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Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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Lexikon: Schuldbrief erhöhenAktualisiert: 13. Februar 2026

Was du über die Schuldbrieferhöhung wissen musst

  • 📜 Wann nötig: Wenn die bestehende Pfandsumme für eine Hypothekenaufstockung (z.B. Renovation) nicht ausreicht
  • 💰 Kosten: CHF 300-1'500 je nach Kanton und Erhöhungsbetrag (Notar + Grundbuchgebühren)
  • ⏱️ Dauer: 2-4 Wochen vom Pfandvertrag bis zur Eintragung im Grundbuch
  • ✅ Tipp: Bestehenden Schuldbrief nie löschen lassen – er spart bei künftigen Erhöhungen Tausende Franken

Wenn die bestehende Pfandsumme für eine Hypothekenaufstockung nicht reicht, musst du den Schuldbrief erhöhen lassen. Hier erfährst du, wie der Ablauf funktioniert, was es kostet und wann eine Erhöhung nötig ist.

Du planst einen Umbau, eine energetische Sanierung oder möchtest deine Hypothek erhöhen? Dann stellt sich rasch die Frage: Reicht der bestehende Schuldbrief – oder muss die Pfandsumme erhöht werden?

Die Schuldbrieferhöhung ist ein häufiger Vorgang in der Schweizer Immobilienfinanzierung. Grundsätzlich gilt: Sie folgt denselben Regeln wie die Ersterrichtung eines Schuldbriefs, ist aber in der Praxis einfacher und günstiger. In diesem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, wie die Erhöhung abläuft, was sie kostet und wann du sie überhaupt brauchst.

Was ist eine Schuldbrieferhöhung?

Eine Schuldbrieferhöhung ist die Aufstockung der im Grundbuch eingetragenen Pfandsumme eines bestehenden Schuldbriefs. Der Schuldbrief selbst ist ein Grundpfandrecht – er sichert die Forderung der Bank ab und gibt ihr das Recht, die Immobilie bei Zahlungsausfall zu verwerten.

Einfach erklärt: Stell dir den Schuldbrief wie einen Kreditrahmen vor: Dein Schuldbrief lautet auf CHF 500'000, deine aktuelle Hypothek beträgt aber nur CHF 450'000. Die Bank kann dir bis zu CHF 500'000 leihen, ohne dass du den Schuldbrief ändern musst. Brauchst du aber CHF 600'000, muss die Pfandsumme auf mindestens CHF 600'000 erhöht werden.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Pfandsumme und Darlehenssumme:

  • Pfandsumme: Der im Grundbuch eingetragene Betrag des Schuldbriefs (bleibt auch bei Amortisation konstant)
  • Darlehenssumme: Der tatsächlich geschuldete Betrag an die Bank (sinkt durch Amortisation)

Selbst wenn du dein Darlehen von CHF 500'000 auf CHF 400'000 amortisiert hast, bleibt die Pfandsumme bei CHF 500'000. Der Spielraum von CHF 100'000 steht dir für künftige Darlehen zur Verfügung – ohne Schuldbrieferhöhung.

Wann ist eine Schuldbrieferhöhung nötig?

Eine Schuldbrieferhöhung brauchst du nur dann, wenn die neue Gesamthypothek die bestehende Pfandsumme übersteigt. Hier zwei Beispiele:

Beispiel 1: Keine Erhöhung nötig

Position Betrag
Pfandsumme Schuldbrief CHF 800'000
Aktuelle Hypothek CHF 650'000
Zusätzliches Darlehen (Renovation) CHF 80'000
Neue Gesamthypothek CHF 730'000

Die neue Hypothek (CHF 730'000) liegt unter der Pfandsumme (CHF 800'000). Keine Schuldbrieferhöhung nötig. Die Bank stockt die Hypothek einfach auf.

Beispiel 2: Erhöhung nötig

Position Betrag
Pfandsumme Schuldbrief CHF 500'000
Aktuelle Hypothek CHF 480'000
Zusätzliches Darlehen (Umbau) CHF 200'000
Neue Gesamthypothek CHF 680'000

Die neue Hypothek (CHF 680'000) übersteigt die Pfandsumme (CHF 500'000). Der Schuldbrief muss auf mindestens CHF 680'000 erhöht werden.

Belehnung prüfen: Unabhängig von der Pfandsumme prüft die Bank bei jeder Aufstockung die Belehnung und die Tragbarkeit. Die maximale Belehnung für selbstgenutztes Wohneigentum liegt bei 80% des Liegenschaftswerts. Auch wenn der Schuldbrief Spielraum bietet, kann die Bank die Erhöhung ablehnen, wenn die Tragbarkeitsgrenzen überschritten werden.

So läuft die Schuldbrieferhöhung ab – Schritt für Schritt

Die Schuldbrieferhöhung folgt im Wesentlichen demselben Ablauf wie die Ersterrichtung. Für die Erhöhung gelten sinngemäss dieselben Regeln (gemäss ZGB Art. 793-883).

1

Bank kontaktieren und Finanzierung klären

Du meldest deinen Finanzierungsbedarf bei der Bank an. Die Bank prüft, ob die bestehende Pfandsumme ausreicht oder ob eine Erhöhung nötig ist. Sie prüft ausserdem Belehnung und Tragbarkeit.

2

Pfandvertrag erstellen

Die Bank erstellt den Pfandvertrag für die Schuldbrieferhöhung. Darin ist festgelegt, um welchen Betrag die Pfandsumme erhöht wird und zu wessen Gunsten der Schuldbrief lautet.

3

Notarielle Beurkundung

Der Pfandvertrag muss öffentlich beurkundet werden (Art. 799 Abs. 2 ZGB). Du erscheinst persönlich beim Notar mit deinem Ausweis. Der Notar prüft die Unterlagen und beurkundet den Vertrag. Bei einem Papier-Schuldbrief musst du das physische Wertpapier mitbringen.

4

Anmeldung beim Grundbuchamt

Nach der Beurkundung wird die Schuldbrieferhöhung beim Grundbuchamt zur Eintragung angemeldet. Bei einem Register-Schuldbrief erfolgt die Anpassung elektronisch, beim Papier-Schuldbrief wird der Pfandtitel berichtigt.

5

Interimszeugnis und Auszahlung

Das Grundbuchamt stellt ein Interimszeugnis aus – eine Bestätigung über die eingegangene Anmeldung. Auf dieser Basis gibt die Bank in der Regel bereits das zusätzliche Darlehen frei, bevor die endgültige Eintragung abgeschlossen ist.

Der gesamte Prozess dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. Plane daher genügend Vorlaufzeit ein – insbesondere wenn du eine Renovation finanzieren möchtest und Handwerker bereits einen Starttermin haben.

Register-Schuldbrief vs. Papier-Schuldbrief

Bei der Erhöhung gibt es einen Unterschied je nach Schuldbriefart:

Merkmal Register-Schuldbrief Papier-Schuldbrief
Einreichung Keine physischen Dokumente nötig Wertpapier muss beim Grundbuchamt eingereicht werden
Anpassung Elektronische Änderung im Grundbuch Berichtigung auf dem Pfandtitel
Verlustrisiko Kein Risiko Bei Verlust: aufwendige Kraftloserklärung nötig
Bearbeitungszeit Tendenziell kürzer Tendenziell länger

Empfehlung: Falls du noch einen alten Papier-Schuldbrief hast, kann es sich lohnen, diesen anlässlich der Erhöhung in einen Register-Schuldbrief umwandeln zu lassen. Beide Vorgänge können in einer notariellen Urkunde kombiniert werden.

Was kostet eine Schuldbrieferhöhung?

Die Kosten setzen sich aus Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren zusammen. Entscheidend: Die Gebühren werden nur auf den Erhöhungsbetrag berechnet, nicht auf die gesamte neue Pfandsumme (Stand: Februar 2026).

Gebührenvergleich nach Kanton

Kanton Grundbuchgebühr Notariatsgebühr Basis
Zürich 1.0 Promille (min. CHF 100) 1.0 Promille (min. CHF 100) Erhöhungsbetrag
Bern 0.25% (min. CHF 200) Nach Zeitaufwand Erhöhungsbetrag
Aargau 1.5 Promille 1.5 Promille Erhöhungsbetrag
Solothurn Gemäss Gebührentarif Gemäss Gebührentarif Erhöhungsbetrag

Rechenbeispiel: Erhöhung um CHF 150'000

Kostenposition Kanton ZH (ca.) Kanton BE (ca.) Kanton AG (ca.)
Grundbuchgebühr CHF 150 CHF 375 CHF 225
Notariatsgebühr CHF 150 CHF 300-600 CHF 225
Total (ca.) CHF 300 CHF 675-975 CHF 450

Die tatsächlichen Kosten können je nach Komplexität des Falls und allfälligen Zusatzgebühren (z.B. MwSt. auf Notariatsgebühren) variieren. Bei einfachen Erhöhungen liegst du typischerweise zwischen CHF 300 und CHF 1'500.

Schuldbrieferhöhung vs. neuer Schuldbrief – was ist günstiger?

Wenn die bestehende Pfandsumme nicht reicht, gibt es drei Optionen:

Option Gebühren auf... Kosten (Beispiel CHF 150'000) Wann sinnvoll
Schuldbrieferhöhung Nur den Erhöhungsbetrag CHF 300-1'000 Bestehender Schuldbrief vorhanden
Neuer Schuldbrief (statt Erhöhung) Gesamte Pfandsumme CHF 600-2'000+ Kein bestehender Schuldbrief
Zweiter Schuldbrief (Nachrang) Betrag des 2. Schuldbriefs CHF 300-1'000 Mehrere Gläubiger

Grundsätzlich gilt: Die Schuldbrieferhöhung ist fast immer die günstigste Variante, weil die Gebühren nur auf den Differenzbetrag anfallen. Ein neuer Schuldbrief über die gesamte Summe ist teurer. Ein zweiter Schuldbrief im Nachrang kann sinnvoll sein, wenn verschiedene Banken beteiligt sind.

Tipps zur Schuldbrieferhöhung

5 Tipps für die Praxis:

1. Schuldbrief nie löschen lassen. Auch wenn deine Hypothek abbezahlt ist: Der bestehende Schuldbrief im Grundbuch spart dir bei einer späteren Erhöhung Tausende Franken an Errichtungsgebühren. Der HEV Schweiz empfiehlt dies ausdrücklich.

2. Frühzeitig planen. Rechne mit 4-6 Wochen Vorlaufzeit. Kläre den Finanzierungsbedarf mit der Bank, bevor du Handwerkerofferten einholst.

3. Spielraum prüfen. Bevor du eine Erhöhung veranlasst: Prüfe, ob die bestehende Pfandsumme nicht bereits genügend Spielraum bietet. Oft reicht der bestehende Schuldbrief – und du sparst sämtliche Gebühren.

4. Register-Schuldbrief wählen. Bei einer Erhöhung kannst du gleichzeitig einen alten Papier-Schuldbrief in einen Register-Schuldbrief umwandeln. Das kostet wenig extra und vereinfacht künftige Änderungen.

5. Offerten vergleichen. Die Notariatsgebühren variieren kantonal erheblich. In Kantonen mit freier Notariatswahl lohnt es sich, mehrere Offerten einzuholen.

Synonyme

SchuldbriefSchuldbrief erhöhenSchuldbrieferhöhungHypothek erhöhenDarlehen erhöhenSchuldbriefumschreibungSchuldbriefkreationHypothekarkredit erhöhenGrundpfandrecht erhöhenObligationenrechtSchuldbrief AnpassungLiegenschaftspfand
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