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Hypothek für Renovation: So finanzierst du den Umbau
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Vor 3 WochenVor 3 Wochen aktualisiert
Stand: 5. März 2026
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Aktualisiert· 03/2026
Registrierung· keine

Hypothek für Renovation: So finanzierst du den Umbau

Dein Haus braucht eine neue Kueche, ein renoviertes Bad oder eine energetische Sanierung? Mit einer Hypothekerhoehung oder einem Baukredit finanzierst du den Umbau zu guenstigen Konditionen. Wir zeigen dir beide Optionen – mit Kosten, Voraussetzungen und steuerlichen Aspekten.

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So finanzierst du deine Renovation

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 🏠 Hypothek aufstocken: Bei wertvermehrenden Renovationen kannst du deine Hypothek erhöhen – die Bank finanziert bis 80% des neuen Liegenschaftswerts
  • 💰 Kosten: Typische Renovationen kosten CHF 25’000 bis 500’000 – der Schuldbrief-Rahmen bestimmt, ob du ohne Notar aufstocken kannst
  • 📋 Alternativen: Renovationskredit, WEF-Vorbezug (Säule 3a/Pensionskasse) oder Eigenkapital – jede Option hat eigene Vor- und Nachteile
  • ⚠️ Steuer-Tipp: Werterhaltende Renovationen sind bis 2028 steuerlich abzugsfähig – danach fällt dieser Abzug mit der Eigenmietwert-Abschaffung weg

Du planst eine Renovation und fragst dich, wie du sie finanzierst? Wir zeigen dir, wann sich eine Hypothekerhöhung lohnt, welche Alternativen es gibt und was du steuerlich beachten musst.

Eine neue Küche, ein saniertes Bad oder eine energetische Gesamtsanierung: Früher oder später steht bei jedem Eigenheim eine Renovation an. Und die Kosten sind beachtlich – ein neues Bad kostet rasch CHF 30’000, eine Totalsanierung kann CHF 200’000 bis 500’000 verschlingen.

Die gute Nachricht: Du musst das nicht aus der eigenen Tasche bezahlen. Die häufigste Finanzierungsform in der Schweiz ist die Aufstockung der bestehenden Hypothek. Allerdings gibt es klare Voraussetzungen – und auch Alternativen, die sich je nach Situation besser eignen.

Hypothek aufstocken für Renovation

Die Aufstockung deiner bestehenden Hypothek ist die klassische Variante, um eine grössere Renovation zu finanzieren. Grundsätzlich gilt: Die Bank erhöht deine Hypothek, wenn der Liegenschaftswert durch die Renovation steigt und die Tragbarkeit weiterhin gegeben ist.

Voraussetzungen für eine Hypothekerhöhung

Damit deine Bank einer Aufstockung zustimmt, müssen gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Belehnung bleibt unter 80%: Die Gesamthypothek darf nach der Aufstockung maximal 80% des neuen Liegenschaftswerts betragen. Liegt deine aktuelle Belehnung bereits bei 80%, ist eine Aufstockung nur möglich, wenn die Renovation den Wert der Liegenschaft entsprechend steigert.
  2. Tragbarkeit ist gegeben: Die gesamten Wohnkosten (kalkulatorisch mit 5% Hypothekarzins + Amortisation + 1% Nebenkosten) dürfen maximal 33% deines Bruttohaushaltseinkommens betragen.
  3. Wertsteigerung nachweisbar: Die Bank will sehen, dass die Renovation den Marktwert der Liegenschaft erhöht. Dazu brauchst du Offerten von Handwerkern und eine Beschreibung der geplanten Arbeiten.

Rolle des Schuldbrief-Rahmens

Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: der Schuldbrief. Beim Kauf deiner Immobilie wurde ein Schuldbrief im Grundbuch eingetragen – oft über einen höheren Betrag als die tatsächliche Hypothek.

Tipp: Liegt der Schuldbrief beispielsweise bei CHF 800’000, deine aktuelle Hypothek aber nur bei CHF 600’000, kannst du die Hypothek um bis zu CHF 200’000 aufstocken, ohne einen neuen Schuldbrief erstellen zu lassen. Das spart dir Notar- und Grundbuchgebühren von CHF 1’500 bis 3’000.

Ist der bestehende Schuldbrief-Rahmen dagegen ausgeschöpft, muss ein neuer Schuldbrief erstellt oder der bestehende erhöht werden. Das verursacht zusätzliche Kosten und dauert einige Wochen.

Schritt für Schritt: So läuft die Aufstockung ab

1

Renovation planen und Offerten einholen

Hole mindestens drei Offerten von Handwerkern ein. Die Bank braucht eine konkrete Kostenaufstellung.

2

Bank kontaktieren und Tragbarkeit prüfen

Deine Bank bewertet den aktuellen Liegenschaftswert, den erwarteten Mehrwert durch die Renovation und deine Tragbarkeit.

3

Finanzierungszusage und Schuldbrief prüfen

Reicht der bestehende Schuldbrief-Rahmen? Falls nicht, wird ein neuer Schuldbrief erstellt (Notar + Grundbuch).

4

Hypothek erhöhen und Renovation starten

Die zusätzliche Hypothek wird als separate Tranche oder als Erhöhung der bestehenden Tranche aufgenommen. Die Auszahlung erfolgt oft etappenweise nach Baufortschritt.

Werterhaltend vs. wertvermehrend: Der entscheidende Unterschied

Bei der Finanzierung von Renovationen unterscheiden Banken und Steuerbehörden zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen. Dieser Unterschied ist zentral – sowohl für die Hypothekaufstockung als auch für die Steuererklärung.

Kategorie Beispiele Hypothek aufstocken? Steuerlich abzugsfähig?
Werterhaltend Heizung ersetzen, Dach reparieren, Bad erneuern (gleicher Standard) Schwierig (kein Mehrwert) Ja (bis 2028)
Wertvermehrend Anbau, Wintergarten, hochwertigere Küche, Dachausbau Ja (Mehrwert nachweisbar) Nein
Energetisch Wärmepumpe, Fassadenisolation, Solaranlage Ja (oft mit Öko-Bonus) Ja + kantonale Förderung

Grundsätzlich gilt: Die Bank stockt deine Hypothek nur auf, wenn die Renovation den Verkehrswert der Liegenschaft erhöht. Rein werterhaltende Massnahmen – wie der 1:1-Ersatz einer alten Küche – erhöhen den Wert nicht und werden daher meist nicht über eine Hypothekerhöhung finanziert.

In der Praxis gibt es allerdings Mischformen. Wenn du beispielsweise dein Bad komplett sanierst und dabei auf einen höheren Standard hebst, ist der wertvermehrende Anteil finanzierbar. Viele Banken akzeptieren auch Renovationspakete, bei denen werterhaltende und wertvermehrende Massnahmen kombiniert werden.

Rechenbeispiel: Hypothek für Renovation

Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an, wie eine Hypothekerhöhung für eine Renovation aussehen kann:

Position Betrag
Aktueller Liegenschaftswert CHF 900’000
Bestehende Hypothek CHF 600’000
Aktuelle Belehnung 66.7%
Schuldbrief-Rahmen CHF 750’000
Geplante Renovation
Energetische Sanierung (Fassade + Wärmepumpe) CHF 120’000
Neuer Liegenschaftswert nach Renovation CHF 1’000’000
Neue Finanzierung
Maximale Hypothek (80% von CHF 1’000’000) CHF 800’000
Neue Hypothek (bestehend + Aufstockung) CHF 720’000
Neue Belehnung 72%
Aufstockungsbetrag CHF 120’000

Tragbarkeit der neuen Hypothek:

Kostenpunkt Betrag/Jahr
Kalkulatorische Zinsen (5% auf CHF 720’000) CHF 36’000
Amortisation 2. Hypothek CHF 3’600
Nebenkosten (1% von CHF 1’000’000) CHF 10’000
Gesamte jährliche Wohnkosten CHF 49’600
Benötigtes Bruttoeinkommen (÷ 33%) CHF 150’300

Da der Schuldbrief-Rahmen bei CHF 750’000 liegt und die neue Hypothek CHF 720’000 beträgt, kann die Aufstockung ohne neuen Schuldbrief erfolgen. Das spart Notar- und Grundbuchgebühren.

Alternativen zur Hypothekerhöhung

Nicht immer ist die Aufstockung der Hypothek die beste Lösung. Hier ein Vergleich der gängigsten Finanzierungsoptionen für Renovationen in der Schweiz:

Kriterium Hypothek aufstocken Renovationskredit WEF-Vorbezug Eigenkapital
Zinssatz (Stand März 2026) 0.7-1.9% 4.9-9.95% Kein Zins Kein Zins
Maximalbetrag Bis 80% Belehnung CHF 10’000-250’000 PK-/3a-Guthaben Verfügbare Mittel
Laufzeit 5-25 Jahre 1-7 Jahre Einmalig Sofort
Sicherheit Grundpfand (Liegenschaft) Ohne Sicherheit Vorsorgekapital Keine
Schuldzinsen absetzbar Ja (bis 2028) Nein Nein Nein
Geeignet für Grosse Renovationen ab CHF 50’000 Kleinere Projekte CHF 10’000-100’000 Wenn Aufstockung nicht möglich Kleinere Projekte
Nachteil Belehnung steigt, Tragbarkeit muss stimmen Hohe Zinsen Vorsorgelücke, Steuern auf Bezug Liquidität sinkt

Wann welche Option?

Hypothek aufstocken eignet sich, wenn du eine grössere Renovation (ab ca. CHF 50’000) planst, die den Wert deiner Liegenschaft steigert, und du genügend Spielraum bei Belehnung und Tragbarkeit hast. Der Zinssatz ist mit Abstand am günstigsten.

Renovationskredit ist sinnvoll bei kleineren Projekten (unter CHF 50’000), wenn die Hypothekerhöhung zu aufwändig ist oder die Belehnung bereits ausgereizt. Allerdings zahlst du deutlich höhere Zinsen (Stand März 2026: 4.9-9.95%).

WEF-Vorbezug (Wohneigentumsförderung) ermöglicht es dir, Vorsorgegelder aus der Säule 3a oder Pensionskasse für Renovationen einzusetzen. Die Bedingungen gemäss BVG: nur für selbstbewohntes Wohneigentum, mindestens CHF 20’000, und nur alle 5 Jahre. Beachte die Vorsorgelücke und die Kapitalbezugssteuer.

Eigenkapital ist die einfachste Variante – du zahlst keine Zinsen und hast keinen Aufwand. Allerdings bindet das Kapital, das du anderweitig investieren könntest.

Steuerliche Aspekte bei Renovationen

Die steuerliche Seite macht Renovationen besonders interessant – zumindest bis 2028.

Aktuell: Unterhaltskosten abziehen

Werterhaltende Unterhaltskosten kannst du in den meisten Kantonen von deinem steuerbaren Einkommen abziehen. Du hast dabei die Wahl zwischen einem Pauschalabzug (typisch 10-20% des Eigenmietwerts) und dem Abzug der effektiven Kosten. Bei grösseren Renovationen lohnt sich fast immer der effektive Abzug.

Steuer-Tipp: Verteile grössere werterhaltende Renovationen auf mehrere Steuerperioden. So profitierst du in jedem Jahr vom Abzug und vermeidest eine extrem hohe Steuerlast in einem einzigen Jahr.

Energetische Sanierung: Doppelter Vorteil

Energetische Massnahmen wie Wärmepumpen, Fassadenisolation oder Solaranlagen sind steuerlich besonders attraktiv:

  1. Steuerlich absetzbar als werterhaltende Investition
  2. Kantonale Förderprogramme (je nach Kanton CHF 2’000 bis 20’000+)
  3. Tiefere Zinsen: Einige Banken bieten einen Öko-Bonus auf den Hypothekarzins für energetische Sanierungen (Stand März 2026)

Ab 2028: Eigenmietwert-Abschaffung verändert alles

Achtung: Am 28. September 2025 stimmte das Schweizer Volk mit 57.7% für die Abschaffung des Eigenmietwerts. Ab frühestens 2028 fallen sowohl der Eigenmietwert als auch der Abzug für Unterhaltskosten und Schuldzinsen weg (Ausnahme: Ersterwerber mit 10 Jahren Schuldzinsabzug).

Was bedeutet das für deine Renovation?

  • Renovationskosten können nach 2028 nicht mehr von den Steuern abgezogen werden
  • Schuldzinsen auf die Hypothek sind ebenfalls nicht mehr absetzbar (ausser bei Ersterwerbern)
  • Ob energetische Sanierungen weiterhin kantonale Förderung erhalten, ist noch offen
  • Empfehlung: Wenn du eine grössere werterhaltende Renovation planst, kann es sich lohnen, diese vor 2028 durchzuführen – aber übereilte Entscheidungen nur wegen Steuervorteilen sind selten sinnvoll

Häufige Fragen

Kann ich meine Hypothek für eine Renovation erhöhen?

Ja, wenn der Liegenschaftswert durch die Renovation steigt und die Belehnung nach der Aufstockung maximal 80% beträgt. Zusätzlich muss die Tragbarkeit mit der höheren Hypothek weiterhin gegeben sein (Wohnkosten max. 33% des Bruttoeinkommens mit kalkulatorischem Zinssatz von 5%).

Was kostet eine Renovation in der Schweiz?

Die Kosten variieren stark: Ein neues Bad kostet CHF 25'000-50'000, eine Küche CHF 20'000-60'000, eine Dachsanierung CHF 40'000-80'000 und eine energetische Gesamtsanierung CHF 100'000-200'000. Eine Totalsanierung eines Einfamilienhauses kann CHF 200'000 bis 500'000 kosten.

Wie lange dauert eine Hypothekerhöhung für eine Renovation?

In der Regel 2-4 Wochen. Wenn der bestehende Schuldbrief-Rahmen ausreicht, geht es schneller. Falls ein neuer Schuldbrief nötig ist, musst du mit 4-6 Wochen rechnen (Notar + Grundbuch).

Kann ich Vorsorgegelder für eine Renovation verwenden?

Ja, im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) kannst du Gelder aus der Pensionskasse oder Säule 3a für Renovationen am selbstbewohnten Hauptwohnsitz beziehen. Der Mindestbetrag beträgt CHF 20'000, und ein Bezug ist alle 5 Jahre möglich.

Was passiert steuerlich nach der Eigenmietwert-Abschaffung?

Ab frühestens 2028 fallen der Abzug für werterhaltende Unterhaltskosten und der Schuldzinsabzug weg. Renovationskosten können dann nicht mehr von den Steuern abgezogen werden. Ersterwerber behalten einen beschränkten Schuldzinsabzug für 10 Jahre.

Lohnt sich ein Renovationskredit statt Hypothekerhöhung?

Für kleinere Projekte (unter CHF 50'000) kann ein Renovationskredit sinnvoll sein, da der Aufwand geringer ist. Allerdings sind die Zinsen mit 4.9-9.95% deutlich höher als bei einer Hypothek (0.7-1.9%, Stand März 2026). Bei grösseren Renovationen ist die Hypothekaufstockung fast immer günstiger.

Geprüft und freigegeben von

Alexander Senger

Alexander Senger

GründerGeschäftsführerKooperationen & Marketing

Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.

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Deine Angaben

CHF
CHF 100’000CHF 7’500’000
CHF
CHF 0CHF 400’000
FinanzierungsbetragCHF 600’000
Jahre
525
%
1.00%8.00%
CHF
CHF 50’000CHF 500’000

Dein Ergebnis

Geschätzte monatliche Rate

CHF 5’574.71

Gesamtbetrag

CHF 668’965

Zinskosten gesamt

CHF 68’965

Beleihungsquote (LTV)75%
Eigenkapital: 25%Finanzierung: 75%

Tragbarkeit: 19.4%

Die Finanzierung ist tragbar (unter 33%).

Berechnet mit kalkulatorischem Zins von 5%

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