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Rechtsbelehrung

Bevor Sie den Antrag abschicken, lesen und speichern Sie bitte die vertragsrelevanten Dokumente. Die Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz wird durch Ihre Bestätigung Vertragsinhalt.

Verzicht auf Basis-Beratung (genereller Versicherungsbedarf):

Ich habe diesen Online-Vergleich und Antrag selbst durchgeführt und den Tarif selbstständig gewählt, da ein konkreter Bedarf besteht. Für die Produktwahl und die erfolgete Online-Beratung erhalte ich ein Beratungsprotokoll. Auf eine persönliche Basisberatung und Beratung zu anderen Versicherungs- oder Finanzprodukten verzichte ich ausdrücklich.

Versicherungsschutz

Versicherungsschutz besteht erst dann, wenn der Antrag auf Abschluss der Versicherung vom Versicherer angenommen und bestätigt wird. Es gilt nur der in den Versicherungsbedingungen angegebene Versicherungsschutz. Die im Leistungsvergleich angezeigten Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen aktualisiert, für den Versicherungsvertrag gilt jedoch ausschließlich der in den Versicherungsbedingungen angegebene Leistungsumfang.

Belehrung

  • Sie erklären Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten soweit erforderlich, von CAPITALO (vertreten durch Markus Reßl), ARISECUR den Versicherungsunternehmen und den beteiligten Rückversicherern zur Dokumentation, Vertragsvermittlung und – pflege, Qualitätssicherung, Abrechnung und Erfüllung versicherungsrechtlicher Vorschriften gespeichert werden, soweit dies erforderlich ist.
  • Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, den von Ihnen gewählten Versicherer auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  • Bei Zahlung mit Zahlschein kann es, aufgrund von Unterjährigkeitszuschlägen und Zahlscheingebühren, zu Prämienabweichungen kommen
  • Sie willigen ein, dass der von Ihnen gewählte Versicherer oder Bevollmächtigte des Versicherers eine Bonitätsauskunft unter Verwendung Ihres Namens, Geburtsdatums und der Anschrift bezieht, zum Beispiel über die SCHUFA Holding AG oder die arvato infoscore GmbH. Ihre Einwilligung zu diesem Punkt kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
  • Die dem Vertrag zugrunde liegenden aktuellen Bedingungen wurden gelesen und akzeptiert.
  • Rücktrittsrecht nach § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG): Der Rücktritt kann binnen 2 Wochen ab Zugang der Polizze, bei Lebensversicherungen 30 Tage ab Zugang der Polizze, schriftlich und ohne Angabe von Gründen erklärt werden. (Absendedatum der Rücktrittserklärung).
  • Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem österreichischen Datenschutzgesetz.
  • Die Beratung wurde -soweit nicht abweichend dokumentiert- interaktiv und eigenverantwortlich im Onlineverfahren durchgeführt. Eine umfassende Gesamtbedarfsanalyse erfolgte nicht, kann auf ausdrücklichen – gesondert mitzuteilenden – Wunsch jedoch persönlich durchgeführt werden.
  • Wichtig: Alle Angaben, insbesondere die Gesundheitsfragen und Angaben zum Vorversicherer, sind nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann den Versicherer zu einem Rüctritt oder einer Kündigung berechtigen.

Vereinbarung zur Form von Erklärungen und anderen Informationen:

  • Schriftform: Im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung und gesondert erklärten Zustimmung mit dem Versicherer sind nur solche Erklärungen und Mitteilungen zwischen dem Versicherer einerseits und dem Versicherungsnehmer, der Versicherungsnehmerin, den versicherten Personen oder sonstigen Dritten andererseits nur in Schriftform wirksam, die Bestand oder Inhalt des Versicherungsverhältnisses betreffend wie z.B.
  • Kündigungen und Rücktrittserklärungen
  • Anträge auf Prämienfreistellung und Rückkauf von Lebensversicherungen
  • Anzeigen des Wegfalls des versicherten Interesses
  • Anträge auf Änderung des Anspruchsberechtigten für den Erhalt von Versicherungsleistungen (z.B. Bezugsrechtsänderung).
    Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden bzw. der Erklärenden zugehen muss..
    Geschriebene Form: Für alle anderen Erklärungen und Informationen des Versicherungsnehmers, der Versicherungsnehmerin, der versicherten Personen oder sonstiger Dritter im Zusammenhang mit den beantragten Versicherungen genügt es zur Wirksamkeit, wenn sie in geschriebener Form erfolgen und zugehen. Der geschriebenen Form wird durch einen Text in Schriftzeichen, aus dem die Person des Erklärenden bzw. der Erklärenden hervorgeht (z.B. Telefax oder E-Mail), entsprochen. Bloß mündlich oder schlüssig abgegebene Erklärungen und Informationen des Versicherungsnehmers, der Versicherungsnehmerin, der versicherten Personen oder sonstiger Dritter sind nicht wirksam. Gesetzliche Schriftformgebote bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Mit dieser Vereinbarung bin ich einverstanden.

Rücktrittsrechte nach §§ 5c VersVG

Sind Sie Verbraucher nach § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG können Sie vom Vertrag, binnen 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, ohne Angaben von Gründen in geschriebener Form zurücktreten.

Erhalt der Versicherungvedingungen

  • Die dem Vertrag zugrunde liegenden aktuellen Bedingungen erhalten Sie von uns per E-Mail.