Alles über den Prämienvergleich der Krankenkassen in der Schweiz
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährleistet eine qualitativ hochstehende und umfassende Grundversorgung für alle ab Beginn der Versicherungspflicht (keine Wartefrist, kein Versicherungsvorbehalt).
Die medizinische Versorgung in der Schweiz ist auf einem sehr hohen Niveau – ein weiterer Pluspunkt für unser Land. Jeder, der in der Schweiz lebt, muss eine verpflichtende Krankenpflegeversicherung abschliessen. Die grundlegende Versorgung im Krankheitsfall ist damit bereits sichergestellt. Wer aber mehr möchte, kann eine Zusatzversicherung abschliessen – dafür entscheiden sich rund 80 Prozent der Schweizer. Damit sind dann weitere Leistungen abgedeckt bzw. kann man beispielsweise das Krankenhaus und Arzt für die Behandlung aussuchen. Durch den steigenden Wettbewerb bei Krankenversicherungen kann man heute günstige Angebote finden – am besten über einen Online-Vergleich.
Für jede Person, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, braucht es eine obligatorische, also verpflichtende Krankenversicherung. Diese wird auch als Grundversicherung bzw. OKP bezeichnet. Wichtig: Wer in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb von 3 Monaten nach Zuzug dafür anmelden. Sie können dabei den Anbieter selbst wählen, die Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich. Allerdings gibt es Unterschiede bei den Prämien, die unter anderem vom Wohnort (Wohnkanton) und dem Alter des Versicherungsnehmers abhängen. Für jedes Mitglied der Familie braucht es eine eigene Grundversicherung.
Die Beiträge zur obligatorischen Krankenversicherung werden nur vom Arbeitnehmer bezahlt, der Arbeitgeber leistet keinen Beitrag. Die Höhe der Prämie ist auch nicht vom Einkommen abhängig, sondern wird individuell nach Krankenkasse, Wohnort und gewähltem Versicherungsmodell berechnet.
Für notwendige Behandlungen kommt die Grundversicherung auf, also etwa ambulante Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte, Aufenthalt im Krankenhaus, stationäre bzw. ambulante Pflege, Impfungen, dringende zahnärztliche Behandlungen und Ähnliches.
In der Schweiz gilt: Für alle Behandlungen gibt es einen Selbstbehalt und eine Franchise. Dadurch sind die Prämien im internationalen Vergleich auch niedrig.
Franchise: Zunächst wird eine sogenannte Franchise vereinbart, das ist die jährliche Kostenbeteiligung. Wer also eine oder mehrere Behandlungen benötigt, muss diese zunächst bis zur Höhe der vereinbarten Franchise selbst bezahlen. Erst danach übernimmt die Versicherung die Kosten. Je höher die Franchise ist, desto niedriger sind die Prämien. Sie kann zwischen 300 und 2500 Franken pro Jahr ausmachen; bei Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 600 Franken.
Selbstbehalt: Sobald die Franchise ganz aufgebraucht ist, kommt der Selbstbehalt bei der Grundversicherung zum Tragen. Dieser beträgt immer 10 Prozent der Kosten. Es gilt dabei allerdings die Obergrenze von 700 Franken (CHF) für Erwachsene bzw. 350 Franken für Kinder und Jugendliche. Eine Spezialregelung betrifft nur Medikamente: Wer sich statt für ein Generika (günstiges Nachfolgeprodukt) für das Originalmedikament entscheidet, bezahlt 20 Prozent Selbstbehalt.
Bei einem Aufenthalt in einem Spital müssen Versicherte einen Spitalbeitrag in Höhe von 15 Franken pro Tag zahlen. Das gilt aber nicht für Kinder und jüngere Menschen bis 26 Jahren in einer Ausbildung sowie für Schwangere.
Nein, bei einer Schwangerschaft werden von der Krankenkasse weder Selbstbehalt noch Franchise berechnet.
Es wird grundsätzlich zwischen 3 Altersgruppen unterschieden:
– Kinder bis 18 Jahre
– junge Erwachsene bis 25 Jahre
– Erwachsene
Es gibt rund 70 Versicherer, die die gleichen Leistungen anbieten – allerdings zu unterschiedlichen Prämien. Ein Vergleich macht daher Sinn. Stichwort Kündigung: Die Krankenkasse für die Grundversicherung kann auch jährlich gewechselt werden, dabei sind gewisse Fristen zu beachten.
Sie können die Grundversicherung jedes Jahr unter Einhaltung der Kündigungsfrist (30. November) wechseln. Der Kündigungstermin für die Zusatzversicherung ist meistens früher und unterscheidet sich je nach Krankenkasse.
Mit einem Wechsel der Krankenkasse können Sie je nachdem Kosten sparen oder die Leistung (z.B. Kundenzufriedenheit oder Versicherungsmodell) optimieren.
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Die Kündigung der Grundversicherung muss bis am 30.11.2022 bei der Krankenkasse eingetroffen sein – der Poststempel gilt nicht.
Die Kündigungsfrist der Zusatzversicherung ist je nach Krankenkasse und Vertragslaufdauer unterschiedlich.
Die Grund- und die Zusatzversicherung können bei unterschiedlichen Krankenkassen sein und auch unabhängig voneinander gekündigt werden.
Denken Sie daran: Alle Personen ab 18 Jahren müssen die Kündigung selbst unterschreiben.
Die monatlichen Prämien kann man einerseits durch eine höhere Franchise senken. Ausserdem kann man die Auswahl der Leistungserbringer freiwillig einschränken, auch dadurch sinkt die Prämie. Für Personen mit bescheidenen finanziellen Möglichkeiten gibt es in manchen Kantonen eine Vergünstigung.
Die Grundversicherung deckt nur das Nötigste ab, das das Schweizer Gesundheitssystem leisten kann. Wer beispielsweise ein Hörgerät benötigt, auf alternative Heilmethoden vertraut, sich den Arzt selbst aussuchen möchte sowie generell mehr Sicherheit und Komfort für seine persönliche Gesundheit erwartet, benötigt eine Zusatzversicherung. Im Speziellen macht sie für die Behandlung beim Zahnarzt Sinn, denn die Grundversicherung deckt nur jene Kosten ab, die für eine schwere Krankheit unvermeidlich sind. Eine ganz normale Zahnfüllung oder Korrekturen der Zahnstellung müssen hingegen selbst bezahlt werden – da zahlt sich eine Zusatzversicherung jedenfalls aus.
Es gibt unterschiedliche Angebote, die je nach Tarif verschiedene Leistungen abdecken. Das kann beispielsweise die freie Wahl des Arztes bzw. des Krankenhauses sein. Auch Kosten für Brillen bzw. Kontaktlinsen können abgesichert werden, ebenso psychotherapeutische Leistungen oder auch Erholungskuren. Die Versicherten suchen sich am besten jenen Tarif aus, der am besten ihren Erwartungen entspricht: Brillenträger werden sich für eine Kostenübernahme für Sehbehelfe entscheiden; wer Alternativen zur Schulmedizin bevorzugt, wird sich die entsprechende Variante suchen. Beliebt sind jene Zusatzversicherungen, die mehr Komfort bei einem Spitalsaufenthalt bieten, also Ein- bzw. Zweibettzimmer.
Welche Leistungen sind mit der Versicherung konkret abgedeckt? Doppelte Versicherungen sollten vermieden werden, so etwas passiert beispielsweise beim Abschluss von Versicherungspaketen.
Wie lange ist die Wartezeit? Versicherungen geben bestimmte Wartezeiten (Karenzfristen) vor, erst danach können Leistungen in Anspruch genommen werden. Diese können bis zu 1 Jahr betragen.
Vor Abschluss einer Zusatzversicherung müssen Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Dieser Gesundheitsfragebogen sollte wahrheitsgemäss ausgefüllt werden, sonst kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben.