Forderung im Finanzbetrieb – Wie stellen sich diese dar? | Capitalo
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Forderung

Forderungen entstehen im Zuge des Geschäftsbetriebes, wenn Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden geliefert werden. In der Regel handelt es sich bei einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen um noch ausstehende Beträge. Dazu kann es in Folge von Zahlungszielen oder Zahlungsverzug kommen. Bilanziell werden Forderungen als eigene Bilanzposition auf der Aktivseite der Bilanz unter Umlaufvermögen erfasst.

In Bezug auf den Kunden, gegen den die Forderungen bestehen, lassen sich in der Bilanz folgende Forderungen unterscheiden:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Forderungen gegen verbundene Unternehmen
  • Forderungen gegen Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis
  • Sonstige Vermögensgegenstände

In der Praxis bilden die Forderungen einen sehr wichtigen Bestandteil des Umlaufvermögens. Viele Unternehmen legen daher großen Wert auf ein Forderungsmanagement, in dessen Rahmen die Fälligkeiten überwacht werden. Auch Informationen zur Bonität einzelner Kunden werden hier festgehalten. Dadurch soll das Debitorenrisiko für das Unternehmen eingeschränkt werden. Es dient dazu, zu verhindern, dass Forderungen nicht, nur teilweise oder verspätet beglichen werden. Kann eine Forderung nicht mehr beglichen werden, spricht man von einem Forderungsausfall.

Bei vielen Unternehmen ist es gängige Praxis, eine Forderungsabtretung zu praktizieren. Dies geschieht beispielsweise besonders häufig bei Forderungen, die trotz mehrfacher Mahnungen noch nicht beglichen wurden und im Anschluss an ein Inkassobüro verkauft werden. Der Vorgang wird auch als Zession bezeichnet, wodurch sich die Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) definiert. Voraussetzung für eine erfolgreiche Forderungsabtretung ist, dass die Forderung als solche bestimmbar ist und dem Schuldner der Gläubigerwechsel mitgeteilt wird.

Eine Verjährung von Forderungen in Form von Kaufpreisforderungen tritt in der Regel nach drei Jahren in Kraft. Forderungen, die gegenüber Unternehmen bestehen, welche Insolvenz angemeldet haben, müssen dem zuständigen Insolvenzverwalter per Forderungsanmeldung mitgeteilt werden. Die Forderungsanmeldung, in der unter anderem Grund, Betrag in Euro oder ein Schätzwert vermerkt ist, wird zusammen mit Originalbelegen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegeben.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Autor
Über den Autor Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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