Kreditfähigkeit
Kreditfähigkeit besagt, dass der volljährige Kreditnehmer den Kredit innerhalb von 36 Monaten mit dem pfändbaren Teil des Einkommens zurückzahlen können muss. Die gewählte Laufzeit für den Kredit spielt dabei keine Rolle.
Die Prüfung der Kreditfähigkeit ist für Kredite, die unter das Konsumkreditgesetz fallen, gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz vor Überschuldung.
Der pfändbare Teil des Einkommens wird berechnet, indem das Existenzminimum (nach den Richtlinien des Wohnkantons) vom Nettoeinkommen abgezogen wird.
AHV-Renten, IV-Bezüge und ähnliche Leistungen sind nicht pfändbar. Aus diesem Grund erhalten bspw. Rentner in der Regel keine Kredite.
Die Kreditfähigkeit ist neben der Kreditwürdigkeit Teil der Bonitätsprüfung.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Über den Autor
Christian Bammert
Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.
Kreditvergleich
Newsletter
Erhalten Sie kostenlos aktuelle News und Informationen zu Sonderzins-Aktionen.
Ihre Vorteile als Newsletter-Abonnent:
- Sie werden sofort über Sonderzins-Angebote informiert
- Sie sparen Geld dank aktueller Spar-News und Finanz-Tipps
Unsere Vergleiche
Kreditkarte
kostenlos und ohne GebührenHypothek
ab 0,55% pro Jahr
Kreditvergleich Schweiz
Autokredit Schweiz
Expresskredit Schweiz
Kleinkredit
Konsumkredit Schweiz
Kredit aufnehmen
Kredit beantragen
Kreditrechner
Ratenrechner
Online Kredit Schweiz
Privatkredit
Rahmenkredit
Sofortkredit Schweiz
Kredit ablösen
Ratgeber für Kredite
Kreditlexikon
Kreditvergleich
Kreditvergleich Österreich