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Hypothek bei Pensionierung: Was du jetzt tun musst
Hypotheken

Hypothek bei Pensionierung: Was du jetzt tun musst

Bei der Pensionierung sinkt dein Einkommen um 30-40%. Das kann die Tragbarkeit deiner Hypothek gefährden. Mit der richtigen Planung ab 50 sicherst du dir dein Eigenheim.

Alexander SengerAlexander Senger
Aktualisiert: 3. April 2026

Was bei der Pensionierung mit deiner Hypothek passiert

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 💰 Einkommen sinkt: Nach der Pensionierung stehen dir nur noch 60-70% deines bisherigen Einkommens zur Verfügung
  • 📋 2. Hypothek: Muss bis zur Pensionierung vollständig amortisiert sein
  • ⚠️ 85% betroffen: Nur 15% der 50-65-Jährigen können ihre Hypothek ohne Massnahmen weiterführen (laut Moneypark-Studie)
  • 🏠 Früh planen: Starte die Vorbereitung spätestens mit 50 – dann reichen CHF 20'000 pro Jahr

Mit der Pensionierung ändert sich deine finanzielle Situation grundlegend. Dein Erwerbseinkommen fällt weg und wird durch die Renten aus AHV (1. Säule) und Pensionskasse (2. Säule) ersetzt. Diese Renten decken in der Regel nur 60 bis 70% deines bisherigen Einkommens ab.

Grundsätzlich gilt: Die Bank prüft bei der Pensionierung, ob deine Hypothek weiterhin tragbar ist. Denn die Tragbarkeitsregeln gelten auch nach dem Referenzalter – das reduzierte Einkommen muss also ausreichen, um die Wohnkosten dauerhaft zu tragen.

Konkret ändern sich drei Dinge:

  1. Dein Einkommen sinkt. Statt beispielsweise CHF 150'000 brutto stehen dir vielleicht noch CHF 95'000 aus AHV und Pensionskasse zur Verfügung.
  2. Die 2. Hypothek muss weg. Banken verlangen, dass die 2. Hypothek bis zum Referenzalter amortisiert wird. Danach beträgt die maximale Belehnung nur noch 65% statt 80%.
  3. Die Bank rechnet neu. Viele Institute führen bereits ab dem 50. Lebensjahr eine Tragbarkeitsprüfung mit dem prognostizierten Renteneinkommen durch.

Achtung: Eine Studie von Moneypark zeigt: Nur 15% der 50- bis 65-jährigen Eigenheimbesitzer können ihre Hypothek nach der Pensionierung ohne zusätzliche Massnahmen weiterführen. Die restlichen 85% müssen durchschnittlich CHF 300'000 zusätzlich amortisieren.

Tragbarkeit im Alter: So rechnet die Bank

Die Tragbarkeitsrechnung funktioniert nach der Pensionierung nach demselben Prinzip wie während der Erwerbstätigkeit. Die gesamten Wohnkosten dürfen maximal 33% deines Bruttoeinkommens betragen (laut SBVg-Richtlinien).

Allerdings rechnet die Bank nicht mit dem tatsächlichen Hypothekarzins, sondern mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 5%. Das ist deutlich höher als der aktuelle Marktzins von 1.5-1.9% für eine 10-jährige Festhypothek (Stand Februar 2026).

Rechenbeispiel: Tragbarkeit vor und nach Pensionierung

Position Während Berufstätigkeit Nach Pensionierung Nach Teilamortisation
Einkommen/Rente CHF 150'000 CHF 95'000 CHF 95'000
Liegenschaftswert CHF 1'000'000 CHF 1'000'000 CHF 1'000'000
Hypothek CHF 750'000 CHF 650'000 CHF 550'000
Belehnung 75% 65% 55%
Kalkulatorische Zinsen (5%) CHF 37'500 CHF 32'500 CHF 27'500
Amortisation 2. Hypothek CHF 6'667 CHF 0 CHF 0
Nebenkosten (1%) CHF 10'000 CHF 10'000 CHF 10'000
Total kalkulatorische Kosten CHF 54'167 CHF 42'500 CHF 37'500
Tragbarkeit 36% 45% 39%
Status ⚠️ Knapp ❌ Nicht tragbar ⚠️ Grenzwertig

Das Beispiel zeigt: Selbst nach der Pflichtamortisation der 2. Hypothek auf 65% reicht ein Renteneinkommen von CHF 95'000 oft nicht aus. Erst durch eine zusätzliche freiwillige Amortisation von CHF 100'000 sinkt die Tragbarkeit auf 39% – immer noch über der 33%-Grenze.

Tipp: Die tatsächlichen Wohnkosten liegen deutlich tiefer. Bei einer 10-Jahres-Festhypothek zu 1.7% (Stand Februar 2026) zahlst du auf CHF 550'000 nur CHF 9'350 Zinsen pro Jahr – plus CHF 10'000 Nebenkosten. Das sind CHF 1'613 pro Monat. Die 33%-Regel mit dem kalkulatorischen Zins ist eine Sicherheitsmarge, kein Abbild der realen Kosten.

Was zählt als Einkommen nach der Pensionierung?

Für die Tragbarkeitsberechnung im Alter werden folgende Einkünfte berücksichtigt:

  • AHV-Rente (1. Säule) – maximal CHF 29'400 pro Person und Jahr (Stand 2026)
  • Pensionskassenrente (2. Säule) – abhängig vom angesparten Kapital und Umwandlungssatz
  • Einkünfte aus Säule 3a/3b – als Vermögensverzehr oder Leibrente
  • Mieteinnahmen – falls Teile der Liegenschaft vermietet werden
  • Vermögensverzehr – einige Banken rechnen freies Vermögen mit 3-5% pro Jahr als Einkommen an

2. Hypothek amortisieren: Pflicht vor dem Referenzalter

Die Amortisation der 2. Hypothek ist keine freiwillige Empfehlung, sondern eine verbindliche Auflage. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) schreibt vor, dass die Hypothekarschuld innerhalb von maximal 15 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswerts amortisiert werden muss – spätestens aber bis zum Referenzalter.

Direkte vs. indirekte Amortisation

Kriterium Direkte Amortisation Indirekte Amortisation (via Säule 3a)
Funktionsweise Regelmässige Rückzahlung an die Bank Einzahlung in Säule 3a, Hypothek bleibt konstant
Schuld sinkt Laufend Erst bei Auszahlung der 3a
Steuerabzug Zinsen Sinkt, da weniger Schuldzinsen Bleibt konstant
Steuerabzug 3a Keiner Bis CHF 7'258/Jahr abzugsfähig (Stand 2026)
Gesamtvorteil Einfacher In der Regel CHF 15'000-20'000 günstiger über 15 Jahre

Die indirekte Amortisation über die Säule 3a ist für die meisten Eigenheimbesitzer steuerlich die klügere Wahl. Allerdings musst du sicherstellen, dass bei der Pensionierung genügend Kapital in der 3a vorhanden ist, um die Hypothek auf 65% zu senken.

Hypothek abbezahlen oder behalten? Die Abwägung

Die Frage, ob du deine Hypothek vor der Pensionierung möglichst stark amortisieren sollst, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt gute Gründe für und gegen eine Amortisation über das Pflichtmass hinaus.

Vorteile der Amortisation

  • Tiefere Zinslast im Alter
  • Tragbarkeit gesichert
  • Weniger Abhängigkeit von der Bank
  • Mehr finanzieller Spielraum

Nachteile der Amortisation

  • Weniger Liquidität für Unvorhergesehenes
  • Weniger Steuerabzüge (Schuldzinsen)
  • Kapital ist in der Immobilie gebunden
  • Hypothek im Alter schwer wieder aufstockbar

Grundsätzlich gilt: Amortisiere nur, wenn du gleichzeitig freie Mittel behältst. Es ist nach der Pensionierung nicht problemlos möglich, die Hypothek wieder zu erhöhen, um sich Liquidität zu verschaffen. Halte mindestens 6-12 Monatsausgaben als Reserve zurück.

Wann sich eine freiwillige Amortisation lohnt

Eine zusätzliche Amortisation über die Pflicht hinaus lohnt sich, wenn:

  • Deine Tragbarkeit sonst nicht gegeben wäre
  • Du über genügend freie Mittel verfügst (mindestens CHF 100'000 Liquiditätsreserve)
  • Die Hypothekarzinsen höher sind als die erwartete Rendite deiner Anlagen
  • Du dir Planungssicherheit im Alter wünschst

Wann du besser NICHT amortisierst

Halte die Hypothek, wenn:

  • Du dadurch deine gesamte Liquidität aufbrauchst
  • Du mit dem Geld eine höhere Rendite erzielst als der Hypothekarzins (bei aktuellen Festhypothekarzinsen von 1.5-1.9% eine realistische Möglichkeit, Stand Februar 2026)
  • Du in den nächsten Jahren grössere Ausgaben erwartest (Renovation, Pflege, Unterstützung der Familie)

Achtung: Nicht zu viel Pensionskasse beziehen. Wenn du zu viel Geld aus der 2. Säule beziehst, um die Hypothek zu amortisieren, sinkt deine Rente. Dadurch verschlechtert sich die Tragbarkeitsrechnung erneut – ein Teufelskreis. Beziehe Pensionskassengeld nur in Absprache mit einem Finanzberater.

Der Fahrplan: Was du in welchem Alter tun solltest

1

Ab 45: Erste Standortbestimmung

Verschaffe dir einen Überblick über deine aktuelle Hypothek, die voraussichtliche Rente aus AHV und Pensionskasse sowie dein freies Vermögen. Nutze den Vorsorgeausweis deiner Pensionskasse.

2

Ab 50: Tragbarkeitscheck durchführen

Lass bei deiner Bank oder einem unabhängigen Berater eine Tragbarkeitsprüfung mit dem prognostizierten Renteneinkommen durchführen. So erkennst du frühzeitig, ob Handlungsbedarf besteht. Wer mit 50 beginnt, muss nur CHF 20'000 pro Jahr zur Seite legen – wer erst mit 60 startet, braucht CHF 60'000.

3

Ab 55: Amortisationsstrategie festlegen

Entscheide dich für die direkte oder indirekte Amortisation. Prüfe, ob eine freiwillige Amortisation über die Pflicht hinaus sinnvoll ist. Beginne mit regelmässigen Einzahlungen in die Säule 3a, falls noch nicht geschehen.

4

Ab 60: Hypothekarstrategie für den Ruhestand definieren

Kläre mit deiner Bank, welche Konditionen nach der Pensionierung möglich sind. Prüfe die Laufzeiten deiner bestehenden Hypothek – idealerweise läuft sie nicht kurz nach der Pensionierung aus. Berücksichtige die Eigenmietwert-Reform ab 2028.

5

Bei 65: Sauberer Übergang

Die 2. Hypothek ist amortisiert, die Belehnung liegt bei maximal 65%. Deine Tragbarkeit ist mit dem Renteneinkommen gegeben. Falls nicht: Teilamortisation mit freiem Vermögen oder Säule-3a-Guthaben durchführen.

Was sich mit der Eigenmietwert-Abschaffung ändert

Das Schweizer Stimmvolk hat im September 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Die Reform tritt voraussichtlich ab 2028 in Kraft und hat direkte Auswirkungen auf die Hypothekenplanung im Alter.

Eigenmietwert-Reform ab 2028

Was wegfällt:

  • Versteuerung des fiktiven Mietwerts für selbstbewohntes Eigentum
  • Steuerabzüge für Unterhaltskosten und Renovationen
  • Schuldzinsenabzug (mit Ausnahmen für Ersterwerber und Vermietung)

Was das bedeutet:

  • Weniger Steuerabzüge für Hypothekarzinsen = Hypothek behalten wird steuerlich weniger attraktiv
  • Der Anreiz zur Amortisation steigt
  • Renovationen vor 2028 könnten steuerlich günstiger sein als danach

Für die Pensionierungsplanung bedeutet das: Die Frage «Hypothek abbezahlen oder behalten?» verschiebt sich ab 2028 stärker Richtung Amortisation, weil der Steuerabzug für Schuldzinsen wegfällt. Allerdings bleibt für Ersterwerber ein zeitlich begrenzter Abzug bestehen (10 Jahre, laut EFD).

Alexander Senger

Geprüft und freigegeben von

Alexander Senger

Gründer & Geschäftsführer

Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.

Erfahrung

15+ Jahre Finanzbranche

Qualifikation

Diplom-Finanzfachwirt (FH)

Registrierung

§34c & §34d GewO

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Inhaltsverzeichnis

  • Tragbarkeit im Alter: So rechnet die Bank
  • 2. Hypothek amortisieren: Pflicht vor dem Referenzalter
  • Hypothek abbezahlen oder behalten? Die Abwägung
  • Der Fahrplan: Was du in welchem Alter tun solltest
  • Was sich mit der Eigenmietwert-Abschaffung ändert

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