KKG: Das Konsumkreditgesetz der Schweiz einfach erklärt
Du planst einen Kredit aufzunehmen oder hast dich gefragt, welche Rechte du als Kreditnehmer in der Schweiz hast? Dann ist das KKG für dich relevant. Das Konsumkreditgesetz schützt dich vor überzogenen Zinsen und unseriöser Kreditvergabe. Hier erfährst du alles Wichtige: vom Höchstzins (aktuell 10%) über dein 14-tägiges Widerrufsrecht bis zur Kreditfähigkeitsprüfung.
Was ist das Konsumkreditgesetz (KKG)?
Das KKG steht für "Bundesgesetz über den Konsumkredit" - das zentrale Schweizer Gesetz zum Schutz von Kreditnehmern. Es trägt die offizielle Nummer SR 221.214.1 und ist seit dem 1. Januar 2003 in Kraft.
Der Kerngedanke: Das Gesetz soll dich als Konsument vor Überschuldung schützen. Dafür regelt es, wie Kreditgeber Kredite vergeben dürfen, welche Zinsen maximal erlaubt sind und welche Rechte du hast, wenn du einen Kreditvertrag abschließt.
Die letzte große Revision des KKG trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Seitdem wurden vor allem die Regeln zur Berechnung des Höchstzinses angepasst - er wird nun automatisch an das allgemeine Zinsniveau gekoppelt.
Für welche Kredite gilt das KKG?
Das Konsumkreditgesetz erfasst nicht alle Kredite. Damit ein Kredit unter das KKG fällt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Kredithöhe: Zwischen 500 und 80'000 Franken
Laufzeit: Länger als 3 Monate
Kreditgeber: Ein gewerblicher Anbieter (Bank, Kreditinstitut, Leasinggesellschaft)
Kreditnehmer: Eine Privatperson für private Zwecke
Diese Kreditarten sind vom KKG erfasst:
- Privatkredite (Barkredite)
- Kreditkartenkredite
- Kundenkartenkredite (z.B. von Warenhäusern)
- Leasingverträge
- Kontoueberzüge
Grundsätzlich gilt: Wenn du als Privatperson einen Kredit für nicht-berufliche Zwecke aufnimmst, fällt dieser in der Regel unter das KKG.
Der Höchstzins nach KKG
Eine der wichtigsten Regelungen des Konsumkreditgesetzes ist der Höchstzins. Er schützt dich davor, für einen Kredit Wucherzinsen zahlen zu müssen.
Aktuelle Höchstzinssätze (ab 1. Januar 2026):
| Kreditart | Höchstzins |
|---|---|
| Barkredite (Privatkredite) | 10% |
| Überziehungskredite (Kreditkarten, Kontokorrent) | 12% |
Diese Werte wurden vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) festgelegt und gelten schweizweit. Gegenüber 2025 (11% bzw. 13%) sind die Sätze um je 1 Prozentpunkt gesunken.
So wird der Höchstzins berechnet:
Der Höchstzins basiert auf dem SAR3MC - dem über drei Monate aufgezinsten SARON (Swiss Average Rate Overnight). Auf diesen Referenzzinssatz werden 10 Prozentpunkte addiert, dann wird kaufmännisch gerundet.
Was passiert bei Überschreitung?
Ein Kreditvertrag mit einem Zinssatz über dem Höchstzins ist nichtig. Das bedeutet: Du müsstest den Kredit nicht zurückzahlen - weder Zinsen noch Kapital. In der Praxis kommt das aber kaum vor, da alle seriösen Schweizer Kreditgeber die Höchstzinsen einhalten.
Dein Widerrufsrecht: 14 Tage Bedenkzeit
Das KKG gibt dir als Kreditnehmer ein wichtiges Recht: Du kannst jeden Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen - ohne Gründe zu nennen und ohne Kosten.
So funktioniert es:
- Die Frist beginnt, sobald du den unterschriebenen Kreditvertrag schriftlich erhalten hast
- Du musst deinen Widerruf schriftlich einreichen
- Der Widerruf ist kostenlos - keine Gebühren, keine Zinsen
- Du musst keine Gründe angeben
Diese Regelung gibt dir Zeit, die Entscheidung zu überdenken. Gerade bei größeren Krediten ist es sinnvoll, noch einmal in Ruhe zu prüfen, ob die Konditionen wirklich zu deiner finanziellen Situation passen.
Kreditfähigkeitsprüfung: So wirst du geschützt
Eine weitere zentrale Schutzbestimmung des KKG ist die Pflicht zur Kreditfähigkeitsprüfung. Der Kreditgeber muss vor der Vergabe prüfen, ob du den Kredit zurückzahlen kannst.
Was wird geprüft?
- Dein Einkommen
- Deine bestehenden Verpflichtungen (Miete, andere Kredite)
- Dein verfügbares Budget nach Abzug aller Fixkosten
Die Regel dabei: Der Kredit darf nur vergeben werden, wenn du ihn innerhalb von 36 Monaten aus deinem freien Einkommen zurückzahlen könntest - auch wenn die tatsächliche Laufzeit länger ist.
Was passiert, wenn der Kreditgeber schlampig prüft?
Das KKG hat hier scharfe Konsequenzen vorgesehen:
- Bei Verstoß gegen die Prüfpflicht: Der Kreditgeber verliert seinen Anspruch auf Zinsen und Kosten
- Bei schwerem Verstoß: Der Kreditgeber verliert sogar den Anspruch auf Rückzahlung des Kreditbetrags
Diese Regelung sorgt dafür, dass Kreditgeber ein starkes Eigeninteresse haben, deine Kreditfähigkeit sorgfältig zu prüfen.
ZEK und IKO: Die Kreditauskunft in der Schweiz
Um die Kreditfähigkeitsprüfung zu ermöglichen, gibt es in der Schweiz zwei zentrale Organisationen:
ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation)
Die ZEK sammelt und verwaltet Informationen über Kreditnehmer in der Schweiz. Hier werden nicht nur Konsumkredite erfasst, sondern auch andere kreditrelevante Daten wie Leasingverträge oder Zahlungsausstände.
IKO (Informationsstelle für Konsumkredit)
Die IKO führt eine Datenbank speziell für Konsumkredite gemäß KKG. Alle Kreditgeber sind verpflichtet, jeden vergebenen Konsumkredit hier zu melden.
So läuft es ab:
Bevor ein Kreditgeber dir einen Kredit vergibt, muss er bei der ZEK abfragen, ob du bereits andere Kredite hast. Nach Kreditvergabe muss er den neuen Kredit an die IKO melden. Diese Meldepflicht verhindert, dass du bei mehreren Anbietern gleichzeitig Kredite aufnimmst und dich überschuldest.
Welche Kredite fallen nicht unter das KKG?
Das Konsumkreditgesetz gilt nicht für alle Kreditarten. Folgende Kredite sind ausgenommen:
- Hypotheken: Immobilienkredite haben eigene Regelungen
- Kleinkredite unter 500 Franken: Zu geringfügig für KKG-Schutz
- Großkredite über 80'000 Franken: Fallen nicht mehr unter Konsumkredit
- Kurzzeitkredite unter 3 Monaten: Ebenfalls ausgenommen
- Kredite zwischen Privatpersonen: Nur gewerbliche Kreditgeber sind erfasst
- Geschäftskredite: Nur private Zwecke sind geschützt
Wenn du also beispielsweise eine Hypothek für dein Eigenheim aufnimmst oder einen Geschäftskredit für deine Firma brauchst, gelten andere Regeln als das KKG.
FAQ zum Konsumkreditgesetz
Was ist das KKG?
Das KKG (Konsumkreditgesetz) ist das Schweizer Bundesgesetz, das Kreditnehmer bei Konsumkrediten schützt. Es regelt Höchstzinsen, Widerrufsrechte und die Pflicht zur Kreditprüfung.
Wie hoch ist der Höchstzins für Konsumkredite?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein Höchstzins von 10% für Barkredite und 12% für Überziehungskredite (Kreditkarten, Kontokorrent).
Kann ich vom Kreditvertrag zurücktreten?
Ja. Das KKG gewährt dir ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Erhalt des Vertrags. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und ist kostenlos.
Was passiert, wenn ein Kreditgeber gegen das KKG verstößt?
Bei Verstößen gegen die Kreditprüfungspflicht verliert der Kreditgeber seinen Anspruch auf Zinsen. Bei schweren Verstößen kann er sogar den Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags verlieren.
Welche Kredite fallen unter das KKG?
Das KKG gilt für Konsumkredite zwischen 500 und 80'000 Franken mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten - also Privatkredite, Kreditkarten, Leasing und Kontoueberzüge.
Kredit beantragen - jetzt Zinsen vergleichen
Du suchst einen günstigen Kredit? Mit unserem Kreditvergleich findest du die besten Konditionen in der Schweiz. Alle Angebote sind KKG-konform und von seriösen Kreditgebern.
Quellen: Bundesgesetz über den Konsumkredit (SR 221.214.1), Medienmitteilung EJPD vom 31.10.2025, fedlex.admin.ch