Widerrufsrecht Kredit Schweiz
Das Wichtigste zum Widerrufsrecht bei Krediten
- ⏰ 14 Tage ab dem Tag, an dem du eine Kopie des unterschriebenen Vertrags erhalten hast (Art. 16 KKG)
- ✍️ Eine einfache E-Mail genügt nicht. Das Gesetz verlangt Schriftlichkeit, also deine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur
- 💰 Beim Widerruf schuldest du weder Zinsen noch Gebühren, auch dann nicht, wenn das Geld schon auf deinem Konto war
- 📅 Bereits ausbezahltes Geld zahlst du über die vereinbarte Kreditdauer in gleich hohen Monatsraten zurück, nicht auf einen Schlag
- ⚠️ Das Recht gilt für Konsumkredite von CHF 500 bis CHF 80'000 mit einer Rückzahlungsdauer von mehr als drei Monaten. Nicht für Hypotheken und nicht für eine stillschweigend akzeptierte Kontoüberziehung (Art. 12 Abs. 4 KKG)
- 📄 Nennt dein Vertrag das Widerrufsrecht gar nicht, ist er nichtig. Das ist eine andere und für dich bessere Rechtsfolge als eine verlängerte Frist
Du hast einen Kreditvertrag unterschrieben und zweifelst? Das Konsumkreditgesetz gibt dir 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Kosten und ohne Begründung zu widerrufen. Wir erklären, welche Verträge erfasst sind, in welcher Form der Widerruf erfolgen muss und was danach mit dem Geld passiert.
Was ist das Widerrufsrecht beim Kredit?
Das Widerrufsrecht ist gesetzlicher Konsumentenschutz. Es erlaubt dir, einen bereits unterzeichneten Kreditvertrag rückgängig zu machen, ohne einen Grund zu nennen und ohne dass dir daraus Kosten entstehen. Die Grundlage steht in Artikel 16 des Konsumkreditgesetzes.
Art. 16 Abs. 1 KKG im Wortlaut: «Die Konsumentin oder der Konsument kann den Antrag zum Vertragsschluss oder die Annahmeerklärung innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen. Kein Widerrufsrecht besteht im Falle von Artikel 12 Absatz 4.»
Den vollständigen Gesetzestext findest du bei fedlex, der Publikationsplattform des Bundesrechts.
Der Verweis am Schluss betrifft die stillschweigend akzeptierte Kontoüberziehung von mehr als drei Monaten. Dort gibt es kein Widerrufsrecht, weil kein Vertragsschluss vorliegt, den du widerrufen könntest.
Für welche Verträge das Widerrufsrecht gilt
Das Widerrufsrecht nach KKG hängt am Geltungsbereich des Gesetzes. Drei Bedingungen müssen zusammenkommen: Du handelst als Privatperson, der Kreditbetrag liegt zwischen CHF 500 und CHF 80'000, und die Rückzahlung dauert länger als drei Monate.
| Vertragsart | Widerrufsrecht | Grundlage |
|---|---|---|
| Privatkredit und Konsumkredit, CHF 500 bis 80'000 | ja | Art. 16 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 lit. e KKG |
| Teilzahlungsvertrag zur Finanzierung von Waren oder Dienstleistungen | ja | Art. 10 und 16 KKG |
| Leasingvertrag über eine bewegliche Sache zum privaten Gebrauch | ja | Art. 1 Abs. 2 lit. a, Art. 8 Abs. 1 KKG |
| Kreditkarte oder Kundenkarte mit Kreditoption, Überziehungskredit auf laufendem Konto | ja | Art. 1 Abs. 2 lit. b, Art. 8 Abs. 2 KKG |
| Hypothek und jeder grundpfandgesicherte Kredit | nein | Art. 7 Abs. 1 lit. a KKG |
| Geschäfts- und Firmenkredite | nein | Art. 3 KKG: Konsument ist nur, wer für private Zwecke abschliesst |
| Kredite unter CHF 500 oder über CHF 80'000 | nein | Art. 7 Abs. 1 lit. e KKG |
| Kredite mit Rückzahlung innert höchstens drei Monaten | nein | Art. 7 Abs. 1 lit. f KKG |
| Zins- und gebührenfreie Kredite | nein | Art. 7 Abs. 1 lit. c KKG |
| Stillschweigend akzeptierte Kontoüberziehung über drei Monate | nein | Art. 16 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 4 KKG |
Quelle: Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG, SR 221.214.1), Stand am 1. September 2023.
Für Hypotheken gibt es kein Widerrufsrecht. Das ist der wichtigste Ausschluss und der teuerste Irrtum. Wer eine Festhypothek unterschreibt und drei Tage später aussteigen will, hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Was gilt, steht allein im Vertrag.
Bei der Kreditkarte kommt es nicht auf das Limit an, sondern auf die Kreditoption. Damit ist die Möglichkeit gemeint, den Saldo in Raten zu begleichen. Eine Karte, deren Saldo jeden Monat vollständig abgebucht wird, fällt nicht unter das Konsumkreditgesetz.
Die 14-Tage-Frist
Die Frist beträgt 14 Kalendertage. Der Startpunkt ist nicht die Unterschrift, sondern der Erhalt der Vertragskopie: Nach Art. 16 Abs. 2 KKG beginnt die Widerrufsfrist zu laufen, sobald du eine Kopie des Vertrags erhalten hast.
Für die Wahrung der Frist gilt eine grosszügige Regel. Der Widerruf muss nicht innerhalb der 14 Tage beim Kreditgeber ankommen. Es genügt, wenn du die Widerrufserklärung am letzten Tag der Frist der Kreditgeberin oder der Post übergibst. Beides zählt, die persönliche Übergabe ebenso wie der Postaufgabebeleg.
Seit wann 14 Tage gelten: Die Frist wurde per 1. Januar 2016 von sieben auf 14 Tage verlängert, durch das Bundesgesetz vom 19. Juni 2015 über die Revision des Widerrufsrechts. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates orientierte sich dabei ausdrücklich am europäischen Recht. Eine Pflicht zur Angleichung bestand nicht, und die Schweiz hat dabei auch kein allgemeines Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge eingeführt.
Wie du richtig widerrufst
Hier liegt die häufigste Falle. Art. 16 Abs. 1 KKG verlangt, dass der Widerruf schriftlich erfolgt. Was «schriftlich» im Schweizer Recht bedeutet, steht nicht im KKG, sondern im Obligationenrecht.
Schriftlichkeit nach Art. 12 bis 14 OR: Die Erklärung muss von der verpflichteten Person eigenhändig unterschrieben sein. Gleichgestellt ist einzig die qualifizierte elektronische Signatur nach dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (Art. 14 Abs. 2bis OR).
Daraus folgt: Eine einfache E-Mail ohne Signatur wahrt die Form nicht. Eine Mail belegt höchstens, wann du reagiert hast; die gesetzlich verlangte Form ersetzt das nicht. Ein Telefonanruf genügt erst recht nicht.
Vertragskopie datieren. Schau nach, wann du die Kopie erhalten hast. Ab diesem Tag laufen die 14 Tage.
Schreiben aufsetzen und von Hand unterschreiben. Vertragsnummer, Datum des Vertrags, ein Satz zum Widerruf, deine Unterschrift. Eine Begründung brauchst du nicht.
Eingeschrieben versenden oder am Schalter der Kreditgeberin abgeben und quittieren lassen. Der Aufgabebeleg ist dein Nachweis.
Zusätzlich scannen und mailen. Das ersetzt den unterschriebenen Brief nicht, sorgt aber dafür, dass der Kreditgeber sofort Bescheid weiss und keine Auszahlung mehr auslöst.
Alles aufbewahren. Kopie des Schreibens, Aufgabebeleg und allfällige Bestätigung gehören zusammen abgelegt.
Muster für den Widerruf:
Betreff: Widerruf des Kreditvertrags Nr. [Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit widerrufe ich den am [Datum] abgeschlossenen Kreditvertrag mit der Nummer [Nummer] fristgerecht nach Art. 16 des Konsumkreditgesetzes. Die Kopie des Vertrags habe ich am [Datum] erhalten.
Freundliche Grüsse
[Ort, Datum]
[eigenhändige Unterschrift]
[Name, Adresse]
Was nach dem Widerruf passiert
Der Kredit war noch nicht ausbezahlt
Dann ist die Sache erledigt. Der Vertrag kommt nicht zustande, es fallen keine Zinsen, keine Gebühren und keine Bearbeitungskosten an.
Der Kredit war bereits ausbezahlt
Das Gesetz rechnet ausdrücklich mit diesem Fall. Ein Verbot, den Kredit während der Widerrufsfrist auszuzahlen, kennt das KKG nicht. Art. 16 Abs. 3 verweist für diese Situation auf Art. 15 Abs. 2 und 3, und die Rechtsfolge fällt milde aus:
- Du zahlst nur die empfangene Kreditsumme zurück
- Du schuldest weder Zinsen noch Kosten
- Die Rückzahlung erfolgt bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Kreditdauer
- Und zwar in gleich hohen Teilzahlungen im Abstand von jeweils einem Monat, sofern der Vertrag keine längeren Abstände vorsieht
Anders gesagt: Du behältst den Zahlungsplan, verlierst aber die Zinsen und Gebühren, die du sonst gezahlt hättest. Eine Forderung, das Geld binnen Tagen zurückzuüberweisen, hat im KKG keine Grundlage.
Drei Sonderfälle: Bei einem Abzahlungskauf, einer auf Kredit beanspruchten Dienstleistung und beim Leasing richten sich die Folgen nicht nach Art. 15, sondern nach Art. 40f OR. Danach geben beide Seiten das bereits Empfangene zurück; wer eine Sache benutzt hat, schuldet einen angemessenen Mietzins. Und wer die Sache während der Widerrufsfrist missbräuchlich nutzt oder beschädigt, schuldet nach Art. 16 Abs. 3 KKG eine Entschädigung, die sich am Wertverlust bemisst.
Drei Rechte, die regelmässig verwechselt werden
| Recht | Was es bewirkt | Frist und Form | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Widerruf des Kreditvertrags | Der Vertrag kommt nicht zustande | 14 Tage ab Erhalt der Vertragskopie, schriftlich mit Unterschrift | Art. 16 KKG |
| Vorzeitige Rückzahlung | Der laufende Vertrag endet früher | jederzeit möglich, keine Frist | Art. 17 Abs. 1 und 2 KKG |
| Widerruf bei Haustürgeschäft oder Telefonvertrag | Antrag oder Annahme werden unwirksam | 14 Tage, formfrei | Art. 40a bis 40f OR |
Quellen: KKG (SR 221.214.1) und Obligationenrecht (SR 220), Fassungen in Kraft am 21. August 2026.
Vorzeitige Rückzahlung ist ein Anspruch, keine Kulanz
Wenn die 14 Tage abgelaufen sind, bist du nicht gefangen. Art. 17 Abs. 1 KKG hält fest, dass du die Pflichten aus dem Konsumkreditvertrag vorzeitig erfüllen kannst. Und Abs. 2 gibt dir dafür einen Anspruch auf Erlass der Zinsen und auf eine angemessene Ermässigung der Kosten, die auf die nicht beanspruchte Kreditdauer entfallen.
Das ist ein gesetzliches Recht und nicht das Entgegenkommen einzelner Anbieter. Eine Strafgebühr für die vorzeitige Ablösung, wie sie andere Rechtsordnungen kennen, ist beim Schweizer Konsumkredit nicht vorgesehen. Wie eine Kreditablösung praktisch abläuft, zeigen wir separat.
Beim Leasing gilt eine eigene Regel: Nach Art. 17 Abs. 3 KKG kannst du mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer kündigen. Was du dann noch schuldest, ergibt sich aus der Tabelle, die nach Art. 11 Abs. 2 lit. g bereits im Leasingvertrag stehen muss.
Ein Rückgaberecht beim Kauf gibt es in der Schweiz nicht
Wer online eine mangelfreie Ware bestellt, hat in der Schweiz keinen gesetzlichen Anspruch auf Rückgabe, Umtausch oder Rückerstattung. Was Händler einräumen, ist freiwillig und steht in ihren Bedingungen. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach Art. 40a bis 40f OR greift nur in bestimmten Situationen: an deinem Arbeitsplatz, in Wohnräumen und deren unmittelbarer Umgebung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Strassen und Plätzen, an einer Werbeveranstaltung mit Ausflugsfahrt sowie am Telefon. Voraussetzung ist zudem, dass deine Leistung 100 Franken übersteigt.
Der Internetkauf steht bewusst nicht auf dieser Liste. Bei der Revision von 2015 stand eine Ausdehnung auf Fernabsatzverträge zur Debatte; der Ständerat lehnte sie ab und beschränkte die Neuerung auf am Telefon geschlossene Verträge. Kein Widerrufsrecht besteht ausserdem, wenn du die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht oder am Markt- oder Messestand unterschrieben hast (Art. 40c OR).
Der Formunterschied ist wichtig: Art. 40e Abs. 1 OR sagt für Haustürgeschäfte und Telefonverträge ausdrücklich, der Widerruf sei «an keine Form gebunden». Beim Konsumkredit verlangt Art. 16 Abs. 1 KKG dagegen Schriftlichkeit. Zwei Schweizer Widerrufsrechte, zwei verschiedene Formvorschriften. Wer die Regel des einen auf das andere überträgt, riskiert einen unwirksamen Widerruf.
Wenn dein Vertrag das Widerrufsrecht gar nicht nennt
Nach Art. 9 Abs. 2 lit. h KKG muss der Kreditvertrag «das Widerrufsrecht und die Widerrufsfrist» angeben. Für Leasingverträge verlangt Art. 11 Abs. 2 lit. f dasselbe. Fehlt die Angabe, greift keine verlängerte Frist, sondern eine schärfere Rechtsfolge: Der Vertrag ist nach Art. 15 Abs. 1 KKG nichtig.
Für dich heisst das dieselbe milde Abwicklung wie beim Widerruf eines ausbezahlten Kredits: Du zahlst nur das Kapital zurück, über die vereinbarte Kreditdauer, in gleich hohen Monatsraten, ohne Zinsen und ohne Kosten. Dieselbe Folge tritt ein, wenn andere Pflichtangaben fehlen, etwa der effektive Jahreszinssatz oder die Rückzahlungsmodalitäten.
Eine zweite Angriffsfläche liegt bei der Kreditfähigkeitsprüfung. Verstösst die Kreditgeberin schwerwiegend gegen die Prüfpflichten, verliert sie nach Art. 32 Abs. 1 KKG die Kreditsumme samt Zinsen und Kosten. Ob deine Bonität korrekt geprüft wurde, lohnt sich deshalb anzusehen, wenn die Widerrufsfrist längst abgelaufen ist.
Deutscher Rat passt hier nicht. Zum Widerrufsrecht steht viel im Netz, das sich auf deutsches Recht bezieht. Zwei Punkte führen besonders leicht in die Irre.
| Punkt | Schweiz | Deutschland |
|---|---|---|
| Frist beim Kreditvertrag | 14 Tage, Art. 16 KKG | 14 Tage, § 495 in Verbindung mit § 355 BGB |
| Form des Widerrufs | schriftlich, Unterschrift nötig | formfrei, § 355 Abs. 1 BGB |
| Folge einer fehlenden Belehrung | Vertrag nichtig, Art. 15 Abs. 1 KKG | Frist läuft nicht an, Widerruf bleibt möglich |
| Widerrufsrecht bei Online-Käufen | keines | 14 Tage |
Der deutsche Rechtsstand dient hier ausschliesslich dem Vergleich. Für Verträge nach Schweizer Recht gilt das KKG.
Wer also liest, ein Widerruf per Mail reiche aus, oder wer nach dem in Deutschland verbreiteten Muster einer nachträglich angreifbaren Belehrung sucht, arbeitet mit der falschen Rechtsordnung. In der Schweiz führt die fehlende Belehrung nicht zu einer offenen Frist, sondern direkt zur Nichtigkeit des Vertrags.
Wann der Widerruf für dich trägt und wann nicht
Der Widerruf ist dein Weg, wenn
- die Vertragskopie vor weniger als 14 Tagen bei dir eingetroffen ist
- der Kreditbetrag zwischen CHF 500 und CHF 80'000 liegt und die Rückzahlung länger als drei Monate dauert
- du privat abgeschlossen hast, nicht für ein Unternehmen
- du bereit bist, denselben Tag noch einen unterschriebenen Brief aufzugeben statt nur eine Mail zu schicken
Der Widerruf hilft dir nicht, wenn
- es um eine Hypothek geht: dafür gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht
- die 14 Tage abgelaufen sind. Dann führt der Weg über die vorzeitige Rückzahlung nach Art. 17 KKG
- du eine gekaufte Ware zurückgeben willst: Der Kaufvertrag und der Kreditvertrag sind zwei Verträge mit je eigenen Regeln
- du nur nachverhandeln möchtest. Der Widerruf beendet den Vertrag, er verbessert ihn nicht
Ein Fall, der regelmässig schiefgeht: Jemand finanziert ein Möbelstück über einen Teilzahlungsvertrag, widerruft rechtzeitig und nutzt das Sofa in der Zwischenzeit weiter. Der Kreditvertrag ist damit zwar aus der Welt, doch nach Art. 16 Abs. 3 KKG gilt hier Art. 40f OR: Beide Seiten geben das Empfangene zurück, und für die Nutzung der Sache schuldest du einen angemessenen Mietzins. Wer sie in dieser Zeit beschädigt, zahlt zusätzlich eine Entschädigung nach dem Wertverlust. Der Widerruf befreit dich vom Kredit, nicht von der Sache.
Rechne nicht mit dem Tag der Unterschrift, sondern mit dem Tag, an dem die Vertragskopie bei dir eintraf. Und gib den unterschriebenen Widerruf spätestens am 14. Tag der Post, nicht der Mailbox.
Häufige Fragen zum Widerrufsrecht
Genügt eine E-Mail für den Widerruf?Nein. Art. 16 Abs. 1 KKG verlangt Schriftlichkeit, und schriftlich heisst nach Art. 13 und 14 OR eigenhändig unterschrieben. Gleichgestellt ist nur die qualifizierte elektronische Signatur nach Art. 14 Abs. 2bis OR. Eine einfache Mail kann beweisen, wann du reagiert hast, ersetzt die Form aber nicht. Schick zusätzlich einen unterschriebenen Brief, am besten eingeschrieben.
Muss ich einen Grund für den Widerruf angeben?Nein. Art. 16 KKG kennt keine Begründungspflicht. Das Widerrufsrecht ist bedingungslos und lässt sich aus jedem Grund ausüben, auch weil du es dir schlicht anders überlegt hast.
Ab wann laufen die 14 Tage genau?Ab dem Erhalt einer Kopie des Vertrags, nicht ab der Unterschrift. Art. 16 Abs. 2 KKG stellt darauf ab, dass du eine Kopie des Vertrags nach Art. 9 Abs. 1, Art. 11 Abs. 1 oder Art. 12 Abs. 1 KKG erhalten hast. Notiere dir dieses Datum, sobald die Unterlagen eintreffen.
Was, wenn der letzte Tag der Frist auf einen Samstag fällt?Die Frist ist eingehalten, wenn du die Widerrufserklärung am letzten Tag der Kreditgeberin oder der Post übergibst. Massgebend ist also die Aufgabe, nicht der Eingang beim Kreditgeber. Wer erst am letzten Tag handelt, sollte auf die Schalteröffnungszeiten achten und den Aufgabebeleg aufbewahren.
Darf der Kreditgeber das Geld während der Widerrufsfrist auszahlen?Ja. Ein Auszahlungsverbot für die Widerrufsfrist gibt es im Konsumkreditgesetz nicht. Art. 16 Abs. 3 KKG regelt den Fall der bereits erfolgten Auszahlung sogar ausdrücklich. Dein Widerrufsrecht bleibt davon unberührt.
Muss ich ausbezahltes Geld sofort zurückzahlen?Nein. Über den Verweis in Art. 16 Abs. 3 gilt Art. 15 Abs. 2 und 3 KKG: Die Kreditsumme ist bis zum Ablauf der vereinbarten Kreditdauer zurückzuzahlen, in gleich hohen Teilzahlungen im Abstand von jeweils einem Monat. Zinsen und Kosten schuldest du keine. Eine Forderung, alles binnen 30 Tagen zurückzuüberweisen, hat keine gesetzliche Grundlage.
Kann ich meine Hypothek widerrufen?Nein. Nach Art. 7 Abs. 1 lit. a KKG gilt das Gesetz nicht für direkt oder indirekt grundpfandgesicherte Kredite. Für Hypotheken existiert kein gesetzliches Widerrufsrecht. Massgebend ist allein, was im Vertrag zu Rücktritt und vorzeitiger Auflösung vereinbart wurde.
Was passiert, wenn ich die 14 Tage verpasse?Der Vertrag bleibt bestehen, aber du hast zwei weitere Wege. Nach Art. 17 KKG kannst du jederzeit vorzeitig zurückzahlen und hast dabei Anspruch auf Erlass der Zinsen und auf eine angemessene Ermässigung der Kosten für die nicht beanspruchte Laufzeit. Und wenn dem Vertrag Pflichtangaben fehlen, etwa der Hinweis auf das Widerrufsrecht selbst, ist er nach Art. 15 Abs. 1 KKG nichtig.
Kostet mich der Widerruf etwas?Nein. Bei einem rechtzeitigen Widerruf schuldest du weder Zinsen noch Gebühren noch Bearbeitungskosten. Das gilt auch dann, wenn der Kredit bereits ausbezahlt war. Eigene Kosten entstehen dir nur für Porto und Einschreiben.
Gilt das Widerrufsrecht auch für meine Kreditkarte?Nur wenn die Karte mit einer Kreditoption verbunden ist, also mit der Möglichkeit, den Saldo in Raten zu begleichen. Art. 8 Abs. 2 KKG unterstellt solche Konten unter anderem Art. 16. Eine Karte, deren Saldo monatlich vollständig abgebucht wird, fällt nicht unter das Gesetz.
Unsere Einschätzung: Das Widerrufsrecht nach Art. 16 KKG ist stark, aber es ist eng gefasst und formstreng. Eng, weil es Hypotheken, Geschäftskredite, Kleinstbeträge und kurze Laufzeiten ausklammert. Formstreng, weil eine Mail nicht reicht. Genau an dieser Kombination scheitern die meisten Widerrufe, nicht an der Frist.
Konkret: Notiere beim Vertragsabschluss zwei Daten, den Tag der Unterschrift und den Tag, an dem die Vertragskopie eintraf. Nur das zweite zählt. Willst du aussteigen, druck das Schreiben aus, unterschreib es von Hand und gib es eingeschrieben auf, am selben Tag. Und bevor du überhaupt unterschreibst, lohnt sich die Rechnung: Der Kreditrechner zeigt dir die Gesamtkosten, der Kreditvergleich die Alternativen, und unter Kredit beantragen steht, welche Unterlagen du brauchst.