Kredit ablösen: Das musst du wissen
- 💰 Keine Strafgebühren: Gemäss KKG Art. 17 darfst du Konsumkredite jederzeit ablösen – ohne Kosten
- 📉 Faustregel: Ab 0.75 Prozentpunkten Zinsdifferenz lohnt sich die Ablösung
- ⏱ Dauer: Eine Kreditablösung dauert 7 bis 14 Arbeitstage
- 💳 ZEK-Vorteil: Die Konsolidierung mehrerer Kredite verbessert dein Kreditprofil
Was bedeutet «Kredit ablösen»?
Einen Kredit ablösen bedeutet, einen bestehenden Kreditvertrag vorzeitig zu beenden. Das geschieht entweder durch vollständige Rückzahlung der Restschuld oder durch einen neuen, günstigeren Kredit, der den alten ersetzt.
Grundsätzlich gibt es drei Varianten:
- Vorzeitige Rückzahlung: Du zahlst die gesamte Restschuld auf einmal zurück – zum Beispiel durch eine Erbschaft oder Bonuszahlung.
- Umschuldung: Du nimmst einen neuen Kredit mit besseren Konditionen auf und löst damit den alten ab. Mehr dazu im Ratgeber zur Kreditumschuldung.
- Konsolidierung: Du fasst mehrere laufende Kredite zu einem einzigen zusammen – mit einer einzigen Rate und oft tieferen Zinsen.
Deine Rechte: Das sagt das Gesetz
Das Konsumkreditgesetz (KKG) schützt dich als Kreditnehmer in der Schweiz umfassend. Die wichtigsten Punkte:
Recht auf vorzeitige Rückzahlung (Art. 17 KKG): Du kannst deinen Konsumkredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Dein Kreditgeber darf dir dafür keine Strafgebühren oder Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
Zinsreduktion ist Pflicht: Bei vorzeitiger Rückzahlung hast du Anspruch auf Erlass der Zinsen für die nicht beanspruchte Kreditdauer. Konkret: Zahlst du einen 48-Monats-Kredit nach 24 Monaten zurück, entfallen die Zinsen für die restlichen 24 Monate.
14 Tage Widerrufsrecht: Schliesst du einen neuen Kredit ab, hast du 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die meisten Banken zahlen den Kredit erst nach Ablauf dieser Frist aus.
Geltungsbereich: Diese Rechte gelten für alle Konsumkredite bis CHF 80’000.
Wann lohnt sich eine Kreditablösung?
Die Faustregel: Eine Ablösung lohnt sich, wenn der neue Zinssatz mindestens 0.75 Prozentpunkte unter dem alten liegt. Dieser Puffer stellt sicher, dass die Ersparnis den administrativen Aufwand rechtfertigt.
Rechenbeispiel (Stand: März 2026):
| Alter Kredit | Neuer Kredit | |
|---|---|---|
| Kreditbetrag | CHF 20’000 | CHF 20’000 |
| Zinssatz (effektiv) | 9.9% | 5.9% |
| Laufzeit | 36 Monate | 36 Monate |
| Monatliche Rate | ca. CHF 645 | ca. CHF 608 |
| Total Zinsen | ca. CHF 3’207 | ca. CHF 1’875 |
Ersparnis: rund CHF 1’332 – und das ohne Strafgebühren.
Das aktuelle Marktumfeld macht die Ablösung besonders attraktiv: Die SNB hält den Leitzins bei 0% (gemäss SNB, Stand März 2026), und Konsumkredite sind ab 3.95% effektiv erhältlich (Stand: März 2026, bester Zins am Markt). Wer einen Kredit aus 2022 oder 2023 mit Zinsen über 8% hat, profitiert von einer Zinsdifferenz von 3 Prozentpunkten oder mehr. Vergleiche die aktuellen Kreditzinsen für eine genaue Übersicht.
Wann es sich weniger lohnt:
- Restlaufzeit unter 12 Monaten
- Restschuld unter CHF 5’000
- Zinsdifferenz unter 0.50 Prozentpunkten
→ Nutze unseren Kreditrechner, um deine mögliche Ersparnis zu berechnen.
Kredit ablösen in 5 Schritten
Restschuld ermitteln
Fordere bei deinem aktuellen Kreditgeber eine Schlussabrechnung an. Darauf steht der genaue Betrag, den du zur Ablösung benötigst. Diese Abrechnung ist in der Regel gratis.
Angebote vergleichen
Hole mindestens drei Offerten ein. Achte dabei auf den effektiven Jahreszins – nicht den Nominalzins. Hier kannst du Kredite vergleichen.
Neuen Kredit beantragen
Reiche den Antrag beim günstigsten Anbieter ein. Du brauchst: Ausweis, Lohnausweise der letzten 3 Monate, Kontoauszüge und den bestehenden Kreditvertrag. Mehr dazu unter Kredit beantragen.
14 Tage Bedenkzeit nutzen
Nach Vertragsunterzeichnung läuft die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. In dieser Zeit kannst du ohne Kosten vom neuen Vertrag zurücktreten.
Ablösung wird durchgeführt
Der neue Kreditgeber überweist den Ablösebetrag direkt an deinen alten Kreditgeber. Du musst dich um nichts weiter kümmern. Ab sofort zahlst du nur noch die neue, günstigere Rate.
Was kostet eine Kreditablösung?
Die kurze Antwort: Nichts.
Gemäss KKG Art. 17 darf dir dein Kreditgeber bei Konsumkrediten keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Die einzigen Kosten, die theoretisch anfallen können:
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Vorfälligkeitsentschädigung | CHF 0 (gesetzlich verboten) |
| Schlussabrechnung alter Kredit | Meist gratis, vereinzelt bis CHF 150 |
| Bearbeitungsgebühr neuer Kredit | Bei den meisten Anbietern CHF 0 |
| Total | CHF 0 bis max. CHF 150 |
ZEK-Eintrag bei Kreditablösung
Die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) registriert alle Konsumkredite in der Schweiz. Bei einer Ablösung passiert Folgendes:
- Alter Kredit: Wird als «regulär abgeschlossen» eingetragen – das ist ein positiver Eintrag.
- Neuer Kredit: Wird als neue aktive Verpflichtung registriert.
- Konsolidierungsvorteil: Wer mehrere Kredite zu einem zusammenfasst, reduziert die Anzahl aktiver Einträge – das verbessert das Kreditprofil.
Tipp: Bevor du einen Ablösungsantrag stellst, hole dir eine kostenlose Selbstauskunft bei der ZEK. So weisst du, welche Einträge Kreditgeber über dich sehen – und kannst allfällige Fehler vorab korrigieren.

