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Lexikon: Grundbuch SchweizAktualisiert: 13. Februar 2026

Grundbuch verstehen

  • 📋 Definition: Das Grundbuch ist das offizielle Register für Grundstücke und dingliche Rechte – geführt von den Kantonen
  • 🏠 Inhalt: Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte und Grundlasten werden eingetragen
  • 💰 Kosten: Grundbuchauszug ab CHF 15, Notarkosten beim Kauf von 0.1-0.5% je nach Kanton
  • ⚠️ Wichtig: Nur wer im Grundbuch eingetragen ist, gilt als Eigentümer – ohne Eintrag kein Eigentum

Das Grundbuch ist das zentrale Register für Immobilieneigentum in der Schweiz. Hier erfährst du, was drinsteht, wie du einen Grundbuchauszug bestellst und welche Kosten bei Eintragungen anfallen.

Du kaufst eine Immobilie und fragst dich, was das Grundbuch eigentlich ist? Kurz gesagt: Es ist das offizielle Register, das beweist, wem welches Grundstück in der Schweiz gehört. Ohne Grundbucheintrag kein Eigentum – so einfach ist die Regel.

Das Grundbuch wird im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) in den Artikeln 942 bis 977 geregelt. Es dokumentiert alle dinglichen Rechte an Grundstücken: Eigentum, Dienstbarkeiten wie Wegrechte, Grundpfandrechte für Hypotheken und Grundlasten. In der Schweiz führen die Kantone das Grundbuch – es gibt kein zentrales nationales Register, sondern 26 kantonale Systeme mit eigenen Grundbuchämtern.

Grundsatz: Dingliche Rechte an Grundstücken bestehen nur, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind (ZGB Art. 971). Ausnahmen: Erbgang, Enteignung oder gerichtliche Urteile.

Die vier Grundbuch-Prinzipien

Das Schweizer Grundbuch basiert auf vier fundamentalen Prinzipien, die zusammen hohe Rechtssicherheit schaffen:

  1. Öffentlicher Glaube: Wer sich gutgläubig auf einen Grundbucheintrag verlässt, wird geschützt – selbst wenn der Eintrag fehlerhaft ist
  2. Öffentlichkeit: Jeder Grundbucheintrag gilt als bekannt. Du kannst dich nicht darauf berufen, einen Eintrag nicht gekannt zu haben
  3. Eintragungsprinzip: Ohne Eintrag kein Recht. Was nicht im Grundbuch steht, existiert rechtlich nicht
  4. Antragsprinzip: Eintragungen erfordern immer einen formellen Antrag des Berechtigten

Was steht im Grundbuch?

Das Grundbuch besteht aus mehreren Bestandteilen, die zusammen ein vollständiges Bild eines Grundstücks zeichnen:

Bestandteil Inhalt Beispiel
Hauptbuch Eigentum und dingliche Rechte Eigentümer, Dienstbarkeiten
Tagebuch Chronologische Anmeldungen Eingang eines Kaufvertrags
Grundstücksbeschreibung Physische Merkmale Fläche, Lage, Nutzung
Pläne Räumliche Darstellung Amtliche Vermessungspläne
Belege Originalurkunden Kaufverträge, Pfandverträge

Öffentlich zugängliche Informationen

Ohne Nachweis eines besonderen Interesses kann jede Person folgende Daten abfragen:

  • Bezeichnung und Beschreibung des Grundstücks
  • Name des Eigentümers und Eigentumsform
  • Erwerbsdatum
  • Dienstbarkeiten und Grundlasten

Beschränkt zugängliche Informationen

Für folgende Daten musst du ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen:

  • Grundpfandrechte (Hypotheken und Schuldbriefe)
  • Vormerkungen und bestimmte Anmerkungen
  • Schuldner und Forderungsbeträge

Gut zu wissen: Ein «schutzwürdiges Interesse» kann wirtschaftlicher, rechtlicher oder persönlicher Natur sein. Als potenzieller Käufer einer Immobilie hast du ein solches Interesse und erhältst auf Antrag Einsicht in die vollständigen Grundbuchdaten.

Grundbuchauszug bestellen – so gehts

Du brauchst einen Grundbuchauszug für einen Immobilienkauf, eine Hypothekenberatung oder eine Erbschaftsangelegenheit? Der Ablauf ist unkompliziert.

1

Zuständiges Grundbuchamt ermitteln

Das Grundbuchamt richtet sich nach dem Standort der Liegenschaft. In 8 Kantonen (Uri, Zug, Nidwalden, Glarus, Basel-Stadt, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Genf) gibt es ein einziges kantonales Amt. In den übrigen Kantonen sind mehrere Ämter für verschiedene Bezirke zuständig.

2

Grundstück identifizieren

Du benötigst die Parzellennummer, die Adresse oder die Landeskoordinaten des Grundstücks. Über kantonale Geoportale oder das nationale Tool Cadastralinfo (cadastre.ch) kannst du das Grundstück vorab suchen.

3

Auszug beantragen

Den Antrag kannst du je nach Kanton persönlich, schriftlich, telefonisch oder online stellen. Immer mehr Kantone bieten digitale Bestellmöglichkeiten an.

4

Auszug erhalten

Der Grundbuchauszug wird dir zugestellt oder kann abgeholt werden. Kosten: ca. CHF 15-30 pro Grundstück (Stand: Februar 2026).

Online-Grundstückabfrage

Viele Kantone bieten heute digitale Eigentümerabfragen über ihre Geoportale an. Einige Beispiele:

  • Kanton Zürich: maps.zh.ch (max. 5 Abfragen pro Tag)
  • Kanton Bern: gba.dij.be.ch (Online-Abfragen)
  • Kanton Aargau: ag.ch/grundbuch
  • Kanton Basel-Landschaft: Online-Eigentümerabfrage (max. 10 Abfragen pro Tag)

Einschränkung: Online-Abfragen zeigen nur die öffentlich zugänglichen Daten (Eigentümer, Beschreibung). Für vollständige Auszüge mit Grundpfandrechten musst du dich direkt ans Grundbuchamt wenden.

Grundbucheintrag beim Immobilienkauf – der Ablauf

Wenn du eine Immobilie in der Schweiz kaufst, wird das Eigentum erst mit dem Grundbucheintrag auf dich übertragen. Der Prozess läuft in klar definierten Schritten ab.

1

Kaufvertrag beurkunden

Ein Notar beurkundet den Kaufvertrag. Das ist gesetzlich vorgeschrieben – ohne notarielle Beurkundung ist kein Eigentümerwechsel möglich.

2

Pfandvertrag abschliessen

Falls du eine Hypothek aufnimmst, wird gleichzeitig ein Pfandvertrag zwischen dir, der Bank und dem Notar abgeschlossen. Dieser sichert die Hypothek als Grundpfandrecht ab.

3

Anmeldung beim Grundbuchamt

Der Notar meldet den Eigentümerwechsel und allfällige Grundpfandrechte beim zuständigen Grundbuchamt an.

4

Prüfung durch das Grundbuchamt

Das Grundbuchamt prüft alle eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

5

Interimsbestätigung

Noch bevor der definitive Eintrag erfolgt, stellt das Grundbuchamt eine Interimsbestätigung aus. Diese ermöglicht der Bank, die Hypothek bereits auszuzahlen.

6

Definitiver Grundbucheintrag

Nach Abschluss der Prüfung erfolgt der definitive Eintrag. Ab diesem Zeitpunkt bist du rechtmässiger Eigentümer.

Der gesamte Prozess dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen. Dank der Interimsbestätigung musst du aber nicht auf den definitiven Eintrag warten, um die Hypothek zu erhalten und den Kaufpreis zu bezahlen.

Was kostet ein Grundbucheintrag?

Die Kosten für einen Grundbucheintrag setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und variieren von Kanton zu Kanton erheblich.

Notariatsgebühren nach Kanton

Kanton Gebühr (% vom Kaufpreis) Beispiel bei CHF 1'000'000
Zürich 0.1% CHF 1'000
Bern 0.4-0.5% CHF 4'000-5'000
Luzern 0.1-0.2% CHF 1'000-2'000
Aargau 0.2-0.3% CHF 2'000-3'000
Waadt 0.3-0.5% CHF 3'000-5'000

Handänderungssteuer nach Kanton

Kanton Steuersatz Beispiel bei CHF 1'000'000
Zürich 0% (keine) CHF 0
Bern 1.8% CHF 18'000
Aargau 0.4% (Grundbuchabgabe) CHF 4'000
Solothurn 0-2.2% CHF 0-22'000
Schwyz 0% (keine) CHF 0

Rechenbeispiel: Gesamtkosten bei CHF 1'000'000

Hier ein konkretes Beispiel für den Kanton Bern:

Notariatsgebühren (0.45%) CHF 4'500
Handänderungssteuer (1.8%) CHF 18'000
Grundbuchgebühren CHF 500-1'000
Schuldbrief-Errichtung (bei Hypothek) CHF 1'000-2'000
Gesamtkosten Kanton Bern CHF 24'000-25'500

Zum Vergleich: Im Kanton Zürich würden die gleichen Kosten nur rund CHF 2'500-4'000 betragen – ein Unterschied von über CHF 20'000.

Achtung: Die Handänderungssteuer ist die grösste Variable. Prüfe vor dem Kauf unbedingt die kantonalen Regelungen. In einigen Kantonen (ZH, SZ, SH) fällt gar keine Handänderungssteuer an.

Grundbuch und Hypothek – der Zusammenhang

Wenn du eine Hypothek aufnimmst, spielt das Grundbuch eine zentrale Rolle: Dein Grundstück dient der Bank als Sicherheit. Diese Sicherheit wird über ein Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen.

Der Schuldbrief

Das wichtigste Instrument zur Sicherung einer Hypothek ist der Schuldbrief. Er verbrieft eine Forderung, die durch ein Grundpfandrecht gesichert ist.

Merkmal Register-Schuldbrief Papier-Schuldbrief
Form Digital (seit 2012) Physische Urkunde
Erstellung Automatisch durch Grundbucheintrag Urkunde + Grundbucheintrag
Aufbewahrung Grundbuchamt Bank (Verwahrung)
Status Heute Standard bei Neugeschäft Noch bei älteren Hypotheken

Schuldbrief vs. Hypothek:

Wichtig: Der Schuldbriefbetrag und die tatsächliche Hypothek können sich unterscheiden. Wenn du eine Hypothek über CHF 500'000 aufnimmst und der Schuldbrief über CHF 500'000 lautet, bleibt der Schuldbrief auch dann bei CHF 500'000, wenn du die Hypothek auf CHF 400'000 amortisierst. Der «freie» Betrag von CHF 100'000 kann später für eine weitere Finanzierung genutzt werden – ohne neuen Schuldbrief.

Der Zusammenhang zwischen Grundbuch und Hypothek ist auch für die Belehnung relevant: Die Bank finanziert maximal 80% des Verkehrswerts. Die restlichen 20% musst du als Eigenkapital aufbringen. Die Hypothek wird als Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen und in eine 1. Hypothek (bis 66%) und 2. Hypothek (66-80%) aufgeteilt. Die 2. Hypothek muss innerhalb von 15 Jahren amortisiert werden.

Digitales Grundbuch – aktuelle Entwicklungen

Die Digitalisierung des Schweizer Grundbuches schreitet voran. Immer mehr Kantone bieten Online-Zugang zu Grundbuchdaten und elektronische Geschäftsprozesse an.

E-Grundbuch und Online-Einsicht

Das E-Grundbuch-Projekt wird schweizweit ausgebaut. Seit 2023 bieten alle 26 Kantone zumindest eine Form von digitalem Zugang an. Die Vorteile:

  • Schnellerer Zugang: Grundstücksinformationen sind innert Minuten abrufbar
  • Reduzierte Fehlerquoten: Digitale Verarbeitung minimiert Übertragungsfehler
  • Vereinfachte Zusammenarbeit: Notare, Banken und Behörden können effizienter kommunizieren

Datenschutz und Sperranträge

Mit der Digitalisierung sind auch Datenschutzfragen aufgekommen. Der Kanton Zürich hat seit Dezember 2024 eine Sperrmöglichkeit für Eigentümer eingeführt: Wer nicht will, dass seine Eigentümerdaten online einsehbar sind, kann eine Sperre beantragen. Bis Anfang 2026 wurden bereits über 2'000 Sperranträge gestellt.

Der Kanton Basel-Stadt hat einen anderen Weg gewählt: Dort wurden die maximalen Online-Abfragen von 20 auf 10 pro Tag reduziert, und ein Geoblocking verhindert Zugriffe aus dem Ausland.

eGRIS-Datenmodell

Auf technischer Ebene sorgt das standardisierte eGRIS-Datenmodell dafür, dass die verschiedenen kantonalen Systeme kompatibel bleiben. Das Bundesamt für Justiz (BJ) überwacht als Oberaufsicht die Qualität und Einheitlichkeit der kantonalen Grundbuchführung.

Synonyme

GrundbuchGrundbuchauszugLiegenschaften VerzeichnisImmobilienregisterLiegenschaftsverzeichnisGrundbuch EintragGrundbuch AuskunftProptech RegisterBodenregister SchweizLandesregister
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