Das Wichtigste auf einen Blick
- 📊 Bonität ist der Sammelbegriff für zwei getrennte Fragen: die Kreditfähigkeit (kannst du zurückzahlen?) und die Kreditwürdigkeit (zahlst du zurück?). Nur die erste ist in der Schweiz gesetzlich geregelt
- ⚖️ Beim Barkredit muss die Kreditgeberin rechnen, ob du ihn innert 36 Monaten aus dem pfändbaren Teil deines Einkommens tilgen könntest (Art. 28 Abs. 4 KKG), auch bei einer Laufzeit von 60 oder 84 Monaten. Leasing und Kartenkonten haben eigene Massstäbe (Art. 29 und 30 KKG)
- 🗂️ Vier Stellen halten deine Daten: IKO (nur laufende Konsumkredite), ZEK (Gesuche, Verträge, Karten), die Wirtschaftsauskunfteien und das Betreibungsregister. Einen landesweit einheitlichen Bonitätsscore gibt es nicht
- 🕐 Ein abgelehntes Kreditgesuch bleibt 2 Jahre in der ZEK sichtbar, eine Betreibung 5 Jahre im Registerauszug, ein noch nicht getilgter Verlustschein 20 Jahre
- ✅ Seit dem 1. Januar 2026 kannst du eine bestrittene Betreibung innerhalb der Fünfjahresfrist für Dritte unsichtbar machen lassen, frühestens aber drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls und nur, wenn die Gläubigerin untätig geblieben ist. Pauschalgebühr: CHF 40
Deine Bonität entscheidet über Kredit, Leasing, Handyabo und oft auch über die Wohnung. In der Schweiz wird sie nach anderen Regeln beurteilt als im Ausland: Es gibt keine zentrale Auskunftei mit einem einheitlichen Score, dafür eine gesetzlich vorgeschriebene Rechnung, die jede Bank vor jedem Konsumkredit machen muss.
Was ist Bonität?
Bonität bezeichnet die Einschätzung, ob eine Person ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann und wird. Der Begriff fasst zwei Beurteilungen zusammen, die im Schweizer Konsumkreditrecht streng getrennt sind: die Kreditfähigkeit als rechnerische Prüfung der Mittel und die Kreditwürdigkeit als Einschätzung der Zahlungsmoral.
Bonität ist kein Rechtsbegriff. Im Bundesgesetz über den Konsumkredit kommt das Wort ebenso wenig vor wie «Kreditwürdigkeit». Geregelt ist dort nur die Kreditfähigkeit, und zwar so detailliert, dass eine falsche Rechnung die Kreditgeberin ihre gesamte Forderung kosten kann.
In der Praxis prüfen Anbieter deine Bonität, sobald sie in Vorleistung gehen: bei einem Privatkredit, einem Auto-Leasing, einer Kreditkarte mit Kreditoption, einem Kauf auf Rechnung, einem Mobilfunkvertrag oder einer Wohnungsbewerbung. Die Tiefe der Prüfung unterscheidet sich dabei stark. Ein Onlineshop fragt einen Score ab, eine Bank rechnet ein vollständiges Budget. Was du für einen Antrag zusammenstellen musst, steht unter Kredit beantragen.
Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit: der Unterschied, der im Gesetz steht
Die beiden Begriffe werden im Alltag synonym gebraucht. Juristisch sind sie es nicht, und der Unterschied hat handfeste Folgen.
| Kriterium | Kreditfähigkeit | Kreditwürdigkeit |
|---|---|---|
| Kernfrage | Kannst du den Kredit tragen? | Wirst du ihn zurückzahlen? |
| Rechtsgrundlage | Art. 27a und 28 KKG, zwingend | keine, freie Einschätzung der Kreditgeberin |
| Massstab | pfändbarer Teil des Einkommens nach Art. 93 Abs. 1 SchKG | Zahlungshistorie, Registereinträge, internes Scoring |
| Ergebnis | rechnerisch: ja oder nein | Risikoeinschätzung, oft als Score |
| Folge eines Fehlers | Kreditgeberin verliert Kredit samt Zinsen und Kosten (Art. 32 KKG) | keine gesetzliche Sanktion |
Quelle: Bundesgesetz über den Konsumkredit (SR 221.214.1), Stand 1. September 2023.
Eine Person kann also kreditwürdig und trotzdem nicht kreditfähig sein: makellose Zahlungshistorie, aber zu wenig frei verfügbares Einkommen. Dann muss die Bank ablehnen, auch wenn sie möchte. Der umgekehrte Fall existiert ebenfalls, hohes Einkommen bei offenem Verlustschein, und dort darf die Bank ablehnen, obwohl sie dürfte. Wie Kreditgeber die Zahlungsmoral im Einzelnen beurteilen, steht im Eintrag zur Kreditwürdigkeit.
Die Kreditfähigkeit schützt dich, die Kreditwürdigkeit schützt die Bank. Deshalb kannst du die eine berechnen und die andere nur beeinflussen.
Wie die Kreditfähigkeit berechnet wird
Vor jedem Konsumkreditvertrag muss die gewerbsmässig tätige Kreditgeberin die Kreditfähigkeit prüfen (Art. 27a KKG). Der Zweck steht ausdrücklich im Gesetz: die Vermeidung einer Überschuldung infolge des Kredits (Art. 22 KKG). Die Rechnung läuft in vier Schritten.
Existenzminimum ermitteln. Massgebend sind die Richtlinien über die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums deines Wohnsitzkantons. Weil jeder Kanton eigene Richtlinien hat, fällt dieselbe Prüfung in Genf anders aus als in Appenzell.
Drei Posten sind zwingend zu berücksichtigen (Art. 28 Abs. 3 KKG): der tatsächlich geschuldete Mietzins, die nach Quellensteuertabelle geschuldeten Steuern und alle Verpflichtungen, die bei der IKO gemeldet sind. Ein zu tief angegebener Mietzins fliegt spätestens beim Lohnnachweis auf.
Freibetrag berechnen. Was nach Abzug des Existenzminimums vom Einkommen übrig bleibt, ist der pfändbare Teil nach Art. 93 Abs. 1 SchKG. Nur dieser Betrag darf für die Kreditrückzahlung eingesetzt werden.
Fiktive Amortisation über 36 Monate. Der Kredit muss theoretisch innert 36 Monaten aus diesem Freibetrag tilgbar sein, selbst wenn vertraglich 60 oder 84 Monate vereinbart sind (Art. 28 Abs. 4 KKG). Bereits laufende, noch nicht zurückbezahlte Konsumkredite zählen mit.
Das Obergericht des Kantons Bern hat 2016 präzisiert, dass in diese 36-Monats-Rechnung nicht nur das Kapital gehört, sondern auch Zinsen und Kosten über die gesamte vertragliche Laufzeit. Bei langen Laufzeiten senkt das den maximal zulässigen Kreditbetrag deutlich.
Wo die gesetzliche Prüfung nicht greift: Das Konsumkreditgesetz gilt nicht für grundpfandgesicherte Kredite und nicht für Beträge unter CHF 500 oder über CHF 80'000 (Art. 7 Abs. 1 KKG). Für eine Hypothek gibt es deshalb keine gesetzliche Kreditfähigkeitsprüfung nach 36-Monats-Regel. Dort rechnen die Banken mit Tragbarkeit und kalkulatorischem Zinssatz. Bei Kredit- und Kundenkarten mit Kreditoption sowie bei Überziehungskrediten prüft die Anbieterin die Kreditfähigkeit nur summarisch und stützt sich dabei auf deine eigenen Angaben zu Einkommen und Vermögen (Art. 30 KKG).
Wer in der Schweiz Bonitätsdaten speichert
Anders als in manchen Nachbarländern gibt es keine einzelne Auskunftei, die alles zusammenführt, und keinen landesweit gültigen Score. Stattdessen fragt eine Bank vier voneinander unabhängige Quellen ab.
| Stelle | Trägerschaft | Was dort steht | Selbstauskunft |
|---|---|---|---|
| IKO | Verein der Kreditgeberinnen, gesetzlich vorgeschrieben, Aufsicht beim EJPD | nur laufende Konsumkredit- und Leasingverträge sowie gemeldete Zahlungsausstände | kostenlos, nur per Briefpost |
| ZEK | privater Verein von Banken, Leasing- und Kartenanbietern | Kreditgesuche (auch abgelehnte), Verträge, Kartenmeldungen, Amtsinformationen | kostenloser Datenbankauszug |
| Wirtschaftsauskunfteien | privat: Creditreform, CRIF, Dun & Bradstreet, Intrum | Zahlungserfahrungen, Inkassofälle, Daten aus öffentlichen Registern, eigener Bonitätsscore | Auskunft nach Art. 25 DSG, in der Regel innert 30 Tagen |
| Betreibungsregister | kantonales Betreibungsamt | Betreibungen, Verlustscheine aus Pfändungen, Konkurse | Auszug über dich selbst jederzeit, gegen Gebühr |
Quellen: KKG Art. 23 bis 27; ZEK-Reglement I; Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien vom 25. August 2023; SchKG Art. 8a. Stand: August 2026.
IKO: nur laufende Verträge, kein Negativregister
Die Informationsstelle für Konsumkredit ist die einzige der vier Stellen, die das Gesetz selbst verlangt (Art. 23 KKG). Jede gewerbsmässige Kreditgeberin muss jeden gewährten Konsumkredit melden und vor der Vergabe die Datenbank abfragen. Seit dem 1. September 2023 gilt die IKO als Bundesorgan im Sinne des Datenschutzgesetzes.
Entscheidend ist, was die IKO nicht speichert: keine Kreditanfragen, keine abgelehnten Gesuche, kein allgemeines Zahlungsverhalten. In der Datenbank stehen ausschliesslich laufende Verträge. Ein abgemeldeter Vertrag verschwindet spätestens 14 Tage nach der Abmeldung. Bei Kreditkarten mit Kreditoption entsteht eine Meldepflicht erst, wenn du dreimal hintereinander von der Kreditoption Gebrauch gemacht hast und der ausstehende Betrag CHF 3'000 erreicht (Art. 27 KKG).
ZEK: hier landen auch die Gesuche
Die Zentralstelle für Kreditinformation ist ein privater Verein, kein Amt. Sie registriert positive wie negative Meldungen: laufende Kredite und Leasingverträge, Kartenengagements, Zahlungsverzögerungen, Kartensperren. Anders als die IKO registriert sie auch Kreditgesuche einschliesslich abgelehnter Anträge. Ein pünktlich abbezahlter Kredit ist dort ein positives Signal.
Wirtschaftsauskunfteien: der eigentliche Score
Creditreform, CRIF, Dun & Bradstreet und Intrum haben sich auf gemeinsame Verhaltensregeln verpflichtet, die seit dem 1. September 2023 gelten und auf das revidierte Datenschutzgesetz abgestimmt sind. Diese Regeln legen fest, welche Datenkategorien bearbeitet werden dürfen und wie lange.
Der Bonitätsscore selbst ist Geschäftsgeheimnis der jeweiligen Auskunftei; veröffentlicht werden nur die Grundzüge. CRIF beschreibt ihren Consumer-Score als statistisches Mass für die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungsstörung in den nächsten zwölf Monaten, dargestellt in einer Ampel von rot über gelb zu grün. Liegen negative Zahlungserfahrungen vor, bestimmen drei Faktoren das Ergebnis: Anzahl, Status und Aktualität der Ereignisse. Ein Konkurs vor neun Jahren wird nicht gleich gewichtet wie einer vor einem Jahr, auch wenn beide noch in der Auskunft erscheinen.
Wer ausschliesslich positive oder gar keine Zahlungserfahrungen hat, landet im grünen Bereich. Der Score speist sich dann aus amtlichen Registern und Publikationen, aus soziodemografischen Merkmalen und aus positiven Zahlungserfahrungen. Höheres Alter, längere Bekanntheit bei der Auskunftei und mehr positive Information heben ihn zusätzlich.
Betreibungsregister: die härteste Quelle
Der Auszug aus dem Betreibungsregister ist das Dokument, das Banken, Vermieter und Arbeitgeber am häufigsten verlangen. Er enthält alle Betreibungen der vergangenen fünf Jahre, die noch nicht getilgten Verlustscheine aus Pfändungen der letzten zwanzig Jahre sowie Eröffnung und Abschluss von Konkursverfahren der letzten fünf Jahre.
Zwei Einschränkungen werden regelmässig übersehen. Erstens gilt der Auszug nur für den Betreibungskreis des ausstellenden Amts: Wer umgezogen ist, hat unter Umständen Einträge an einem anderen Ort, die auf dem aktuellen Auszug fehlen. Zweitens sind Verlustscheine aus Konkursen dort gar nicht aufgeführt.
Wie lange Einträge sichtbar bleiben
Die Speicherdauer hängt davon ab, welche Stelle den Eintrag führt. Dieselbe Tatsache kann bei der einen Stelle bereits gelöscht und bei der anderen noch sichtbar sein.
| Eintrag | Stelle | Dauer |
|---|---|---|
| Offenes Kreditgesuch | ZEK | bis zum «Gültig bis»-Datum des Gesuchs |
| Abgelehntes Kreditgesuch | ZEK | 2 Jahre ab Ablehnungsdatum |
| Abgemeldeter Kredit- oder Leasingvertrag | ZEK | 3 Jahre ab Bonitätsdatum, 5 Jahre bei Teil- oder Totalverlust |
| Laufender Vertrag nach Abmeldung | IKO | spätestens 14 Tage nach der Abmeldung gelöscht |
| Abgelehnter Kartenantrag | ZEK | 3 Jahre |
| Konkurs einer Privatperson | ZEK | 10 Jahre, oder bis alle Verlustscheine nachweislich getilgt sind |
| Nicht betriebene Forderung, Zahlungserfahrung | Auskunfteien | 5 Jahre |
| Betriebene Forderung, Verlustschein, Konkursverfahren | Auskunfteien | 10 Jahre |
| Betreibung | Betreibungsregister | Einsichtsrecht Dritter erlischt 5 Jahre nach Abschluss des Verfahrens |
| Verlustschein aus Pfändung | Betreibungsregister | 20 Jahre, solange nicht getilgt |
| Konkurs | Betreibungsregister | 5 Jahre |
Quellen: ZEK-Reglement I Ziff. 4.1 (Fassung Jahresbericht 2025); IKO, Aufbewahrungsfristen; Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien, Ziff. 11; SchKG Art. 8a Abs. 4 und Art. 149a; Weisung Nr. 5 des Bundesamts für Justiz, Fassung ab 1. Januar 2026. Stand: August 2026.
Was in die Bewertung einfliesst und was ausdrücklich nicht
Die Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien listen abschliessend auf, welche Datenkategorien für die Bonitätsbeurteilung von Privatpersonen bearbeitet werden dürfen. Das macht die Frage, was zählt, zum ersten Mal beantwortbar.
Wird bearbeitet
- Identifikationsdaten: Name, Geburtsdatum, Adressen, Zivilstand, Beruf
- Zahlungsverhalten und Daten aus dem Forderungsmanagement
- Öffentliche Register: Betreibungs-, Einwohner- und Handelsregister
- Amtliche Meldungen und Publikationen in kantonalen Amtsblättern
- Verbindungen zu juristischen Personen
- Der Bonitätsscore der jeweiligen Auskunftei
Wird nicht bearbeitet
- Social-Media-Daten
- Autonummern
- Pass, Identitätskarte, Ausländer- und Führerausweis
- Daten von Minderjährigen
- Gesundheit, Intimsphäre, Herkunft
- Religiöse, politische und gewerkschaftliche Ansichten
- Verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen sowie Sanktionen
- Massnahmen der sozialen Hilfe
Bei der Kreditfähigkeitsprüfung nach KKG kommt ein anderer Satz Faktoren hinzu, den die Auskunfteien gar nicht kennen: dein Bruttoeinkommen, dein tatsächlicher Mietzins, deine Steuerlast nach Quellensteuertabelle und alle bei der IKO gemeldeten laufenden Verpflichtungen. Die Bank darf sich dabei grundsätzlich auf deine Angaben verlassen, kann aber einen Betreibungsregisterauszug und einen Lohnnachweis verlangen. Zweifelt sie an der Richtigkeit, muss sie amtliche oder private Dokumente beiziehen und darf sich nicht mit diesen beiden begnügen (Art. 31 KKG).
Fünf belegte Hebel für eine bessere Bonität
Allgemeine Ratschläge helfen wenig. Diese fünf Schritte greifen an konkreten, nachprüfbaren Stellen an.
Selbstauskunft bei allen vier Stellen einholen. Jede Person kann nach Art. 25 DSG Auskunft über die zu ihr bearbeiteten Daten verlangen. Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos und wird in der Regel innert 30 Tagen erteilt. Nur bei unverhältnismässigem Aufwand darf eine Kostenbeteiligung von höchstens CHF 300 verlangt werden, und diese muss dir vorher mitgeteilt werden. ZEK und IKO stellen ihren Datenbankauszug kostenlos zu, CRIF gewährt eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr.
Falsche Einträge berichtigen lassen. Unbestrittene Datenfehler korrigieren die Auskunfteien innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erkennung. Die Belege für die behauptete Unrichtigkeit musst du liefern. Lässt sich weder Richtigkeit noch Unrichtigkeit feststellen, kannst du einen Bestreitungsvermerk verlangen (Art. 32 DSG). Bei ZEK und IKO führt der Weg über das meldende Institut, das auf deinem Auszug steht.
Bestrittene Betreibung unsichtbar machen. Hast du Rechtsvorschlag erhoben und hat die Gläubigerin danach kein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet, kannst du beim Betreibungsamt beantragen, dass die Betreibung Dritten nicht mehr bekanntgegeben wird. Seit dem 1. Januar 2026 ist das jederzeit innerhalb der Fünfjahresfrist möglich; die frühere Einjahresschranke ist weggefallen. Frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls, Pauschalgebühr CHF 40, geschuldet unabhängig vom Ausgang.
Verlustscheine tilgen statt aussitzen. Zahlung an das ausstellende Betreibungsamt löscht den Registereintrag; die Löschung wird dir auf Verlangen bescheinigt. Das ist der einzige Weg, einen Verlustschein vor Ablauf der zwanzig Jahre loszuwerden.
Vor dem Antrag rechnen, nicht danach. Ein abgelehntes Kreditgesuch bleibt zwei Jahre in der ZEK sichtbar. Wer nacheinander bei fünf Anbietern anfragt, produziert im schlechtesten Fall fünf solche Einträge. Rechne dein Budget vorher durch und stelle den Antrag dort, wo die Chancen stehen.
Wann die Bonität entscheidet und wann nicht
Hier gibt die Bonität den Ausschlag
- Privatkredit und Auto-Leasing: hier greift die vollständige Kreditfähigkeitsprüfung mit Budgetrechnung
- Kreditkarte mit Kreditoption: summarische Prüfung, aber Registerabfrage
- Kauf auf Rechnung im Onlinehandel: entscheidet meist allein der Score der Auskunftei, in Sekunden
- Wohnungsbewerbung: der Betreibungsregisterauszug ist in vielen Kantonen faktisch Standard
- Mobilfunk- und Aboverträge mit Gerätefinanzierung
Hier greift sie nicht oder anders
- Kredite unter CHF 500 und über CHF 80'000: ausserhalb des KKG
- Grundpfandgesicherte Kredite: Hypotheken laufen über Tragbarkeit, nicht über die 36-Monats-Regel
- Zins- und gebührenfreie Finanzierungen und Kredite mit Laufzeit bis drei Monate
- Kredite, die durch hinterlegte bankübliche Sicherheiten gedeckt sind
- Vorauszahlung und Debitkarte: keine Vorleistung, also keine Prüfung
Ein Edge Case, der viele überrascht: Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, hat weder Betreibungseinträge noch Zahlungserfahrungen und wird trotzdem regelmässig abgelehnt. Der Grund ist nicht ein schlechter Score, sondern gar keiner. Die Auskunfteien berechnen ihre Werte unter anderem aus der Länge der Bekanntheit in der Datenbank; wer dort nicht existiert, liefert kein Signal. Dasselbe Muster trifft junge Erwachsene beim ersten Kreditantrag. Die Lösung ist nicht ein Kreditantrag nach dem anderen, sondern der Aufbau nachweisbarer Zahlungshistorie über Rechnungskäufe und regelmässige Zahlungen.
Unsere Einschätzung: Der wirksamste Schritt ist auch der billigste und wird am seltensten gemacht. Fordere einmal jährlich die Selbstauskunft bei ZEK, IKO und mindestens einer Wirtschaftsauskunftei an, dazu den Betreibungsregisterauszug. Und zwar bevor du einen Kredit brauchst, nicht danach. Fehlerhafte Einträge sind häufiger als vermutet, und ihre Korrektur dauert Wochen, die du im Moment eines Kreditantrags nicht hast. Wer umgezogen ist, verlangt den Auszug zusätzlich beim früheren Betreibungsamt: Der aktuelle deckt nur den eigenen Betreibungskreis ab. Erst wenn die Akten sauber sind, lohnt sich der Kreditvergleich.
Häufige Fragen zur Bonität
Einen einzelnen Wert gibt es nicht. Du musst vier Stellen abfragen: ZEK und IKO liefern kostenlose Datenbankauszüge, die Wirtschaftsauskunfteien erteilen Auskunft nach Art. 25 DSG in der Regel innert 30 Tagen, und den Betreibungsregisterauszug bestellst du beim Betreibungsamt deines Wohnorts. Erst zusammen ergeben diese vier Dokumente das Bild, das eine Bank sieht.
Gibt es in der Schweiz einen einheitlichen Bonitätsscore?Nein. Jede Wirtschaftsauskunftei rechnet ihr eigenes Modell, und dieses Modell ist ausdrücklich Geschäftsgeheimnis. Veröffentlicht werden nur die Grundzüge. Zwei Auskunfteien können deshalb zur selben Person zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die gesetzliche Kreditfähigkeitsprüfung nach KKG ist dagegen für alle Kreditgeberinnen gleich vorgegeben.
Was ist der Unterschied zwischen Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit?Die Kreditfähigkeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Rechnung: Könntest du den Kredit innert 36 Monaten aus dem pfändbaren Teil deines Einkommens tilgen? Die Kreditwürdigkeit ist die freie Risikoeinschätzung der Kreditgeberin und stützt sich auf Zahlungshistorie und Registereinträge. Fällt die Kreditfähigkeit negativ aus, darf die Bank den Kredit nicht vergeben, auch bei tadelloser Zahlungsmoral.
Schadet jede Kreditanfrage meiner Bonität?Nicht jede Anfrage, aber jede Ablehnung. Ein abgelehntes Kreditgesuch bleibt zwei Jahre ab Ablehnungsdatum in der ZEK sichtbar; nur bei nicht personenbezogenen Ablehnungsgründen wird der Eintrag sofort archiviert. Ein offenes Gesuch bleibt bis zum «Gültig bis»-Datum bestehen. Die IKO speichert Anfragen überhaupt nicht, sondern nur gewährte Verträge.
Wie lange bleibt eine Betreibung sichtbar?Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Bezahlen allein löscht den Eintrag nicht, es wird lediglich die Tilgung vermerkt. Hast du Rechtsvorschlag erhoben und die Gläubigerin ist untätig geblieben, kannst du seit dem 1. Januar 2026 jederzeit innerhalb dieser fünf Jahre beantragen, dass die Betreibung Dritten nicht mehr bekanntgegeben wird. Die Pauschalgebühr beträgt CHF 40 und ist unabhängig vom Ausgang geschuldet.
Kostet eine Selbstauskunft etwas?Grundsätzlich nicht. Nach Art. 25 Abs. 6 DSG muss die verantwortliche Stelle kostenlos Auskunft erteilen. Nur wenn die Auskunft mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden ist, darf eine angemessene Kostenbeteiligung von höchstens CHF 300 verlangt werden, und die Höhe muss dir vorab mitgeteilt werden. ZEK und IKO stellen den Datenbankauszug kostenlos zu, CRIF gewährt eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr.
Bekomme ich mit einem Verlustschein noch einen Kredit?Bei einem Konsumkredit ist das praktisch ausgeschlossen. Ein offener Verlustschein ist das schwerwiegendste Merkmal im Betreibungsregisterauszug, und die Bank muss ihn bei der Kreditfähigkeitsprüfung berücksichtigen. Der Weg zurück führt über die Tilgung: Nach Zahlung an das ausstellende Betreibungsamt wird der Eintrag gelöscht. Was in dieser Situation realistisch ist und was nicht, steht im Ratgeber zum Kredit trotz Betreibung.
Gibt es Kredite ohne Bonitätsprüfung?In der Schweiz nicht, sobald das Konsumkreditgesetz greift. Die Kreditfähigkeitsprüfung ist vor jedem Vertragsabschluss zwingend, und eine Kreditgeberin, die schwerwiegend dagegen verstösst, verliert Kreditsumme, Zinsen und Kosten. Anbieter, die mit dem Gegenteil werben, arbeiten entweder ausserhalb des Geltungsbereichs oder unseriös. Die Details dazu findest du unter Kredit ohne Bonitätsprüfung.
Werden meine Social-Media-Profile für die Bonität ausgewertet?Nein. Die Wirtschaftsauskunfteien haben sich in ihren seit dem 1. September 2023 geltenden Verhaltensregeln ausdrücklich verpflichtet, für die Bonitätsbeurteilung von Privatpersonen keine Social-Media-Daten zu bearbeiten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Autonummern, Ausweisdaten, Daten Minderjähriger sowie alle besonders schützenswerten Daten wie Gesundheit, politische Ansichten oder Massnahmen der sozialen Hilfe.
Zählt bei der Kreditfähigkeitsprüfung auch das Einkommen meines Partners?Massgebend ist der pfändbare Teil deines Einkommens nach den Existenzminimum-Richtlinien deines Wohnsitzkantons. Verpflichtungen des Ehegatten oder eingetragenen Partners fallen nach herrschender Lehre nicht unter die zwingend zu berücksichtigenden Posten von Art. 28 Abs. 3 KKG. Die Familiensituation fliesst aber über die Berechnung des Existenzminimums selbst ein, und diese Berechnung unterscheidet sich von Kanton zu Kanton.
Meine Bank hat mich abgelehnt. Erfahre ich den Grund?Die Kreditgeberin muss dir im Vertrag den pfändbaren Teil des Einkommens angeben, der ihrer Kreditfähigkeitsprüfung zugrunde lag. Das setzt allerdings einen Vertragsabschluss voraus. Bei einer Ablehnung hilft die Selbstauskunft weiter: Sie zeigt, welche Einträge vorliegen und welches Institut sie gemeldet hat. Kommt die Ablehnung aus einer automatisierten Einzelentscheidung, muss die Anbieterin dich darüber informieren und dir ermöglichen, deine Rechte nach dem Datenschutzgesetz wahrzunehmen.
Wie prüfe ich vorab, ob ich kreditfähig bin?Rechne dein Budget nach demselben Muster wie die Bank: Nettoeinkommen minus Existenzminimum nach kantonaler Richtlinie, minus tatsächlicher Mietzins, minus Quellensteuer, minus laufende Kredit- und Leasingraten. Der verbleibende Betrag mal 36 ergibt die Obergrenze für Kapital, Zinsen und Kosten zusammen. Für eine erste Näherung hilft der Budgetrechner, die Voraussetzungen im Überblick stehen unter Kreditvoraussetzungen.