Die ZEK ist eine Informationsstelle für das Privatkredit-, Leasing- und Kreditkartengeschäft. Alle Privatkreditgeber in der Schweiz müssen Mitglied der ZEK sein.
Während auf der IKO Informationen zu laufenden Kredite eines Kreditnehmers verwaltet werden, sind auf der ZEK auch Informationen über Kreditgesuche und abgelaufenen Kreditverträge vorhanden. Speziell wichtig sind die Informationen betreffend Zahlungsschwierigkeiten bestehender oder abgelaufener Kredite, und gesperrter oder zurückgezogener Kreditkarten. Diese Informationen werden in der Form von Bonitätscodes gespeichert.
Zur Meldepflicht bei Privatkrediten gehören folgende Informationen:
- Grunddaten des Kreditnehmers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse)
- Kreditart (Barkredit, Teilzahlungsvertrag, etc.)
- Vertragsbeginn
- Anzahl Raten
- Bruttobetrag des Kredits inklusive vertraglich vereinbarte Zinsen und Kosten (Kapital und Gesamtkosten)
- Vertragsende
- Höhe der Tilgungsraten (Kreditraten), soweit diese vereinbart sind.
- Zahlungsverzüge
Die Mitglieder der ZEK sind verpflichtet, diese Informationen in der Datenbank zu erfassen. Dies ermöglicht eine umfassende Begutachtung des Kreditnehmers während der Kreditprüfung. Zugang zu ZEK-Daten haben nur die ZEK-Mitgliederfirmen und die Person, über welche Daten gespeichert sind.
Auch die ZEK untersteht dem Datenschutzgesetz. Somit hat jedermann ein recht auf Selbstauskunft. Ein Antrag auf Selbstauskunft kann online oder auch schriftlich gestellt werden. In den meisten Fällen bearbeitet die ZEK die Anfragen innert weniger Tagen.