrund. Die ZEK selbst hält fest, dass ein Eintrag nicht negativ ist, solange die Verpflichtungen vertragsgemäss erfüllt werden. Entscheidend sind Art und Alter des Eintrags sowie die Kreditfähigkeitsprüfung: Nach Art. 28 KKG müssen gemeldete Verpflichtungen eingerechnet werden, unter Annahme einer Amortisation innert 36 Monaten. Zahlungsstörungen und Kartensperrungen wiegen dabei schwerer als ein laufender, korrekt bedienter Vertrag.
Darf mir eine Bank sagen, sie lehne wegen der ZEK ab?Nein. Das ZEK-Reglement hält ausdrücklich fest, dass es bei Rückfragen des Kunden nicht zulässig ist, die ZEK als Ablehnungsgrund zu nennen. Die Entscheidung trifft das Institut, und es muss sie auch selbst begründen.
Wer erfährt von einer ZEK-Abfrage?Du selbst solltest davon wissen: Die Mitglieder sind dafür verantwortlich, dich über eine Bekanntgabe oder eine Datenbankabfrage zu informieren und deine Einwilligung einzuholen. Das gilt auch für mitbetroffene verbundene Personen wie Ehepartner. Die Daten dürfen ausschliesslich zur Kredit- und Antragsprüfung verwendet werden; eine Weitergabe an Kreditvermittler ist ausdrücklich verboten.